So gehen Sie gemeinsam mit uns einen Schritt in Richtung Zukunft. Was heißt das für Ihr Girokonto? Das zeigen wir Ihnen auf dieser Seite. Damit haben Sie alles Wichtige schnell im Blick. Schauen Sie sich die Infos einfach an, dann sind Sie bald mit allem vertraut.
Ihr Girokonto zieht um.
Ihr Postbank Girokonto zieht auf eine neue IT-Plattform um
Die wichtigste Nachricht:
Sie können Ihr Girokonto wie gewohnt weiter nutzen.
- Ihre IBAN und der BIC ändern sich nicht.
- Ihre Daueraufträge und Lastschriften bleiben erhalten.
- Ihre Postbank Card (Debitkarte) und Ihre PIN bleiben weiterhin gültig.
- Ihr Zugang zum Online-Banking bleibt gleich: Ihre Postbank ID und Ihr Passwort bleiben bestehen.
Haben Sie Fragen zur Umstellung?
Geben Sie einen Suchbegriff zu unserem IT-Umzug oder den Postbank Services ein.
Die wichtigsten Informationen zu Ihrem umgezogenen Postbank Girokonto
Vertragsnummer |
|
---|---|
Nummer für den Zahlungsverkehr |
IBAN |
Nummer für Ihr Konto für Korrespondenz |
Filial-/Kontonummer |
Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) |
|
Überziehungsmöglichkeit |
Vereinbarter Betrag |
Referenzzinssatz | EZB-Leitzins |
Freibetrag / Freigrenze | – |
Kontoauszug | |
Erstellung Online-Kontoauszug | Zum Monatsende |
Zustellung | Entweder im Postfach unter „Nachrichten“ (digitales Postfach im eSafe) oder am Kontoauszugsdrucker |
Überweisungen und Daueraufträge | |
Terminierte Überweisung | Bis 90 Tage im Voraus (beleghaft bis 60 Tage im Voraus) |
Ausführungsintervalle Daueraufträge | Monatlich Eingerichtete Daueraufträge mit anderen Intervallen führen wir weiter aus, können aber nicht neu eingerichtet werden. |
Ausführungstage Daueraufträge | Ausführungstag ist kein Geschäftstag? Dann führen wir den Auftrag immer am nächstfolgenden Geschäftstag aus. |
Überweisungsvordrucke | Seit 1. Januar 2023: Kostenfrei: Neutrale Vordrucke erhältlich in der Filiale. Kostenpflichtig: Personalisierte Vordrucke sind online bestellbar. |
Girobriefumschläge | Erhältlich in der Filiale. Wer ein Giro extra plus Konto führt, erhält jedes Jahr im Frühjahr einen Gutschein zur Abholung der Girobriefumschläge in der Filiale. |
Annahmefrist für beleglose Auslandsüberweisungen | 12:00 Uhr |
Zahlungsverkehr Ausland: mögliche Währungen | AED, AUD, BGN, BHD, CAD, CHF, CNH, CZK, DKK, GBP, HKD, HUF, ILS, INR, JOD, JPY, KES, KWD, MAD, MXN, NOK, NZD, OMR, PLN, QAR, RON, RSD, RUB, SAR, SEK, SGD, THB, TND, TRY, USD, ZAR Währungsumrechnungsentgelt; Auf-/Abschlag auf Referenzwechselkurs: 0,0850 AED, 0,0090 BHD, 0,0850 ILS, 0,0160 JOD, 2,5000 KES, 0,0070 KWD, 0,3000 MXN, 0,0090 OMR, 0,0850 QAR, 2,5000 RSD, 0,0850 SAR, 0,1000 TRY. |
Online-Banking und App | |
Zugangsdaten | Postbank ID und Sicherheitsverfahren BestSign |
Verfügungslimit | Der neue tägliche Verfügungsrahmen ist auf 2.500,00 Euro pro Tag voreingestellt. Den Betrag können Sie im Online-Banking jederzeit anpassen. |
Kontoauszüge erhalten | Postfach unter „Nachrichten“ (digitales Postfach im eSafe) |
Kontoauszüge abrufen | Dauerhaft, solange das Postfach besteht |
PDF Umsatzliste / Umsatzdetails erstellen | Über die Druckfunktion Ihres Browsers |
