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Fragen & Antworten

Leider ist unsere Suchergebnisse derzeit nicht verfügbar.
  • Ab wann gelte ich als ehemaliger Kunde der Postbank wieder als Neukunde?

    Vermutlich bezieht sich Ihre Anfrage auf Sonder- oder Prämienaktionen, an denen man nur als "Neukunde" teilnehmen kann.

    Die genaue Definition, ab wann man als Neukunde gilt, wird in den Teilnahmebedingungen der Aktion aufgeführt. Das kann von Aktion zu Aktion unterschiedlich sein.

    Meistens sind es sechs Monate.

    Sollten Sie sich unsicher sein, fragen Sie in unserem Kundenberatungscenter unter 0228 5500 5500 nach.

  • Entstehen mir Kosten, wenn eine Auslandsüberweisung auf meinem Konto gutgeschrieben wird?

    Im Normalfall nicht, da die Postbank für eine Gutschrift aus dem Ausland bei einem privaten Girokonto kein Entgelt berechnet.

    Hinweis: Falls der Auftraggeber für die Überweisung eine "BEN"-Zahlung wählt, kann es für Sie zu Kosten kommen.

    Bei einer BEN-Zahlung zahlen Sie als Empfänger des Geldes alle Entgelte. D.h. die der Auftraggeberbank, der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister und der Empfängerbank.

    Bitte klären Sie dies vorab mit dem Auftraggeber.

    Unsere Empfehlung: eine "SHARE"-Zahlung oder eine "OUR-Zahlung". Hier fällt für Sie kein Entgelt an.

  • Ist im Ausland eine kostenfreie Bargeldeinzahlung auf ein Postbank Girokonto möglich?

    Nein, im Ausland können Sie nicht entgeltfrei auf Ihr Postbank Girokonto einzahlen.

    Ob im Ausland in einer Postfiliale oder bei einer Bank grundsätzlich eine Einzahlung auf ein deutsches Konto möglich ist, können Sie nur direkt vor Ort erfragen.

    Beachten Sie die entsprechenden Entgelte vor Ort.

  • Wie kündige ich ein Gemeinschaftskonto?

    Um ein Gemeinschaftskonto aufzulösen, benötigen wir die Unterschrift beider Kontoinhaber.

    Bitte senden Sie uns einen Brief an Postbank Hamburg, Kontoführung, 22283 Hamburg oder Postbank München, Kontoführung, 80318 München.

    Nennen Sie den vollständigen Namen, die Adresse der Kontoinhaber, die Kontonummer und das Datum, zu dem Sie das Konto kündigen möchten.

    Geben Sie auch eine neue Bankverbindung an, damit wir die Schlussabrechnung Ihres Kontos ausführen können.

    Denken Sie unbedingt an die Unterschriften.

    Sobald uns alles vorliegt, lösen wir das Konto auf. Sie erhalten anschließend einen letzten Kontoauszug mit einem Kontostand von 0,00 €. Dieser Auszug gilt als Bestätigung Ihrer Kündigung.

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto zum gewünschten Auflösungstermin keinen negativen Saldo ausweist.

  • Besteht eine Vollmacht auch über den Tod hinaus?

    Der Bevollmächtigte kann auch nach dem Tod des Kontoinhabers über das Konto verfügen.

    Die Vollmacht besteht so lange, bis die Erben diese widerrufen.

    Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Vollmacht.

     

  • Wie kann ich meinen Ehepartner als weiteren Kontoinhaber anmelden?

    Möchten Sie Ihren Ehepartner als Kontoinhaber zum Konto hinzufügen - also nicht nur eine einfache Vollmacht erteilen - muss das Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt werden.

    Ein entsprechendes PDF-Formular finden Sie in unserem Downloadcenter im Bereich "Konten + Karten" unter "Giro Plus".

     

  • Kann ich für ein Giro Basis Konto eine eingeräumte Kontoüberziehung, einen Dispokredit, einrichten lassen?

    Nein. Bei dem Giro Basis Konto handelt es sich um ein Guthabenkonto, eine Überziehung ist nicht möglich.

    Informieren Sie sich zu unseren Girokonten.

  • Wie richte ich ein Gemeinschaftskonto ein?

    Bei einem Gemeinschaftskonto sind beide Kontoinhaber gleichberechtigt. Es ist ein sogenanntes Oder-Konto. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber alleine, ohne Einwilligung des anderen, die Bankgeschäfte erledigen kann.

    Lediglich Adressänderungen, Einräumungen von Vollmachten und Kontolöschungen müssen von beiden Kontoinhabern gleichzeitig unterschrieben sein.

    Bitte beachten Sie, dass sich zur Kontoeröffnung beide Kontoinhaber mit ihren gültigen Ausweispapieren legitimieren müssen. 

    Sie können entweder direkt bei der Kontoeröffnung ein Gemeinschaftskonto anlegen oder ein bestehendes Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln.

    Für eine Umwandlung in ein Gemeinschaftskonto nehmen Sie den Vordruck "Übertragung/ Änderung". Diesen finden Sie im Downloadcenter unter "Konten und Karten".

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Gemeinschaftskonto.

  • Wie kann ich ins Ausland überweisen?

    Für einen Auslandsauftrag können Sie Ihr Postbank Girokonto nutzen.

    So geht`s:

    Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Banking & Brokerage an, wählen den Reiter "Überweisen" und anschließend den Punkt "Auslandsüberweisung".

    Sie nehmen am Postbank Telefon-Banking teil? Dann können Sie uns Ihren Auftrag auch telefonisch unter der Rufnummer 0228 5500 5500 erteilen. Halten Sie bitte Ihre Kontonummer und die Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.

    Bitte beachten Sie, dass für diesen Service je nach Kontomodell ggf. Entgelte anfallen können. Informieren Sie sich hier zu den Postbank Girokonten.

  • Sind Bargeldeinzahlungen auf dem Geschäftskonto entgeltfrei?

    Für Einzahlungen zahlen Sie 3,00 EUR je angefangene 5.000 EUR Einzahlungsvolumen.Bei jeder Einzahlung erhalten Sie selbstverständlich kostenlos eine Einzahlungsquittung

    Falls Sie am Geldautomaten oder am Schalter mit Karte Geld auf Ihr Konto einzahlen, fällt ein belegloser Buchungsposten von 0,45 EUR oder 0,55 EUR bei Echtzeitüberweisungen an.

    Bei einer Einzahlung mittels Einzahlbeleg beträgt das Buchungspostenentgelt 1,50 EUR (jeweils gesonderter Buchungsposten).

    Nutzen Sie daher möglichst immer Ihre Postbank Card (Debitkarte) oder eine Bareinzahlungskarte für Ihre Einzahlungen.

  • Ich habe eine Überweisung ausgeführt und der Empfänger hat das Geld nicht erhalten. Was ist zu tun?

    Haben Sie die Kontodaten, welche Sie bei der Überweisung angegeben haben, noch einmal mit dem Empfänger abgeglichen?

    Kann der Betrag aufgrund falscher Buchungsdaten beim Empfänger nicht gutgeschrieben werden, erfolgt eine Rückbuchung auf Ihr Konto.

    Haben Sie den Auftrag mit einem gültigen Sicherheitsverfahren freigegeben? Manchmal kommt es vor, dass Kunden aus Versehen die Überweisung lediglich als Vorlage abspeichern, aber nicht abschicken.

    Haben Sie alle Angaben korrekt eingegeben und den Auftrag verschickt, ist der Betrag auf Ihrem Konto belastet und nicht wieder gutgeschrieben, stellen Sie bitte einen Nachforschungsauftrag.

    Beschreiben Sie bitte Ihr Anliegen genau.

    Für die Einreichung des Auftrages haben Sie folgende Möglichkeiten:

    - formlos schriftlich

    - per Fax

    - per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500

    - per Kontaktformular im Banking & Brokerage über "Kontakt" in der Fußzeile".

    Für die Nachforschung berechnen wir ein Entgelt, wenn die Postbank den Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt hat.

    Hier finden Sie die Kontaktdaten zur Postbank.

  • Kann bei einer Kündigung des Postbank Girokontos das Tagesgeldkonto weitergeführt werden?

    Nein. Bei Kündigung des Girokontos wird auch das Tagesgeldkonto aufgelöst.

    Es ist nicht möglich, ein Tagesgeldkonto ohne ein Postbank Girokonto zu führen.

    Informieren Sie sich zu den Postbank Girokonten.

  • Können bei einem Gemeinschaftskonto mehr als zwei Inhaber eingetragen werden?

    Nein, wir bieten Privatkonten für höchstens zwei Kontoinhaber an.

    Es besteht die Möglichkeit, für weitere Personen eine Vollmacht einzurichten.

    Informieren Sie sich zu unseren Girokonten hier.

  • Was passiert mit einer Überweisung, wenn das Zielkonto nicht mehr existiert?

    Kann die Postbank den Betrag aufgrund eines gelöschten Empfängerkontos nicht gutschreiben, erfolgt eine automatische Rückbuchung.

    Wurde Ihnen der Betrag innerhalb von 8 Tagen, bei Aufträgen im SEPA-Raum, bei Auslandsaufträgen ggf. länger, nicht wieder gutgeschrieben, wenden Sie sich bitte an die Postbank, damit die Postbank bei der Bank des Empfängers eine Anfrage stellen kann.

    Nutzen Sie dazu einen der folgenden Wege:

    - über das Online-Kontaktformular im Banking & Brokerage in der Fußzeile unter "Kontakt" und dann "Mitteilung"

    - per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500 (halten Sie bitte Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit)

    - per Brief

    - per Fax

    Hier finden Sie die Kontaktdaten.

    Für die Nachforschung fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.


  • Kann ich mit meiner Postbank Card (Debitkarte) den Kontoauszugsdrucker bei der Deutschen Bank oder einer anderen Banken nutzen?

    Mit einem Postbank Girokonto lassen sich ausschließlich die Auszugsdrucker der Postbank nutzen.

    Gerne können Sie sich den Auszug online in Ihre Nachrichtenbox senden lassen.

    Ändern Sie die Versandart wie folgt: Melden Sie sich im Banking & Brokerage mit Ihren Zugangsdaten an, wählen das Personensymbol rechts oben, gehen auf den Reiter "Einstellungen" und dann in der Navigationsleiste auf "Versandart". Nun können Sie die Versandart festlegen, indem Sie auf das jeweilige Produkt und anschließend auf „Bearbeiten“ klicken.

    Informieren Sie sich zum Banking & Brokerage.

  • Kann ich als Postbank Kunde die Service-Terminals der Deutschen Bank nutzen?

    Nein, an den Terminals der Deutschen Bank können Sie keine Überweisungen zu Lasten Ihres Postbank Kontos tätigen. Dies ist nur an den Service-Terminals der Postbank möglich.

    Hier geht es zum nächstgelegenen Service-Terminal der Postbank. Geben Sie Ihren Standort in das Suchfeld ein, wählen „alle Filter", dann unter der erweiterten Suche „Weitere Services" und anschließend „Kontoauszüge, Daueraufträge, Überweisungen".

    Bei Klick auf den Button „Suche anwenden" werden Ihnen die Standorte mit Service-Terminals angezeigt.

  • Kann die Legitimation beider Inhaber für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos in unterschiedlichen Filialen erfolgen?

    Die beiden Kontoinhaber müssen sich nicht gleichzeitig legitimieren. Dies kann auch an verschiedenen Tagen an verschiedenen Orten erfolgen.

    Sie geben den Antrag mit der ersten, erfolgten Legitimation an den zweiten Kontoinhaber weiter, der seine Legitimation zu einem anderen Zeitpunkt an einem Ort seiner Wahl durchführen lässt.

    Hier finden Sie eine Filiale in Ihrer Nähe.

    Bitte legen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation vor.

  • Hat die Postbank ein kostenfreies Girokonto im Angebot?

    Wieviel Ihr Konto kostet, hängt auch davon ab, wie Sie Ihr Konto nutzen. Gern gebe ich Ihnen einen Überblick.

    Das junge Konto

    Sind Sie jünger als 22? Das Giro start direkt ist wie bisher bis unter 22. Jahre kostenlos.

    Das Komfort-Konto

    Weiterhin kostenfrei ist das Giro extra plus, wenn auf Ihrem Konto monatlich mehr als 3.000 Euro unbar eingehen. Mit dem Giro extra plus haben Sie ein hochwertiges Konto, bei dem viele Leistungen inklusive sind:  

    - Sie können zum Beispiel Aufträge per Beleg kostenlos am Schalter erledigen.

    - Auch für Ihre Visa Card (Kreditkarte) zahlen Sie nichts und können mit ihr sogar im Ausland kostenlos Bargeld am Geldautomaten abheben. Nutzen Sie die Visa Card Gold (Kreditkarte)? Diese erhalten Sie zum Vorteilspreis.

    - Ebenfalls inklusive  ist Ihr Depot für Wertpapiere.

    Das Online-Konto

    Nutzen Sie Ihr Konto hauptsächlich online? Dann ist das Postbank Konto – Giro direkt vielleicht für Sie interessant. Wenn Sie es ausschließlich digital nutzen, kostet es monatlich nur 1,90  Euro. Unsere persönlichen Services können Sie dabei ebenfalls nutzen. Dazu gehören beispielsweise die Auszahlung am Schalter, das Nutzen des Kontoauszugdruckers oder Überweisungen mit einem Papier-Beleg oder bei einem Mitarbeiter des Callcenters.

    Für jede tatsächliche Nutzung fallen geringe Kosten an. (Auszahlung am Schalter 1,50 Euro, Ausführung einer Überweisung oder erstmalige Ausführung eines Dauerauftrags, wenn der Auftrag mit Hilfe eines Call Center Agents erteilt worden ist, 2,50 Euro, Ausführung eines beleghaften Überweisungsauftrages je 2,50 Euro, Kontoauszugsdrucker 0,50  Euro.)

    Dieses Konto können wir für Studenten, Auszubildende, Leistende des freiwilligen Wehrdienstes, freiwilligen sozialen Jahrs oder Bundesfreiwilligendienstes gegen Vorlage einer Bescheinigung vom Kontoführungsentgelt befreien.

    Das flexible Konto

    Nutzen Sie die persönlichen Services regelmäßig? Dann ist das Giro plus vielleicht die richtige Wahl für Sie. Hier zahlen Sie fix 4,90  EUR pro Monat. Die persönlichen Leistungen sind dafür günstiger.

    Postbank Konten im Überblick


  • Ich bin Student und habe ein Giro plus Konto. Gilt auch dafür die Befreiung?

    Nur ein Postbank Giro direkt können wir für Studenten, Auszubildende, Leistende des freiwilligen Wehrdienstes, freiwilligen sozialen Jahrs oder Bundesfreiwilligendienstes vom Entgelt für die Kontoführung befreien.

    Bitte wandeln Sie Ihr Konto in dieses Modell um.

    Ihre Kontonummer und PIN bleiben dabei gleich.

    Die Umwandlung können Sie selbst im Online-Banking veranlassen.

    Gehen Sie ins Online-Banking. Wählen Sie dann: Service - Umwandlung Girokontomodell - Kontoauswahl - Postbank Giro direkt. Folgen Sie den weiteren Schritten.

    Nach dem erfolgreichen Wechsel erhalten Sie die Bestätigung in Ihre Nachrichtenbox im Online-Banking. 

    Senden Sie uns bitte nach dem Wechsel Ihre Bescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Ihren Ausbildungsnachweis per E-Mail an direkt@postbank.de.

    Gern führen wir Ihr Konto anschließend weiterhin kostenfrei. Die Bestätigung dafür erhalten Sie ebenfalls in Ihre Nachrichtenbox.

  • Ich habe ein Postbank Giro extra plus. Wie kann ich ins Postbank Konto - Giro direkt wechseln?

    So geht der Wechsel ins Online-Konto der Postbank: Melden Sie sich bitte zuerst mit Ihrer Postbank ID im Banking & Brokerage an.

    Unter dem Menüpunkt "Extras"  können Sie nun die Umwandlung in das Konto Postbank Giro direkt auswählen. Folgen Sie anschließend den weiteren Schritten.

    Nach dem erfolgreichen Kontowechsel erhalten Sie die Bestätigung in Ihre Nachrichtenbox im Banking & Brokerage.

    Hier finden Sie Informationen zum Konto Postbank Giro direkt.

  • Ich möchte mein Kontomodell nächsten Monat in das Giro direkt wechseln. Wann muss ich den Antrag spätestens stellen?

    Der Wechsel in das Giro direkt Konto erfolgt immer zum Monatsersten.

    Bitte beachten Sie, dass der Wechsel etwas Zeit benötigt. Wir brauchen Ihren Auftrag 7 Arbeitstage vor dem Wechseldatum, damit wir ihn wie gewünscht ausführen können.

    Geht Ihr Auftrag später ein, ist der Wechsel erst zum darauffolgenden Monat möglich.

    Informieren Sie sich zum Konto Postbank Giro direkt.

  • Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag? Wie kann ich diesen erhöhen?

    Seit dem 01. Juli 2019 beträgt der gesetzlich festgelegte Pfändungsfreibetrag mindestens € 1.178,59 pro Kalendermonat. Die Art der Einkünfte (Löhne und Gehälter, Sozialleistungen, Renten etc.) und der Zeitpunkt des Zahlungseingangs spielen hierbei keine Rolle. Dieser Grundfreibetrag gilt für die Postbank automatisch mit Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto.

    Je nach Lebenssituation (z.B. Unterhaltspflichten) kann auch ein erhöhter Pfändungsfreibetrag gelten. Der erhöhte Freibetrag muss gegenüber der Postbank durch geeignete Nachweise dokumentiert sein. Dies müssen Sie der Postbank durch eine Bescheinigung bspw. des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers, einer Schuldnerberatungsstelle oder eines Rechtsanwalts nachweisen. Der Freibetrag erhöht sich - nach Akzeptanz und Gültigkeit der vorgelegten Bescheinigungen - dementsprechend.

    Auf Nachweis pfändungsfrei sind u.a. auch bestimmte einmalige Sozialleistungen und solche Sozialleistungen, die den Mehraufwand infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens ausgleichen, sowie Kindergeld und andere Geldleistungen für Kinder. 

    Mehr zum Thema „Pfändung“ erfahren Sie hier.

  • Wie geht das mit der Bargeldauszahlung an der Kasse im Supermarkt oder Einzelhandel?

    Beim sogenannten Cashback Bargeldservice haben Sie die Möglichkeit, sich ganz bequem Bargeld von Ihrem Konto beim Einkauf im Einzelhandel auszahlen zu lassen.

    Bedingung für die Nutzung des Cashback Bargeldservice ist in der Regel ein Mindesteinkaufswert von 10 Euro oder 20 Euro sowie die Nutzung der Postbank Card (Debitkarte). Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Einzelhändlers vor Ort.

    Nennen Sie an der Kasse ihren Wunschbetrag (Höchstbetrag meist 200 Euro). Sie erhalten das Bargeld nach Eingabe Ihrer PIN (Geheimnummer) unmittelbar an der Kasse ausbezahlt. Nach Eingabe der PIN (Geheimnummer) erfolgt eine automatische, sekundenschnelle Prüfung und Bestätigung der Zahlung durch das kartenausgebende Institut. Die Zahlung ist dann garantiert.

    Der ausbezahlte Betrag wird zusammen mit dem Einkaufswert von Ihrem Bankkonto abgebucht. Mehr erfahren Sie hier.

    Die teilnehmenden Einzelhändler in Ihrer Nähe finden Sie in der Geldautomatensuche der Postbank. Nutzen Sie hierzu bitte die Filterfunktion „Cashback Bargeldservice“.

  • Kann ich mir als Postbank Kunde auch an der Kasse im Supermarkt oder Einzelhandel Bargeld auszahlen lassen?

    Ja, als Postbank Kunde können Sie den kostenfreien Cashback Bargeldservice (Bargeldauszahlung) bei vielen Einzelhändlern nutzen.

    Der Höchstbetrag liegt meist bei 200 Euro.

    Voraussetzung ist in der Regel ein Mindesteinkaufswert von 10 Euro oder 20 Euro sowie die Nutzung Ihrer Postbank Card (Debitkarte) mit PIN (Geheimnummer). Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Einzelhändlers vor Ort.

    Mehr erfahren Sie hier.

    Die teilnehmenden Einzelhändler in Ihrer Nähe finden Sie in der Geldautomatensuche der Postbank. Nutzen Sie hierzu bitte die Filterfunktion „Cashback Bargeldservice“.

  • Sind Bareinzahlungen von Geschäfts- und Firmenkunden grundsätzlich kostenpflichtig oder gibt es eine Unterscheidung zwischen Schalter- und Automateneinzahlung?

    Die Postbank bietet über ihr flächendeckendes Filialnetz und die Partneragenturen der Deutschen Post eine breite Bargeldversorgung an.

    Die Preise für Bargeldeinzahlungen konnten über Jahre stabil gehalten werden.

    Um diesen Service in gewohnter Form weiterhin anbieten zu können, sind Preisanpassungen an die aktuellen Marktgegebenheiten notwendig.

    Für Bargeldeinzahlungen je 5.000,-- EUR Volumen wird ein Entgelt in Höhe von 3,-- EUR berechnet. Eine Unterscheidung zwischen Schalter- und Geldautomateneinzahlungen gibt es nicht.

    Hier gibt es weitere Informationen zu den Entgelten.

  • Welche Alternativen haben Geschäftskunden zum kostenpflichtigen monatlichen Kontoauszug per Post?

    Die Postbank bietet für den Kontoauszugsabruf mehrere kostenfreie Möglichkeiten an.

    Für Geschäftskunden sind dies im Einzelnen:

    - Digitaler Kontoauszug im Banking & Brokerage

    - Kontoauszug via EBICS/SWIFT 

    Hinweis: Ihren aktuellen Kontostand können Sie jederzeit via EBICS/SWIFT an den Service-Terminals, am Postbank Geldautomaten, im Banking & Brokerage sowie über den Business-Finanzassistenten oder per Telefon-Banking abrufen.

    Informieren Sie sich zu unseren Business Girokonten.

  • Was kostet eine Überweisung über das Telefon-Banking?

    Je nach Kontomodell zahlen Sie für eine Standardüberweisung über das Telefon-Banking durch einen Mitarbeiter 2,50 Euro oder 0,90 Euro. Im Giro extra plus ist diese Leistung entgeltfrei.

    Die Annahme und Ausführung von Überweisungen über das Telefon-Banking ist für die Postbank mit einem personellen Aufwand verbunden. Das Telefon-Banking lässt sich nicht vollständig automatisieren. Die Postbank gibt daher einen Teil der Kosten als Entgelt an den Kunden weiter.

    Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, Ihre Standardüberweisung kostenfrei im Postbank Banking & Bokerage oder an einem Service-Terminal in den Postbank Filialen zu tätigen.

    Lesen Sie unsere Informationen zum Postbank Banking & Brokerage.

    Alternativ sind Standardüberweisungen über das Telefon-Banking im Kontomodell Postbank Giro extra plus oder per Sprachcomputer weiterhin inklusive. Vielleicht lohnt sich für Sie ein Wechsel! Schauen Sie, welches Girokonto am besten zu Ihnen passt.

  • Gilt eine Vollmacht für das Girokonto auch für das Tagesgeldkonto?

    Da das Tagesgeldkonto zum Girokonto gehört, ist eine Vollmacht für ein Girokonto auch eine Vollmacht für das anhängende Tagesgeldkonto.

    Nutzen Sie folgenden Auftrag.

