Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist eine der ältesten Formen der Altersvorsorge in Deutschland. Dabei schließt der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers eine Versicherung ab und bietet ihm damit eine zusätzliche Absicherung der Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung an. Innerhalb der betrieblichen Altersversorgung (kurz bAV) stehen verschiedene Durchführungswege und Finanzierungsmöglichkeiten zur Wahl.

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Fünf Durchführungswege bei der betrieblichen Altersvorsorge

Bei der bAV gibt es fünf verschiedene Varianten, die sogenannten Durchführungswege. Möglich ist zudem sowohl eine durch den Arbeitgeber allein finanzierte bAV als auch eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers.

  • Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. In seiner Position als Versicherungsnehmer leitet der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge direkt an den Versicherer weiter.
  • Direktzusage bzw. Pensionszusage: Bei der Direktzusage ist der Arbeitgeber selbst der Versorgungsträger. Er sagt dem Arbeitnehmer eine Leistung zu und ist verpflichtet, diese bei Ruhestand, Invalidität oder Tod direkt an den Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebene zu zahlen.
  • Pensionskasse: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt an eine Pensionskasse, die sie verwaltet und als Rente oder Kapitalleistung auszahlt. Pensionskassen werden von einem oder mehreren Unternehmen oder einer ganzen Branche getragen.
  • Pensionsfonds: Es handelt sich um eine rechtlich eigenständige Einrichtung zur Rentenvorsorge der Mitarbeiter. Sie räumt dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen ein.
  • Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Einrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, den sogenannten Trägerunternehmen. Der Arbeitgeber leitet die Beiträge an die Unterstützungskasse weiter, die diese verwaltet und im Leistungsfall die vereinbarten Beträge an den Versorgungsberechtigten auszahlt.

 

Das Betriebsrentengesetz seit 2018

Um die Betriebsrente vor allem für Geringverdiener attraktiver zu machen und um kleinere und mittlere Betriebe stärker zu motivieren, eine solche Betriebsrente anzubieten, trat am 1. Januar 2018 das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ in Kraft. Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland – unabhängig von der Branche und der Zahl der Mitarbeiter. Die neuen Regelungen verbessern die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen für die betriebliche Altersversorgung. Dazu tragen z. B. Änderungen in der Dotierung, die Einführung eines Arbeitgeberzuschusses und steuerliche Anpassungen bei.

 

Die betriebliche Altersversorgung – eine Möglichkeit für jeden

Schon seit 2002 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung. Das heißt, Teile Ihres Gehalts bzw. Sonderzahlungen (z. B. das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) können in Beiträge zu einer bAV umgewandelt werden. Welcher Durchführungsweg dabei gewählt wird, entscheidet der Arbeitgeber.

Gut zu wissen

Seit 2013 haben auch geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Job) Anspruch auf Entgeltumwandlung, weil sie ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Das Wichtigste zur betrieblichen Altersversorgung im Überblick

  • Bei der klassischen bAV übernimmt das Unternehmen die Beiträge für die Altersversorgung allein (arbeitgeberfinanziert).
  • Arbeitnehmer können auch einen Teil ihres Bruttogehalts für die betriebliche Altersversorgung einsetzen (Entgeltumwandlung).
  • Zahlen Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung selbst in die bAV ein, spart der Arbeitgeber Sozialabgaben. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zu den Beiträgen zu leisten.
  • Für Betriebsrenten muss später Einkommenssteuer gezahlt werden. Außerdem fallen bei gesetzlich Versicherten Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung an.

 

 

 

 

 

Warum lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Eine zusätzliche Absicherung für das Alter ist mittlerweile für jeden empfehlenswert. Denn die staatliche Rente reicht in der Regel nicht aus, um einen angenehmen Lebensstandard zu halten. Mit der betrieblichen Altersversorgung bauen Arbeitnehmer langfristig eine Zusatzrente auf und sparen gleichzeitig während des Berufslebens Steuern und Sozialabgaben. Jährliche Beiträge bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsmessungsgrenze West sind steuerfrei, das entspricht 584 Euro pro Monat oder 7.008 Euro pro Jahr (Stand 2023). Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sind Beiträge in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze abgabenfrei. Das bedeutet: 292 Euro monatlich oder 3.504 Euro jährlich (Stand 2023) dürfen ohne Belastungen angespart werden. Findet ein Wechsel des Arbeitgebers statt, lässt sich die bAV problemlos weiterführen. Diese Möglichkeiten bestehen:

  • Der Vertrag wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen.
  • Der Arbeitnehmer führt den Vertrag weiter und zahlt privat Beiträge ein.
  • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt.

 

Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung im Überblick

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie von der bAV auch wirklich profitieren. Tatsächlich hat diese Form der Vorsorge einige Vorteile zu bieten. Dazu gehören unter anderem:

  • Mit der Betriebsrente bauen Sie eine zusätzliche Versorgung für das Alter auf.
  • Durch die betriebliche Altersversorgung können Sie Steuern und Sozialabgaben sparen.
  • Sie erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber, wenn dieser durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.
  • Der Vertrag kann auch nach dem Ausscheiden beim bisherigen Arbeitgeber weitergeführt werden.

Diese Nachteile können durch die betriebliche Altersversorgung entstehen

  • Die Gehaltsumwandlung bei einer Direktversicherung mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen. Sie zahlen weniger in die Sozialversicherung ein. Das bedeutet, dass sich durch die Entgeltumwandlung die gesetzliche Rente leicht verringert. Auch das Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld kann etwas niedriger ausfallen.
  • Die spätere Zusatzrente unterliegt der Einkommenssteuerpflicht.
  • Sofern der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist, fallen Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse an. Da im Rentenalter der Arbeitgeberanteil entfällt, muss der Arbeitnehmer die gesamten Beiträge allein tragen.

Welche Vorteile hat die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber hält die bAV ebenfalls viele Vorteile bereit. Über betriebliche Versorgungsmöglichkeiten lässt sich die Attraktivität eines Unternehmens deutlich steigern. Die positiven Rahmenbedingungen machen das Unternehmen auch für neue Mitarbeiter interessant. Die bAV ist für viele Bewerber ein echter Pluspunkt bei der Stellensuche. Ebenso bindet die betriebliche Altersversorgung die bereits vorhandenen Mitarbeiter enger an den Arbeitgeber. Dazu sichern Sie sich als Arbeitgeber Ihre Flexibilität. Bieten Sie die bAV in Ihrem Unternehmen an, entscheiden Sie allein über den Durchführungsweg.

Die Vorteile der bAV für Arbeitgeber im Überblick

  • Bindung und Motivation von Mitarbeitern
  • Stärkung des Unternehmensimages
  • Flexibilität bei der Vertragsgestaltung
  • Erfüllung des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung

Was passiert beim Arbeitgeberwechsel?

Bei einem Arbeitgeberwechsel verfällt die bestehende bAV nicht. Arbeitnehmer können die betriebliche Altersversorgung auf den neuen Arbeitgeber übertragen, denn sie haben Anspruch auf die Weiterführung der Betriebsrente. Sollte der neue Arbeitgeber bereits mit einem festen Vertragspartner zusammenarbeiten und den Vertrag nicht weiterführen können, lässt sich die Betriebsrente mit privaten Beiträgen weiterführen. Alternativ kann die bAV auch komplett beitragsfrei gestellt werden, wenn eine ausreichend hohe Ansparsumme vorhanden ist, um diese Option zu nutzen.

Das passiert bei Rentenbeginn

Ist der Rentenbeginn erreicht und die Vertragslaufzeit der bAV endet, wird die angesparte Summe ausbezahlt. In der Regel erfolgt die Zahlung in Form einer lebenslangen Rente. Die Höhe der Rentenzahlung ergibt sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge und dem Anlageerfolg der Versicherung. Die Erträge aus der Betriebsrente müssen voll versteuert werden und haben Einfluss auf die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Einige Verträge erlauben auch die Auszahlung des angesparten Guthabens als Einmalzahlung oder eine Kombination aus Kapitalauszahlung und Rente. Zusätzlich bieten viele Tarife die Möglichkeit, Hinterbliebene über die betriebliche Altersversorgung abzusichern. Je nach Vertragsgestaltung können diese nach dem Tod des Versicherten Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung erhalten.