Buchungsbestätigung pro Überweisung | Nur direkt nach Freigabe |
Funktion „Kontosignale“ | - |
App | Postbank App. Mit dem IT-Umzug brauchen Sie die neue Postbank App. Wichtig: Behalten Sie den Postbank Finanzassistent, bis Sie BestSign in der neuen Postbank App aktiviert haben. |
Einsicht in Umsatzdaten per App | Umsätze rückwirkend bis zu 13 Monate vor Umstellung. Neue Umsätze kommen automatisch dazu. |
Telefon-Banking | |
Zugangsdaten | Gleiche Zugangsdaten für alle Konten, Zugang mit Telefon-Banking ID und 6-stelliger Telefon-Banking PIN |
Überweisungen, tägliches Verfügungslimit | 1.000 Euro über Sprachcomputer, 49.999,99 Euro über Mitarbeitende |
Daueraufträge | Kostenfrei löschen über Sprachcomputer und Mitarbeitende, kostenfrei einrichten und ändern über Mitarbeitende |
Postbank Card (Debitkarte) | |
Verfügungslimit | Gesamtlimit für Geldautomaten und Handel von 3.000 Euro für 7 Tage. Tageslimit am Geldautomaten 1.000 Euro. Bei Bedarf kann das Limit erhöht werden. |
Zusatzkarten | Je Konto sind zwei Karten kostenlos. Entgelt für jede weitere Karte: 6,00 Euro, Abbuchung des Entgelts zum Ende des Kalenderjahres. Im Jahr der Umstellung buchen wir das Entgelt anteilig ab. |
Auch das ist noch wichtig
So sieht Ihr erster Kontoauszug nach dem IT-Umzug aus
Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Sie nach dem IT-Umzug Ihren ersten Kontoauszug zum Beispiel am Drucker erhalten:
- Er beginnt mit dem Kontostand „0,00 Euro“. Dies hat rein technische Gründe.
- Als erste Buchung sehen Sie, dass wir Ihren bestehenden Kontosaldo eingebucht haben. So ist Ihr vorheriger Kontostand wieder hergestellt. Für Sie entstehen selbstverständlich keine Kosten.
So kann ein erster Kontoauszug nach dem IT-Umzug aussehen:
Übrigens: Nachdem Ihr Postbank Girokonto auf die neue IT-Plattform gezogen ist, bekommen Sie einen zusätzlichen Kontoauszug. Dieser enthält Ihre Kontoumsätze bis zum IT-Umzug. Wenn Sie Ihre Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker bekommen, senden wir Ihnen diesen Kontoauszug kostenfrei per Post zu. In allen anderen Fällen erhalten Sie diesen Kontoauszug auf dem gewohnten Weg.
Girokonto – alle Fragen zum IT-Umzug
-
Die Filial-/Kontonummer vergibt die Postbank für bankinterne Zwecke. Sie brauchen die Filial-/Kontonummer nur, wenn Sie mit uns in Kontakt treten. So finden wir direkt Ihr jeweiliges Produkt, zum Beispiel Ihr Girokonto, und können Ihr Anliegen schnell bearbeiten. Für Ihren Zahlungsverkehr nutzen Sie wie gewohnt Ihre IBAN.
-
Nein, Ihre IBAN bleibt gleich.
-
Sie erhalten Ihren Kontoauszug weiterhin so wie bisher: Bekommen Sie den Kontoauszug in Ihrem Online-Banking? Dann finden Sie diesen in Ihrem Postfach unter „Nachrichten”. Nutzen Sie bisher den Kontoauszugsdrucker? Dann erhalten Sie Ihre Kontoauszüge weiter auf diesem Weg.
Wenn Sie Ihren Kontoauszug künftig bequem elektronisch erhalten möchten, können Sie dies in Ihrem Online Banking beauftragen.
-
Wenn Sie Ihren Kontoauszug online erhalten, stellen wir Ihnen diesen künftig zum Monatsende in Ihr Postfach. Bisher war dies der Monatsanfang. Wenn Sie Ihren Kontoauszug über den Kontoauszugsdrucker abholen, können Sie diesen weiterhin bei Bedarf erstellen.
