So gehen Sie gemeinsam mit uns einen Schritt in Richtung Zukunft. Was heißt das für Ihr Girokonto? Das zeigen wir Ihnen auf dieser Seite. Damit haben Sie alles Wichtige schnell im Blick. Schauen Sie sich die Infos einfach an, dann sind Sie bald mit allem vertraut.
Ihr Girokonto ist zum 1. Januar 2023 umgezogen?
Dann sind die folgenden Informationen für Sie.
Ihr Girokonto ist umgezogen.
Ihr Postbank Girokonto zieht auf eine neue IT-Plattform um.
Die wichtigste Nachricht:
Sie können Ihr Girokonto wie gewohnt weiter nutzen.
- Ihre IBAN und der BIC bleiben gleich.
- Ihre Daueraufträge und Lastschriften bleiben weiter aktiv.
- Ihre Postbank Card (Debitkarte) und Ihre PIN bleiben gültig.
- Ihr Zugang zum Online-Banking bleibt gleich: Ihre Postbank ID und Ihr Passwort bleiben bestehen.
Die wichtigsten Informationen zu Ihrem Girokonto – gültig seit 1. Januar 2023
Vertragsnummer |
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Nummer für den Zahlungsverkehr |
IBAN |
Nummer für Ihr Konto für Korrespondenz |
Filial-/Kontonummer |
Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) |
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Überziehungsmöglichkeit |
Vereinbarter Betrag |
Referenzzinssatz | EZB-Leitzins |
Freibetrag / Freigrenze | – |
Kontoauszug | |
Erstellung Online-Kontoauszug | Zum Monatsende |
Zustellung | Postfach unter „Nachrichten“ (digitales Postfach im eSafe) |
Kontoauszugsdrucker |
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Überweisungen und Daueraufträge | |
Terminierte Überweisung | Bis 90 Tage im Voraus (beleghaft bis 60 Tage im Voraus) |
Ausführungsintervalle Daueraufträge | Monatlich Eingerichtete Daueraufträge mit anderen Intervallen führen wir weiter aus, können aber nicht neu eingerichtet werden. |
Ausführungstage Daueraufträge | Ausführungstag ist kein Geschäftstag? Dann führen wir den Auftrag immer am nächstfolgenden Geschäftstag aus. |
Überweisungsvordrucke | Kostenfrei: neutrale Vordrucke in der Filiale; kostenpflichtig: personalisierte Vordrucke sind online bestellbar. |
Girobriefumschläge | Erhältlich in der Filiale. Wer ein Giro extra plus Konto führt, erhält jährlich einen Gutschein zur Abholung der Girobriefumschläge in der Filiale. |
Annahmefrist für beleglose Auslandsüberweisungen | 12:00 h |
Zahlungsverkehr Ausland: mögliche Währungen | AED, AUD, BGN, BHD, CAD, CHF, CNH, CZK, DKK, GBP, HKD, HRK, HUF, ILS, INR, JOD, JPY, KES, KWD, MAD, MXN, NOK, NZD, OMR, PLN, QAR, RON, RSD, RUB, SAR, SEK, SGD, THB, TND, TRY, USD, ZAR Währungsumrechnungsentgelte; Auf-/Abschlag auf Referenzwechselkurs: 0,0850 AED, 0,0090 BHD, 0,1500 HRK, 0,0850 ILS, 0,0160 JOD, 2,5000 KES, 0,0070 KWD, 0,3000 MXN, 0,0090 OMR, 0,0850 QAR, 2,5000 RSD, 0,0850 SAR, 0,1000 TRY. |
Online-Banking und App | |
Zugangsdaten | Postbank ID und Sicherheitsverfahren BestSign |
Verfügungslimit | Der neue tägliche Verfügungsrahmen ist auf 2.500,00 Euro pro Tag voreingestellt. Den Betrag können Sie im Online-Banking jederzeit anpassen. |
Kontoauszüge erhalten | Postfach unter „Nachrichten“ (digitales Postfach im eSafe) |
Kontoauszüge abrufen | Dauerhaft, solange das Postfach besteht |
PDF Umsatzliste / Umsatzdetails erstellen | Über die Druckfunktion Ihres Browsers |
Kreditkarten-Informationen | Wichtig: Zu vorübergehenden Änderungen finden Sie eine Information in Ihrer Postbank Nachrichtenbox. |
Buchungsbestätigung pro Überweisung | Nur direkt nach Freigabe |
Funktion „Kontosignale“ | entfällt |
App | Postbank App. Seit dem 1. Januar 2023 brauchen Sie die neue Postbank App. Wichtig: Löschen Sie Ihre alte App erst dann, wenn Sie BestSign in der neuen App aktiviert haben. Details erhalten Sie rechtzeitig in Ihrer App. |