  • Wie reiche ich einen Verrechnungscheck ein?

    Reichen Sie den Verrechnungsscheck bitte zusammen mit einem ausgefüllten Postbank Giroauftrag zur Gutschrift per Post oder in einer der Postbank Filialen ein.

    Wenn Sie keinen Postbank Giroauftrag in Ihren Unterlagen haben, erhalten Sie den Vordruck in Ihrer nächsten Postbank Filiale. Die Kontakdaten finden Sie hier.

    Für die Bearbeitung einer Scheckgutschrift berechnen wir ein Entgelt - abhängig von Ihrem gewählten Kontomodell. Für die Einreichung eines Schecks ohne Postbank Giroauftrag fällt ein Entgelt in Höhe von 8 Euro für einen formlos erteilten Auftrag an.

    Alternativ können Sie den Aussteller des Schecks bitten, Ihnen den Betrag direkt auf Ihr Girokonto zu überweisen. So fallen für Sie keine Extra-Entgelte an.

    Eingereichte Verrechnungsschecks werden in der Regel - unter dem Vorbehalt der Einlösung - umgehend gutgeschrieben. Bei Inlandsschecks können Sie i.d.R. am zweiten Bankarbeitstag nach der Gutbuchung über den Betrag verfügen.

  • Was ist zu tun, wenn eine Buchung nicht richtig ist?

    Wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unter der Rufnummer 0228 5500 5500.

    Bitte halten Sie Ihre Girokontonummer und die Telefon-Banking-Geheimzahl bereit. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

  • Wie kann ich Überweisungsformulare bestellen?

    Bestellen Sie bitte Ihre Überweisungsvordrucke über das Kontaktformular im Banking & Brokerage ("Kontakt" in der Fußzeile" und dann "Mitteilungen").

    Natürlich können Sie auch einen dieser Wege nutzen:

    - per E-Mail an direkt@postbank.de (unterschriebener gescannter Auftrag als pdf-Datei)

    - per Telefon unter der Rufnummer 0228 5500 5500

    - per Brief an Postbank Hamburg, 22283 Hamburg

  • Was kostet es, wenn über eine andere Bank auf ein Postbank Girokonto eingezahlt wird?

    Diese Entgelte regelt jede Bank für sich.

    Wir können Ihnen nicht sagen, wie teuer eine Einzahlung bei einer anderen Bank ist. Sie können diese Kosten im Internet nachlesen.

    Geben Sie die betreffende Bank in der Suche ein und schauen auf der jeweiligen Webseite nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis.

    Eine Gutschrift auf einem Postbankkonto ist grundsätzlich entgeltfrei.

  • Wird eine Umbuchung vom Businesskonto aufs Tagesgeldkonto und zurück als zwei beleglose Buchungen gezählt?

    Wenn Sie von Ihrem Businesskonto online auf Ihr Tagesgeldkonto oder zurück überweisen, wird je eine beleglose Buchung gezählt.

    Erteilen Sie den Umbuchungsauftrag von Ihrem Businesskonto auf das Tagesgeldkonto mit einem Überweisungsträger, wird eine beleghafte Buchung gezählt.

  • Ich habe die Versandart meiner Kontoauszüge auf online geändert. Werden nun alle Kontoauszüge rückwirkend online bereitgestellt?

    Nein, eine rückwirkende Online-Bereitstellung der Kontoauszüge gibt es nicht.

    Wechseln Sie die Versandart, beginnt der neue Kontoauszug immer an dem Datum, an welchem der vorherige Auszug aufgehört hat.

  • Wird bei Ausführung einer Lastschrift die eingeräumte Kontoüberziehung, der Dispokredit, mit einbezogen?

    Lastschriften können innerhalb des Guthabens und einer vorhandenen eingeräumten Kontoüberziehung (Dispokredit) ausgeführt werden.

    Wir stornieren den Betrag, wenn Guthaben und eingeräumte Überziehung zusammen nicht ausreichen, um die Lastschrift auszuführen.

    Dann informieren wir Sie und den Empfänger des Geldes.

  • Kann ich eine deckungslose Lastschrift erneut in Auftrag geben?

    Eine deckungslose Lastschrift können Sie im Banking & Brokerage nicht selbst reaktivieren oder nochmals in Auftrag geben.

    Sie haben die Möglichkeit, entweder eine Überweisung an den Lastschriftempfänger durchführen oder sich direkt mit dem Einzieher in Verbindung zu setzen, um dann eine neue Lastschrift zu veranlassen.

  • Was bedeuten die Abkürzungen ZAST und SOLZ?

    Die Abkürzung ZAST bedeutet Zinsabschlagsteuer und SOLZ bedeutet Solidaritätszuschlag.

  • Was ist der Unterschied zwischen SHARE-, OUR- und BEN-Zahlung?

    Bei der SHARE-Zahlung teilen sich Auftraggeber und Empfänger die Kosten. Sie zahlen das Entgelt, das bei der Postbank anfällt. Der Empfänger der Zahlung trägt alle Kosten seiner Bank und der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister.

    Bei einer OUR-Zahlung tragen Sie als Auftraggeber alle Kosten. Also sowohl die Entgelte der Postbank als auch die der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister.

    Bei einer BEN-Zahlung zahlt der Empfänger des Geldes alle Entgelte. Also die Entgelte der Postbank und die Entgelte der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister.

  • Wie erfolgt beim Business Girokonto die elektronische Einreichung zum Lastschriftverfahren?

    Sie benötigen für die elektronische Einreichung eine Software, die eines der folgenden Verfahren unterstützt: EBICS, FinTS.

    Bekannte Programme sind u.a. WinData, StarMoney, Wiso - Mein Geld und Quicken.

    Bitte erkundigen Sie sich beim Hersteller über die genauen Spezifikationen der Software.

  • Wie erfolgt beim Business Girokonto die Verfahrenszulassung?

    Nutzen Sie bitte folgendes Formular und füllen Sie die dazu erforderlichen Angaben vollständig aus. Bitte senden Sie den Antrag an:

    Postbank Stuttgart

    Postfach

    70304 Stuttgart

    Teilen Sie uns hierbei auch mit, in welchem Umfang Sie beabsichtigen Lastschriften einzuziehen (Stückzahlen, Beträge, Einreichungshäufigkeit).

    Für die Zulassung zu den SEPA-Lastschriftverfahren fügen Sie bitte eine Kopie der Mitteilung über Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) von der Deutschen Bundesbank bei. Die Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Kreuzen Sie zudem die Länder an, aus denen Sie Forderungen einziehen möchten.

    Nach Prüfung Ihres Auftrages teilt die Postbank Ihnen kurzfristig mit, für welche Verfahren und in welchem Umfang die Zulassung erfolgt ist.

  • Welche Alternativen bestehen zur Online-Überweisung?

    Standardüberweisungen können schriftlich per Überweisungsträger, an den Service-Terminals oder per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500 beauftragt werden.

    Bitte beachten Sie, dass je nach Girokontomodell ggf. Entgelte anfallen.

    Informieren Sie sich zu den Postbank Girokonten.

    Entgeltfrei ist die Standardüberweisung am Service-Terminal. 

  • Kann ich neben dem Online-Banking auch das Telefon-Banking nutzen?

    Ja, Sie können das Banking & Brokerage und das Telefon-Banking parallel nutzen.

    Zusätzlich können Sie Ihre Aufträge auch am Service-Terminal eingeben oder beleghaft einsenden.

    Hier erfahren Sie mehr zum Telefon-Banking der Postbank.

  • Wo erhalte ich als Postbank Kunde kostenfrei Bargeld?

    Eine kostenfreie Bargeldauszahlung erhalten Sie mit Ihrer Postbank Card (Debitkarte) und Ihrer Geheimzahl (PIN) an mehr als 10.000 Standorten (ohne Einzelhändler) in ganz Deutschland:

    • an allen Postbank Geldautomaten, darunter auch viele mit Einzahlfunktion
    • an allen teilnehmenden Shell-Tankstellen – auch ohne zu tanken
    • an ausgewählten Automaten von Cardpoint, die mit dem Postbank Logo gekennzeichnet sind (exklusiv für Postbank Kunden)
    • an den Geldautomaten aller Cash Group Banken, dazu gehören – neben der Postbank – die Deutsche Bank, die Commerzbank und die HypoVereinsbank (UniCredit Bank)
    • in den Postbank Filialen sowie in den Partner Filialen der Deutschen Post; bitte beachten Sie, dass als Postbank Giro direkt Kunde ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis für die Bargeldauszahlung am Schalter anfällt
    • bei vielen Einzelhändlern – bitte Mindesteinkaufswert beachten

    Alle Möglichkeiten zur kostenfreien Bargeldauszahlung finden Sie direkt hier: Bargeldfinder

    Wählen Sie die Filterfunktion, um die Ergebnisse auf die von Ihnen gesuchten Services abzustimmen. Dort finden Sie neben der Bargeldauszahlung auch noch viele weitere Produkte und Services der Postbank.

  • Wann bekommt man die goldene Postbank Card (Debitkarte)?

    Eine goldene Postbank Card (Debitkarte) erhalten Sie als Inhaber eines Kontos Postbank Giro extra plus.

    Hier geht es zu den Informationen zum Konto Postbank Giro extra plus.

  • Wie bekomme ich meine Daueraufträge und Lastschriften von meiner alten Bank auf mein neues Postbank Girokonto?

    Natürlich unterstützen wir Sie bei der Änderung Ihrer Bankverbindung.

    Sie haben Ihr neues Postbank Girokonto schon eröffnet? Über unseren "Kontowechsel-Service" bieten wir Ihnen einen ganz besonderen Service an. Sie benötigen dazu Ihre Kontonummer und die Online-Banking PIN.

    Sie haben noch kein Postbank Girokonto? Informieren Sie sich unter Girokonten über unsere Angebote. Wenn Sie eines unserer Girokonten eröffnen, können Sie im Auftrag angeben, dass Sie den Kontowechselservice nutzen möchten.

  • Kann zu einem Girokonto ein zweiter Bevollmächtigter hinzugenommen werden, ohne das der erste Bevollmächtigte davon etwas erfährt?

    Ja, Sie können einer zweiten Person eine Vollmacht erteilen, ohne dass der erste Bevollmächtigte dies erfährt.

    Erteilen Sie eine neue Vollmacht, werden alle bisherigen Vollmachten zu diesem Konto automatisch ungültig bzw. gelöscht.

    Soll die erste bevollmächtigte Person weiterhin die Vollmacht zu Ihrem Konto behalten, vermerken Sie dies bitte gut sichtbar auf dem Formular.

    Bitte beachten Sie, dass die Daten des ersten Bevollmächtigten nicht mehr in dem Antrag eingetragen werden müssen. Nur die Daten der zweiten Person, die den Antrag mit unterzeichnet, gehören in den Antrag.

    Das Formular finden Sie hier.

    Die Unterlagen legen Sie bitte zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in einer Postbank Filiale zur Legitimation vor.

  • Gibt es bei der Umstellung von einem Giro plus zum Giro extra plus automatisch ein neues Depot, Kreditkarte und eine Postbank Card Gold (Debitkarte)?

    Stellen Sie Ihr Giro plus Konto auf das Giro extra plus Konto um, wird eine goldene Postbank Card (Debitkarte) erstellt.

    Bestehende Kreditkarten und das Depotkonto werden kostenfrei gestellt und können wie gewohnt genutzt werden.

    Waren zuvor noch keine Kreditkarte oder ein Depot angelegt, können Sie diese mit dem Umwandlungsauftrag beantragen.

    Informieren Sie sich hier zum Postbank Giro extra plus Konto.

  • Was ist zu tun, wenn der Bevollmächtigte seinen Namen durch Heirat geändert hat?

    Die Vollmacht muss nicht neu erteilt werden.

    Wir benötigen von dem Bevollmächtigten einen Nachweis über seinen neuen Namen. Am besten geht der Bevollmächtigte mit einem gültigen Personalausweis in eine Filiale oder sendet den Nachweis, z.B. eine Kopie aus dem Familienstammbuch, der Postbank per Post zu:

    Postbank Hamburg - 22283 Hamburg oder Postbank München - 80318 München.

    Hier geht`s zum Filialfinder.

  • Kann ich den blauen Giroumschlag auch für anderen Schriftverkehr an die Postbank nutzen?

    Ja, Sie können die Umschläge für jeden Schriftverkehr mit der Postbank einsetzen. Die Nutzung ist nicht alleine auf die Überweisungsaufträge begrenzt.

    Unser Tipp: Befindet sich in Ihrer Nähe eine Postbank Filiale, finden Sie dort auch einen Postbank-Briefkasten. Dort können Sie Ihre Belege ohne Giroumschlag abgeben bzw. einwerfen.

    Hier geht es zur nächstgelegenen Filiale.

  • Was ist zu tun, wenn eine Überweisung nicht beim Empfänger angekommen ist?

    Teilen Sie der Postbank bitte das Überweisungsdatum, den Überweisungsbetrag sowie die Empfängerdaten mit.

    Wählen Sie zur Kontaktaufnahme einen der folgenden Wege:

    - Kontaktformular im Banking & Brokerage unter "Kontakt und dann "Mitteilungen" - in der Fußzeile"

    - schriftlich per Brief an die Postbank; hier finden Sie die Anschriften.

    - per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500

    Hinweis: Für die Bearbeitung eines Nachforschungsauftrags fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.


  • Wie kann ich ins Postbank Konto Giro direkt wechseln?

    So geht der Wechsel ins Konto Postbank Giro direkt:

    Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Banking & Brokerage an. Wählen Sie aus der Menüleiste "Extras" aus. Hier können Sie nun die Umwandlung in das Konto Postbank Giro direkt durchführen. Folgen Sie den weiteren Schritten. Nach dem erfolgreichen Kontowechsel erhalten Sie die Bestätigung in Ihre Nachrichtenbox im Banking & Brokerage.

    Alternativ können Sie den Auftrag auch schriftlich einreichen. Hier geht es zu den Anschriften.

    Bitte verwenden Sie das Formular "Umwandlung zu Postbank Giro direkt".

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

    Für Kunden, die bereits ein Girokonto bei der Postbank haben, gelten folgende Voraussetzungen:

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
    • Sie haben eine E-Mail Adresse
    • Sie haben eine Mobilfunknummer

    Eine Nutzung des Postbank Giro direkt als Gemeinschaftskonto ist derzeit weder für Neu- noch für Bestandskunden möglich. Informieren Sie sich hier zum Postbank Konto Giro direkt.

  • Ich möchte online mein Konto in das Postbank Giro direkt Konto wechseln, aber ich erhalte eine Fehlermeldung. Warum funktioniert das nicht?

    Damit Sie Ihr bestehendes Konto umwandeln können, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:

    • Wohnsitz in Deutschland
    • Volljährigkeit
    • ein Einzelkonto

    Sie erfüllen alle Kriterien? Dann können Sie Ihr Konto ganz einfach selber umwandeln. Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen.

    So geht der Kontowechsel:

    Melden Sie sich bitte zuerst mit Ihrer Postbank ID im Banking & Brokerage an.

    Unter dem Menüpunkt "Extras"  können Sie nun die Umwandlung in das Konto Postbank Giro direkt auswählen. Folgen Sie anschließend den weiteren Schritten.

    Nach dem erfolgreichen Kontowechsel erhalten Sie die Bestätigung in Ihre Nachrichtenbox im Banking & Brokerage.

    Informationen zum Konto Postbank Giro direkt finden Sie hier.

  • Wie kann ich eine Faxbestätigung zu einer gebuchten Überweisung erhalten?

    Eine Faxbestätigung fordern Sie bitte telefonisch in unserem Kundenservicecenter unter der Rufnummer 0228 5500 5500 an (halten Sie bitte Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit).

    Für diesen Service fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.

    Hinweis: Wurde die Überweisung im Banking & Brokerage durchgeführt? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich online auf der Umsatzseite zu dem Überweisungsauftrag eine Quittung auszudrucken (klicken Sie neben der Überweisung auf die "drei Punkte").

  • Welche Alternativen haben Firmenkunden zum kostenpflichtigen monatlichen Kontoauszug per Post?

    Die Postbank bietet für den Kontoauszugsabruf weiterhin viele kostenfreie Möglichkeiten an.

    Für Firmenkunden sind dies im Einzelnen:

    • Digitaler Kontoauszug im Online-Banking
    • Kontoauszug via EBICS/SWIFT
    • Kontoauszugsdrucker in den Postbank Filialen

    Hinweis: Ihren aktuellen Kontostand können Sie jederzeit via EBICS/SWIFT, an den Service-Terminals, am Postbank Geldautomaten, im Online-Banking und im Business-Finanzassistenten oder per Telefon-Banking abrufen.

    Informieren Sie sich zu unseren Business Services rund um den Zahlungsverkehr hier.

  • Ich führe regelmäßig beleghafte Überweisungen durch. Gibt es eine kostenfreie Alternative?

    Ja. Anstatt „beleghaft" können Sie in jedem Giro-Kontomodell Ihre Standardüberweisungen „beleglos" und kostenfrei über das Banking & Brokerage oder über unsere Service-Terminals durchführen.

    Hier finden Sie Ihren nächstgelegenen Service Terminal.

    Geben Sie Ihren Standort in das Suchfeld ein, wählen „alle Filter", dann unter der erweiterten Suche „Weitere Services" und anschließend „Kontoauszüge, Daueraufträge, Überweisungen". Klicken Sie nun den Button „Suche anwenden", werden Ihnen die Standorte der Service-Terminals angezeigt.

    Hier geht es zu den Erläuterungen zum Postbank Banking & Brokerage.

    Die Ausführung von beleghaften Überweisungen ist für die Postbank mit einem hohen manuellen Aufwand verbunden. Daher kosten beleghafte Überweisungen im Kontomodell Postbank Giro direkt 2,50 Euro und im Kontomodell Postbank Giro Basis sowie Postbank Giro plus 1,90 Euro. Beim Giro extra plus ist die Einreichung einer beleghaften Zahlung entgeltfrei.

  • Ich habe eine Vollmacht. Was ist nach dem Tod eines Elternteils zu tun?

    Bei einem Gemeinschaftskonto sind beide Inhaber gleichberechtigt.

    Im Todesfall eines Inhabers muss daher nichts besonders beachtet werden. Lediglich bei der Umwandlung des Gemeinschaftskontos in ein Einzelkonto ist eine Kopie der Sterbeurkunde vorzulegen.

    Als Bevollmächtigte(r) können Sie zu dem Konto eine eigene Postbank Card (Debitkarte) erhalten.

    Der Antrag muss von den Kontoinhabern ausgestellt (und unterschrieben) werden. Sie selbst könnten dies nicht.

    Die Beantragung einer Karte ist direkter Bestandteil des Vollmachtsformulars. Das Formular finden Sie hier.

    Die Einreichung nehmen Sie bitte auf dem Postweg (oder über die Filiale) vor.

    Die Kontaktdaten finden Sie hier.

  • Wie kann ich für ein Konto eine Vollmacht erteilen, wenn der Bevollmächtigte nicht in der Nähe wohnt?

    Bitte füllen Sie eine Vollmacht aus und senden den ausgefüllten Antrag per Post an Ihren Bevollmächtigten.

    Das Formular finden Sie hier.

    Informieren Sie den Bevollmächtigten, dass er mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in eine Postbank Filiale gehen muss, um die Unterschrift bestätigen zu lassen.

    Danach sendet der Bevollmächtigte die bestätigte Vollmacht wieder an Sie zurück.

    Nun gehen Sie in eine Filiale und lassen Ihre Unterschrift durch Vorlage eines gültigen Ausweises bestätigen. Die Mitarbeiter leiten alle Unterlagen an die Postbank weiter.

    Hier geht`s zum Filialfinder.

  • Welches Kontomodell habe ich?

    Ihr Giro-Kontomodell können Sie im Online-Banking, auf Ihrem Kontoauszug oder dem Finanzstatus einsehen.

  • Wie kann ich ins Giro extra plus Konto wechseln?

    Den Wechsel von einem Postbank Girokonto in das Postbank Giro extra plus können Sie mit einem Formular in Auftrag geben. Das Formular finden Sie hier. Drucken Sie das Formular aus und ergänzen Sie es bitte. Sind alle Angaben korrekt? Dann unterschreiben Sie an den entsprechenden Stellen.

    Sie führen ein Gemeinschaftskonto? Dann nutzen Sie bitte das Formular "Umwandlung eines Gemeinschaftskontos" aus dem Downloadcenter unter Konten und Karten/Giro plus.

    Im Anschluss senden Sie den ausgefüllten Antrag an Ihre Postbank. Die Adressen finden Sie hier.

    Wichtiger Hinweis:

    Bei Umstellung Ihres Kontos auf ein Giro extra plus Konto bekommen Sie eine neue, goldene Postbank Card (Debitkarte). Die PIN (Geheimzahl) für Ihre Karte bleibt unverändert.

    Beim Banking & Brokerage ändert sich nichts. Nutzen Sie bislang das chipTAN-Verfahren, müssen Sie lediglich die neue Karte aktivieren.

  • Kann ich nach einer Kündigung meiner Konten erneut Postbank Kunde werden?

    Natürlich können Sie bei der Postbank ein neues Girokonto eröffnen.

    Ob Sie früher ein Konto bei uns geführt haben, spielt keine Rolle.

    Hinweis: Es kann eine Rolle spielen, wenn Sie an einer unserer Sonderaktionen teilnehmen möchten. Diese sind meistens für Neukunden konzipiert und schließen somit Kunden aus, die bereits vorher einmal ein Konto bei der Postbank hatten.

    Bitte schauen Sie in die Teilnahmebedingungen der Aktion.

  • Was ist die SEPA-Firmenlastschriftfrist (SDD B2B)?

    Bei der SEPA-Firmenlastschrift gelten folgende Fristen: Eine einmalige, erstmalige und auch eine Folgelastschrift muss für die Ausführung bereits einen Bankgeschäftstag vor Fälligkeit (Due Date - 1) bei der Bank des Zahlers vorliegen.

    Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit des Widerspruchs durch den Zahler.

    Achtung: Damit diese Fristen eingehalten werden, müssen die SEPA-Firmenlastschriften zu den mit Ihnen vereinbarten Einlieferungsschlusszeiten eingereicht werden.

     

  • Kann ich mit meiner Postbank Card (Debitkarte) Aufträge im Online-Banking bestätigen?

    Ja, mit dem chipTAN-Verfahren. Hierfür benötigen Sie einen Kartenleser und Ihre Postbank Card (Debitkarte).

    Weitere Informationen zu chipTAN finden Sie hier.

  • Wie mache ich eine SEPA-Überweisung?

    Sie können Ihre SEPA-Überweisungen bei der Postbank:

    - entgeltfrei per Banking & Brokerage

    - entgeltfrei an einem Service-Terminal

    - per Beleg/Überweisungsträger

    - per Telefon-Banking in Auftrag geben.

    Je nach Girokontomodell fallen für die Ausführung der Überweisung ggf. Entgelte an.

    Informieren Sie sich hier zu den Postbank Girokonten.

  • Ein Bevollmächtigter ist verstorben. Was ist zu tun?

    Gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Vernichten Sie die Postbank Card (Debitkarte) des verstorbenen Bevollmächtigten (zerschneiden Sie diese mit einer Schere)
    • Widerrufen Sie die Vollmacht des Verstorbenen bei der Postbank,  formlos schriftlich. Geben Sie in dem Schreiben an, dass Sie die Karte bereits vernichtet haben.