-
Nein, Ihr Kontoführungsentgelt bleibt gleich.
-
Ihre Girobriefumschläge können Sie in der Filiale bestellen.
Wenn Sie ein Giro extra plus Konto führen, erhalten Sie jährlich – erstmalig im Frühjahr 2023 – einen Gutschein per Post. Diese können Sie in einer Filiale abgeben, um Ihre Girobriefumschläge kostenfrei zu erhalten.
-
In diesem Fall erhalten Sie nur eine einzige Filial-/Kundennummer. Diese ist für beide Konten gültig. Bitte geben Sie diese Nummer an, wenn Sie sich an uns wenden.
-
Momentan können Sie mit Ihrer Postbank Card (Debitkarte) keine Bargeldeinzahlung am Geldautomaten tätigen, weil sich unsere IT im Umzug befindet. Bitte nutzen Sie daher vorübergehend eine der folgenden Möglichkeiten, um Ihr Kontoguthaben aufzustocken:
- Überweisen Sie von einem anderen Konto Geld direkt auf Ihr Postbank Girokonto
- Oder leisten Sie mit Ihrer Postbank Card (Debitkarte) am Schalter einer Postbank Filiale eine Bargeldeinzahlung auf Ihr Girokonto
Tagesgeld – alle Fragen zum IT-Umzug
-
Nach dem IT-Umzug bekommt Ihr Postbank Tagesgeldkonto eine neue IBAN. Diese nutzen Sie künftig, wenn Sie auf Ihr Konto überweisen. Neu ist auch Ihre Filial-/Kontonummer, die Sie künftig für Ihre Korrespondenz mit uns benötigen.
-
Ihr bisheriges Postbank Tagesgeldkonto rechnen wir zum 30. Juni 2023 ab. Über diesen Kontoabschluss erhalten Sie einen kostenlosen Kontoauszug.
Dann übertragen wir Ihr Guthaben auf das neue Postbank Tagesgeldkonto. Auch diese Buchung sehen Sie auf einem kostenlosen Kontoauszug.
Künftig rechnen wir Ihr Konto quartalsweise ab. Das heißt: Sie erhalten Ihre Kontoabrechnung und den Kontoauszug zum Ende eines Quartals.
-
Ja, das können Sie. Sie können weiterhin Geld auf Ihrem Konto „parken“. Wie bisher können Sie auch online Geld auf Ihr Referenzkonto (Postbank Girokonto) umbuchen. Außerdem können Sie wie gewohnt von anderen Konten aufs Postbank Tagesgeld überweisen.
-
Nein, es gibt hier keine Änderungen. Es handelt sich um eine variable Verzinsung. Dafür gelten weiterhin die aktuellen Informationen auf unserem Preisaushang.
Dispositionskredit – alle Fragen zum IT-Umzug am 1. Januar 2023
-
Ja, Sie können Ihr Konto in der gleichen Höhe wie bisher überziehen, wenn Sie dies wünschen. Dazu müssen wir im 1. Schritt Ihren bestehenden Postbank Dispositionskredit zum 31. Dezember 2022 / zum 30. Juni 2023 kündigen. In einem 2. Schritt bieten wir Ihnen zum 1. Januar 2023 / zum 1. Juli 2023 einen neuen Postbank Dispositionskredit zu geänderten Bedingungen an. Sie nehmen den neuen Postbank Dispositionskredit an, wenn Sie ihn erstmalig nutzen oder erhöhend in Anspruch nehmen (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits). Sie können den neuen Postbank Dispositionskredit auch per QR-Code (nur für Einzelkonten möglich) oder per Formular annehmen. Das Formular können Sie unter www.postbank.de/annahme-dispo herunterladen, ausfüllen und an uns zurücksenden.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Die Filial-/Kontonummer finden Sie in dem Brief, den Sie von uns erhalten haben.
-
Ihre IBAN bleibt weiterhin bestehen.
-
Die Änderung ist durch die Umstellung auf ein neues IT-System bedingt.
