Arbeitnehmersparzulage – staatliche Förderung auf vermögenswirksame Leistungen

Mit einem Bausparvertrag haben Sie die Aussicht auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen bietet sich Ihnen als Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Dafür müssen Sie eigentlich nur zwei Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, die Sie in einen Bausparvertrag investieren, haben Sie Anspruch auf diese staatliche Förderung. Allerdings darf Ihr Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Dabei spielt Ihr Familienstand eine Rolle. Wie hoch diese Obergrenze ist, welche Förderungen Ihnen pro Monat zustehen und mit welcher Sparrate Sie kalkulieren müssen, lesen Sie hier.

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Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage

Für die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie eigentlich nur zwei Voraussetzungen erfüllen: Wenn Sie Arbeitnehmer sind und von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, die Sie in einen Bausparvertrag investieren, haben Sie Anspruch auf diese staatliche Förderung. Allerdings darf Ihr Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.

Arbeitnehmersparzulage: Einkommensgrenzen beachten

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen können Arbeitnehmer, deren Einkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt. Dabei gelten unterschiedliche Maximalwerte für die Arbeitnehmersparzulage: Die heranzuziehende Einkommensgrenze hängt davon ab, ob die vermögenswirksamen Leistungen ins Bausparen oder in andere Anlageformen investiert werden. Maßgeblich ist immer das zu versteuernde Einkommen.

Einkommensgrenzen Arbeitnehmersparzulage Bausparen:

  • Singles: 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen
  • Ehepaare: 35.800 Euro zu versteuerndes Einkommen

Wird die Arbeitnehmersparzulage nicht zum Bausparen genutzt, weil die vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds fließen, gelten andere Grenzwerte. Hier betragen die Einkommensgrenzen 20.000 Euro für Singles, Paaren steht der doppelte Betrag zur Verfügung.

Übrigens können Arbeitnehmer doppelte Zulagen erhalten. Wenn der Chef die Arbeitnehmersparzulage aufgeteilt in einen Bausparvertrag und in einen Aktienfonds fließen lässt, dürfen Arbeitnehmer für beide Verträge die Arbeitnehmersparzulage beantragen.

 

Vermögenswirksame Leistungen – Höhe der Arbeitnehmersparzulage

Das Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) sieht vor, dass die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen bei einem Bausparvertrag neun Prozent beträgt. Für Ledige gilt dabei ein Höchstbetrag von 470 Euro, sodass sich die Zulage dann auf maximal 43 Euro berechnet. Bei Verheirateten gelten entsprechend die doppelten Beträge. Für eine Anlage in Aktienfonds gelten anderen Werte.

Damit Sie die Arbeitnehmersparzulage beziehen können, mussten Sie Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung bis zum Jahr 2016 die Anlage VL beifügen. Üblicherweise schickte Ihnen das Kreditinstitut diese Anlage nach Ablauf eines Jahres zu. Das hat sich mit der elektronischen Steuererklärung seit dem Jahr 2017 geändert. Seitdem wird die Steuererklärung in den meisten Fällen ohne Belege eingereicht. Jetzt gilt die sogenannte elektronische Vermögensbildungsbescheinigung. Das bedeutet, Ihre Bausparkasse meldet die angelegten Beträge elektronisch an das Finanzamt. Sie selbst gehen bei der Steuererklärung folgendermaßen vor:

  • Auf der ersten Seite des Hauptvordrucks zur Einkommensteuererklärung finden Sie den Punkt „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“.
  • Setzen Sie dort einen Haken.
  • Bestätigen Sie in Zeile 42 der Steuererklärung für 2020, dass Sie für alle vom Anbieter übermittelten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage beantragen.
  • Bitte beachten Sie, dass das Procedere bei allen Steuererklärungen ab 2017 gleich bleibt, allerdings sind die Angaben je nach Steuerjahr in verschiedenen Zeilen zu machen (z. B. 2017 in Zeile 91).

Die Förderung der Arbeitnehmersparzulage im Überblick:

Förderung 9% auf 470 EUR vermögenswirksame Leistungen pro Jahr = 43 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer
Sparrate monatlich 40 EUR VL Je nach Branche zahlt der Arbeitgeber bis zu 40 EUR monatlich dazu
Bedingungen Einkommensgrenzen: Ledige: 17.900 EUR Verheiratete: 35.800 EUR zu versteuerndes Einkommen
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(Stand: Januar 2021)