    Hier finden Sie die Kontaktdaten.

    Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Filiale oder am Telefon unter der Rufnummer 0228 5500 5500 weiter.

  • Wie beende ich eine regelmäßige Auslandsüberweisung?

    Auslandsdaueraufträge in die Länder außerhalb des SEPA-Raumes können im Banking & Brokerage der Postbank weder eingerichtet, geändert oder gelöscht werden.

    Beauftragen Sie in diesem Fall bitte schriftlich die Löschung des Dauerauftrag per formlosem Schreiben an die Postbank.

    Hier finden Sie die Anschriften.

    Oder nutzen Sie das Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500. Bitte halten Sie Ihre Kontonummer und Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.

  • Wie kann ich eine Versandadresse hinterlegen?

    So geht die Mitteilung einer Versandanschrift:

    • Banking & Brokerage: Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, wählen das Personensymbol neben Ihrem Namen, dann "Mein Profil" und anschließend "Kontaktdaten"
    • per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500
    • formlos per Brief
    • per Fax
    • in der Filiale

    Hier geht es zu den Kontaktdaten der Postbank.

  • Kann ich mein Girokonto für Überweisungen ins Ausland sperren lassen?

    Ja, das geht.

    Am schnellsten im Banking & Brokerage. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, wählen das Personensymbol rechts oben und dann den Reiter "Einstellungen" und anschließend "Auftragslimit".

    Alternativ können Sie auch einen der folgenden Wege nutzen, um eine Sperre für Auslandsüberweisungen einzurichten:

    • per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500 (halten Sie bitte Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit)
    • per Brief
    • per Fax

    Hier geht es zu den Kontaktwegen der Postbank.

  • Wird bei Umwandlung eines Gemeinschaftsgirokontos in ein Einzelkonto das dazugehörige Tagesgeldkonto auch umgewandelt?

    Die Umwandlung des Tagesgeldkontos in ein Einzelkonto wird automatisch mit ausgegeführt.

    Bitte denken Sie daran, das zur Umwandlung eines Gemeinschaftskontos immer die Unterschriften beider Inhaber notwendig sind.

    Das Formular finden Sie hier.

  • Wie lautet die Adresse der Pfändungsabteilung?

    Sie möchten uns Unterlagen zur Pfändung Ihrer Postbank Konten zusenden?

    Bitte nutzen Sie folgende Versandanschrift: Postbank - eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, Kontoführung Pfändung -Kruppstr. 2, 45116 Essen.

    Wussten Sie es schon? Unter der Rufnummer 0228 5500 1000 können Sie sich rund um die Uhr Ihren verfügbaren Pfändungsfreibetrag ansagen lassen. Halten Sie dafür bitte Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.

    Informieren Sie sich hier zum "Pfändungsschutzkonto der Postbank".

  • Wie erhalte ich für mein Girokonto eine eingeräumte Kontoüberziehung, einen Dispokredit?

    Reichen Sie uns Ihren Antrag ein. Wir prüfen diesen und informieren Sie anschließend.

    So geht`s:

    • Online: Melden Sie sich im Banking & Brokerage mit Ihren Zugangsdaten an, gehen auf den Reiter „Extras“ und dann auf "Postbank Dispositionskredit".
    • Telefon: Wählen Sie die Rufnummer 0228 5500 5500 zu unserem Kundenservicecenter. Bitte halten Sie Ihre Girokontonummer und Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.
    • Filiale: Unsere Mitarbeiter in den Postbank Filialen beraten Sie gerne.
    • Brief. Hier finden Sie die Anschriften.

    Auch eine Erhöhung der Kontoüberziehung können Sie auf einem der oben genannten Wege beantragen.

    Mit einer eingeräumten Kontoüberziehung schaffen Sie sich einen finanziellen Freiraum oder können einen Engpass überbrücken.

    Für die Höhe der eingeräumten Kontoüberziehung prüfen wir verschiedene Voraussetzungen. Hierzu gehören z.B. regelmäßige Lohn- oder Gehaltseingänge sowie weitere bankinterne Prüfkriterien.

    Hinweis: Mit einer eingeräumten Kontoüberziehung gewähren wir Ihnen eine Kontoüberziehung in vereinbarter Höhe. Solange Sie das Konto nicht überziehen, fallen für Sie keine Kosten an. Nutzen Sie die Überziehung, werden dafür Sollzinsen berechnet. Diese werden quartalsweise von Ihrem Girokonto belastet.

    Die aktuellen Konditionen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis.

  • Ich bin Student und auf der Suche nach einem kostenfreien Konto. Bietet die Postbank so etwas an?

    Bei dem Kontomodell Postbank Giro direkt können wir Sie vom Entgelt für die Kontoführung befreien.

    Diese Konto ist ein reines Online-Konto.

    Unsere persönlichen Services können Sie dennoch nutzen. Dazu gehören beispielsweise das Geldabheben am Schalter, das Nutzen des Kontoauszugsdruckers oder Standardüberweisungen mit einem Papier-Beleg oder bei einem Mitarbeiter des Callcenters.

    Für jede tatsächliche Nutzung fallen dann allerdings geringe Kosten an.

    Zum Beispiel für das Geldabheben am Schalter je 1,50 Euro oder für Kontoauszüge am Drucker je 0,50 Euro. 

    Sie möchten ein Giro direkt Konto eröffnen? Auf Giro direkt Konto werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet

  • Wie widerrufe ich eine Lastschrift?

    So geht der Widerruf:

    Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Banking & Brokerage an, gehen auf den Reiter "Übersicht" oder "Konten" und klicken Ihr Girokonto an. Nun sehen Sie alle Umsätze. Klicken Sie neben der Lastschrift rechts auf die "drei Punkte".

    Nun können Sie der Lastschrift widersprechen. Bitte bestätigen Sie den Widerspruch mit einem gültigen Sicherheitsverfahren.

    Hier finden Sie eine genaue Beschreibung.

    Gerne können Sie Ihren Widerruf auch am Telefon unter der Rufnummer 0228 5500 5500 vornehmen. Bitte halten Sie Ihre Girokontonummer und Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.

  • Ist eine Einzahlung am Schalter auf das eigene Konto entgeltpflichtig?

    Nein.

    Einzahlungen am Schalter auf das eigene private Konto sind immer entgeltfrei – egal welches Postbank Konto Sie nutzen.

    Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen.

  • Wie erhalte ich bei der Postbank eine SCHUFA-Auskunft?

    Ihre persönliche SCHUFA-Auskunft - sofort zum Mitnehmen - erhalten Sie bei der Postbank entweder persönlich oder digital.

    Die SCHUFA-BonitätsAuskunft können Sie persönlich in einer von über 180 ausgewählten Postbank Filialen direkt mitnehmen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis. Filialen mit diesem Service können Sie sich über die Filialsuche anzeigen lassen. Geben Sie dort Ihren Standort in das Suchfeld ein und wählen unter den TOP 3 Filtern „SCHUFA-Auskunft am Terminal/Nachweis der Bonität" aus.

    So geht`s: Schauen Sie sich unseren Erklärfilm „SCHUFA-Bonitätsauskunft in der Filiale" an.

    Digital (PC, Tablet oder Smartphone) erhalten Sie direkt hier den SCHUFA-BonitätsCheck.

    Dafür benötigen Sie einen gültigen deutschen Personalausweis und eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut (IBAN). In weniger als 5 Minuten haben Sie sich legitimiert und können Ihren SCHUFA-BonitätsCheck herunterladen, sofort weiterleiten oder ausdrucken.

    So geht`s: Schauen Sie sich unseren Erklärfilm „SCHUFA-Auskunft bei der Postbank" an.

    Beide SCHUFA-Produkte erhalten Sie zum Preis von jeweils 29,95 Euro. Mehr Informationen finden Sie auf den Postbank SCHUFA-Seiten.

  • Wie füge ich einen zweiten Kontoinhaber bei meinem Postbank-Geschäftskonto hinzu?

    Bitte nutzen Sie den Antrag "Serviceblatt weitere persönliche Angaben"

    Zum Formularcenter

    Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren Postbank Berater oder setzen sich telefonisch mit unserem Kundenberatungscenter unter der Rufnummer 0228 5500 4400 in Verbindung. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

    Hier geht es zu den Business Giroseiten.

  • Ich habe ein Giro plus Konto und mir wurden Zinsen und Entgelte belastet. Wie setzen sich diese zusammen?

    Dabei handelt es sich um das Entgelt für die Kontoführung.

    Für das Postbank Giro plus Konto berechnen wir ein Entgelt von 5,90 Euro pro Monat (Stand April 2021).

    Neben den Kontoführungsentgelten werden auch angefallene Sollzinsen oder Porto für Kontoauszüge mit einberechnet.

    Die Kontoführungsentgelte, die jetzt abgebucht wurden, sind die Entgelte für die letzen 3 Monate.

    Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen.

  • Was muss ich hinsichtlich der Meldepflicht bei einer Überweisung ins Ausland beachten?

    Erforderliche Meldungen für Beträge über 12.500 EUR oder entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung müssen Sie unmittelbar bei der Bundesbank einreichen.

    Dies gilt auch für Überweisungen ins europäische Ausland bzw. die EU-Länder.

    Nähere Informationen erhalten Sie kostenlos direkt bei der Bundesbank unter 0800 1234111 (aus dem Festnetz erreichbar) oder auf www.bundesbank.de.

  • Kann ich die Rente meines Ehepartners auf mein Konto überweisen lassen?

    Grundsätzlich ist es nicht möglich, Beträge für Dritte auf dem eigenen Konto gutbuchen zu lassen.

    Diese Regelung gilt auch für die Rente des Ehepartners.

     

  • Was passiert, wenn der Kontoauszugsdrucker den Ausdruck wegen zu vieler Umsätze verweigert?

    Wenn der Kontoauszug mehr als 43 Buchungen seit der letzten Nutzung am Kontoauszugsdrucker hat, senden wir Ihnen einen extra Auszug auf dem Postweg zu.

    Dieser Service ist für Sie entgeltfrei.

  • Wie kann nach einem Todesfall ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umgewandelt werden?

    Bei einem Gemeinschaftskonto kann im Todesfall eines Inhabers das Konto auf den Verbliebenen umgeschrieben werden.

    Das Konto wird dann als Einzelkonto weitergeführt. Alle Rechte gehen auf den verbliebenen Kontoinhaber über.

    Folgende Unterlagen werden bei Tod eines Kontoinhabers benötigt:

    • eine Kopie der Sterbeurkunde
    • eine Kopie des Testaments oder des Eröffnungsprotokolls - falls bereits vorhanden. 

    Die Unterlagen senden Sie bitte auf dem Postweg an die Postbank  München - 80318 München.

    Gerne beraten wir Sie auch in einer Postbank Filiale oder am Telefon unter der Rufnummer 0228 5500 5500.

  • Sind Gutschriften und Einzahlungen das Gleiche?

    Auch wenn beide Zahlungsarten auf dem Konto zu einer Erhöhung des Guthabens führen, sind sie nicht identisch:

    Gutschrift = Betrag wird nach bargeldloser Überweisung dem Konto gutgeschrieben.

    Einzahlung = Gutschrift erfolgt nach einer Bareinzahlung am Schalter in einer Fililale.

    Wichtig für das Kontoführungsentgelt: Gutschriften zählen als Zahlungseingang, Bareinzahlungen dagegen nicht.

  • Gibt es beim Telefon-Banking ein Auftragslimit?

    Genau wie im Banking & Brokerage bestehen auch im Telefon-Banking festgelegte Betragsobergrenzen.

    Diese können Sie nicht selbst festlegen oder ändern.

    Aktuell gelten folgende Grenzen:

    • Inlandsüberweisung 10.000 Euro/Tag
    • Grenzüberschreitende Überweisungen in den SEPA-Raum 10.000 Euro/Tag
    • Überweisungen in Zielländer außerhalb des SEPA-Raums 2.500 Euro/Tag

  • Wie ändere ich einen Dauerauftrag?

    So geht`s:

    • online: Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Banking & Brokerage an, wählen den Reiter „Überweisen“ und dann „Ihre Daueraufträge“. Für die Änderung oder Löschung eines bestehenden Dauerauftrags klicken Sie in dem eingerichteten Dauerauftrag rechts auf die „drei Punkte“.
    • per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500. Bitte halten Sie Ihre Giro-Kontonummer und die Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.
    • In der Filiale. Nutzen Sie den Postbank Filialfinder.
  • Gibt es bei der Postbank ein entgeltfreies Girokonto für Kinder und Jugendliche?

    Ja, die Postbank bietet mit dem Giro start direkt allen jungen Menschen von 7 bis unter 22 Jahren ein entgeltfreies Girokonto an.

    Informieren Sie sich direkt hier zum Konto Postbank Giro start direkt.

    Die Postbank hat zudem eine Banking App für Kinder und Jugendliche entwickelt, mit der sie ihr Taschengeld oder das erste Einkommen managen können.

    Hier geht es zu den Informationen zu YOUNG Money.

  • Was ist ein Arbeitgeberanschreiben?

    Das Arbeitgeberanschreiben (Gehalts- oder Bezügemitteilung) ist eine Bescheinigung darüber, dass Sie das neueröffnete Postbank Girokonto künftig als Ihr Gehaltskonto nutzen möchten.

    Wir leiten es an Ihren Arbeitgeber weiter. Die mitgeteilten Adressdaten des Arbeitgebers werden bei der Postbank nicht erfasst und/oder gespeichert.

    Wichtig: Das Arbeitgeberanschreiben wird häufiger bei unseren Prämienaktionen benötigt. Bitte lesen Sie zu den Aktionen immer auch die Teilnahmebedingungen, damit es später bei der Prämienvergabe keine Probleme gibt.

    Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen hier.

  • Wie kann ich Verrechnungsschecks bestellen?

    So geht die Formblattbestellung:

    - per Kontaktformular im Banking & Brokerage über "Kontakt" in der Fußzeile und dann "Mitteilung"

    - über das Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500.

    - mittels Vordruck "Formularbestellung"

    - formlos schriftlich

    - per Fax

    Hier finden Sie die Kontaktdaten zur Postbank.

  • Wie erhalte ich ohne Online-Banking-Zugang Informationen zu meinen Kontoständen?

    Ihren aktuellen Kontostand können Sie sich am Geldautomaten anzeigen lassen.

    Nehmen Sie am Telefon-Banking teil, können Sie den Kontostand unter der Rufnummer 0228 5500 5500 erfragen.

    Oder Sie besuchen eine Postbank Filiale, unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

    Nutzen Sie den Filial- und Geldfinder.

  • Gilt die Vollmacht für das Girokonto auch für das Depot?

    Eine Vollmacht gilt immer nur für das Konto, für das die Vollmacht ausgestellt wurde.

    D.h. eine Vollmacht zu einem Girokonto beinhaltet nicht automatisch eine Vollmacht für das Depot (oder umgekehrt).

    Bitte reichen Sie einen separaten Auftrag ein. Legitimieren Sie sich mit dem Bevollmächtigten durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in einer Postbank Filiale.

    Hier geht`s zum Filialfinder.

  • Kann ich Bank und Kontonummer des Absenders bei Zahlungen an mich sehen?

    Dies ist nicht möglich.

    Die Datenschutzaufsichtsbehörde vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Bankverbindung des Auftraggebers um sensible Daten handelt und die Übermittlung dieser Daten im Kontoauszug weder erlaubt noch der Zahlungsempfänger einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe dieser Daten hat.

    Absendername, Verwendungszweck und Betrag reichen für die Zuordnung der Zahlung in der Regel aus.

    Im Zweifelsfall können Sie den Überweisungsbetrag über die Postbank an den Auftraggeber zurückgeben lassen. Hierzu benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Auftrag.

    Hier geht es zu den Postbank Anschriften.

  • Kann ich für einen Verein ein Girokonto eröffnen?

    Es ist die Eröffnung eines Business-Kontos notwendig.

    Erkundigen Sie sich bitte im Kundenservice unter der Rufnummer 0228 5500 4400.

    Hier geht es zum direkten Online-Abschluss eines Geschäftskontos.

  • Wir möchten aus Altersgründen unserem Kind eine Vollmacht für das Konto auch über den Tod hinaus ausstellen lassen. Kann die Generalvollmacht auch den Nachlassverwalter einschließen?

    Eine Kontovollmacht muss schriftlich mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden.

    Das Fomular finden Sie hier.

    Nachdem Sie den Vordruck ausgefüllt haben, gehen Sie mit dem Bevollmächtigten in eine Postbank Filiale. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

    Der Bevollmächtigte ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die mit der Führung des Kontos in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Hierzu gehören insbesondere: Verfügungen über das jeweilige Guthaben (z. B. durch  Überweisungsaufträge,Bargeldauszahlungen, Schecks usw.), die Inanspruchnahme eingeräumter Kredite, die vorübergehenden Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen, die Entgegennahme, Prüfung und Anerkennung von Abrechnungen, Kontoauszügen, Rechnungsabschlüssen und sonstigen Mitteilungen sowie Mitteilung einer abweichenden Zusendeanschrift, die Auflösung des Kontos nach dem Tod des Kontoinhabers.

    Bei mehreren Kontoinhabern besteht die Berechtigung erst nach dem Tod aller Kontoinhaber.                                                                                                                                       

    Kontoübergreifend haben Sie die Möglichkeit, eine Postbank Vorsorgevollmacht zu erteilen. Nachdem Sie den Vordruck ausgefüllt haben, gehen Sie mit dem Bevollmächtigten in eine Postbank Filiale. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

    Wichtig: Eine anderweitig erteilte Generalvollmacht wird von der Postbank anerkannt, wenn uns das Original oder eine Ausfertigung am Schalter einer Postbank Filiale vorgelegt wird. Wir empfehlen die Erteilung in Form einer notariell beurkundeten Urkunde. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zur Ausgabe einer Generalvollmacht an einen Notar.

    Weitere Infos finden Sie in unseren themenwelten.

  • Kann ich für mein Girokonto eine Vollmacht erteilen?

    Ja, mit einer Vollmacht können Sie Personen ermächtigen, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit der Führung des Girokontos in unmittelbaren Zusammenhang stehen.

    Vollmachten lassen sich jederzeit widerrufen oder neu erteilen.

    Für den Bevollmächtigten können Sie auch eine Postbank Card (Debitkarte) ausstellen lassen. Für diese Karte fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.

    Lesen Sie hierzu die Postbank Informationen.

  • Kann ich im Ausland Geld auf mein Postbank Konto einzahlen?

    Nein, im Ausland ist es nicht möglich, Bargeld an einem Automaten einzuzahlen. Eine Einzahlung ist nur im Inland möglich.

    Hier geht`s zum Automatenfinder.

    Geben Sie Ihren Standort an, wählen das Filtersymbol und dann "Bargeldauszahlung, Bargeldeinzahlung, Bargeld versenden" und anschließend "Bargeldeinzahlung am Geldautomaten".

  • Sie haben mir jetzt Zinsen/ Entgelte abgebucht. Wofür ist das?

    Hierbei handelt es sich um das Entgelt für die Kontoführung sowie für weitere kostenpflichtige Leistungen, die Sie eventuell genutzt haben. Auch Sollzinsen oder Porto berechnen wir hier mit ein.

    Solche Beträge berechnen wir am Ende eines Quartals. Dabei fassen wir jeweils die letzten drei Monate zusammen.

    Wie viel das Entgelt beträgt, hängt davon ab, wie Sie Ihr Konto nutzen.

    Sie führen ein Postbank Giro start direkt? Dieses Konto ist bis zum vollendeten 22. Lebensjahr kostenlos, die Ausführung einer Standardüberweisung oder eines Scheckeinzugsauftrags, wenn der Kunde den Auftrag beleghaft erteilt und die  Ausführung eines Standard-Überweisungsauftrags oder erstmalige Ausführung eines Dauerauftrags per Telefon-Banking sind inbegriffen.

    Sie führen ein Postbank Giro direkt? Wenn Sie es ausschließlich digital nutzen, kostet es monatlich nur 1,90 €. Haben Sie persönliche Services genutzt? Dann fallen weitere Entgelte an. Schauen Sie einfach in die beigefügte Übersicht.

    Sie führen ein Postbank Giro plus? Hier zahlen Sie ein Entgelt von 4,90 Euro im Monat. Zusätzliche Entgelte fallen nur  an, wenn Sie beleghafte Überweisung oder Scheckeinzugsaufträge erteilen. Pro Auftrag berechnen wir 1,90 Euro.

    Sie führen ein Postbank Giro extra plus? Dieses Konto ist kostenfrei, wenn auf Ihrem Konto mehr als 3.000 € pro Monat eingehen. Sonst kostet es 10,90 Euro pro Monat.

    Bitte beachten Sie: Umbuchungen von Ihrem Tagesgeld-Konto sowie Bar-Einzahlungen zählen nicht als Geldeingang. 

    Haben Sie Ihr Kontomodell gewechselt? Dann ist die Abrechnung für das vergangene Quartal anders als sonst: Dann wurden die alten und die neuen Konditonen berechnet. Und: Beim Giro extra plus muss der Geldeingang nach dem Wechsel erfolgt sein. Sonst ist für den Wechselmonat das Entgelt für die Kontoführung fällig.

    Eine Übersicht über unsere verschiedenen Postbank Girokonten und ihre Konditionen finden Sie unter dem jeweiligen Link.

  • Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

    Ein Pfändungsschutzkonto, auch „P-Konto“ genannt, ist ein Girokonto, das es dem Schuldner ermöglicht, trotz einer vorliegenden Kontopfändung über einen monatlichen pfändungsfreien Betrag zu verfügen. Das Existenzminimum des Schuldners wird damit gesichert. Ein P-Konto ist nur für eine natürliche Person möglich, d.h. Gemeinschaftskonten können nicht als P-Konten geführt werden. 

    Bitte beachten Sie, dass Sie nur ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto unterhalten dürfen. Bei der Einreichung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) hat der Kontoinhaber der Bank zu versichern, dass er kein weiteres P-Konto – auch bei anderen Banken – eingerichtet hat. Die Bank ist berechtigt, zur Überprüfung der Richtigkeit der Aussage des Kontoinhabers, eine SCHUFA-Auskunft einzuholen.

    Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Pfändung.

  • Was passiert bei einer Kontopfändung?

    Die Postbank ist aufgrund der Kontopfändung verpflichtet, den Pfandbetrag aus Ihrem Kontoguthaben an den Pfandgläubiger zu überweisen. Dies wird nach Ablauf der Schuldnerschutzfrist (4 Wochen nach Pfändungseingang bei der Postbank) geschehen. Bis dahin hat die Postbank Ihre Konten bis zur Höhe des Pfandbetrages gesperrt. Über Kontoguthaben oberhalb der Pfandsummen können Sie wie gewohnt verfügen.

    Wenn Sie keinen Pfändungsschutz benötigen, wäre der Pfändungsvorgang mit Überweisung der vollständigen Pfändungssumme erledigt. Wenn Sie Einwände gegen die Kontopfändung erheben wollen, müssen Sie sich an das Vollstreckungsgericht oder den Pfandgläubiger wenden – die Postbank ist in diesem Verfahren lediglich Drittschuldner. 

    Mehr zum Thema „Pfändung“ erfahren Sie hier.

  • Ich habe ein Giro extra plus Konto und jetzt wurden mir Entgelte belastet. Wie setzen sich diese zusammen?

    Die Kontoführungsentgelte, die jetzt abgebucht wurden, sind die Entgelte für die letzten 3 Monate.