-
Aufgrund der Umstellung auf ein neues IT-System können wir Ihren Postbank Dispositionskredit nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen fortführen.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Sie nehmen den neuen Postbank Dispositionskredit an, wenn Sie ihn erstmalig nutzen oder – wenn Sie ihn bereits Ende Dezember 2022 / Ende Juni 2023 in Anspruch genommen haben – erhöhend in Anspruch nehmen (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits). Sie können den neuen Postbank Dispositionskredit auch per QR-Code (nur für Einzelkonten möglich) oder per Formular annehmen. Das Formular können Sie unter www.postbank.de/annahme-dispo herunterladen und uns zurücksenden.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben
-
Wenn Sie die neuen Bedingungen nicht annehmen wollen, dann genügt eine Nachricht bis zum 15. März 2023 / bis zum 15. September 2023 an folgende Adresse: Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, 53245 Bonn oder an direkt@postbank.de.
In diesem Fall können Sie selbstverständlich Ihren Postbank Dispositionskredit bis zum 31. Dezember 2022 / bis zum 30. Juni 2023 bis zur eingeräumten Höhe nutzen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto danach im Guthaben weitergeführt wird.
Sie möchten unser Angebot nicht annehmen, haben aber Ihren Postbank Dispositionskredit am 31. Dezember 2022 / am 30. Juni 2023 in Anspruch genommen? Dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. März 2023 / bis zum 15. September 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Das für Sie jeweils geltende Datum, entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben. -
Aufgrund der IT-Umstellung kündigen wir Ihren bestehenden Postbank Dispositionskredit und bieten Ihnen zeitgleich einen neuen Postbank Dispositionskredit an. Für diesen gelten die Vertragsunterlagen, die Sie mit dem Brief erhalten haben.
-
Ja, die neuen Vertragsunterlagen sind die Grundlage unseres Angebots für einen neuen Postbank Dispositionskredit zu geänderten Bedingungen.
-
Ab 1. Januar 2023 / ab 01. Juli 2023 gibt es einen neuen Referenzwert für den Sollzins.
Für Ihren Postbank Dispositionskredit gilt weiterhin ein veränderlicher Sollzinssatz. Dieser Sollzinssatz orientiert sich in Zukunft am EZB-Zinssatz. Maßgeblich ist der EZB-Zinssatz vor der letzten Zinsanpassung vor dem 1. Januar 2023 / vor dem 1. Juli 2023 Sie finden diesen EZB-Zinssatz auf Ihren Kontoabrechnungen. Auch wird der neue Referenzwert "EZB-Zinssatz" jederzeit auf der Homepage der Bundesbank veröffentlicht. Hatten Sie vorher eine Freigrenze oder einen Freibetrag vereinbart? Dann fallen zukünftig ab dem ersten Euro Sollzinsen an.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Post oder per E-Mail mit: Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, 53245 Bonn oder direkt@postbank.de. Wenn Sie den Dispositionskredit am 31. Dezember 2022 / am 30. Juni 2023 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. März 2023 / bis zum 15. September 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Wenn Sie den Dispositionskredit am 31. Dezember 2022 / am 30. Juni 2023 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. März 2023 / 15. September 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Durch den IT-Umzug ist ein Wechsel des Referenzwerts notwendig.
-
Durch den IT-Umzug können wir diesen Service leider nicht mehr anbieten.
-
Ja. Aufgrund der Änderungen haben Sie als Anlage zu Ihrem Brief die geänderten Vertragsunterlagen erhalten.
-
Nein, der Sollzinssatz, der zum 31. Dezember 2022 / der zum 30 Juni gilt, gilt zunächst auch am 1. Januar 2023 / am 1. Juli 2023.
Das für Sie jeweils geltende Datum, entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Den aktuellen Sollzinssatz finden Sie im Preisaushang oder auf Ihrem Kontoauszug.
-
Ihr aktuelles Limit finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder im Online-Banking.
-
Für Ihren Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) gilt ein veränderlicher Sollzins. Die Veränderung des Sollzinses richtet sich nach einem Referenzwert. Bisher war dies der 3-Monats EURIBOR. Zukünftig ist es der EZB-Leitzins (EZB-Hauptrefinanzierungssatz).