Einsicht in Umsatzdaten per App | Umsätze rückwirkend bis zu 13 Monate vor Umstellung. Neue Umsätze kommen automatisch dazu. |
Telefon-Banking | |
Zugangsdaten | Gleiche Zugangsdaten für alle Konten, Zugang mit Telefon-Banking ID und 6-stelliger Telefon-Banking PIN |
Überweisungen, tägliches Verfügungslimit | 1.000 Euro über Sprachcomputer, 49.999,99 Euro über Mitarbeitende |
Daueraufträge | Kostenfrei löschen über Sprachcomputer und Mitarbeitende, kostenfrei einrichten und ändern über Mitarbeitende |
Postbank Card (Debitkarte) | |
Verfügungslimit | Gesamtlimit für Geldautomaten und Handel von 3.000 Euro für 7 Tage. Tageslimit am Geldautomaten 1.000 Euro. Bei Bedarf kann das Limit erhöht werden. |
Zusatzkarten | Je Konto sind zwei Karten kostenlos. Entgelt für jede weitere Karte: 6,00 Euro, Abbuchung des Entgelts zum Ende des Kalenderjahres. Im Jahr der Umstellung buchen wir das Entgelt anteilig ab. |
Auch das ist noch wichtig
So sieht Ihr erster Kontoauszug im Januar 2023 aus
Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Sie Ihren ersten Kontoauszug nach dem IT-Umzug zum Beispiel am Drucker erhalten:
- Er beginnt mit dem Kontostand „0,00 Euro“. Dies hat rein technische Gründe.
- Als erste Buchung sehen Sie, dass wir Ihren bestehenden Kontosaldo eingebucht haben. So ist Ihr vorheriger Kontostand wieder hergestellt. Für Sie entstehen selbstverständlich keine Kosten.
Hier sehen Sie, wie ein erster Kontoauszug nach dem IT-Umzug aussieht.
Übrigens: Anfang Januar haben wir für Sie einmalig einen zusätzlichen Kontoauszug erstellt. Dieser enthält Ihre Kontoumsätze bis zum 31. Dezember 2022. Wenn Sie Ihre Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker erhalten, senden wir Ihnen diesen Kontoauszug kostenfrei per Post. In allen anderen Fällen erhalten Sie diesen Kontoauszug über den gewohnten Weg.
Girokonto - alle Fragen zum Umzug am 01.01.2023
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Die Filial-/Kontonummer vergibt die Postbank für bankinterne Zwecke. Sie brauchen die Filial-/Kontonummer nur, wenn Sie mit uns in Kontakt treten. So finden wir direkt Ihr jeweiliges Produkt, zum Beispiel Ihr Girokonto, und können Ihr Anliegen schnell bearbeiten. Für Ihren Zahlungsverkehr nutzen Sie wie gewohnt Ihre IBAN.
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Nein, Ihre IBAN bleibt gleich.
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Sie erhalten Ihren Kontoauszug weiterhin so wie bisher: Bekommen Sie den Kontoauszug in Ihrem Online-Banking? Dann finden Sie diesen in Ihrem Postfach unter „Nachrichten”. Nutzen Sie bisher den Kontoauszugsdrucker? Dann erhalten Sie Ihre Kontoauszüge weiter auf diesem Weg.
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Wenn Sie Ihren Kontoauszug online erhalten, stellen wir Ihnen diesen künftig zum Monatsende in Ihr Postfach. Bisher war dies der Monatsanfang. Wenn Sie Ihren Kontoauszug über den Kontoauszugsdrucker abholen, können Sie diesen weiterhin bei Bedarf erstellen.
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Nein, Ihr Kontoführungsentgelt bleibt gleich.
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Ihre Girobriefumschläge können Sie in der Filiale bestellen.
Wenn Sie ein Giro extra plus Konto führen, erhalten Sie jährlich - erstmalig im Frühjahr 2023 - einen Gutschein per Post. Diese können Sie in einer Filiale abgeben, um Ihre Girobriefumschläge kostenfrei zu erhalten.
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Diesen Kontoauszug senden wir Ihnen einmalig zu. Dies hat rein technische Gründe. Der Kontoauszug enthält Ihre Kontoumsätze bis 31. Dezember 2022. Sie müssen nichts weiter machen. Selbstverständlich ist dieser Kontoauszug für Sie kostenfrei.