    Liegen die Eingänge in einem Monat unter 3.000 Euro, berechnen wir für das Postbank Giro extra plus Konto ein Entgelt von 10,90 Euro.

    Neben den Kontoführungsentgelten werden auch angefallene Sollzinsen oder Porto für Kontoauszüge mit einberechnet.

    Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen.

  • An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zum Online-Kontowechselservice habe?

    Beim Online-Kontowechselservice arbeitet die Postbank mit dem Dienstleister FinReach zusammen. Deren Telefonnummer finden Sie während des Wechselprozesses in der Kategorie „Fragen und Antworten“.

    Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenservice der Postbank unter der Rufnummer 0228 5500 5500 weiter.

    Informieren Sie sich hier zum Banking & Brokerage der Postbank.

  • Wo kann ich mein verfügbares Guthaben auf dem P-Konto einsehen?

    Wenn Ihr gepfändetes Girokonto ein P-Konto ist, wird die Postbank das Guthaben bzw. die Zahlungseingänge gegen Ihren Pfändungsfreibetrag disponieren und – sofern der Freibetrag durch den Zahlungseingang nicht überschritten wird – diesen unmittelbar nach Gutschrift für Sie verfügbar stellen. Bitte beachten Sie, dass die Postbank – gerade zu Spitzenzeiten (z.B. Monatswechsel) – sehr viele Zahlungen disponieren muss.

    Unter der Postbank Rufnummer 0228 5500 1000 können Sie sich rund um die Uhr das verfügbare Guthaben auf Ihrem P-Konto ansagen lassen. Halten Sie bitte Ihre Postbank Girokontonummer sowie Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit. 

    Mehr zum Thema „Pfändung“ erfahren Sie hier.

  • Wie bestelle ich als Geschäftskunde Giro-Briefumschläge?

    Sie sind Geschäftskunde?

    Bei Giro-Kontoeröffnungen erhalten Sie eine kleine Serie Girobriefumschläge (12 Stück) kostenfrei.

    Für die Bereitstellung weiterer Serien (24 Stück je Serie) fällt ein Entgelt in Höhe des aktuell gültigen Portos der Deutschen Post für einen „Standardbrief 20g" an.

    Sie möchten kostengünstig überweisen?

    Nutzen Sie das Online-Banking oder EBICS/SWIFT. Beleglose Standardüberweisungen werden mit einem deutlich günstigeren Entgelt abgerechnet.

    Informieren Sie sich zu unseren Business Girokonten.

  • Was passiert mit einem Gemeinschaftskonto im Erbfall?

    Bei einem Gemeinschaftskonto kann im Todesfall eines Inhabers das Konto auf den Verbliebenen umgeschrieben werden. Es wird dann auf Wunsch als Einzelkonto weitergeführt.

    Alle Rechte gehen auf den verbliebenen Kontoinhaber über.

    Wichtig für eine Änderung ist die Vorlage der Sterbeurkunde.

    Eine Kopie der Sterbeurkunde schicken Sie bitte der Postbank zu. Nutzen Sie folgende Anschriften.

    Hier geht es zu den Informationen zum Postbank Gemeinschafskonto.

  • Ist die zweite Debitkarte für Geschäfts- und Firmenkunden auch bei Geschäftskonten kostenpflichtig?

    Die Regelung betrifft alle Girokonten von Geschäfts- und Firmenkunden, d.h. auch bei einem Girokonto mit zwei oder mehreren Kontoinhabern bzw. Vertretungsberechtigten ist die erste Karte kostenfrei.

    Ab der zweiten Karte - und somit für jede weitere Karte - fällt das aktuelle Karten-Entgelt an.

    Hier gibt es Informationen zu den Business Entgelten.

  • Was bewirkt ein Widerspruch zu den AGB?

    Die neuen Entgelte für die verschiedenen Girokonto-Modelle sind Bestandteil der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) der Postbank. Die Akzeptanz der AGB ist die Basis jeder Geschäftsbeziehung, auch beim Postbank Girokonto. 

    Ein Widerspruch führt dazu, dass das neue Entgelt nicht wirksam werden kann. Das führt bei einem Widerspruch – zu unserem großen Bedauern – dazu, dass wir im allerletzten Schritt Ihr Girokonto kündigen müssen. 

    Vielleicht lohnt sich für Sie ein Wechsel! Schauen Sie, welches Girokonto am besten zu Ihnen passt.

  • Wie funktioniert der Kontowechsel-Service der Postbank?

    Den kostenfreien Kontowechsel-Service bietet die Postbank entweder digital oder in Papierform an. Wir ziehen Ihr Konto zur Postbank um und übernehmen auf Wunsch alle Formalitäten für Sie.

    Informieren Sie sich hier zum Postbank Kontowechsel-Service.

    So geht der digitale Kontowechsel-Service der Postbank.

    Sie möchten lieber den Postbank Kontowechsel-Service per Formular nutzen? Dann füllen Sie einfach das Auftragsformular aus, das Sie hier unten auf der Seite finden. Drucken Sie den Auftrag anschließend aus, unterschreiben ihn und senden das Formular der Postbank per Post zu. Oder geben Sie den Auftrag in einer Postbank Filiale ab. Wir erledigen alles Weitere für Sie.

    Hier finden Sie die Anschriften der Postbank.

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Kontowechsel-Service der Postbank:

    Die Bearbeitung des Kontowechsels per Formular nimmt mehr Zeit in Anspruch, als der Online Wechsel-Service.

    Ihre Daueraufträge ziehen beim Online-Kontowechsel mit um. Sie erhalten eine Aufstellung darüber, welche Daueraufträge Sie bei Ihrem neuen Postbank Girokonto einrichten wollen.

    Der Kontowechsel-Service kann nur im Inland genutzt werden. Ein Umzug von Konten, die bei ausländischen Banken geführt werden, ist nicht möglich.

    Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe? Beim Online-Kontowechsel-Service arbeitet die Postbank mit dem Dienstleister FinReach zusammen. Deren Telefonnummer finden Sie während des Wechselprozesses in der Kategorie „Fragen und Antworten".

    Gerne helfen Ihnen auch unsere Mitarbeiter im Kundenservice der Postbank unter der Rufnummer 0228 5500 5500 weiter.

  • Wie erlange ich Pfändungsschutz?

    Kontoguthaben im Rahmen gesetzlicher Freibeträge sind auf Girokonten für Einzelpersonen vor Pfändung geschützt, wenn das gepfändete Girokonto ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist. Bitte beachten Sie, dass Pfändungsschutz - auch für Zahlungseingänge aus Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - seit dem 01.01.2012 nur noch auf einem P-Konto erreicht werden kann.

    Damit Sie ein P-Konto erhalten, müssen Sie als Kunde der Postbank Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Die Zusatzvereinbarung zum Pfändungsschutz finden Sie hier.

    Sie haben bis zum Ablauf der Schuldnerschutzfrist Zeit (4 Wochen nach Zustellung der Pfändung), den Pfändungsschutz auf Ihrem Girokonto einzurichten. Ist mit Ablauf der Frist keine Umwandlung erfolgt, wird die Postbank den Pfandbetrag aus Ihrem Kontoguthaben an den Pfandgläubiger überweisen müssen. 

    Mehr zum Thema „Pfändung“ erfahren Sie hier.

  • Was ist der Unterschied zwischen Auftrags- und Zielwährung bei einer Auslandsüberweisung?

    Die Auftragswährung bezeichnet die Währung, mit der der angegebene Betrag ausgeführt werden soll.

    Die Zielwährung bezeichnet die Währung, in der der angegebene Betrag gutgeschrieben werden soll. Sollen zum Beispiel 100 GBP beim Zahlungsempfänger ankommen, geben Sie diesen Betrag mit der Auftrags- und Zielwährung in "GBP" an. Die Umrechnung erfolgt dann bei uns und der entsprechende Gegenwert in Euro (bei einer SHARE- oder OUR-Überweisung zuzüglich der Entgelte laut Preis- und Leistungsverzeichnis) wird Ihrem Konto belastet.

    Geben Sie diesen Betrag dagegen mit der Auftragswährung in "Euro" und nur der Zielwährung in "GBP" an, werden 100 Euro (bei einer SHARE- oder OUR-Überweisung zuzüglich der Entgelte laut Preis- und Leistungsverzeichnis) belastet. Der Betrag wird dann bei uns umgerechnet und der Gegenwert in "GBP" angewiesen.

    Erteilen Sie Ihren Auftrag mit der Auftrags- und Zielwährung in "Euro" erfolgt bei der Postbank keine Umrechnung. Der Betrag wird in "Euro" an die Korrespondenzbank weitergeleitet und erst dort bzw. bei der Zielbank umgerechnet, wenn das Zielkonto mit der Kontowährung in "GBP" geführt wird.

    Grundsätzlich gilt für Zahlungen, bei denen die Auftrags- und Zielwährung nicht identisch sind, dass die Auftragswährung die Währung Ihres Kundenkonto sein muss.

  • Was zählt alles zum Zahlungseingang?

    Bei der Postbank gilt der gesamte bargeldlose Geldeingang als Zahlungseingang auf dem Girokonto.

    Ausgenommen sind Bareinzahlungen sowie Umbuchungen vom Tagesgeldkonto.

    Welche Zahlungseingänge bei der Berechnung der Entgelte berücksichtigt werden, entscheidet jedes Unternehmen für sich und unterliegt keiner gesetzlichen Grundlage.

    Andere Banken zum Beispiel akzeptieren lediglich einen Gehaltseingang für die Befreiung vom Kontoführungsentgelt. Die Postbank dagegen berücksichtigt den gesamten bargeldlosen Zahlungseingang.

  • Wie funktionieren Überweisungen beim Tagesgeldkonto?

    Grundsätzlich geht die Ausführung einer Überweisung auf das Tagesgeldkonto genau wie jede andere Überweisung auch:

    Geben Sie die IBAN des Tagesgeldkontos als Zielkonto an. Ob das Geld von einem Postbank-Girokonto kommt oder von einer anderen Bank, spielt dabei keine Rolle.

    Etwas anderes ist eine Überweisung vom Tagesgeldkonto. Hier geht die "Umbuchung" nicht beliebig, sondern immer auf das dazugehörige Postbank Referenz-Girokonto.

    Das geht über das Banking & Brokerage oder über das Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500.

  • Werden Überweisungen am 24.12. ausgeführt?

    Nein, da der 24. Dezember kein Bankarbeitstag in Deutschland ist.

    Natürlich können Sie Überweisungen online tätigen, gebucht werden diese dann frühestens am ersten Bankarbeitstag nach den Feiertagen.

  • Kann ich den Service zur Benachrichtigung über nicht eingelöste Lastschriften kündigen?

    Nein, die Benachrichtigung über eine nichteingelöste Lastschrift kann nicht eingestellt werden.

  • Warum muss ich bei einer Spende meinen Namen und meine Anschrift angeben?

    Tragen Sie bitte auf der Überweisung Ihre Daten ein, damit der Empfänger Ihnen ggf. eine Spendenquittung ausstellen kann.

  • Kann ich ein Girokonto bei der Postbank eröffnen, wenn ich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft habe?

    Ja, das geht.

    Bringen Sie bitte zur Kontoeröffnung in der Postbank Filiale ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis, ID Card oder Reisepass) und ggf. eine Meldebescheinigung sowie - falls Sie nicht aus der EU kommen - einen Aufenthaltstitel mit.

    Informieren Sie sich hier zu den Postbank Girokonten.

  • Wie funktioniert eine SEPA-Überweisung?

    Mit der SEPA-Überweisung kann sowohl innerhalb Deutschlands als auch in die restlichen SEPA-Länder überwiesen werden. Und das ohne Betragsbegrenzung.

    Die Überweisung muss in Euro erfolgen. Für die Zielangaben muss die IBAN  verwendet werden.

    Sie können die Überweisung per Banking & Brokerage, Datenfernübertragung (FinTS) oder beleghaft mittels der entsprechenden Formulare ausführen.

    Alternativ können Sie das Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500 nutzen.

    Bitte beachten Sie, dass je nach Girokontomodell ggf. Entgelte für die Ausführung einer Überweisung anfallen. Informieren Sie sich hier zu den Postbank Girokonten.

  • Was muss ich tun, um aus einem Gemeinschaftskonto auszusteigen?

    Die Umwandlung eines Gemeinschaftskontos in ein Einzelkonto beantragen Sie bitte schriftlich.

    Nutzen Sie bitte das Formular "Umwandlung eines Gemeinschaftskonto".

    Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift beider Kontoinhaber erforderlich ist.

  • Wie kann bei einem Geschäftskonto ein Bevollmächtigter geändert werden?

    Eine Änderung in der Bevollmächtigung kann schriftlich mittels eines Auftrags mitgeteilt werden. Vermerken Sie bitte, welche Kontovollmacht gelöscht werden soll.

    Sofern Ihnen bereits ein aktualisierter Handelsregisterauszug vorliegt, legen Sie diesen bitte bei. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne unter der Rufnummer 0228 5500 4400 weiter. 

    Hier geht es zu den Business Giroseiten.

     

  • Kann ich am Service-Terminal einen Auszug auch mehrfach ziehen?

    Nein, es besteht keine Möglichkeit, Doppel von Kontoauszügen an einem Service-Terminal zu erstellen.

    Ein Kontoauszugsdoppel müssen Sie bei der Postbank bestellen, z.B. über das Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500. 

    Alternativ geht es auch über das Online-Kontaktformular im Banking & Brokerage in der Fußzeile unter "Kontakt" und dann "Mitteilung" oder schriftlich per Brief.

    Bitte geben Sie an, welchen Kontoauszug Sie benötigen.

    Hier geht es zu den Anschriften.

    Für diesen Service fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.


  • Muss ein SEPA-Lastschriftmandat bei einem Gemeinschaftskonto von beiden Kontoinhabern unterschrieben werden?

    Nein, um ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, benötigen Sie bei einem Gemeinschaftskonto nur eine Unterschrift, da jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist.

    Informationen zu unseren Girokonten finden Sie hier.

  • Kann ein Inhaber aus einem Gemeinschaftskonto aussteigen, wenn das Konto überzogen ist?

    Nein, das ist nicht möglich.

    Erst wenn das Gemeinschaftskonto ausgeglichen ist, können solche Änderungen vorgenommen werden.

    Unsere Mitarbeiter in den Filialen helfen Ihnen gerne weiter. Hier geht`s zum Filialfinder.

  • Was kostet ein Postbank Girokonto?

    Wenn Sie Ihr Konto ausschließlich online nutzen, kostet es nur 1,90 Euro im Monat.

    Dafür erhalten Sie:

    - ein ausgezeichnetes Online-Banking

    - kostenlos Bargeld  - an mehr als 9.000 Geldautomaten der Cash-Group sowie über 1.300 Shell Tankstellen in ganz Deutschland

    - das Postbank Telefon-Banking mit Sprachcomputer

    - den Service im SB-Bereich der Filialen

    - Ihren Kontoauszug im Online-Banking

    Für Studenten, Auszubildende, Leistende des freiwilligen Wehrdienstes, freiwilligen sozialen Jahrs oder Bundesfreiwilligendienstes befreien wir das Konto bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises vom Kontoführungsentgelt.

    Selbstverständlich können Sie auch unsere persönlichen Services nutzen. Für diese fallen nur dann geringe Kosten an, wenn Sie sie tatsächlich nutzen.

    Konkret zahlen Sie:

    - für das Geldabheben am  Schalter: je 1,50  Euro

    - für  Überweisungen oder erstmalige Ausführung eines Dauerauftrags, bei einem Callcenter-Mitarbeiter: je 2,50  Euro

    - für Ausführung eines beleghaften Überweisungs oder eines Scheckeinzugsauftrags, je 2,50  Euro

    - für Kontoauszüge am Drucker: je 0,50  Euro

    Informieren Sie sich zu unseren Girokontomodellen.

  • Was kostet das Giro direkt Konto im Einzelnen?

    Wenn Sie Ihr Konto ausschließlich online nutzen, kostet es nur 1,90 Euro im Monat.

    Dafür erhalten Sie:

    - ein ausgezeichnetes Online-Banking

    - kostenlos Bargeld  - an mehr als 9.000 Geldautomaten der Cash-Group sowie über 1.300 Shell Tankstellen in ganz Deutschland

    - das Postbank Telefon-Banking mit Sprachcomputer

    - den Service im SB-Bereich der Filialen

    - Ihren Kontoauszug im Online-Banking

    Für Studenten, Auszubildende, Leistende des freiwilligen Wehrdienstes, freiwilligen sozialen Jahrs oder Bundesfreiwilligendienstes befreien wir das Konto bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises vom Kontoführungsentgelt.

    Selbstverständlich können Sie auch unsere persönlichen Services nutzen. Für diese fallen nur dann geringe Kosten an, wenn Sie sie tatsächlich nutzen.

    Konkret zahlen Sie:

    - für das Geldabheben am  Schalter: je 1,50  Euro

    - für  Überweisungen oder erstmalige Ausführung eines Dauerauftrags, bei einem Callcenter-Mitarbeiter: je 2,50  Euro

    - für Ausführung eines beleghaften Überweisungs oder eines Scheckeinzugsauftrags, je 2,50  Euro

    - für Kontoauszüge am Drucker: je 0,50  Euro

    Informieren Sie sich zu unseren Girokontomodellen.

  • Wie kann ich in ein anderes Geschäftskunden-Kontomodell wechseln?

    Möglich ist ein Wechsel immer zum Monatsersten. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Wechsel etwas Zeit benötigt. Daher brauchen wir Ihren Auftrag fünf Bankarbeitstage vor dem gewünschten Wechseldatum.

    Drucken Sie einfach den Auftrag aus und senden diesen an den Geschäftskundenservice.

    Oder scannen Sie Ihren unterschriebenen Auftrag ein und senden uns diese pdf-Datei mit einer E-Mail an: business@postbank.de.

    Weitere Kontaktmöglichkeiten und die Anschriften finden Sie hier.

    Senden Sie uns Ihren Auftrag bitte schnell zu, damit wir Ihren Wunsch erfüllen können. Ihre Kontonummer und PIN bleiben beim Wechsel des Kontomodells gleich.

    Sie möchten zusätzliche Services wie die VISA Karte (Kreditkarte) oder das Depot nutzen? Diese beauftragen Sie bitte, wenn Ihr Konto umgestellt ist.

    Zum Formularcenter


  • Ich habe ein Giro direkt Konto. Jetzt haben Sie Zinsen/ Entgelt belastet. Was genau ist da abgerechnet worden?

    Hierbei handelt es sich um das Entgelt für die Kontoführung sowie für weitere Leistungen, die Sie eventuell genutzt haben. Auch Sollzinsen und Porto berechnen wir hier mit ein.

    Solche Beträge berechnen wir am Ende eines Quartals. Dabei fassen wir jeweils die letzten drei Monate zusammen.

    Für diese Leistungen zahlen Sie ein Entgelt:

    - Kontoführung: 1,90 Euro pro Monat

    - Ausführung einer Standardüberweisung oder eines Scheckeinzugsauftrags,wenn der Kunde den Auftrag beleghaft erteilt: 2,50 je Auftrag

    - Abhebungen am Schalter: 1,50 je Auftrag

    - Bankgeschäfte über Call-Center-Agent: 2,50 je Auftrag

    - Nutzung des Kontoauszugsdruckers: 0,50 Euro je Auszug.

    Sollte bei Ihnen dieses Entgelt angefallen sein, finden Sie den Hinweis direkt in Ihren Umsätzen bei der betreffenden Buchung. 

    Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen.

     

  • Wie lautet die Servicenummer der Postbank Pfändungshotline?

    Die Rufnummer lautet 0228 5500 1000. Sie erreichen uns Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Halten Sie bitte Ihre Postbank Girokontonummer sowie Ihre Telefon-Banking- Geheimzahl bereit.

    Unter der Rufnummer 0228 5500 1000 können Sie sich auch rund um die Uhr Ihren verfügbaren Pfändungsfreibetrag ansagen lassen.

    Bitte nutzen Sie für alle Fragen zum Thema Pfändung die o.g. Rufnummer. Über die Telefontastatur können Sie verschiedene Themen auswählen:

    1. "Abfrage verfügbarer Pfändungsfreibetrag"

    2. "Allgemeine Auskünfte" mit den weiteren Unterpunkten:

    1 - "Allgemeine Informationen zur Kontopfändung"

    2 - "Ihre Kontoverfügung während der Pfändung"

    3 - "Von der Pfändung ausgenommene Beträge"

    4 - "Sie können die Pfändung nicht bezahlen"

    5 - "Rückzahlung eines Sollsaldos"

    6 - "Kontaktdaten der Postbank"

    0 - "Verbindung mit einem Berater"

     

    Mehr Informationen zum Thema „Pfändung“ erhalten Sie hier.

  • Wie erfahre ich die Höhe meiner eingeräumten Kontoüberziehung (Dispokredit) für mein Girokonto?

    Am einfachsten geht`s online.

    Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Banking & Brokerage an, wählen den Reiter „Übersicht", klicken im Girokonto rechts auf die drei Punkte und wählen dann „Kontodetails". Dort sehen Sie die Höhe Ihrer eingeräumtem Kontoüberziehung.

    Alternativ geht es auch telefonisch unter der Rufnummer 0228 5500 5500. Bitte halten Sie Ihre Girokontonummer und die Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.

    Natürlich können Sie die Höhe ihrer eingeräumten Kontoüberziehung (Dispokredit) auch jederzeit in der Filiale vor Ort erfragen.

    Informieren Sie sich zum Banking & Brokerage der Postbank.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen einem Gemeinschaftskonto und einem Einzelkonto mit Vollmacht?

    Beim klassischen Gemeinschaftskonto, dem sogenannten „Oder-Konto", ist jeder Kontoinhaber gleichberechtigt und kann über das Konto in voller Höhe verfügen. Im Gegenzug haften auch alle Kontoinhaber gesamtschuldnerisch.

    Bei der Kontovollmacht haftet prinzipiell nur der Kontoinhaber. Der Bevollmächtigte erhält zwar die volle Kontrolle über die Finanzen des Kontoinhabers, ist jedoch nicht gleichberechtigt mit ihm.

    Eine erteilte Vollmacht kann außerdem ohne Begründung wieder entzogen werden.

    Hier geht es zu den Informationen zum Postbank Gemeinschafskonto.

  • Sind Studenten vom Kontoführungsentgelt befreit?

    Studenten können sich beim Nachweis einer aktuellen und gültigen Immatrikulationsbescheinigung beim Kontomodell Giro direkt weiterhin von den Kontoführungsentgelten befreien lassen. Lesen Sie die Bedingungen zur Entgeltbefreiung.

    Hinweis: In der Bescheinigung müssen die Ausbildungsdauer und das Ausbildungsende vermerkt sein.

    Lesen Sie unsere Informationen zum Kontomodell Giro direkt.

  • Wie erhalte ich meine Telefon-Banking-Geheimzahl?

    Eröffnen Sie bei der Postbank ein Girokonto ist die Freischaltung zum Telefon-Banking schon enthalten. Früher wurde dieser Service zusätzlich beantragt.

    Haben Sie Ihr Konto schon etwas länger und sind noch nicht für das Telefon-Banking zugelassen, können Sie dies schriftlich oder per Fax beantragen. Hier geht`s zu den Kontaktmöglichkeiten.

    Nutzen Sie bitte folgenden Auftrag.

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Fragen & Antworten

Leider ist unsere Suchergebnisse derzeit nicht verfügbar.
  • Ab wann gelte ich als ehemaliger Kunde der Postbank wieder als Neukunde?

