Die Wohn-Riester-Förderung im Überblick
Verschenken Sie kein Geld und sichern Sie sich mit der BHW Wohn-Riester-Förderung Ihre staatliche Unterstützung. Der Staat fördert Sie und Ihre Familie jährlich mit attraktiven zulagen. Der Zulagenanspruch ist einkommensunabhängig. Die Sparleistung beträgt lediglich 4% des Vorjahreseinkommens abzüglich der zustehenden Zulagen.
Berechnungsbeispiele
21-jähriger Berufsstarter
Förderung |
Gesamt |
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Berufseinsteigerbonus (einmalig) | 200 € |
pro Jahr | 175 € |
10 Jahre | 1.950 € |
20 Jahre | 3.700 € |
Familie, zwei Kinder (geboren 2009 und 2011)
Förderung |
Gesamt |
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pro Jahr | 835 € |
10 Jahre | 8.350 € |
20 Jahre | 16.700 € |
Ehepaar, Mitte 40
Förderung |
Gesamt |
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pro Jahr | 350 € |
10 Jahre | 3.500 € |
20 Jahre | 7.000 € |
Zusätzliche Steuervorteile
Die Sparleistungen sind bis maximal 2.100 EUR als Sonderausgaben absetzbar. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, ergibt sich ein Steuervorteil – Stichwort: Günstigerprüfung.
Wer hat ein Anrecht auf Riester-Förderung?
Förderberechtigt sind Personen (sowie deren Ehepartner/eingetragene Lebenspartner), die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, z.B. Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis, Beamte, Auszubildende und Kindererziehende für die Dauer der dreijährigen Kindererziehungszeit.