-
Wir werden Ihnen zum 1. Januar 2023 / zum 1. Juli 2023 denselben Sollzinssatz berechnen, den wir Ihnen unter den alten Bedingungen bis zum 31. Dezember 2022 / bis zum 30. Juni 2023 berechnet haben. In Zukunft prüfen wir für notwendige Zinsanpassungen einen anderen Referenzwert. Bisher war dies der 3-Monats EURIBOR. Zukünftig ist es der EZB-Leitzins (EZB-Hauptrefinanzierungssatz).
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Dadurch fallen ab dem ersten Cent Ihrer Überziehung Sollzinsen an.
-
Wenn Sie den Dispositionskredit am 31. Dezember 2022 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. März 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Dispositionskredit – alle Fragen zum IT-Umzug am 1. April 2023
-
Ja, Sie können Ihr Konto in der gleichen Höhe wie bisher überziehen, wenn Sie dies wünschen. Dazu müssen wir im 1. Schritt Ihren bestehenden Postbank Dispositionskredit zum 31. März 2023 / 30. September 2023 kündigen. In einem 2. Schritt bieten wir Ihnen zum 1. April 2023 / 1. Oktober 2023 einen neuen Postbank Dispositionskredit zu geänderten Bedingungen an. Sie nehmen den neuen Postbank Dispositionskredit an, wenn Sie ihn erstmalig nutzen oder erhöhend in Anspruch nehmen (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits). Sie können den neuen Postbank Dispositionskredit auch per QR-Code (nur für Einzelkonten möglich) oder per Formular annehmen. Das Formular können Sie unter www.postbank.de/annahme-dispo herunterladen, ausfüllen und an uns zurücksenden.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Die Filial-/Kontonummer finden Sie in dem Brief, den Sie von uns erhalten haben.
-
Ihre IBAN bleibt weiterhin bestehen.
-
Die Änderung ist durch die Umstellung auf ein neues IT-System bedingt.
-
Aufgrund der Umstellung auf ein neues IT-System können wir Ihren Postbank Dispositionskredit nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen fortführen.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Sie nehmen den neuen Postbank Dispositionskredit an, wenn Sie ihn erstmalig nutzen oder – wenn Sie ihn bereits Ende März 2023 / Ende September 2023 in Anspruch genommen haben – erhöhend in Anspruch nehmen (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits). Sie können den neuen Postbank Dispositionskredit auch per QR-Code (nur für Einzelkonten möglich) oder per Formular annehmen. Das Formular können Sie unter www.postbank.de/annahme-dispo herunterladen und uns zurücksenden.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Wenn Sie die neuen Bedingungen nicht annehmen wollen, dann genügt eine Nachricht bis zum 15. Juni 2023 / bis zum 15. Dezember 2023 an folgende Adresse: Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, 53245 Bonn oder an direkt@postbank.de.
In diesem Fall können Sie selbstverständlich Ihren Postbank Dispositionskredit bis zum 31. März 2023 / bis zum 30. September 2023 bis zur eingeräumten Höhe nutzen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto danach im Guthaben weitergeführt wird.
Sie möchten unser Angebot nicht annehmen, haben aber Ihren Postbank Dispositionskredit am 31. März 2023 / am 30. September 2023 in Anspruch genommen? Dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. Juni 2023 / bis zum 15. Dezember 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Aufgrund der IT-Umstellung kündigen wir Ihren bestehenden Postbank Dispositionskredit und bieten Ihnen zeitgleich einen neuen Postbank Dispositionskredit an. Für diesen gelten die Vertragsunterlagen, die Sie mit dem Brief erhalten haben.
-
Ja, die neuen Vertragsunterlagen sind die Grundlage unseres Angebots für einen neuen Postbank Dispositionskredit zu geänderten Bedingungen.
