Brexit: Lesen Sie jetzt, was beim Zahlungsverkehr mit UK zu beachten ist

Zum 01. Februar 2020 verließ das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (UK) die Europäische Union. Der Austritt erfolgte auf der Grundlage eines Abkommens zwischen UK und den übrigen EU-Mitgliedsstaaten.

In dem Abkommen ist ein Übergangszeitraum festgelegt. Bis zum 31. Dezember 2020 wird es im Zahlungsverkehr mit UK keine Anpassungen zur heutigen Abwicklung geben. UK ist gem. Abkommen verpflichtet, die EU-Regeln im Übergangszeitraum einzuhalten. Zusätzlich gilt das Entscheidungspapier des European Payments Council (EPC) aus März 2019.

Für alle Kunden gilt

Sie können wie gewohnt Ihre Überweisungen, Termin- und Daueraufträge in Euro nach UK einfach als SEPA-Auftrag einreichen. Auch SEPA-Lastschriften im Zahlungsverkehr mit UK können Sie einsetzen. Nach der aktuellen Einschätzung gilt dies zumindest bis zum Ende des Übergangszeitraumes.

Für die Zeit nach dem Übergangzeitraum wird erwartet, dass UK weiterhin am SEPA – Zahlungsverkehrsraum teilnehmen wird und die Änderungen im Zahlungsverkehr somit relativ gering ausfallen. Näheres bleibt aber abzuwarten und ist ein wichtiger Bestandteil anstehender Verhandlungen.