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In diesem Fall erhalten Sie nur eine einzige Filial-/Kundennummer. Diese ist für beide Konten gültig. Bitte geben Sie diese Nummer an, wenn Sie sich an uns wenden.
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Momentan können Sie mit Ihrer Postbank Card (Debitkarte) keine Bargeldeinzahlung am Geldautomaten tätigen, weil sich unsere IT im Umzug befindet. Bitte nutzen Sie daher vorübergehend eine der folgenden Möglichkeiten, um Ihr Kontoguthaben aufzustocken:
- Überweisen Sie von einem anderen Konto Geld direkt auf Ihr Postbank Girokonto
- Oder leisten Sie mit Ihrer Postbank Card (Debitkarte) am Schalter einer Postbank Filiale eine Bargeldeinzahlung auf Ihr Girokonto
Dispositionskredit - alle Fragen zum Umzug am 01.01.2023
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Ja, Sie können Ihr Konto in der gleichen Höhe wie bisher überziehen, wenn Sie dies wünschen. Dazu müssen wir im 1. Schritt Ihren bestehenden Postbank Dispositionskredit zum 31. Dezember 2022 / zum 30. Juni 2023 kündigen. In einem 2. Schritt bieten wir Ihnen zum 1. Januar 2023 / zum 1. Juli 2023 einen neuen Postbank Dispositionskredit zu geänderten Bedingungen an. Sie nehmen den neuen Postbank Dispositionskredit an, wenn Sie ihn erstmalig nutzen oder erhöhend in Anspruch nehmen (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits). Sie können den neuen Postbank Dispositionskredit auch per QR-Code (nur für Einzelkonten möglich) oder per Formular annehmen. Das Formular können Sie unter www.postbank.de/annahme-dispo herunterladen, ausfüllen und an uns zurücksenden.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
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Die Filial-/Kontonummer finden Sie in dem Brief, den Sie von uns erhalten haben.
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Ihre IBAN bleibt weiterhin bestehen.
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Die Änderung ist durch die Umstellung auf ein neues IT-System bedingt.
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Aufgrund der Umstellung auf ein neues IT-System können wir Ihren Postbank Dispositionskredit nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen fortführen.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
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Sie nehmen den neuen Postbank Dispositionskredit an, wenn Sie ihn erstmalig nutzen oder – wenn Sie ihn bereits Ende Dezember 2022 / Ende Juni 2023 in Anspruch genommen haben – erhöhend in Anspruch nehmen (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits). Sie können den neuen Postbank Dispositionskredit auch per QR-Code (nur für Einzelkonten möglich) oder per Formular annehmen. Das Formular können Sie unter www.postbank.de/annahme-dispo herunterladen und uns zurücksenden.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben
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Wenn Sie die neuen Bedingungen nicht annehmen wollen, dann genügt eine Nachricht bis zum 15. März 2023 / bis zum 15. September 2023 an folgende Adresse: Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, 53245 Bonn oder an direkt@postbank.de.
In diesem Fall können Sie selbstverständlich Ihren Postbank Dispositionskredit bis zum 31. Dezember 2022 / bis zum 30. Juni 2023 bis zur eingeräumten Höhe nutzen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto danach im Guthaben weitergeführt wird.
Sie möchten unser Angebot nicht annehmen, haben aber Ihren Postbank Dispositionskredit am 31. Dezember 2022 / am 30. Juni 2023 in Anspruch genommen? Dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. März 2023 / bis zum 15. September 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Das für Sie jeweils geltende Datum, entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben. -
Aufgrund der IT-Umstellung kündigen wir Ihren bestehenden Postbank Dispositionskredit und bieten Ihnen zeitgleich einen neuen Postbank Dispositionskredit an. Für diesen gelten die Vertragsunterlagen, die Sie mit dem Brief erhalten haben.
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Ja, die neuen Vertragsunterlagen sind die Grundlage unseres Angebots für einen neuen Postbank Dispositionskredit zu geänderten Bedingungen.
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Ab 1. Januar 2023 / ab 01. Juli 2023 gibt es einen neuen Referenzwert für den Sollzins.