-
Ab 1. April 2023 / ab 1. Oktober 2023 gibt es einen neuen Referenzwert für den Sollzins. Für Ihren Postbank Dispositionskredit gilt weiterhin ein veränderlicher Sollzinssatz. Dieser Sollzinssatz orientiert sich in Zukunft am EZB-Zinssatz. Maßgeblich ist der EZB-Zinssatz vor der letzten Zinsanpassung vor dem 1. April 2023 / vor dem 1. Oktober 2023. Sie finden diesen EZB-Zinssatz auf Ihren Kontoabrechnungen. Auch wird der neue Referenzwert "EZB-Zinssatz" jederzeit auf der Homepage der Bundesbank veröffentlicht. Hatten Sie vorher eine Freigrenze oder einen Freibetrag vereinbart? Dann fallen zukünftig ab dem ersten Euro Sollzinsen an.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Post oder per E-Mail mit: Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, 53245 Bonn oder direkt@postbank.de. Wenn Sie den Dispositionskredit am 31. März 2023 / am 30.September 2023 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. Juni 2023 / bis zum 15. Dezember 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Wenn Sie den Dispositionskredit am 31. März 2023 / am 30.September 2023 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. Juni 2023 / 15. Dezember 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Wenn Sie den Dispositionskredit am 31. März 2023 / am 30. September 2023 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. Juni 2023 / bis zum 15. Dezember 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Durch den IT-Umzug ist ein Wechsel des Referenzwerts notwendig.
-
Durch den IT-Umzug können wir diesen Service leider nicht mehr anbieten.
-
Ja. Aufgrund der Änderungen haben Sie als Anlage zu Ihrem Brief die geänderten Vertragsunterlagen erhalten.
-
Nein, der Sollzinssatz, der zum 31. März 2023 / 30. September 2023 gilt, gilt zunächst auch am 1. April 2023 / 1. Oktober 2023.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Den aktuellen Sollzinssatz finden Sie im Preisaushang oder auf Ihrem Kontoauszug.
-
Ihr aktuelles Limit finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder im Online-Banking.
-
Für Ihren Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) gilt ein veränderlicher Sollzins. Die Veränderung des Sollzinses richtet sich nach einem Referenzwert. Bisher war dies der 3-Monats EURIBOR. Zukünftig ist es der EZB-Leitzins (EZB-Hauptrefinanzierungssatz).
-
Wir werden Ihnen zum 1. April 2023 / zum 1. Oktober 2023 denselben Sollzinssatz berechnen, den wir Ihnen unter den alten Bedingungen bis zum 31. März 2023 / bis zum 30. September 2023 berechnet haben. In Zukunft prüfen wir für notwendige Zinsanpassungen einen anderen Referenzwert. Bisher war dies der 3-Monats EURIBOR. Zukünftig ist es der EZB-Leitzins (EZB-Hauptrefinanzierungssatz).
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
-
Dadurch fallen ab dem ersten Cent Ihrer Überziehung Sollzinsen an.
Dispositionskredit – alle Fragen zum IT-Umzug am 1. Juli 2023
-
Ja, Sie können Ihr Konto in der gleichen Höhe wie bisher überziehen, wenn Sie dies wünschen. Dazu müssen wir im 1. Schritt Ihren bestehenden Postbank Dispositionskredit zum 30. Juni 2023 kündigen. In einem 2. Schritt bieten wir Ihnen zum 1. Juli 2023 einen neuen Postbank Dispositionskredit zu geänderten Bedingungen an. Sie nehmen den neuen Postbank Dispositionskredit an, wenn Sie ihn erstmalig nutzen oder erhöhend in Anspruch nehmen (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits). Sie können den neuen Postbank Dispositionskredit auch per QR-Code (nur für Einzelkonten möglich) oder per Formular annehmen. Das Formular können Sie unter www.postbank.de/annahme-dispo herunterladen, ausfüllen und an uns zurücksenden.
-
Die Filial-/Kontonummer finden Sie in dem Brief, den Sie von uns erhalten haben.
-
Ihre IBAN bleibt weiterhin bestehen.
-
Die Änderung ist durch die Umstellung auf ein neues IT-System bedingt.
-
Aufgrund der Umstellung auf ein neues IT-System können wir Ihren Postbank Dispositionskredit nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen fortführen.
-
Sie nehmen den neuen Postbank Dispositionskredit an, wenn Sie ihn erstmalig nutzen oder – wenn Sie ihn bereits Ende Juni 2023 in Anspruch genommen haben – erhöhend in Anspruch nehmen (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits). Sie können den neuen Postbank Dispositionskredit auch per QR-Code (nur für Einzelkonten möglich) oder per Formular annehmen. Das Formular können Sie unter www.postbank.de/annahme-dispo herunterladen und uns zurücksenden.
-
Wenn Sie die neuen Bedingungen nicht annehmen wollen, dann genügt eine Nachricht bis zum 15. September 2023 an folgende Adresse: Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, 53245 Bonn oder an direkt@postbank.de.
In diesem Fall können Sie selbstverständlich Ihren Postbank Dispositionskredit bis zum 30. Juni 2023 bis zur eingeräumten Höhe nutzen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto danach im Guthaben weitergeführt wird.
Sie möchten unser Angebot nicht annehmen, haben aber Ihren Postbank Dispositionskredit am 30. Juni 2023 in Anspruch genommen? Dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. September 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen. -
Aufgrund der IT-Umstellung kündigen wir Ihren bestehenden Postbank Dispositionskredit und bieten Ihnen zeitgleich einen neuen Postbank Dispositionskredit an. Für diesen gelten die Vertragsunterlagen, die Sie mit dem Brief erhalten haben.
-
Ja, die neuen Vertragsunterlagen sind die Grundlage unseres Angebots für einen neuen Postbank Dispositionskredit zu geänderten Bedingungen.
-
Ab 1. Juli 2023 gibt es einen neuen Referenzwert für den Sollzins. Für Ihren Postbank Dispositionskredit gilt weiterhin ein veränderlicher Sollzinssatz. Dieser Sollzinssatz orientiert sich in Zukunft am EZB-Zinssatz. Maßgeblich ist der EZB-Zinssatz vor der letzten Zinsanpassung vor dem 1. Juli 2023. Sie finden diesen EZB-Zinssatz auf Ihren Kontoabrechnungen. Auch wird der neue Referenzwert "EZB-Zinssatz" jederzeit auf der Homepage der Bundesbank veröffentlicht. Hatten Sie vorher eine Freigrenze oder einen Freibetrag vereinbart? Dann fallen zukünftig ab dem ersten Euro Sollzinsen an.
-
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Post oder per E-Mail mit: Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, 53245 Bonn oder direkt@postbank.de. Wenn Sie den Dispositionskredit am 30. Juni 2023 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. September 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
-
Wenn Sie den Dispositionskredit am 30. Juni 2023 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. September 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
-
Wenn Sie den Dispositionskredit am 30. Juni 2023 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. September 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
-
Durch den IT-Umzug ist ein Wechsel des Referenzwerts notwendig.
-
Durch den IT-Umzug können wir diesen Service leider nicht mehr anbieten.
-
Ja. Aufgrund der Änderungen haben Sie als Anlage zu Ihrem Brief die geänderten Vertragsunterlagen erhalten.
-
Nein, der Sollzinssatz, der zum 30. Juni 2023, gilt zunächst auch am 1. Juli 2023.
-
Den aktuellen Sollzinssatz finden Sie im Preisaushang oder auf Ihrem Kontoauszug.
-
Ihr aktuelles Limit finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder im Online-Banking.
-
Für Ihren Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) gilt ein veränderlicher Sollzins. Die Veränderung des Sollzinses richtet sich nach einem Referenzwert. Bisher war dies der 3-Monats EURIBOR. Zukünftig ist es der EZB-Leitzins (EZB-Hauptrefinanzierungssatz).
-
Wir werden Ihnen zum 1. Juli 2023 denselben Sollzinssatz berechnen, den wir Ihnen unter den alten Bedingungen bis zum 30. Juni 2023 berechnet haben. In Zukunft prüfen wir für notwendige Zinsanpassungen einen anderen Referenzwert. Bisher war dies der 3-Monats EURIBOR. Zukünftig ist es der EZB-Leitzins (EZB-Hauptrefinanzierungssatz).
-
Dadurch fallen ab dem ersten Cent Ihrer Überziehung Sollzinsen an.