    Vermutlich bezieht sich Ihre Anfrage auf Sonder- oder Prämienaktionen, an denen man nur als "Neukunde" teilnehmen kann.

    Die genaue Definition, ab wann man als Neukunde gilt, wird in den Teilnahmebedingungen der Aktion aufgeführt. Das kann von Aktion zu Aktion unterschiedlich sein.

    Meistens sind es sechs Monate.

    Sollten Sie sich unsicher sein, fragen Sie in unserem Kundenberatungscenter unter 0228 5500 5500 nach.

  • Entstehen mir Kosten, wenn eine Auslandsüberweisung auf meinem Konto gutgeschrieben wird?

    Im Normalfall nicht, da die Postbank für eine Gutschrift aus dem Ausland bei einem privaten Girokonto kein Entgelt berechnet.

    Hinweis: Falls der Auftraggeber für die Überweisung eine "BEN"-Zahlung wählt, kann es für Sie zu Kosten kommen.

    Bei einer BEN-Zahlung zahlen Sie als Empfänger des Geldes alle Entgelte. D.h. die der Auftraggeberbank, der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister und der Empfängerbank.

    Bitte klären Sie dies vorab mit dem Auftraggeber.

    Unsere Empfehlung: eine "SHARE"-Zahlung oder eine "OUR-Zahlung". Hier fällt für Sie kein Entgelt an.

  • Ist im Ausland eine kostenfreie Bargeldeinzahlung auf ein Postbank Girokonto möglich?

    Nein, im Ausland können Sie nicht entgeltfrei auf Ihr Postbank Girokonto einzahlen.

    Ob im Ausland in einer Postfiliale oder bei einer Bank grundsätzlich eine Einzahlung auf ein deutsches Konto möglich ist, können Sie nur direkt vor Ort erfragen.

    Beachten Sie die entsprechenden Entgelte vor Ort.

  • Wie kündige ich ein Gemeinschaftskonto?

    Um ein Gemeinschaftskonto aufzulösen, benötigen wir die Unterschrift beider Kontoinhaber.

    Bitte senden Sie uns einen Brief an Postbank Hamburg, Kontoführung, 22283 Hamburg oder Postbank München, Kontoführung, 80318 München.

    Nennen Sie den vollständigen Namen, die Adresse der Kontoinhaber, die Kontonummer und das Datum, zu dem Sie das Konto kündigen möchten.

    Geben Sie auch eine neue Bankverbindung an, damit wir die Schlussabrechnung Ihres Kontos ausführen können.

    Denken Sie unbedingt an die Unterschriften.

    Sobald uns alles vorliegt, lösen wir das Konto auf. Sie erhalten anschließend einen letzten Kontoauszug mit einem Kontostand von 0,00 €. Dieser Auszug gilt als Bestätigung Ihrer Kündigung.

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto zum gewünschten Auflösungstermin keinen negativen Saldo ausweist.

  • Besteht eine Vollmacht auch über den Tod hinaus?

    Der Bevollmächtigte kann auch nach dem Tod des Kontoinhabers über das Konto verfügen.

    Die Vollmacht besteht so lange, bis die Erben diese widerrufen.

    Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Vollmacht.

     

  • Wie kann ich meinen Ehepartner als weiteren Kontoinhaber anmelden?

    Möchten Sie Ihren Ehepartner als Kontoinhaber zum Konto hinzufügen - also nicht nur eine einfache Vollmacht erteilen - muss das Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt werden.

    Ein entsprechendes PDF-Formular finden Sie in unserem Downloadcenter im Bereich "Konten + Karten" unter "Giro Plus".

     

  • Kann ich für ein Giro Basis Konto eine eingeräumte Kontoüberziehung, einen Dispokredit, einrichten lassen?

    Nein. Bei dem Giro Basis Konto handelt es sich um ein Guthabenkonto, eine Überziehung ist nicht möglich.

    Informieren Sie sich zu unseren Girokonten.

  • Wie richte ich ein Gemeinschaftskonto ein?

    Bei einem Gemeinschaftskonto sind beide Kontoinhaber gleichberechtigt. Es ist ein sogenanntes Oder-Konto. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber alleine, ohne Einwilligung des anderen, die Bankgeschäfte erledigen kann.

    Lediglich Adressänderungen, Einräumungen von Vollmachten und Kontolöschungen müssen von beiden Kontoinhabern gleichzeitig unterschrieben sein.

    Bitte beachten Sie, dass sich zur Kontoeröffnung beide Kontoinhaber mit ihren gültigen Ausweispapieren legitimieren müssen. 

    Sie können entweder direkt bei der Kontoeröffnung ein Gemeinschaftskonto anlegen oder ein bestehendes Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln.

    Für eine Umwandlung in ein Gemeinschaftskonto nehmen Sie den Vordruck "Übertragung/ Änderung". Diesen finden Sie im Downloadcenter unter "Konten und Karten".

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Gemeinschaftskonto.

  • Wie kann ich ins Ausland überweisen?

    Für einen Auslandsauftrag können Sie Ihr Postbank Girokonto nutzen.

    So geht`s:

    Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Banking & Brokerage an, wählen den Reiter "Überweisen" und anschließend den Punkt "Auslandsüberweisung".

    Sie nehmen am Postbank Telefon-Banking teil? Dann können Sie uns Ihren Auftrag auch telefonisch unter der Rufnummer 0228 5500 5500 erteilen. Halten Sie bitte Ihre Kontonummer und die Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.

    Bitte beachten Sie, dass für diesen Service je nach Kontomodell ggf. Entgelte anfallen können. Informieren Sie sich hier zu den Postbank Girokonten.

  • Sind Bargeldeinzahlungen auf dem Geschäftskonto entgeltfrei?

    Für Einzahlungen zahlen Sie 3,00 EUR je angefangene 5.000 EUR Einzahlungsvolumen.Bei jeder Einzahlung erhalten Sie selbstverständlich kostenlos eine Einzahlungsquittung

    Falls Sie am Geldautomaten oder am Schalter mit Karte Geld auf Ihr Konto einzahlen, fällt ein belegloser Buchungsposten von 0,45 EUR oder 0,55 EUR bei Echtzeitüberweisungen an.

    Bei einer Einzahlung mittels Einzahlbeleg beträgt das Buchungspostenentgelt 1,50 EUR (jeweils gesonderter Buchungsposten).

    Nutzen Sie daher möglichst immer Ihre Postbank Card (Debitkarte) oder eine Bareinzahlungskarte für Ihre Einzahlungen.

  • Ich habe eine Überweisung ausgeführt und der Empfänger hat das Geld nicht erhalten. Was ist zu tun?

    Haben Sie die Kontodaten, welche Sie bei der Überweisung angegeben haben, noch einmal mit dem Empfänger abgeglichen?

    Kann der Betrag aufgrund falscher Buchungsdaten beim Empfänger nicht gutgeschrieben werden, erfolgt eine Rückbuchung auf Ihr Konto.

    Haben Sie den Auftrag mit einem gültigen Sicherheitsverfahren freigegeben? Manchmal kommt es vor, dass Kunden aus Versehen die Überweisung lediglich als Vorlage abspeichern, aber nicht abschicken.

    Haben Sie alle Angaben korrekt eingegeben und den Auftrag verschickt, ist der Betrag auf Ihrem Konto belastet und nicht wieder gutgeschrieben, stellen Sie bitte einen Nachforschungsauftrag.

    Beschreiben Sie bitte Ihr Anliegen genau.

    Für die Einreichung des Auftrages haben Sie folgende Möglichkeiten:

    - formlos schriftlich

    - per Fax

    - per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500

    - per Kontaktformular im Banking & Brokerage über "Kontakt" in der Fußzeile".

    Für die Nachforschung berechnen wir ein Entgelt, wenn die Postbank den Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt hat.

    Hier finden Sie die Kontaktdaten zur Postbank.

  • Kann bei einer Kündigung des Postbank Girokontos das Tagesgeldkonto weitergeführt werden?

    Nein. Bei Kündigung des Girokontos wird auch das Tagesgeldkonto aufgelöst.

    Es ist nicht möglich, ein Tagesgeldkonto ohne ein Postbank Girokonto zu führen.

    Informieren Sie sich zu den Postbank Girokonten.

  • Können bei einem Gemeinschaftskonto mehr als zwei Inhaber eingetragen werden?

    Nein, wir bieten Privatkonten für höchstens zwei Kontoinhaber an.

    Es besteht die Möglichkeit, für weitere Personen eine Vollmacht einzurichten.

    Informieren Sie sich zu unseren Girokonten hier.

  • Was passiert mit einer Überweisung, wenn das Zielkonto nicht mehr existiert?

    Kann die Postbank den Betrag aufgrund eines gelöschten Empfängerkontos nicht gutschreiben, erfolgt eine automatische Rückbuchung.

    Wurde Ihnen der Betrag innerhalb von 8 Tagen, bei Aufträgen im SEPA-Raum, bei Auslandsaufträgen ggf. länger, nicht wieder gutgeschrieben, wenden Sie sich bitte an die Postbank, damit die Postbank bei der Bank des Empfängers eine Anfrage stellen kann.

    Nutzen Sie dazu einen der folgenden Wege:

    - über das Online-Kontaktformular im Banking & Brokerage in der Fußzeile unter "Kontakt" und dann "Mitteilung"

    - per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500 (halten Sie bitte Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit)

    - per Brief

    - per Fax

    Hier finden Sie die Kontaktdaten.

    Für die Nachforschung fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.


  • Kann ich mit meiner Postbank Card (Debitkarte) den Kontoauszugsdrucker bei der Deutschen Bank oder einer anderen Banken nutzen?

    Mit einem Postbank Girokonto lassen sich ausschließlich die Auszugsdrucker der Postbank nutzen.

    Gerne können Sie sich den Auszug online in Ihre Nachrichtenbox senden lassen.

    Ändern Sie die Versandart wie folgt: Melden Sie sich im Banking & Brokerage mit Ihren Zugangsdaten an, wählen das Personensymbol rechts oben, gehen auf den Reiter "Einstellungen" und dann in der Navigationsleiste auf "Versandart". Nun können Sie die Versandart festlegen, indem Sie auf das jeweilige Produkt und anschließend auf „Bearbeiten“ klicken.

    Informieren Sie sich zum Banking & Brokerage.

  • Kann ich als Postbank Kunde die Service-Terminals der Deutschen Bank nutzen?

    Nein, an den Terminals der Deutschen Bank können Sie keine Überweisungen zu Lasten Ihres Postbank Kontos tätigen. Dies ist nur an den Service-Terminals der Postbank möglich.

    Hier geht es zum nächstgelegenen Service-Terminal der Postbank. Geben Sie Ihren Standort in das Suchfeld ein, wählen „alle Filter", dann unter der erweiterten Suche „Weitere Services" und anschließend „Kontoauszüge, Daueraufträge, Überweisungen".

    Bei Klick auf den Button „Suche anwenden" werden Ihnen die Standorte mit Service-Terminals angezeigt.

  • Kann die Legitimation beider Inhaber für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos in unterschiedlichen Filialen erfolgen?

    Die beiden Kontoinhaber müssen sich nicht gleichzeitig legitimieren. Dies kann auch an verschiedenen Tagen an verschiedenen Orten erfolgen.

    Sie geben den Antrag mit der ersten, erfolgten Legitimation an den zweiten Kontoinhaber weiter, der seine Legitimation zu einem anderen Zeitpunkt an einem Ort seiner Wahl durchführen lässt.

    Hier finden Sie eine Filiale in Ihrer Nähe.

    Bitte legen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation vor.

  • Hat die Postbank ein kostenfreies Girokonto im Angebot?

    Wieviel Ihr Konto kostet, hängt auch davon ab, wie Sie Ihr Konto nutzen. Gern gebe ich Ihnen einen Überblick.

    Das junge Konto

    Sind Sie jünger als 22? Das Giro start direkt ist wie bisher bis unter 22. Jahre kostenlos.

    Das Komfort-Konto

    Weiterhin kostenfrei ist das Giro extra plus, wenn auf Ihrem Konto monatlich mehr als 3.000 Euro unbar eingehen. Mit dem Giro extra plus haben Sie ein hochwertiges Konto, bei dem viele Leistungen inklusive sind:  

    - Sie können zum Beispiel Aufträge per Beleg kostenlos am Schalter erledigen.

    - Auch für Ihre Visa Card (Kreditkarte) zahlen Sie nichts und können mit ihr sogar im Ausland kostenlos Bargeld am Geldautomaten abheben. Nutzen Sie die Visa Card Gold (Kreditkarte)? Diese erhalten Sie zum Vorteilspreis.

    - Ebenfalls inklusive  ist Ihr Depot für Wertpapiere.

    Das Online-Konto

    Nutzen Sie Ihr Konto hauptsächlich online? Dann ist das Postbank Konto – Giro direkt vielleicht für Sie interessant. Wenn Sie es ausschließlich digital nutzen, kostet es monatlich nur 1,90  Euro. Unsere persönlichen Services können Sie dabei ebenfalls nutzen. Dazu gehören beispielsweise die Auszahlung am Schalter, das Nutzen des Kontoauszugdruckers oder Überweisungen mit einem Papier-Beleg oder bei einem Mitarbeiter des Callcenters.

    Für jede tatsächliche Nutzung fallen geringe Kosten an. (Auszahlung am Schalter 1,50 Euro, Ausführung einer Überweisung oder erstmalige Ausführung eines Dauerauftrags, wenn der Auftrag mit Hilfe eines Call Center Agents erteilt worden ist, 2,50 Euro, Ausführung eines beleghaften Überweisungsauftrages je 2,50 Euro, Kontoauszugsdrucker 0,50  Euro.)

    Dieses Konto können wir für Studenten, Auszubildende, Leistende des freiwilligen Wehrdienstes, freiwilligen sozialen Jahrs oder Bundesfreiwilligendienstes gegen Vorlage einer Bescheinigung vom Kontoführungsentgelt befreien.

    Das flexible Konto

    Nutzen Sie die persönlichen Services regelmäßig? Dann ist das Giro plus vielleicht die richtige Wahl für Sie. Hier zahlen Sie fix 4,90  EUR pro Monat. Die persönlichen Leistungen sind dafür günstiger.

    Postbank Konten im Überblick


  • Ich bin Student und habe ein Giro plus Konto. Gilt auch dafür die Befreiung?

    Nur ein Postbank Giro direkt können wir für Studenten, Auszubildende, Leistende des freiwilligen Wehrdienstes, freiwilligen sozialen Jahrs oder Bundesfreiwilligendienstes vom Entgelt für die Kontoführung befreien.

    Bitte wandeln Sie Ihr Konto in dieses Modell um.

    Ihre Kontonummer und PIN bleiben dabei gleich.

    Die Umwandlung können Sie selbst im Online-Banking veranlassen.

    Gehen Sie ins Online-Banking. Wählen Sie dann: Service - Umwandlung Girokontomodell - Kontoauswahl - Postbank Giro direkt. Folgen Sie den weiteren Schritten.

    Nach dem erfolgreichen Wechsel erhalten Sie die Bestätigung in Ihre Nachrichtenbox im Online-Banking. 

    Senden Sie uns bitte nach dem Wechsel Ihre Bescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Ihren Ausbildungsnachweis per E-Mail an direkt@postbank.de.

    Gern führen wir Ihr Konto anschließend weiterhin kostenfrei. Die Bestätigung dafür erhalten Sie ebenfalls in Ihre Nachrichtenbox.

  • Ich habe ein Postbank Giro extra plus. Wie kann ich ins Postbank Konto - Giro direkt wechseln?

    So geht der Wechsel ins Online-Konto der Postbank: Melden Sie sich bitte zuerst mit Ihrer Postbank ID im Banking & Brokerage an.

    Unter dem Menüpunkt "Extras"  können Sie nun die Umwandlung in das Konto Postbank Giro direkt auswählen. Folgen Sie anschließend den weiteren Schritten.

    Nach dem erfolgreichen Kontowechsel erhalten Sie die Bestätigung in Ihre Nachrichtenbox im Banking & Brokerage.

    Hier finden Sie Informationen zum Konto Postbank Giro direkt.

  • Ich möchte mein Kontomodell nächsten Monat in das Giro direkt wechseln. Wann muss ich den Antrag spätestens stellen?

    Der Wechsel in das Giro direkt Konto erfolgt immer zum Monatsersten.

    Bitte beachten Sie, dass der Wechsel etwas Zeit benötigt. Wir brauchen Ihren Auftrag 7 Arbeitstage vor dem Wechseldatum, damit wir ihn wie gewünscht ausführen können.

    Geht Ihr Auftrag später ein, ist der Wechsel erst zum darauffolgenden Monat möglich.

    Informieren Sie sich zum Konto Postbank Giro direkt.

  • Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag? Wie kann ich diesen erhöhen?

    Seit dem 01. Juli 2019 beträgt der gesetzlich festgelegte Pfändungsfreibetrag mindestens € 1.178,59 pro Kalendermonat. Die Art der Einkünfte (Löhne und Gehälter, Sozialleistungen, Renten etc.) und der Zeitpunkt des Zahlungseingangs spielen hierbei keine Rolle. Dieser Grundfreibetrag gilt für die Postbank automatisch mit Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto.

    Je nach Lebenssituation (z.B. Unterhaltspflichten) kann auch ein erhöhter Pfändungsfreibetrag gelten. Der erhöhte Freibetrag muss gegenüber der Postbank durch geeignete Nachweise dokumentiert sein. Dies müssen Sie der Postbank durch eine Bescheinigung bspw. des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers, einer Schuldnerberatungsstelle oder eines Rechtsanwalts nachweisen. Der Freibetrag erhöht sich - nach Akzeptanz und Gültigkeit der vorgelegten Bescheinigungen - dementsprechend.

    Auf Nachweis pfändungsfrei sind u.a. auch bestimmte einmalige Sozialleistungen und solche Sozialleistungen, die den Mehraufwand infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens ausgleichen, sowie Kindergeld und andere Geldleistungen für Kinder. 

    Mehr zum Thema „Pfändung“ erfahren Sie hier.

  • Wie geht das mit der Bargeldauszahlung an der Kasse im Supermarkt oder Einzelhandel?

    Beim sogenannten Cashback Bargeldservice haben Sie die Möglichkeit, sich ganz bequem Bargeld von Ihrem Konto beim Einkauf im Einzelhandel auszahlen zu lassen.

    Bedingung für die Nutzung des Cashback Bargeldservice ist in der Regel ein Mindesteinkaufswert von 10 Euro oder 20 Euro sowie die Nutzung der Postbank Card (Debitkarte). Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Einzelhändlers vor Ort.

    Nennen Sie an der Kasse ihren Wunschbetrag (Höchstbetrag meist 200 Euro). Sie erhalten das Bargeld nach Eingabe Ihrer PIN (Geheimnummer) unmittelbar an der Kasse ausbezahlt. Nach Eingabe der PIN (Geheimnummer) erfolgt eine automatische, sekundenschnelle Prüfung und Bestätigung der Zahlung durch das kartenausgebende Institut. Die Zahlung ist dann garantiert.

    Der ausbezahlte Betrag wird zusammen mit dem Einkaufswert von Ihrem Bankkonto abgebucht. Mehr erfahren Sie hier.

    Die teilnehmenden Einzelhändler in Ihrer Nähe finden Sie in der Geldautomatensuche der Postbank. Nutzen Sie hierzu bitte die Filterfunktion „Cashback Bargeldservice“.

  • Kann ich mir als Postbank Kunde auch an der Kasse im Supermarkt oder Einzelhandel Bargeld auszahlen lassen?

    Ja, als Postbank Kunde können Sie den kostenfreien Cashback Bargeldservice (Bargeldauszahlung) bei vielen Einzelhändlern nutzen.

    Der Höchstbetrag liegt meist bei 200 Euro.

    Voraussetzung ist in der Regel ein Mindesteinkaufswert von 10 Euro oder 20 Euro sowie die Nutzung Ihrer Postbank Card (Debitkarte) mit PIN (Geheimnummer). Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Einzelhändlers vor Ort.

    Mehr erfahren Sie hier.

    Die teilnehmenden Einzelhändler in Ihrer Nähe finden Sie in der Geldautomatensuche der Postbank. Nutzen Sie hierzu bitte die Filterfunktion „Cashback Bargeldservice“.

  • Sind Bareinzahlungen von Geschäfts- und Firmenkunden grundsätzlich kostenpflichtig oder gibt es eine Unterscheidung zwischen Schalter- und Automateneinzahlung?

    Die Postbank bietet über ihr flächendeckendes Filialnetz und die Partneragenturen der Deutschen Post eine breite Bargeldversorgung an.

    Die Preise für Bargeldeinzahlungen konnten über Jahre stabil gehalten werden.

    Um diesen Service in gewohnter Form weiterhin anbieten zu können, sind Preisanpassungen an die aktuellen Marktgegebenheiten notwendig.

    Für Bargeldeinzahlungen je 5.000,-- EUR Volumen wird ein Entgelt in Höhe von 3,-- EUR berechnet. Eine Unterscheidung zwischen Schalter- und Geldautomateneinzahlungen gibt es nicht.

    Hier gibt es weitere Informationen zu den Entgelten.

  • Welche Alternativen haben Geschäftskunden zum kostenpflichtigen monatlichen Kontoauszug per Post?

    Die Postbank bietet für den Kontoauszugsabruf mehrere kostenfreie Möglichkeiten an.

    Für Geschäftskunden sind dies im Einzelnen:

    - Digitaler Kontoauszug im Banking & Brokerage

    - Kontoauszug via EBICS/SWIFT 

    Hinweis: Ihren aktuellen Kontostand können Sie jederzeit via EBICS/SWIFT an den Service-Terminals, am Postbank Geldautomaten, im Banking & Brokerage sowie über den Business-Finanzassistenten oder per Telefon-Banking abrufen.

    Informieren Sie sich zu unseren Business Girokonten.

  • Was kostet eine Überweisung über das Telefon-Banking?

    Je nach Kontomodell zahlen Sie für eine Standardüberweisung über das Telefon-Banking durch einen Mitarbeiter 2,50 Euro oder 0,90 Euro. Im Giro extra plus ist diese Leistung entgeltfrei.

    Die Annahme und Ausführung von Überweisungen über das Telefon-Banking ist für die Postbank mit einem personellen Aufwand verbunden. Das Telefon-Banking lässt sich nicht vollständig automatisieren. Die Postbank gibt daher einen Teil der Kosten als Entgelt an den Kunden weiter.

    Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, Ihre Standardüberweisung kostenfrei im Postbank Banking & Bokerage oder an einem Service-Terminal in den Postbank Filialen zu tätigen.

    Lesen Sie unsere Informationen zum Postbank Banking & Brokerage.

    Alternativ sind Standardüberweisungen über das Telefon-Banking im Kontomodell Postbank Giro extra plus oder per Sprachcomputer weiterhin inklusive. Vielleicht lohnt sich für Sie ein Wechsel! Schauen Sie, welches Girokonto am besten zu Ihnen passt.

  • Gilt eine Vollmacht für das Girokonto auch für das Tagesgeldkonto?

    Da das Tagesgeldkonto zum Girokonto gehört, ist eine Vollmacht für ein Girokonto auch eine Vollmacht für das anhängende Tagesgeldkonto.

    Nutzen Sie folgenden Auftrag.

  • Wie reiche ich einen Verrechnungscheck ein?

    Reichen Sie den Verrechnungsscheck bitte zusammen mit einem ausgefüllten Postbank Giroauftrag zur Gutschrift per Post oder in einer der Postbank Filialen ein.

    Wenn Sie keinen Postbank Giroauftrag in Ihren Unterlagen haben, erhalten Sie den Vordruck in Ihrer nächsten Postbank Filiale. Die Kontakdaten finden Sie hier.

    Für die Bearbeitung einer Scheckgutschrift berechnen wir ein Entgelt - abhängig von Ihrem gewählten Kontomodell. Für die Einreichung eines Schecks ohne Postbank Giroauftrag fällt ein Entgelt in Höhe von 8 Euro für einen formlos erteilten Auftrag an.

    Alternativ können Sie den Aussteller des Schecks bitten, Ihnen den Betrag direkt auf Ihr Girokonto zu überweisen. So fallen für Sie keine Extra-Entgelte an.

    Eingereichte Verrechnungsschecks werden in der Regel - unter dem Vorbehalt der Einlösung - umgehend gutgeschrieben. Bei Inlandsschecks können Sie i.d.R. am zweiten Bankarbeitstag nach der Gutbuchung über den Betrag verfügen.

  • Was ist zu tun, wenn eine Buchung nicht richtig ist?

    Wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unter der Rufnummer 0228 5500 5500.

    Bitte halten Sie Ihre Girokontonummer und die Telefon-Banking-Geheimzahl bereit. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

  • Wie kann ich Überweisungsformulare bestellen?

    Bestellen Sie bitte Ihre Überweisungsvordrucke über das Kontaktformular im Banking & Brokerage ("Kontakt" in der Fußzeile" und dann "Mitteilungen").

    Natürlich können Sie auch einen dieser Wege nutzen:

    - per E-Mail an direkt@postbank.de (unterschriebener gescannter Auftrag als pdf-Datei)

    - per Telefon unter der Rufnummer 0228 5500 5500

    - per Brief an Postbank Hamburg, 22283 Hamburg

  • Was kostet es, wenn über eine andere Bank auf ein Postbank Girokonto eingezahlt wird?

    Diese Entgelte regelt jede Bank für sich.

    Wir können Ihnen nicht sagen, wie teuer eine Einzahlung bei einer anderen Bank ist. Sie können diese Kosten im Internet nachlesen.

    Geben Sie die betreffende Bank in der Suche ein und schauen auf der jeweiligen Webseite nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis.

    Eine Gutschrift auf einem Postbankkonto ist grundsätzlich entgeltfrei.

  • Wird eine Umbuchung vom Businesskonto aufs Tagesgeldkonto und zurück als zwei beleglose Buchungen gezählt?

    Wenn Sie von Ihrem Businesskonto online auf Ihr Tagesgeldkonto oder zurück überweisen, wird je eine beleglose Buchung gezählt.

    Erteilen Sie den Umbuchungsauftrag von Ihrem Businesskonto auf das Tagesgeldkonto mit einem Überweisungsträger, wird eine beleghafte Buchung gezählt.

  • Ich habe die Versandart meiner Kontoauszüge auf online geändert. Werden nun alle Kontoauszüge rückwirkend online bereitgestellt?

    Nein, eine rückwirkende Online-Bereitstellung der Kontoauszüge gibt es nicht.

    Wechseln Sie die Versandart, beginnt der neue Kontoauszug immer an dem Datum, an welchem der vorherige Auszug aufgehört hat.

  • Wird bei Ausführung einer Lastschrift die eingeräumte Kontoüberziehung, der Dispokredit, mit einbezogen?

    Lastschriften können innerhalb des Guthabens und einer vorhandenen eingeräumten Kontoüberziehung (Dispokredit) ausgeführt werden.

    Wir stornieren den Betrag, wenn Guthaben und eingeräumte Überziehung zusammen nicht ausreichen, um die Lastschrift auszuführen.

    Dann informieren wir Sie und den Empfänger des Geldes.

  • Kann ich eine deckungslose Lastschrift erneut in Auftrag geben?

    Eine deckungslose Lastschrift können Sie im Banking & Brokerage nicht selbst reaktivieren oder nochmals in Auftrag geben.

    Sie haben die Möglichkeit, entweder eine Überweisung an den Lastschriftempfänger durchführen oder sich direkt mit dem Einzieher in Verbindung zu setzen, um dann eine neue Lastschrift zu veranlassen.

  • Was bedeuten die Abkürzungen ZAST und SOLZ?

    Die Abkürzung ZAST bedeutet Zinsabschlagsteuer und SOLZ bedeutet Solidaritätszuschlag.

  • Was ist der Unterschied zwischen SHARE-, OUR- und BEN-Zahlung?

    Bei der SHARE-Zahlung teilen sich Auftraggeber und Empfänger die Kosten. Sie zahlen das Entgelt, das bei der Postbank anfällt. Der Empfänger der Zahlung trägt alle Kosten seiner Bank und der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister.

    Bei einer OUR-Zahlung tragen Sie als Auftraggeber alle Kosten. Also sowohl die Entgelte der Postbank als auch die der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister.

    Bei einer BEN-Zahlung zahlt der Empfänger des Geldes alle Entgelte. Also die Entgelte der Postbank und die Entgelte der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister.

  • Wie erfolgt beim Business Girokonto die elektronische Einreichung zum Lastschriftverfahren?

    Sie benötigen für die elektronische Einreichung eine Software, die eines der folgenden Verfahren unterstützt: EBICS, FinTS.

    Bekannte Programme sind u.a. WinData, StarMoney, Wiso - Mein Geld und Quicken.

    Bitte erkundigen Sie sich beim Hersteller über die genauen Spezifikationen der Software.

  • Wie erfolgt beim Business Girokonto die Verfahrenszulassung?

    Nutzen Sie bitte folgendes Formular und füllen Sie die dazu erforderlichen Angaben vollständig aus. Bitte senden Sie den Antrag an:

    Postbank Stuttgart

    Postfach

    70304 Stuttgart

    Teilen Sie uns hierbei auch mit, in welchem Umfang Sie beabsichtigen Lastschriften einzuziehen (Stückzahlen, Beträge, Einreichungshäufigkeit).

    Für die Zulassung zu den SEPA-Lastschriftverfahren fügen Sie bitte eine Kopie der Mitteilung über Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) von der Deutschen Bundesbank bei. Die Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Kreuzen Sie zudem die Länder an, aus denen Sie Forderungen einziehen möchten.

    Nach Prüfung Ihres Auftrages teilt die Postbank Ihnen kurzfristig mit, für welche Verfahren und in welchem Umfang die Zulassung erfolgt ist.

  • Welche Alternativen bestehen zur Online-Überweisung?

    Standardüberweisungen können schriftlich per Überweisungsträger, an den Service-Terminals oder per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500 beauftragt werden.

    Bitte beachten Sie, dass je nach Girokontomodell ggf. Entgelte anfallen.

    Informieren Sie sich zu den Postbank Girokonten.

    Entgeltfrei ist die Standardüberweisung am Service-Terminal. 

  • Kann ich neben dem Online-Banking auch das Telefon-Banking nutzen?

    Ja, Sie können das Banking & Brokerage und das Telefon-Banking parallel nutzen.

    Zusätzlich können Sie Ihre Aufträge auch am Service-Terminal eingeben oder beleghaft einsenden.

    Hier erfahren Sie mehr zum Telefon-Banking der Postbank.

  • Wo erhalte ich als Postbank Kunde kostenfrei Bargeld?

    Eine kostenfreie Bargeldauszahlung erhalten Sie mit Ihrer Postbank Card (Debitkarte) und Ihrer Geheimzahl (PIN) an mehr als 10.000 Standorten (ohne Einzelhändler) in ganz Deutschland:

    • an allen Postbank Geldautomaten, darunter auch viele mit Einzahlfunktion
    • an allen teilnehmenden Shell-Tankstellen – auch ohne zu tanken
    • an ausgewählten Automaten von Cardpoint, die mit dem Postbank Logo gekennzeichnet sind (exklusiv für Postbank Kunden)
    • an den Geldautomaten aller Cash Group Banken, dazu gehören – neben der Postbank – die Deutsche Bank, die Commerzbank und die HypoVereinsbank (UniCredit Bank)
    • in den Postbank Filialen sowie in den Partner Filialen der Deutschen Post; bitte beachten Sie, dass als Postbank Giro direkt Kunde ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis für die Bargeldauszahlung am Schalter anfällt
    • bei vielen Einzelhändlern – bitte Mindesteinkaufswert beachten

    Alle Möglichkeiten zur kostenfreien Bargeldauszahlung finden Sie direkt hier: Bargeldfinder

    Wählen Sie die Filterfunktion, um die Ergebnisse auf die von Ihnen gesuchten Services abzustimmen. Dort finden Sie neben der Bargeldauszahlung auch noch viele weitere Produkte und Services der Postbank.

  • Wann bekommt man die goldene Postbank Card (Debitkarte)?

    Eine goldene Postbank Card (Debitkarte) erhalten Sie als Inhaber eines Kontos Postbank Giro extra plus.

    Hier geht es zu den Informationen zum Konto Postbank Giro extra plus.

  • Wie bekomme ich meine Daueraufträge und Lastschriften von meiner alten Bank auf mein neues Postbank Girokonto?

    Natürlich unterstützen wir Sie bei der Änderung Ihrer Bankverbindung.

    Sie haben Ihr neues Postbank Girokonto schon eröffnet? Über unseren "Kontowechsel-Service" bieten wir Ihnen einen ganz besonderen Service an. Sie benötigen dazu Ihre Kontonummer und die Online-Banking PIN.

    Sie haben noch kein Postbank Girokonto? Informieren Sie sich unter Girokonten über unsere Angebote. Wenn Sie eines unserer Girokonten eröffnen, können Sie im Auftrag angeben, dass Sie den Kontowechselservice nutzen möchten.

  • Kann zu einem Girokonto ein zweiter Bevollmächtigter hinzugenommen werden, ohne das der erste Bevollmächtigte davon etwas erfährt?

    Ja, Sie können einer zweiten Person eine Vollmacht erteilen, ohne dass der erste Bevollmächtigte dies erfährt.

    Erteilen Sie eine neue Vollmacht, werden alle bisherigen Vollmachten zu diesem Konto automatisch ungültig bzw. gelöscht.

    Soll die erste bevollmächtigte Person weiterhin die Vollmacht zu Ihrem Konto behalten, vermerken Sie dies bitte gut sichtbar auf dem Formular.

    Bitte beachten Sie, dass die Daten des ersten Bevollmächtigten nicht mehr in dem Antrag eingetragen werden müssen. Nur die Daten der zweiten Person, die den Antrag mit unterzeichnet, gehören in den Antrag.

    Das Formular finden Sie hier.

    Die Unterlagen legen Sie bitte zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in einer Postbank Filiale zur Legitimation vor.

  • Gibt es bei der Umstellung von einem Giro plus zum Giro extra plus automatisch ein neues Depot, Kreditkarte und eine Postbank Card Gold (Debitkarte)?

    Stellen Sie Ihr Giro plus Konto auf das Giro extra plus Konto um, wird eine goldene Postbank Card (Debitkarte) erstellt.

    Bestehende Kreditkarten und das Depotkonto werden kostenfrei gestellt und können wie gewohnt genutzt werden.

    Waren zuvor noch keine Kreditkarte oder ein Depot angelegt, können Sie diese mit dem Umwandlungsauftrag beantragen.

    Informieren Sie sich hier zum Postbank Giro extra plus Konto.

  • Was ist zu tun, wenn der Bevollmächtigte seinen Namen durch Heirat geändert hat?

    Die Vollmacht muss nicht neu erteilt werden.

    Wir benötigen von dem Bevollmächtigten einen Nachweis über seinen neuen Namen. Am besten geht der Bevollmächtigte mit einem gültigen Personalausweis in eine Filiale oder sendet den Nachweis, z.B. eine Kopie aus dem Familienstammbuch, der Postbank per Post zu:

    Postbank Hamburg - 22283 Hamburg oder Postbank München - 80318 München.

    Hier geht`s zum Filialfinder.

  • Kann ich den blauen Giroumschlag auch für anderen Schriftverkehr an die Postbank nutzen?

    Ja, Sie können die Umschläge für jeden Schriftverkehr mit der Postbank einsetzen. Die Nutzung ist nicht alleine auf die Überweisungsaufträge begrenzt.

    Unser Tipp: Befindet sich in Ihrer Nähe eine Postbank Filiale, finden Sie dort auch einen Postbank-Briefkasten. Dort können Sie Ihre Belege ohne Giroumschlag abgeben bzw. einwerfen.

    Hier geht es zur nächstgelegenen Filiale.

  • Was ist zu tun, wenn eine Überweisung nicht beim Empfänger angekommen ist?

    Teilen Sie der Postbank bitte das Überweisungsdatum, den Überweisungsbetrag sowie die Empfängerdaten mit.

    Wählen Sie zur Kontaktaufnahme einen der folgenden Wege:

    - Kontaktformular im Banking & Brokerage unter "Kontakt und dann "Mitteilungen" - in der Fußzeile"

    - schriftlich per Brief an die Postbank; hier finden Sie die Anschriften.

    - per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500

    Hinweis: Für die Bearbeitung eines Nachforschungsauftrags fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.


  • Wie kann ich ins Postbank Konto Giro direkt wechseln?

    So geht der Wechsel ins Konto Postbank Giro direkt:

    Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Banking & Brokerage an. Wählen Sie aus der Menüleiste "Extras" aus. Hier können Sie nun die Umwandlung in das Konto Postbank Giro direkt durchführen. Folgen Sie den weiteren Schritten. Nach dem erfolgreichen Kontowechsel erhalten Sie die Bestätigung in Ihre Nachrichtenbox im Banking & Brokerage.

    Alternativ können Sie den Auftrag auch schriftlich einreichen. Hier geht es zu den Anschriften.

    Bitte verwenden Sie das Formular "Umwandlung zu Postbank Giro direkt".

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

    Für Kunden, die bereits ein Girokonto bei der Postbank haben, gelten folgende Voraussetzungen:

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
    • Sie haben eine E-Mail Adresse
    • Sie haben eine Mobilfunknummer

    Eine Nutzung des Postbank Giro direkt als Gemeinschaftskonto ist derzeit weder für Neu- noch für Bestandskunden möglich. Informieren Sie sich hier zum Postbank Konto Giro direkt.

  • Ich möchte online mein Konto in das Postbank Giro direkt Konto wechseln, aber ich erhalte eine Fehlermeldung. Warum funktioniert das nicht?

    Damit Sie Ihr bestehendes Konto umwandeln können, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:

    • Wohnsitz in Deutschland
    • Volljährigkeit
    • ein Einzelkonto

    Sie erfüllen alle Kriterien? Dann können Sie Ihr Konto ganz einfach selber umwandeln. Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen.

    So geht der Kontowechsel:

    Melden Sie sich bitte zuerst mit Ihrer Postbank ID im Banking & Brokerage an.

    Unter dem Menüpunkt "Extras"  können Sie nun die Umwandlung in das Konto Postbank Giro direkt auswählen. Folgen Sie anschließend den weiteren Schritten.

    Nach dem erfolgreichen Kontowechsel erhalten Sie die Bestätigung in Ihre Nachrichtenbox im Banking & Brokerage.

    Informationen zum Konto Postbank Giro direkt finden Sie hier.

  • Wie kann ich eine Faxbestätigung zu einer gebuchten Überweisung erhalten?

    Eine Faxbestätigung fordern Sie bitte telefonisch in unserem Kundenservicecenter unter der Rufnummer 0228 5500 5500 an (halten Sie bitte Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit).

    Für diesen Service fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.

    Hinweis: Wurde die Überweisung im Banking & Brokerage durchgeführt? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich online auf der Umsatzseite zu dem Überweisungsauftrag eine Quittung auszudrucken (klicken Sie neben der Überweisung auf die "drei Punkte").

  • Welche Alternativen haben Firmenkunden zum kostenpflichtigen monatlichen Kontoauszug per Post?

    Die Postbank bietet für den Kontoauszugsabruf weiterhin viele kostenfreie Möglichkeiten an.

    Für Firmenkunden sind dies im Einzelnen:

    • Digitaler Kontoauszug im Online-Banking
    • Kontoauszug via EBICS/SWIFT
    • Kontoauszugsdrucker in den Postbank Filialen

    Hinweis: Ihren aktuellen Kontostand können Sie jederzeit via EBICS/SWIFT, an den Service-Terminals, am Postbank Geldautomaten, im Online-Banking und im Business-Finanzassistenten oder per Telefon-Banking abrufen.

    Informieren Sie sich zu unseren Business Services rund um den Zahlungsverkehr hier.

  • Ich führe regelmäßig beleghafte Überweisungen durch. Gibt es eine kostenfreie Alternative?

    Ja. Anstatt „beleghaft" können Sie in jedem Giro-Kontomodell Ihre Standardüberweisungen „beleglos" und kostenfrei über das Banking & Brokerage oder über unsere Service-Terminals durchführen.

    Hier finden Sie Ihren nächstgelegenen Service Terminal.

    Geben Sie Ihren Standort in das Suchfeld ein, wählen „alle Filter", dann unter der erweiterten Suche „Weitere Services" und anschließend „Kontoauszüge, Daueraufträge, Überweisungen". Klicken Sie nun den Button „Suche anwenden", werden Ihnen die Standorte der Service-Terminals angezeigt.

    Hier geht es zu den Erläuterungen zum Postbank Banking & Brokerage.

    Die Ausführung von beleghaften Überweisungen ist für die Postbank mit einem hohen manuellen Aufwand verbunden. Daher kosten beleghafte Überweisungen im Kontomodell Postbank Giro direkt 2,50 Euro und im Kontomodell Postbank Giro Basis sowie Postbank Giro plus 1,90 Euro. Beim Giro extra plus ist die Einreichung einer beleghaften Zahlung entgeltfrei.

  • Ich habe eine Vollmacht. Was ist nach dem Tod eines Elternteils zu tun?

    Bei einem Gemeinschaftskonto sind beide Inhaber gleichberechtigt.

    Im Todesfall eines Inhabers muss daher nichts besonders beachtet werden. Lediglich bei der Umwandlung des Gemeinschaftskontos in ein Einzelkonto ist eine Kopie der Sterbeurkunde vorzulegen.

    Als Bevollmächtigte(r) können Sie zu dem Konto eine eigene Postbank Card (Debitkarte) erhalten.

    Der Antrag muss von den Kontoinhabern ausgestellt (und unterschrieben) werden. Sie selbst könnten dies nicht.

    Die Beantragung einer Karte ist direkter Bestandteil des Vollmachtsformulars. Das Formular finden Sie hier.

    Die Einreichung nehmen Sie bitte auf dem Postweg (oder über die Filiale) vor.

    Die Kontaktdaten finden Sie hier.

  • Wie kann ich für ein Konto eine Vollmacht erteilen, wenn der Bevollmächtigte nicht in der Nähe wohnt?

    Bitte füllen Sie eine Vollmacht aus und senden den ausgefüllten Antrag per Post an Ihren Bevollmächtigten.

    Das Formular finden Sie hier.

    Informieren Sie den Bevollmächtigten, dass er mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in eine Postbank Filiale gehen muss, um die Unterschrift bestätigen zu lassen.

    Danach sendet der Bevollmächtigte die bestätigte Vollmacht wieder an Sie zurück.

    Nun gehen Sie in eine Filiale und lassen Ihre Unterschrift durch Vorlage eines gültigen Ausweises bestätigen. Die Mitarbeiter leiten alle Unterlagen an die Postbank weiter.

    Hier geht`s zum Filialfinder.

  • Welches Kontomodell habe ich?

    Ihr Giro-Kontomodell können Sie im Online-Banking, auf Ihrem Kontoauszug oder dem Finanzstatus einsehen.

  • Wie kann ich ins Giro extra plus Konto wechseln?

    Den Wechsel von einem Postbank Girokonto in das Postbank Giro extra plus können Sie mit einem Formular in Auftrag geben. Das Formular finden Sie hier. Drucken Sie das Formular aus und ergänzen Sie es bitte. Sind alle Angaben korrekt? Dann unterschreiben Sie an den entsprechenden Stellen.

    Sie führen ein Gemeinschaftskonto? Dann nutzen Sie bitte das Formular "Umwandlung eines Gemeinschaftskontos" aus dem Downloadcenter unter Konten und Karten/Giro plus.

    Im Anschluss senden Sie den ausgefüllten Antrag an Ihre Postbank. Die Adressen finden Sie hier.

    Wichtiger Hinweis:

    Bei Umstellung Ihres Kontos auf ein Giro extra plus Konto bekommen Sie eine neue, goldene Postbank Card (Debitkarte). Die PIN (Geheimzahl) für Ihre Karte bleibt unverändert.

    Beim Banking & Brokerage ändert sich nichts. Nutzen Sie bislang das chipTAN-Verfahren, müssen Sie lediglich die neue Karte aktivieren.

  • Kann ich nach einer Kündigung meiner Konten erneut Postbank Kunde werden?

    Natürlich können Sie bei der Postbank ein neues Girokonto eröffnen.

    Ob Sie früher ein Konto bei uns geführt haben, spielt keine Rolle.

    Hinweis: Es kann eine Rolle spielen, wenn Sie an einer unserer Sonderaktionen teilnehmen möchten. Diese sind meistens für Neukunden konzipiert und schließen somit Kunden aus, die bereits vorher einmal ein Konto bei der Postbank hatten.

    Bitte schauen Sie in die Teilnahmebedingungen der Aktion.

  • Was ist die SEPA-Firmenlastschriftfrist (SDD B2B)?

    Bei der SEPA-Firmenlastschrift gelten folgende Fristen: Eine einmalige, erstmalige und auch eine Folgelastschrift muss für die Ausführung bereits einen Bankgeschäftstag vor Fälligkeit (Due Date - 1) bei der Bank des Zahlers vorliegen.

    Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit des Widerspruchs durch den Zahler.

    Achtung: Damit diese Fristen eingehalten werden, müssen die SEPA-Firmenlastschriften zu den mit Ihnen vereinbarten Einlieferungsschlusszeiten eingereicht werden.

     

  • Kann ich mit meiner Postbank Card (Debitkarte) Aufträge im Online-Banking bestätigen?

    Ja, mit dem chipTAN-Verfahren. Hierfür benötigen Sie einen Kartenleser und Ihre Postbank Card (Debitkarte).

    Weitere Informationen zu chipTAN finden Sie hier.

  • Wie mache ich eine SEPA-Überweisung?

    Sie können Ihre SEPA-Überweisungen bei der Postbank:

    - entgeltfrei per Banking & Brokerage

    - entgeltfrei an einem Service-Terminal

    - per Beleg/Überweisungsträger

    - per Telefon-Banking in Auftrag geben.

    Je nach Girokontomodell fallen für die Ausführung der Überweisung ggf. Entgelte an.

    Informieren Sie sich hier zu den Postbank Girokonten.

  • Ein Bevollmächtigter ist verstorben. Was ist zu tun?

    Gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Vernichten Sie die Postbank Card (Debitkarte) des verstorbenen Bevollmächtigten (zerschneiden Sie diese mit einer Schere)
    • Widerrufen Sie die Vollmacht des Verstorbenen bei der Postbank,  formlos schriftlich. Geben Sie in dem Schreiben an, dass Sie die Karte bereits vernichtet haben.

    Hier finden Sie die Kontaktdaten.

    Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Filiale oder am Telefon unter der Rufnummer 0228 5500 5500 weiter.

  • Wie beende ich eine regelmäßige Auslandsüberweisung?

