Die Verwendung des Begriffs „garantierte Leistungen“ bedeutet hier, dass die Versicherer des Konsortiums, vertreten durch Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG (Zurich) als Konsortialführerin, dem Versicherungsnehmer gegenüber verbindlich eine Mindestleistung zusagen, die nicht unterschritten wird. Dabei haftet jeder Versicherer in Höhe seiner Quote. Es handelt sich nicht um eine Garantie der Deutsche Bank AG oder einer anderen Person. Die Überschussbeteiligung ist nicht garantiert, kann jedes Jahr neu festgesetzt werden und ist unter anderem von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig.