Alters­vorsorge­depot 2027 – staat­li­che För­de­rung und Zu­la­gen im Über­blick

Früh­zei­tig vor­sor­gen, spä­ter pro­fi­tie­ren: In­for­mie­ren Sie sich über Mög­lich­kei­ten der Al­ters­vor­sor­ge und wie Sie Ihre fi­nan­zi­el­le Ab­si­che­rung im Ru­he­stand ge­zielt auf­bau­en kön­nen.

  • Staatlich gefördertes Altersvorsorge-Produkt zusätzlich auch auf Wertpapierbasis
  • Weitere Zulagen für junge Menschen und Eltern
  • Abschlussmöglichkeit für Selbstständige und Angestellte

Ab dem 1. Januar 2027 beginnt mit dem Altersvorsorgevertrag und dem Altersvorsorgedepot eine neue Generation der staatlich geförderten Altersvorsorge. Als Nachfolger der Riester-Rente ermöglichen diese Produkte erstmals eine stärkere Ausrichtung auf den Kapitalmarkt, beispielsweise durch Investitionen in ETFs oder Fonds. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen und finanziell für das Alter vorzusorgen.

Worauf Sie beim Altersvorsorgedepot achten sollten

Wertschwankungen während der Ansparphase

Die Anlage erfolgt am Kapitalmarkt. Daher können die Depotwerte steigen oder fallen.

Kapitalbindung bis zur Altersvorsorge

Das angesparte Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge vorgesehen und nicht jederzeit frei verfügbar.

Keine freie Verfügung über das Kapital

Vorzeitige Entnahmen sind nur eingeschränkt möglich und können Auswirkungen auf die staatliche Förderung haben.

Zurich Altersvorsorgevertrag

  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Optional mit 80% Teil-Kapitalgarantie
  • Möglichkeit, unterschiedliche Wertpapiere mit verschiedenem Chance-Risikoprofil zu investieren
  • Optionales Ablaufmanagement: schrittweise Umschichtung in einen Rentenfonds ab 10 Jahren vor Renteneintritt

Auszahlungsoptionen

  • Teil-Auszahlung (bis 30%) zum Auszahlungsbeginn
  • Lebenslange Rente
  • Auszahlungsplan mindestens bis zum Alter von 85 Jahren

DWS Altersvorsorgedepot

  • Wert­pa­pier­de­pot
  • Keine Ka­pi­tal­ga­ran­tie
  • Mög­lich­keit, un­ter­schied­li­che Wert­pa­pie­re mit ver­schie­de­nem Chance-​Risikoprofil zu in­ves­tie­ren
  • Lebenszyklus-​Management zur Re­du­zie­rung des Ri­si­kos der für die Aus­zah­lung in den nächs­ten 10 Jah­ren not­wen­di­gen De­pot­an­tei­le

Aus­zah­lungs­op­ti­o­nen

  • Teil-​Auszahlung (bis 30%) zum Aus­zah­lungs­be­ginn
  • Aus­zah­lungs­plan min­des­tens bis zum Alter von 85 Jah­ren

Kos­ten

  • 0,99% p.a.

Ein An­ge­bot ist im Laufe 2027 ge­plant.

Das Standarddepot der DWS - ohne Beratung zu niedrigen Kosten

Die Aus­ge­stal­tung des Stan­dard­de­pots ist ge­prägt durch klare Vor­ga­ben des Ge­setz­ge­bers, um den Ein­stieg in ein ge­för­der­tes und kos­ten­güns­ti­ges Wert­pa­pier­de­pot ohne Ga­ran­tien an­bie­ten zu kön­nen. Es be­steht dabei die Mög­lich­keit, in zwei Wert­pa­pie­re mit un­ter­schied­li­chem Ri­si­ko­pro­fil in­ves­tie­ren zu kön­nen, je nach ei­ge­ner Ri­si­ko­nei­gung. Auch be­stehen­de Ries­ter­ver­trä­ge kön­nen, müs­sen aber nicht über­tra­gen wer­den. Die DWS wird ein Stan­dard­de­pot ohne Be­ra­tung an­bie­ten, so kön­nen die Kos­ten sehr nied­rig blei­ben.

DWS Stan­dard­de­pot

  • Ge­setz­lich vor­ge­ge­be­nes Pro­dukt­an­ge­bot
  • Keine Ka­pi­tal­ga­ran­tie
  • Wert­pa­pier­de­pot
  • Mi­schung aus zwei ETFs zur Ge­stal­tung Ihres Ri­si­ko­pro­fils


Aus­zah­lungs­op­ti­o­nen

  • Aus­zah­lungs­plan min­des­tens bis zum Alter von 85 Jah­ren
  • Ein­ma­li­ge Ent­nah­me von 30% des vor­han­de­nen Ka­pi­tals mög­lich


Kos­ten des DWS Stan­dard­de­pots über die Postbank

  • 0,10% p.a. für die ers­ten zwei Jahre nach Ab­schluss
  • da­nach 0,28% p.a.

Was kann ich vor Start des Altersvorsorgedepots bereits erledigen?

Das Altersvorsorgedepot startet ab 1. Januar 2027. Bis dahin sind Abschluss und Einzahlung noch nicht möglich.

Schon heute können Sie sich jedoch informieren und vorbereiten:

  • Förderung berechnen: Ermitteln Sie mit dem Förderrechner die möglichen staatlichen Zulagen.
  • Finanzwissen erweitern: Informieren Sie sich über Geldanlage, ETFs und die Grundlagen der privaten Altersvorsorge.
  • Beratung nutzen: Lassen Sie sich individuell zu Vorsorgethemen beraten.
  • Informiert bleiben: Melden Sie sich zu unserem Altersvorsorge-Newsletter an. 

Weitere Informationen

Hinweis: Das Gesetz tritt erst zum 1. Januar 2027 in Kraft, bis dahin sind Detailänderungen möglich.

Stand der Informationen: 15.09.2026