    Auslandsdaueraufträge in die Länder außerhalb des SEPA-Raumes können im Banking & Brokerage der Postbank weder eingerichtet, geändert oder gelöscht werden.

    Beauftragen Sie in diesem Fall bitte schriftlich die Löschung des Dauerauftrag per formlosem Schreiben an die Postbank.

    Hier finden Sie die Anschriften.

    Oder nutzen Sie das Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500. Bitte halten Sie Ihre Kontonummer und Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.

  • Wie kann ich eine Versandadresse hinterlegen?

    So geht die Mitteilung einer Versandanschrift:

    • Banking & Brokerage: Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, wählen das Personensymbol neben Ihrem Namen, dann "Mein Profil" und anschließend "Kontaktdaten"
    • per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500
    • formlos per Brief
    • per Fax
    • in der Filiale

    Hier geht es zu den Kontaktdaten der Postbank.

  • Kann ich mein Girokonto für Überweisungen ins Ausland sperren lassen?

    Ja, das geht.

    Am schnellsten im Banking & Brokerage. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, wählen das Personensymbol rechts oben und dann den Reiter "Einstellungen" und anschließend "Auftragslimit".

    Alternativ können Sie auch einen der folgenden Wege nutzen, um eine Sperre für Auslandsüberweisungen einzurichten:

    • per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500 (halten Sie bitte Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit)
    • per Brief
    • per Fax

    Hier geht es zu den Kontaktwegen der Postbank.

  • Wird bei Umwandlung eines Gemeinschaftsgirokontos in ein Einzelkonto das dazugehörige Tagesgeldkonto auch umgewandelt?

    Die Umwandlung des Tagesgeldkontos in ein Einzelkonto wird automatisch mit ausgegeführt.

    Bitte denken Sie daran, das zur Umwandlung eines Gemeinschaftskontos immer die Unterschriften beider Inhaber notwendig sind.

    Das Formular finden Sie hier.

  • Wie lautet die Adresse der Pfändungsabteilung?

    Sie möchten uns Unterlagen zur Pfändung Ihrer Postbank Konten zusenden?

    Bitte nutzen Sie folgende Versandanschrift: Postbank - eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, Kontoführung Pfändung -Kruppstr. 2, 45116 Essen.

    Wussten Sie es schon? Unter der Rufnummer 0228 5500 1000 können Sie sich rund um die Uhr Ihren verfügbaren Pfändungsfreibetrag ansagen lassen. Halten Sie dafür bitte Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.

    Informieren Sie sich hier zum "Pfändungsschutzkonto der Postbank".

  • Wie erhalte ich für mein Girokonto eine eingeräumte Kontoüberziehung, einen Dispokredit?

    Reichen Sie uns Ihren Antrag ein. Wir prüfen diesen und informieren Sie anschließend.

    So geht`s:

    • Online: Melden Sie sich im Banking & Brokerage mit Ihren Zugangsdaten an, gehen auf den Reiter „Extras“ und dann auf "Postbank Dispositionskredit".
    • Telefon: Wählen Sie die Rufnummer 0228 5500 5500 zu unserem Kundenservicecenter. Bitte halten Sie Ihre Girokontonummer und Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.
    • Filiale: Unsere Mitarbeiter in den Postbank Filialen beraten Sie gerne.
    • Brief. Hier finden Sie die Anschriften.

    Auch eine Erhöhung der Kontoüberziehung können Sie auf einem der oben genannten Wege beantragen.

    Mit einer eingeräumten Kontoüberziehung schaffen Sie sich einen finanziellen Freiraum oder können einen Engpass überbrücken.

    Für die Höhe der eingeräumten Kontoüberziehung prüfen wir verschiedene Voraussetzungen. Hierzu gehören z.B. regelmäßige Lohn- oder Gehaltseingänge sowie weitere bankinterne Prüfkriterien.

    Hinweis: Mit einer eingeräumten Kontoüberziehung gewähren wir Ihnen eine Kontoüberziehung in vereinbarter Höhe. Solange Sie das Konto nicht überziehen, fallen für Sie keine Kosten an. Nutzen Sie die Überziehung, werden dafür Sollzinsen berechnet. Diese werden quartalsweise von Ihrem Girokonto belastet.

    Die aktuellen Konditionen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis.

  • Ich bin Student und auf der Suche nach einem kostenfreien Konto. Bietet die Postbank so etwas an?

    Bei dem Kontomodell Postbank Giro direkt können wir Sie vom Entgelt für die Kontoführung befreien.

    Diese Konto ist ein reines Online-Konto.

    Unsere persönlichen Services können Sie dennoch nutzen. Dazu gehören beispielsweise das Geldabheben am Schalter, das Nutzen des Kontoauszugsdruckers oder Standardüberweisungen mit einem Papier-Beleg oder bei einem Mitarbeiter des Callcenters.

    Für jede tatsächliche Nutzung fallen dann allerdings geringe Kosten an.

    Zum Beispiel für das Geldabheben am Schalter je 1,50 Euro oder für Kontoauszüge am Drucker je 0,50 Euro. 

    Sie möchten ein Giro direkt Konto eröffnen? Auf Giro direkt Konto werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet

  • Wie widerrufe ich eine Lastschrift?

    So geht der Widerruf:

    Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Banking & Brokerage an, gehen auf den Reiter "Übersicht" oder "Konten" und klicken Ihr Girokonto an. Nun sehen Sie alle Umsätze. Klicken Sie neben der Lastschrift rechts auf die "drei Punkte".

    Nun können Sie der Lastschrift widersprechen. Bitte bestätigen Sie den Widerspruch mit einem gültigen Sicherheitsverfahren.

    Hier finden Sie eine genaue Beschreibung.

    Gerne können Sie Ihren Widerruf auch am Telefon unter der Rufnummer 0228 5500 5500 vornehmen. Bitte halten Sie Ihre Girokontonummer und Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.

  • Ist eine Einzahlung am Schalter auf das eigene Konto entgeltpflichtig?

    Nein.

    Einzahlungen am Schalter auf das eigene private Konto sind immer entgeltfrei – egal welches Postbank Konto Sie nutzen.

    Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen.

  • Wie erhalte ich bei der Postbank eine SCHUFA-Auskunft?

    Ihre persönliche SCHUFA-Auskunft - sofort zum Mitnehmen - erhalten Sie bei der Postbank entweder persönlich oder digital.

    Die SCHUFA-BonitätsAuskunft können Sie persönlich in einer von über 180 ausgewählten Postbank Filialen direkt mitnehmen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis. Filialen mit diesem Service können Sie sich über die Filialsuche anzeigen lassen. Geben Sie dort Ihren Standort in das Suchfeld ein und wählen unter den TOP 3 Filtern „SCHUFA-Auskunft am Terminal/Nachweis der Bonität" aus.

    So geht`s: Schauen Sie sich unseren Erklärfilm „SCHUFA-Bonitätsauskunft in der Filiale" an.

    Digital (PC, Tablet oder Smartphone) erhalten Sie direkt hier den SCHUFA-BonitätsCheck.

    Dafür benötigen Sie einen gültigen deutschen Personalausweis und eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut (IBAN). In weniger als 5 Minuten haben Sie sich legitimiert und können Ihren SCHUFA-BonitätsCheck herunterladen, sofort weiterleiten oder ausdrucken.

    So geht`s: Schauen Sie sich unseren Erklärfilm „SCHUFA-Auskunft bei der Postbank" an.

    Beide SCHUFA-Produkte erhalten Sie zum Preis von jeweils 29,95 Euro. Mehr Informationen finden Sie auf den Postbank SCHUFA-Seiten.

  • Wie füge ich einen zweiten Kontoinhaber bei meinem Postbank-Geschäftskonto hinzu?

    Bitte nutzen Sie den Antrag "Serviceblatt weitere persönliche Angaben"

    Zum Formularcenter

    Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren Postbank Berater oder setzen sich telefonisch mit unserem Kundenberatungscenter unter der Rufnummer 0228 5500 4400 in Verbindung. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

    Hier geht es zu den Business Giroseiten.

  • Ich habe ein Giro plus Konto und mir wurden Zinsen und Entgelte belastet. Wie setzen sich diese zusammen?

    Dabei handelt es sich um das Entgelt für die Kontoführung.

    Für das Postbank Giro plus Konto berechnen wir ein Entgelt von 5,90 Euro pro Monat (Stand April 2021).

    Neben den Kontoführungsentgelten werden auch angefallene Sollzinsen oder Porto für Kontoauszüge mit einberechnet.

    Die Kontoführungsentgelte, die jetzt abgebucht wurden, sind die Entgelte für die letzen 3 Monate.

    Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen.

  • Was muss ich hinsichtlich der Meldepflicht bei einer Überweisung ins Ausland beachten?

    Erforderliche Meldungen für Beträge über 12.500 EUR oder entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung müssen Sie unmittelbar bei der Bundesbank einreichen.

    Dies gilt auch für Überweisungen ins europäische Ausland bzw. die EU-Länder.

    Nähere Informationen erhalten Sie kostenlos direkt bei der Bundesbank unter 0800 1234111 (aus dem Festnetz erreichbar) oder auf www.bundesbank.de.

  • Kann ich die Rente meines Ehepartners auf mein Konto überweisen lassen?

    Grundsätzlich ist es nicht möglich, Beträge für Dritte auf dem eigenen Konto gutbuchen zu lassen.

    Diese Regelung gilt auch für die Rente des Ehepartners.

     

  • Was passiert, wenn der Kontoauszugsdrucker den Ausdruck wegen zu vieler Umsätze verweigert?

    Wenn der Kontoauszug mehr als 43 Buchungen seit der letzten Nutzung am Kontoauszugsdrucker hat, senden wir Ihnen einen extra Auszug auf dem Postweg zu.

    Dieser Service ist für Sie entgeltfrei.

  • Wie kann nach einem Todesfall ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umgewandelt werden?

    Bei einem Gemeinschaftskonto kann im Todesfall eines Inhabers das Konto auf den Verbliebenen umgeschrieben werden.

    Das Konto wird dann als Einzelkonto weitergeführt. Alle Rechte gehen auf den verbliebenen Kontoinhaber über.

    Folgende Unterlagen werden bei Tod eines Kontoinhabers benötigt:

    • eine Kopie der Sterbeurkunde
    • eine Kopie des Testaments oder des Eröffnungsprotokolls - falls bereits vorhanden. 

    Die Unterlagen senden Sie bitte auf dem Postweg an die Postbank  München - 80318 München.

    Gerne beraten wir Sie auch in einer Postbank Filiale oder am Telefon unter der Rufnummer 0228 5500 5500.

  • Sind Gutschriften und Einzahlungen das Gleiche?

    Auch wenn beide Zahlungsarten auf dem Konto zu einer Erhöhung des Guthabens führen, sind sie nicht identisch:

    Gutschrift = Betrag wird nach bargeldloser Überweisung dem Konto gutgeschrieben.

    Einzahlung = Gutschrift erfolgt nach einer Bareinzahlung am Schalter in einer Fililale.

    Wichtig für das Kontoführungsentgelt: Gutschriften zählen als Zahlungseingang, Bareinzahlungen dagegen nicht.

  • Gibt es beim Telefon-Banking ein Auftragslimit?

    Genau wie im Banking & Brokerage bestehen auch im Telefon-Banking festgelegte Betragsobergrenzen.

    Diese können Sie nicht selbst festlegen oder ändern.

    Aktuell gelten folgende Grenzen:

    • Inlandsüberweisung 10.000 Euro/Tag
    • Grenzüberschreitende Überweisungen in den SEPA-Raum 10.000 Euro/Tag
    • Überweisungen in Zielländer außerhalb des SEPA-Raums 2.500 Euro/Tag

  • Wie ändere ich einen Dauerauftrag?

    So geht`s:

    • online: Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Banking & Brokerage an, wählen den Reiter „Überweisen“ und dann „Ihre Daueraufträge“. Für die Änderung oder Löschung eines bestehenden Dauerauftrags klicken Sie in dem eingerichteten Dauerauftrag rechts auf die „drei Punkte“.
    • per Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500. Bitte halten Sie Ihre Giro-Kontonummer und die Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.
    • In der Filiale. Nutzen Sie den Postbank Filialfinder.
  • Gibt es bei der Postbank ein entgeltfreies Girokonto für Kinder und Jugendliche?

    Ja, die Postbank bietet mit dem Giro start direkt allen jungen Menschen von 7 bis unter 22 Jahren ein entgeltfreies Girokonto an.

    Informieren Sie sich direkt hier zum Konto Postbank Giro start direkt.

    Die Postbank hat zudem eine Banking App für Kinder und Jugendliche entwickelt, mit der sie ihr Taschengeld oder das erste Einkommen managen können.

    Hier geht es zu den Informationen zu YOUNG Money.

  • Was ist ein Arbeitgeberanschreiben?

    Das Arbeitgeberanschreiben (Gehalts- oder Bezügemitteilung) ist eine Bescheinigung darüber, dass Sie das neueröffnete Postbank Girokonto künftig als Ihr Gehaltskonto nutzen möchten.

    Wir leiten es an Ihren Arbeitgeber weiter. Die mitgeteilten Adressdaten des Arbeitgebers werden bei der Postbank nicht erfasst und/oder gespeichert.

    Wichtig: Das Arbeitgeberanschreiben wird häufiger bei unseren Prämienaktionen benötigt. Bitte lesen Sie zu den Aktionen immer auch die Teilnahmebedingungen, damit es später bei der Prämienvergabe keine Probleme gibt.

    Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen hier.

  • Wie kann ich Verrechnungsschecks bestellen?

    So geht die Formblattbestellung:

    - per Kontaktformular im Banking & Brokerage über "Kontakt" in der Fußzeile und dann "Mitteilung"

    - über das Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500.

    - mittels Vordruck "Formularbestellung"

    - formlos schriftlich

    - per Fax

    Hier finden Sie die Kontaktdaten zur Postbank.

  • Wie erhalte ich ohne Online-Banking-Zugang Informationen zu meinen Kontoständen?

    Ihren aktuellen Kontostand können Sie sich am Geldautomaten anzeigen lassen.

    Nehmen Sie am Telefon-Banking teil, können Sie den Kontostand unter der Rufnummer 0228 5500 5500 erfragen.

    Oder Sie besuchen eine Postbank Filiale, unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

    Nutzen Sie den Filial- und Geldfinder.

  • Gilt die Vollmacht für das Girokonto auch für das Depot?

    Eine Vollmacht gilt immer nur für das Konto, für das die Vollmacht ausgestellt wurde.

    D.h. eine Vollmacht zu einem Girokonto beinhaltet nicht automatisch eine Vollmacht für das Depot (oder umgekehrt).

    Bitte reichen Sie einen separaten Auftrag ein. Legitimieren Sie sich mit dem Bevollmächtigten durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in einer Postbank Filiale.

    Hier geht`s zum Filialfinder.

  • Kann ich Bank und Kontonummer des Absenders bei Zahlungen an mich sehen?

    Dies ist nicht möglich.

    Die Datenschutzaufsichtsbehörde vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Bankverbindung des Auftraggebers um sensible Daten handelt und die Übermittlung dieser Daten im Kontoauszug weder erlaubt noch der Zahlungsempfänger einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe dieser Daten hat.

    Absendername, Verwendungszweck und Betrag reichen für die Zuordnung der Zahlung in der Regel aus.

    Im Zweifelsfall können Sie den Überweisungsbetrag über die Postbank an den Auftraggeber zurückgeben lassen. Hierzu benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Auftrag.

    Hier geht es zu den Postbank Anschriften.

  • Kann ich für einen Verein ein Girokonto eröffnen?

    Es ist die Eröffnung eines Business-Kontos notwendig.

    Erkundigen Sie sich bitte im Kundenservice unter der Rufnummer 0228 5500 4400.

    Hier geht es zum direkten Online-Abschluss eines Geschäftskontos.

  • Wir möchten aus Altersgründen unserem Kind eine Vollmacht für das Konto auch über den Tod hinaus ausstellen lassen. Kann die Generalvollmacht auch den Nachlassverwalter einschließen?

    Eine Kontovollmacht muss schriftlich mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden.

    Das Fomular finden Sie hier.

    Nachdem Sie den Vordruck ausgefüllt haben, gehen Sie mit dem Bevollmächtigten in eine Postbank Filiale. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

    Der Bevollmächtigte ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die mit der Führung des Kontos in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Hierzu gehören insbesondere: Verfügungen über das jeweilige Guthaben (z. B. durch  Überweisungsaufträge,Bargeldauszahlungen, Schecks usw.), die Inanspruchnahme eingeräumter Kredite, die vorübergehenden Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen, die Entgegennahme, Prüfung und Anerkennung von Abrechnungen, Kontoauszügen, Rechnungsabschlüssen und sonstigen Mitteilungen sowie Mitteilung einer abweichenden Zusendeanschrift, die Auflösung des Kontos nach dem Tod des Kontoinhabers.

    Bei mehreren Kontoinhabern besteht die Berechtigung erst nach dem Tod aller Kontoinhaber.                                                                                                                                       

    Kontoübergreifend haben Sie die Möglichkeit, eine Postbank Vorsorgevollmacht zu erteilen. Nachdem Sie den Vordruck ausgefüllt haben, gehen Sie mit dem Bevollmächtigten in eine Postbank Filiale. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

    Wichtig: Eine anderweitig erteilte Generalvollmacht wird von der Postbank anerkannt, wenn uns das Original oder eine Ausfertigung am Schalter einer Postbank Filiale vorgelegt wird. Wir empfehlen die Erteilung in Form einer notariell beurkundeten Urkunde. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zur Ausgabe einer Generalvollmacht an einen Notar.

    Weitere Infos finden Sie in unseren themenwelten.

  • Kann ich für mein Girokonto eine Vollmacht erteilen?

    Ja, mit einer Vollmacht können Sie Personen ermächtigen, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit der Führung des Girokontos in unmittelbaren Zusammenhang stehen.

    Vollmachten lassen sich jederzeit widerrufen oder neu erteilen.

    Für den Bevollmächtigten können Sie auch eine Postbank Card (Debitkarte) ausstellen lassen. Für diese Karte fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.

    Lesen Sie hierzu die Postbank Informationen.

  • Kann ich im Ausland Geld auf mein Postbank Konto einzahlen?

    Nein, im Ausland ist es nicht möglich, Bargeld an einem Automaten einzuzahlen. Eine Einzahlung ist nur im Inland möglich.

    Hier geht`s zum Automatenfinder.

    Geben Sie Ihren Standort an, wählen das Filtersymbol und dann "Bargeldauszahlung, Bargeldeinzahlung, Bargeld versenden" und anschließend "Bargeldeinzahlung am Geldautomaten".

  • Sie haben mir jetzt Zinsen/ Entgelte abgebucht. Wofür ist das?

    Hierbei handelt es sich um das Entgelt für die Kontoführung sowie für weitere kostenpflichtige Leistungen, die Sie eventuell genutzt haben. Auch Sollzinsen oder Porto berechnen wir hier mit ein.

    Solche Beträge berechnen wir am Ende eines Quartals. Dabei fassen wir jeweils die letzten drei Monate zusammen.

    Wie viel das Entgelt beträgt, hängt davon ab, wie Sie Ihr Konto nutzen.

    Sie führen ein Postbank Giro start direkt? Dieses Konto ist bis zum vollendeten 22. Lebensjahr kostenlos, die Ausführung einer Standardüberweisung oder eines Scheckeinzugsauftrags, wenn der Kunde den Auftrag beleghaft erteilt und die  Ausführung eines Standard-Überweisungsauftrags oder erstmalige Ausführung eines Dauerauftrags per Telefon-Banking sind inbegriffen.

    Sie führen ein Postbank Giro direkt? Wenn Sie es ausschließlich digital nutzen, kostet es monatlich nur 1,90 €. Haben Sie persönliche Services genutzt? Dann fallen weitere Entgelte an. Schauen Sie einfach in die beigefügte Übersicht.

    Sie führen ein Postbank Giro plus? Hier zahlen Sie ein Entgelt von 4,90 Euro im Monat. Zusätzliche Entgelte fallen nur  an, wenn Sie beleghafte Überweisung oder Scheckeinzugsaufträge erteilen. Pro Auftrag berechnen wir 1,90 Euro.

    Sie führen ein Postbank Giro extra plus? Dieses Konto ist kostenfrei, wenn auf Ihrem Konto mehr als 3.000 € pro Monat eingehen. Sonst kostet es 10,90 Euro pro Monat.

    Bitte beachten Sie: Umbuchungen von Ihrem Tagesgeld-Konto sowie Bar-Einzahlungen zählen nicht als Geldeingang. 

    Haben Sie Ihr Kontomodell gewechselt? Dann ist die Abrechnung für das vergangene Quartal anders als sonst: Dann wurden die alten und die neuen Konditonen berechnet. Und: Beim Giro extra plus muss der Geldeingang nach dem Wechsel erfolgt sein. Sonst ist für den Wechselmonat das Entgelt für die Kontoführung fällig.

    Eine Übersicht über unsere verschiedenen Postbank Girokonten und ihre Konditionen finden Sie unter dem jeweiligen Link.

  • Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

    Ein Pfändungsschutzkonto, auch „P-Konto“ genannt, ist ein Girokonto, das es dem Schuldner ermöglicht, trotz einer vorliegenden Kontopfändung über einen monatlichen pfändungsfreien Betrag zu verfügen. Das Existenzminimum des Schuldners wird damit gesichert. Ein P-Konto ist nur für eine natürliche Person möglich, d.h. Gemeinschaftskonten können nicht als P-Konten geführt werden. 

    Bitte beachten Sie, dass Sie nur ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto unterhalten dürfen. Bei der Einreichung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) hat der Kontoinhaber der Bank zu versichern, dass er kein weiteres P-Konto – auch bei anderen Banken – eingerichtet hat. Die Bank ist berechtigt, zur Überprüfung der Richtigkeit der Aussage des Kontoinhabers, eine SCHUFA-Auskunft einzuholen.

    Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Pfändung.

  • Was passiert bei einer Kontopfändung?

    Die Postbank ist aufgrund der Kontopfändung verpflichtet, den Pfandbetrag aus Ihrem Kontoguthaben an den Pfandgläubiger zu überweisen. Dies wird nach Ablauf der Schuldnerschutzfrist (4 Wochen nach Pfändungseingang bei der Postbank) geschehen. Bis dahin hat die Postbank Ihre Konten bis zur Höhe des Pfandbetrages gesperrt. Über Kontoguthaben oberhalb der Pfandsummen können Sie wie gewohnt verfügen.

    Wenn Sie keinen Pfändungsschutz benötigen, wäre der Pfändungsvorgang mit Überweisung der vollständigen Pfändungssumme erledigt. Wenn Sie Einwände gegen die Kontopfändung erheben wollen, müssen Sie sich an das Vollstreckungsgericht oder den Pfandgläubiger wenden – die Postbank ist in diesem Verfahren lediglich Drittschuldner. 

    Mehr zum Thema „Pfändung“ erfahren Sie hier.

  • Ich habe ein Giro extra plus Konto und jetzt wurden mir Entgelte belastet. Wie setzen sich diese zusammen?

    Die Kontoführungsentgelte, die jetzt abgebucht wurden, sind die Entgelte für die letzten 3 Monate.

    Liegen die Eingänge in einem Monat unter 3.000 Euro, berechnen wir für das Postbank Giro extra plus Konto ein Entgelt von 10,90 Euro.