Für Ihren Postbank Dispositionskredit gilt weiterhin ein veränderlicher Sollzinssatz. Dieser Sollzinssatz orientiert sich in Zukunft am EZB-Zinssatz. Maßgeblich ist der EZB-Zinssatz vor der letzten Zinsanpassung vor dem 1. Januar 2023 / vor dem 1. Juli 2023 Sie finden diesen EZB-Zinssatz auf Ihren Kontoabrechnungen. Auch wird der neue Referenzwert "EZB-Zinssatz" jederzeit auf der Homepage der Bundesbank veröffentlicht. Hatten Sie vorher eine Freigrenze oder einen Freibetrag vereinbart? Dann fallen zukünftig ab dem ersten Euro Sollzinsen an.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
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Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Post oder per E-Mail mit: Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, 53245 Bonn oder direkt@postbank.de. Wenn Sie den Dispositionskredit am 31. Dezember 2022 / am 30. Juni 2023 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. März 2023 / bis zum 15. September 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
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Wenn Sie den Dispositionskredit am 31. Dezember 2022 / am 30. Juni 2023 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. März 2023 / 15. September 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
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Durch den IT-Umzug ist ein Wechsel des Referenzwerts notwendig.
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Durch den IT-Umzug können wir diesen Service leider nicht mehr anbieten.
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Ja. Aufgrund der Änderungen haben Sie als Anlage zu Ihrem Brief die geänderten Vertragsunterlagen erhalten.
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Nein, der Sollzinssatz, der zum 31. Dezember 2022 / der zum 30 Juni gilt, gilt zunächst auch am 1. Januar 2023 / am 1. Juli 2023.
Das für Sie jeweils geltende Datum, entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
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Den aktuellen Sollzinssatz finden Sie im Preisaushang oder auf Ihrem Kontoauszug.
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Ihr aktuelles Limit finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder im Online-Banking.
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Für Ihren Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) gilt ein veränderlicher Sollzins. Die Veränderung des Sollzinses richtet sich nach einem Referenzwert. Bisher war dies der 3-Monats EURIBOR. Zukünftig ist es der EZB-Leitzins (EZB-Hauptrefinanzierungssatz).
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Wir werden Ihnen zum 1. Januar 2023 / zum 1. Juli 2023 denselben Sollzinssatz berechnen, den wir Ihnen unter den alten Bedingungen bis zum 31. Dezember 2022 / bis zum 30. Juni 2023 berechnet haben. In Zukunft prüfen wir für notwendige Zinsanpassungen einen anderen Referenzwert. Bisher war dies der 3-Monats EURIBOR. Zukünftig ist es der EZB-Leitzins (EZB-Hauptrefinanzierungssatz).
Das für Sie jeweils geltende Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Brief, den Sie per Post erhalten haben.
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Dadurch fallen ab dem ersten Cent Ihrer Überziehung Sollzinsen an.
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Wenn Sie den Dispositionskredit am 31. Dezember 2022 in Anspruch genommen haben, dann räumen wir Ihnen für die Rückzahlung eine Frist bis zum 15. März 2023 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Postbank Dispositionskredit aber nicht mehr erhöhend (durch weitere Ausschöpfung Ihres Postbank Dispositionskredits) in Anspruch nehmen.
Tagesgeld - alle Fragen zum Umzug am 01.01.2023
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Nach dem IT-Umzug bekommt Ihr Postbank Tagesgeldkonto eine neue IBAN. Diese nutzen Sie künftig, wenn Sie auf Ihr Konto überweisen. Neu ist auch Ihre Filial-/Kontonummer, die Sie künftig für Ihre Korrespondenz mit uns benötigen.
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Ihr bisheriges Postbank Tagesgeldkonto rechnen wir zum 31. Dezember 2022 ab. Über diesen Kontoabschluss erhalten Sie einen kostenlosen Kontoauszug.
Dann übertragen wir Ihr Guthaben auf das neue Postbank Tagesgeldkonto. Auch diese Buchung sehen Sie auf einem kostenlosen Kontoauszug.
Künftig rechnen wir Ihr Konto quartalsweise ab. Das heißt: Sie erhalten Ihre Kontoabrechnung und den Kontoauszug zum Ende eines Quartals.
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Ja, das können Sie. Sie können weiterhin Geld auf Ihrem Konto „parken“. Wie bisher können Sie auch online Geld auf Ihr Referenzkonto (Postbank Girokonto) umbuchen. Außerdem können Sie wie gewohnt von anderen Konten aufs Postbank Tagesgeld überweisen.
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Nein, es gibt hier keine Änderungen. Es handelt sich um eine variable Verzinsung. Dafür gelten weiterhin die aktuellen Informationen auf unserem Preisaushang.