    Neben den Kontoführungsentgelten werden auch angefallene Sollzinsen oder Porto für Kontoauszüge mit einberechnet.

    Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen.

  • An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zum Online-Kontowechselservice habe?

    Beim Online-Kontowechselservice arbeitet die Postbank mit dem Dienstleister FinReach zusammen. Deren Telefonnummer finden Sie während des Wechselprozesses in der Kategorie „Fragen und Antworten“.

    Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenservice der Postbank unter der Rufnummer 0228 5500 5500 weiter.

    Informieren Sie sich hier zum Banking & Brokerage der Postbank.

  • Wo kann ich mein verfügbares Guthaben auf dem P-Konto einsehen?

    Wenn Ihr gepfändetes Girokonto ein P-Konto ist, wird die Postbank das Guthaben bzw. die Zahlungseingänge gegen Ihren Pfändungsfreibetrag disponieren und – sofern der Freibetrag durch den Zahlungseingang nicht überschritten wird – diesen unmittelbar nach Gutschrift für Sie verfügbar stellen. Bitte beachten Sie, dass die Postbank – gerade zu Spitzenzeiten (z.B. Monatswechsel) – sehr viele Zahlungen disponieren muss.

    Unter der Postbank Rufnummer 0228 5500 1000 können Sie sich rund um die Uhr das verfügbare Guthaben auf Ihrem P-Konto ansagen lassen. Halten Sie bitte Ihre Postbank Girokontonummer sowie Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit. 

    Mehr zum Thema „Pfändung“ erfahren Sie hier.

  • Wie bestelle ich als Geschäftskunde Giro-Briefumschläge?

    Sie sind Geschäftskunde?

    Bei Giro-Kontoeröffnungen erhalten Sie eine kleine Serie Girobriefumschläge (12 Stück) kostenfrei.

    Für die Bereitstellung weiterer Serien (24 Stück je Serie) fällt ein Entgelt in Höhe des aktuell gültigen Portos der Deutschen Post für einen „Standardbrief 20g" an.

    Sie möchten kostengünstig überweisen?

    Nutzen Sie das Online-Banking oder EBICS/SWIFT. Beleglose Standardüberweisungen werden mit einem deutlich günstigeren Entgelt abgerechnet.

    Informieren Sie sich zu unseren Business Girokonten.

  • Was passiert mit einem Gemeinschaftskonto im Erbfall?

    Bei einem Gemeinschaftskonto kann im Todesfall eines Inhabers das Konto auf den Verbliebenen umgeschrieben werden. Es wird dann auf Wunsch als Einzelkonto weitergeführt.

    Alle Rechte gehen auf den verbliebenen Kontoinhaber über.

    Wichtig für eine Änderung ist die Vorlage der Sterbeurkunde.

    Eine Kopie der Sterbeurkunde schicken Sie bitte der Postbank zu. Nutzen Sie folgende Anschriften.

    Hier geht es zu den Informationen zum Postbank Gemeinschafskonto.

  • Ist die zweite Debitkarte für Geschäfts- und Firmenkunden auch bei Geschäftskonten kostenpflichtig?

    Die Regelung betrifft alle Girokonten von Geschäfts- und Firmenkunden, d.h. auch bei einem Girokonto mit zwei oder mehreren Kontoinhabern bzw. Vertretungsberechtigten ist die erste Karte kostenfrei.

    Ab der zweiten Karte - und somit für jede weitere Karte - fällt das aktuelle Karten-Entgelt an.

    Hier gibt es Informationen zu den Business Entgelten.

  • Was bewirkt ein Widerspruch zu den AGB?

    Die neuen Entgelte für die verschiedenen Girokonto-Modelle sind Bestandteil der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) der Postbank. Die Akzeptanz der AGB ist die Basis jeder Geschäftsbeziehung, auch beim Postbank Girokonto. 

    Ein Widerspruch führt dazu, dass das neue Entgelt nicht wirksam werden kann. Das führt bei einem Widerspruch – zu unserem großen Bedauern – dazu, dass wir im allerletzten Schritt Ihr Girokonto kündigen müssen. 

    Vielleicht lohnt sich für Sie ein Wechsel! Schauen Sie, welches Girokonto am besten zu Ihnen passt.

  • Wie funktioniert der Kontowechsel-Service der Postbank?

    Den kostenfreien Kontowechsel-Service bietet die Postbank entweder digital oder in Papierform an. Wir ziehen Ihr Konto zur Postbank um und übernehmen auf Wunsch alle Formalitäten für Sie.

    Informieren Sie sich hier zum Postbank Kontowechsel-Service.

    So geht der digitale Kontowechsel-Service der Postbank.

    Sie möchten lieber den Postbank Kontowechsel-Service per Formular nutzen? Dann füllen Sie einfach das Auftragsformular aus, das Sie hier unten auf der Seite finden. Drucken Sie den Auftrag anschließend aus, unterschreiben ihn und senden das Formular der Postbank per Post zu. Oder geben Sie den Auftrag in einer Postbank Filiale ab. Wir erledigen alles Weitere für Sie.

    Hier finden Sie die Anschriften der Postbank.

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Kontowechsel-Service der Postbank:

    Die Bearbeitung des Kontowechsels per Formular nimmt mehr Zeit in Anspruch, als der Online Wechsel-Service.

    Ihre Daueraufträge ziehen beim Online-Kontowechsel mit um. Sie erhalten eine Aufstellung darüber, welche Daueraufträge Sie bei Ihrem neuen Postbank Girokonto einrichten wollen.

    Der Kontowechsel-Service kann nur im Inland genutzt werden. Ein Umzug von Konten, die bei ausländischen Banken geführt werden, ist nicht möglich.

    Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe? Beim Online-Kontowechsel-Service arbeitet die Postbank mit dem Dienstleister FinReach zusammen. Deren Telefonnummer finden Sie während des Wechselprozesses in der Kategorie „Fragen und Antworten".

    Gerne helfen Ihnen auch unsere Mitarbeiter im Kundenservice der Postbank unter der Rufnummer 0228 5500 5500 weiter.

  • Wie erlange ich Pfändungsschutz?

    Kontoguthaben im Rahmen gesetzlicher Freibeträge sind auf Girokonten für Einzelpersonen vor Pfändung geschützt, wenn das gepfändete Girokonto ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist. Bitte beachten Sie, dass Pfändungsschutz - auch für Zahlungseingänge aus Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - seit dem 01.01.2012 nur noch auf einem P-Konto erreicht werden kann.

    Damit Sie ein P-Konto erhalten, müssen Sie als Kunde der Postbank Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Die Zusatzvereinbarung zum Pfändungsschutz finden Sie hier.

    Sie haben bis zum Ablauf der Schuldnerschutzfrist Zeit (4 Wochen nach Zustellung der Pfändung), den Pfändungsschutz auf Ihrem Girokonto einzurichten. Ist mit Ablauf der Frist keine Umwandlung erfolgt, wird die Postbank den Pfandbetrag aus Ihrem Kontoguthaben an den Pfandgläubiger überweisen müssen. 

    Mehr zum Thema „Pfändung“ erfahren Sie hier.

  • Was ist der Unterschied zwischen Auftrags- und Zielwährung bei einer Auslandsüberweisung?

    Die Auftragswährung bezeichnet die Währung, mit der der angegebene Betrag ausgeführt werden soll.

    Die Zielwährung bezeichnet die Währung, in der der angegebene Betrag gutgeschrieben werden soll. Sollen zum Beispiel 100 GBP beim Zahlungsempfänger ankommen, geben Sie diesen Betrag mit der Auftrags- und Zielwährung in "GBP" an. Die Umrechnung erfolgt dann bei uns und der entsprechende Gegenwert in Euro (bei einer SHARE- oder OUR-Überweisung zuzüglich der Entgelte laut Preis- und Leistungsverzeichnis) wird Ihrem Konto belastet.

    Geben Sie diesen Betrag dagegen mit der Auftragswährung in "Euro" und nur der Zielwährung in "GBP" an, werden 100 Euro (bei einer SHARE- oder OUR-Überweisung zuzüglich der Entgelte laut Preis- und Leistungsverzeichnis) belastet. Der Betrag wird dann bei uns umgerechnet und der Gegenwert in "GBP" angewiesen.

    Erteilen Sie Ihren Auftrag mit der Auftrags- und Zielwährung in "Euro" erfolgt bei der Postbank keine Umrechnung. Der Betrag wird in "Euro" an die Korrespondenzbank weitergeleitet und erst dort bzw. bei der Zielbank umgerechnet, wenn das Zielkonto mit der Kontowährung in "GBP" geführt wird.

    Grundsätzlich gilt für Zahlungen, bei denen die Auftrags- und Zielwährung nicht identisch sind, dass die Auftragswährung die Währung Ihres Kundenkonto sein muss.

  • Was zählt alles zum Zahlungseingang?

    Bei der Postbank gilt der gesamte bargeldlose Geldeingang als Zahlungseingang auf dem Girokonto.

    Ausgenommen sind Bareinzahlungen sowie Umbuchungen vom Tagesgeldkonto.

    Welche Zahlungseingänge bei der Berechnung der Entgelte berücksichtigt werden, entscheidet jedes Unternehmen für sich und unterliegt keiner gesetzlichen Grundlage.

    Andere Banken zum Beispiel akzeptieren lediglich einen Gehaltseingang für die Befreiung vom Kontoführungsentgelt. Die Postbank dagegen berücksichtigt den gesamten bargeldlosen Zahlungseingang.

  • Wie funktionieren Überweisungen beim Tagesgeldkonto?

    Grundsätzlich geht die Ausführung einer Überweisung auf das Tagesgeldkonto genau wie jede andere Überweisung auch:

    Geben Sie die IBAN des Tagesgeldkontos als Zielkonto an. Ob das Geld von einem Postbank-Girokonto kommt oder von einer anderen Bank, spielt dabei keine Rolle.

    Etwas anderes ist eine Überweisung vom Tagesgeldkonto. Hier geht die "Umbuchung" nicht beliebig, sondern immer auf das dazugehörige Postbank Referenz-Girokonto.

    Das geht über das Banking & Brokerage oder über das Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500.

  • Werden Überweisungen am 24.12. ausgeführt?

    Nein, da der 24. Dezember kein Bankarbeitstag in Deutschland ist.

    Natürlich können Sie Überweisungen online tätigen, gebucht werden diese dann frühestens am ersten Bankarbeitstag nach den Feiertagen.

  • Kann ich den Service zur Benachrichtigung über nicht eingelöste Lastschriften kündigen?

    Nein, die Benachrichtigung über eine nichteingelöste Lastschrift kann nicht eingestellt werden.

  • Warum muss ich bei einer Spende meinen Namen und meine Anschrift angeben?

    Tragen Sie bitte auf der Überweisung Ihre Daten ein, damit der Empfänger Ihnen ggf. eine Spendenquittung ausstellen kann.

  • Kann ich ein Girokonto bei der Postbank eröffnen, wenn ich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft habe?

    Ja, das geht.

    Bringen Sie bitte zur Kontoeröffnung in der Postbank Filiale ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis, ID Card oder Reisepass) und ggf. eine Meldebescheinigung sowie - falls Sie nicht aus der EU kommen - einen Aufenthaltstitel mit.

    Informieren Sie sich hier zu den Postbank Girokonten.

  • Wie funktioniert eine SEPA-Überweisung?

    Mit der SEPA-Überweisung kann sowohl innerhalb Deutschlands als auch in die restlichen SEPA-Länder überwiesen werden. Und das ohne Betragsbegrenzung.

    Die Überweisung muss in Euro erfolgen. Für die Zielangaben muss die IBAN  verwendet werden.

    Sie können die Überweisung per Banking & Brokerage, Datenfernübertragung (FinTS) oder beleghaft mittels der entsprechenden Formulare ausführen.

    Alternativ können Sie das Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500 nutzen.

    Bitte beachten Sie, dass je nach Girokontomodell ggf. Entgelte für die Ausführung einer Überweisung anfallen. Informieren Sie sich hier zu den Postbank Girokonten.

  • Was muss ich tun, um aus einem Gemeinschaftskonto auszusteigen?

    Die Umwandlung eines Gemeinschaftskontos in ein Einzelkonto beantragen Sie bitte schriftlich.

    Nutzen Sie bitte das Formular "Umwandlung eines Gemeinschaftskonto".

    Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift beider Kontoinhaber erforderlich ist.

  • Wie kann bei einem Geschäftskonto ein Bevollmächtigter geändert werden?

    Eine Änderung in der Bevollmächtigung kann schriftlich mittels eines Auftrags mitgeteilt werden. Vermerken Sie bitte, welche Kontovollmacht gelöscht werden soll.

    Sofern Ihnen bereits ein aktualisierter Handelsregisterauszug vorliegt, legen Sie diesen bitte bei. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne unter der Rufnummer 0228 5500 4400 weiter. 

    Hier geht es zu den Business Giroseiten.

     

  • Kann ich am Service-Terminal einen Auszug auch mehrfach ziehen?

    Nein, es besteht keine Möglichkeit, Doppel von Kontoauszügen an einem Service-Terminal zu erstellen.

    Ein Kontoauszugsdoppel müssen Sie bei der Postbank bestellen, z.B. über das Telefon-Banking unter der Rufnummer 0228 5500 5500. 

    Alternativ geht es auch über das Online-Kontaktformular im Banking & Brokerage in der Fußzeile unter "Kontakt" und dann "Mitteilung" oder schriftlich per Brief.

    Bitte geben Sie an, welchen Kontoauszug Sie benötigen.

    Hier geht es zu den Anschriften.

    Für diesen Service fällt ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.


  • Muss ein SEPA-Lastschriftmandat bei einem Gemeinschaftskonto von beiden Kontoinhabern unterschrieben werden?

    Nein, um ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, benötigen Sie bei einem Gemeinschaftskonto nur eine Unterschrift, da jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist.

    Informationen zu unseren Girokonten finden Sie hier.

  • Kann ein Inhaber aus einem Gemeinschaftskonto aussteigen, wenn das Konto überzogen ist?

    Nein, das ist nicht möglich.

    Erst wenn das Gemeinschaftskonto ausgeglichen ist, können solche Änderungen vorgenommen werden.

    Unsere Mitarbeiter in den Filialen helfen Ihnen gerne weiter. Hier geht`s zum Filialfinder.

  • Was kostet ein Postbank Girokonto?

    Wenn Sie Ihr Konto ausschließlich online nutzen, kostet es nur 1,90 Euro im Monat.

    Dafür erhalten Sie:

    - ein ausgezeichnetes Online-Banking

    - kostenlos Bargeld  - an mehr als 9.000 Geldautomaten der Cash-Group sowie über 1.300 Shell Tankstellen in ganz Deutschland

    - das Postbank Telefon-Banking mit Sprachcomputer

    - den Service im SB-Bereich der Filialen

    - Ihren Kontoauszug im Online-Banking

    Für Studenten, Auszubildende, Leistende des freiwilligen Wehrdienstes, freiwilligen sozialen Jahrs oder Bundesfreiwilligendienstes befreien wir das Konto bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises vom Kontoführungsentgelt.

    Selbstverständlich können Sie auch unsere persönlichen Services nutzen. Für diese fallen nur dann geringe Kosten an, wenn Sie sie tatsächlich nutzen.

    Konkret zahlen Sie:

    - für das Geldabheben am  Schalter: je 1,50  Euro

    - für  Überweisungen oder erstmalige Ausführung eines Dauerauftrags, bei einem Callcenter-Mitarbeiter: je 2,50  Euro

    - für Ausführung eines beleghaften Überweisungs oder eines Scheckeinzugsauftrags, je 2,50  Euro

    - für Kontoauszüge am Drucker: je 0,50  Euro

    Informieren Sie sich zu unseren Girokontomodellen.

  • Was kostet das Giro direkt Konto im Einzelnen?

    Wenn Sie Ihr Konto ausschließlich online nutzen, kostet es nur 1,90 Euro im Monat.

    Dafür erhalten Sie:

    - ein ausgezeichnetes Online-Banking

    - kostenlos Bargeld  - an mehr als 9.000 Geldautomaten der Cash-Group sowie über 1.300 Shell Tankstellen in ganz Deutschland

    - das Postbank Telefon-Banking mit Sprachcomputer

    - den Service im SB-Bereich der Filialen

    - Ihren Kontoauszug im Online-Banking

    Für Studenten, Auszubildende, Leistende des freiwilligen Wehrdienstes, freiwilligen sozialen Jahrs oder Bundesfreiwilligendienstes befreien wir das Konto bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises vom Kontoführungsentgelt.

    Selbstverständlich können Sie auch unsere persönlichen Services nutzen. Für diese fallen nur dann geringe Kosten an, wenn Sie sie tatsächlich nutzen.

    Konkret zahlen Sie:

    - für das Geldabheben am  Schalter: je 1,50  Euro

    - für  Überweisungen oder erstmalige Ausführung eines Dauerauftrags, bei einem Callcenter-Mitarbeiter: je 2,50  Euro

    - für Ausführung eines beleghaften Überweisungs oder eines Scheckeinzugsauftrags, je 2,50  Euro

    - für Kontoauszüge am Drucker: je 0,50  Euro

    Informieren Sie sich zu unseren Girokontomodellen.

  • Wie kann ich in ein anderes Geschäftskunden-Kontomodell wechseln?

    Möglich ist ein Wechsel immer zum Monatsersten. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Wechsel etwas Zeit benötigt. Daher brauchen wir Ihren Auftrag fünf Bankarbeitstage vor dem gewünschten Wechseldatum.

    Drucken Sie einfach den Auftrag aus und senden diesen an den Geschäftskundenservice.

    Oder scannen Sie Ihren unterschriebenen Auftrag ein und senden uns diese pdf-Datei mit einer E-Mail an: business@postbank.de.

    Weitere Kontaktmöglichkeiten und die Anschriften finden Sie hier.

    Senden Sie uns Ihren Auftrag bitte schnell zu, damit wir Ihren Wunsch erfüllen können. Ihre Kontonummer und PIN bleiben beim Wechsel des Kontomodells gleich.

    Sie möchten zusätzliche Services wie die VISA Karte (Kreditkarte) oder das Depot nutzen? Diese beauftragen Sie bitte, wenn Ihr Konto umgestellt ist.

    Zum Formularcenter


  • Ich habe ein Giro direkt Konto. Jetzt haben Sie Zinsen/ Entgelt belastet. Was genau ist da abgerechnet worden?

    Hierbei handelt es sich um das Entgelt für die Kontoführung sowie für weitere Leistungen, die Sie eventuell genutzt haben. Auch Sollzinsen und Porto berechnen wir hier mit ein.

    Solche Beträge berechnen wir am Ende eines Quartals. Dabei fassen wir jeweils die letzten drei Monate zusammen.

    Für diese Leistungen zahlen Sie ein Entgelt:

    - Kontoführung: 1,90 Euro pro Monat

    - Ausführung einer Standardüberweisung oder eines Scheckeinzugsauftrags,wenn der Kunde den Auftrag beleghaft erteilt: 2,50 je Auftrag

    - Abhebungen am Schalter: 1,50 je Auftrag

    - Bankgeschäfte über Call-Center-Agent: 2,50 je Auftrag

    - Nutzung des Kontoauszugsdruckers: 0,50 Euro je Auszug.

    Sollte bei Ihnen dieses Entgelt angefallen sein, finden Sie den Hinweis direkt in Ihren Umsätzen bei der betreffenden Buchung. 

    Informieren Sie sich zu den Girokontomodellen.

     

  • Wie lautet die Servicenummer der Postbank Pfändungshotline?

    Die Rufnummer lautet 0228 5500 1000. Sie erreichen uns Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Halten Sie bitte Ihre Postbank Girokontonummer sowie Ihre Telefon-Banking- Geheimzahl bereit.

    Unter der Rufnummer 0228 5500 1000 können Sie sich auch rund um die Uhr Ihren verfügbaren Pfändungsfreibetrag ansagen lassen.

    Bitte nutzen Sie für alle Fragen zum Thema Pfändung die o.g. Rufnummer. Über die Telefontastatur können Sie verschiedene Themen auswählen:

    1. "Abfrage verfügbarer Pfändungsfreibetrag"

    2. "Allgemeine Auskünfte" mit den weiteren Unterpunkten:

    1 - "Allgemeine Informationen zur Kontopfändung"

    2 - "Ihre Kontoverfügung während der Pfändung"

    3 - "Von der Pfändung ausgenommene Beträge"

    4 - "Sie können die Pfändung nicht bezahlen"

    5 - "Rückzahlung eines Sollsaldos"

    6 - "Kontaktdaten der Postbank"

    0 - "Verbindung mit einem Berater"

     

    Mehr Informationen zum Thema „Pfändung“ erhalten Sie hier.

  • Wie erfahre ich die Höhe meiner eingeräumten Kontoüberziehung (Dispokredit) für mein Girokonto?

    Am einfachsten geht`s online.

    Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Banking & Brokerage an, wählen den Reiter „Übersicht", klicken im Girokonto rechts auf die drei Punkte und wählen dann „Kontodetails". Dort sehen Sie die Höhe Ihrer eingeräumtem Kontoüberziehung.

    Alternativ geht es auch telefonisch unter der Rufnummer 0228 5500 5500. Bitte halten Sie Ihre Girokontonummer und die Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.

    Natürlich können Sie die Höhe ihrer eingeräumten Kontoüberziehung (Dispokredit) auch jederzeit in der Filiale vor Ort erfragen.

    Informieren Sie sich zum Banking & Brokerage der Postbank.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen einem Gemeinschaftskonto und einem Einzelkonto mit Vollmacht?

    Beim klassischen Gemeinschaftskonto, dem sogenannten „Oder-Konto", ist jeder Kontoinhaber gleichberechtigt und kann über das Konto in voller Höhe verfügen. Im Gegenzug haften auch alle Kontoinhaber gesamtschuldnerisch.

    Bei der Kontovollmacht haftet prinzipiell nur der Kontoinhaber. Der Bevollmächtigte erhält zwar die volle Kontrolle über die Finanzen des Kontoinhabers, ist jedoch nicht gleichberechtigt mit ihm.

    Eine erteilte Vollmacht kann außerdem ohne Begründung wieder entzogen werden.

    Hier geht es zu den Informationen zum Postbank Gemeinschafskonto.

  • Sind Studenten vom Kontoführungsentgelt befreit?

    Studenten können sich beim Nachweis einer aktuellen und gültigen Immatrikulationsbescheinigung beim Kontomodell Giro direkt weiterhin von den Kontoführungsentgelten befreien lassen. Lesen Sie die Bedingungen zur Entgeltbefreiung.

    Hinweis: In der Bescheinigung müssen die Ausbildungsdauer und das Ausbildungsende vermerkt sein.

    Lesen Sie unsere Informationen zum Kontomodell Giro direkt.

  • Wie erhalte ich meine Telefon-Banking-Geheimzahl?

    Eröffnen Sie bei der Postbank ein Girokonto ist die Freischaltung zum Telefon-Banking schon enthalten. Früher wurde dieser Service zusätzlich beantragt.

    Haben Sie Ihr Konto schon etwas länger und sind noch nicht für das Telefon-Banking zugelassen, können Sie dies schriftlich oder per Fax beantragen. Hier geht`s zu den Kontaktmöglichkeiten.

    Nutzen Sie bitte folgenden Auftrag.

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Die häufigsten Fragen rund um das Thema Girokonto

  • Girokonto

    Alles rund ums Girokonto – finden Sie hier Fragen und Antworten zu Überweisungen, Vollmachten und vielem mehr.

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