Kind und Karriere: Existenzgründung in der Elternzeit

Wer in der Elternzeit selbstständig arbeitet, genießt einige wesentliche Vorteile: Sie können Ihre Arbeitszeiten flexibel an die Bedürfnisse Ihres Kindes anpassen und sorgen so für eine ausgeglichene Work-Life-Balance. Zudem sorgt das zusätzliche Einkommen für eine finanzielle Entlastung der Familienkasse. Wenn Sie allerdings nicht auf das Elterngeld verzichten möchten, dann sollten Sie bei Ihrer Selbstständigkeit ein paar wichtige gesetzliche Vorgaben beachten.

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Selbstständig arbeiten: Was ist in der Elternzeit erlaubt?

Die Geburt eines neuen Erdenbürgers ist ein einschneidendes Erlebnis, das das Familienleben im positiven Sinne „auf den Kopf stellt“. Gerade in dieser Lebensphase denken viele Eltern auch über einen beruflichen Neuanfang nach, denn ein Job in Vollzeitanstellung ist in den ersten Lebensjahren kaum mit den Bedürfnissen des Kindes vereinbar. Wenn Sie in einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis Ihre Elternzeit genießen, dann dürfen Sie es mit der Arbeit jedoch nicht übertreiben: Die erlaubte Arbeitszeit ist in der Elternzeit per Gesetz limitiert.

So sieht beispielsweise § 15 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) vor, dass Sie während Ihrer Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein dürfen. Verbringen Sie mehr Zeit mit Ihrer Arbeit, riskieren Sie eine Kürzung oder komplette Aussetzung des Elterngeldes. Das liegt u. a. daran, dass Einnahmen aus selbstständiger Arbeit die Höhe des Elterngeldes reduzieren.

Hinweis: Ein Sockelbetrag von derzeit 300 Euro ist anrechnungsfrei und bleibt Ihnen auch dann erhalten, wenn Ihre Selbstständigkeit finanziell sehr erfolgreich sein sollte.

Eine drohende Kürzung des Elterngelds bei Selbstständigkeit lässt sich vermeiden, indem Sie den Bezugszeitraum des Elterngeldes ausdehnen. Dadurch bekommen Sie zwar monatlich weniger Elterngeld ausgezahlt, das Geld fließt aber über einen längeren Zeitraum. Während der gesamten Elternzeit können Sie dann mehr dazu verdienen. Das ist beispielsweise mit dem im Jahr 2015 eingeführten Elterngeld Plus möglich: Anders als beim Basiselterngeld kann der Bezugszeitraum von Elterngeld Plus auf bis zu 28 Monate ausgedehnt werden. Die Faustformel lautet hier: 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate Elterngeld Plus.

Die lange Bezugsdauer von zwei Jahren und vier Monaten ist aber nur für Eltern machbar, die sich in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kleinkindes die Betreuung untereinander aufteilen. Generell sind hier ganz unterschiedliche Planungsmodelle möglich; sogar eine Kombination von Elterngeld und Elterngeld Plus ist denkbar. Vor allem das Elterngeld Plus eignet sich hervorragend für Mütter oder Väter, die möglichst früh wieder einer Teilzeittätigkeit nachgehen möchten. Die Höhe des Elterngelds hängt hier von Ihrem Einkommen der letzten zwölf Monate ab, die Obergrenze liegt bei 1.800 Euro pro Monat. Bei Selbstständigen wird zur Berechnung das Jahreseinkommen des Jahres vor Geburt des Kindes herangezogen.

Welches Elternzeitmodell für Sie bei einer Selbstständigkeit am ehesten infrage kommt, finden Sie mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heraus.

Tipp

Wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten, dann nutzen Sie die Elternzeit doch zunächst für eine gezielte Weiterbildung. So können Sie den Wunsch nach Veränderung festigen. Die Fortbildungskosten lassen sich in vielen Fällen steuerlich absetzen.

Existenzgründung in der Elternzeit: Arbeitnehmer muss zustimmen

Spielen Sie mit dem Gedanken, sich während der Elternzeit selbstständig zu machen, müssen Sie diesen Plan auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Kündigen Sie Ihrem Chef die geplante Selbstständigkeit in einem Brief an. Anschließend hat Ihr Vorgesetzter vier Wochen Zeit, um dem Vorhaben seine Zustimmung zu erteilen. Achtung: Ihr Chef darf die angestrebte Selbstständigkeit auch ablehnen, etwa wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Wenn Sie Nägel mit Köpfen machen und nach der Elternzeit eine Vollzeit-Autonomie anstreben, sollten Sie zeitnah das bestehende Angestelltenverhältnis kündigen. Beim Zeitpunkt der Kündigung ist immer ein wenig Fingerspitzengefühl gefragt: Tasten Sie sich am besten langsam an Ihre Selbstständigkeit heran. Läuft alles zu Ihrer Zufriedenheit, können Sie Ihrem alten Job vollständig den Rücken kehren. Haben Sie ein höheres Sicherheitsbedürfnis, sprechen Sie mit Ihrem Chef über die Möglichkeit, Ihre Arbeitsstunden zunächst zu reduzieren, und fahren Sie eine Zeit lang zweigleisig. Eine Selbstständigkeit „auf Raten“ bringt Ihnen eine höhere finanzielle Sicherheit, was mit einem neugeborenen Kind im Haus nicht zu verachten ist.

Betriebsausgaben berücksichtigen und so mehr Elterngeld bekommen

Gerade, wenn Sie frisch in die Selbstständigkeit starten, warten einige Investitionen auf Sie, mit denen Sie den Wunsch vom eigenen Betrieb voranbringen. Ausgaben für die Miete eines Büros, Equipment und Möbel oder eine Schulung schmälern Ihren Gewinn. Das wirkt sich wiederum positiv auf die Höhe des Elterngeldes aus.

Ein weiterer wichtiger finanzieller Aspekt bei der Selbstständigkeit in Elternzeit ist Ihr Krankenkassenbeitrag. Hier macht es einen großen Unterschied, ob Ihre Geschäftsgründung nebenberuflich erfolgt oder als Vollzeitjob angelegt ist.

  • Für freiwillig gesetzlich Versicherte richtet sich der Kassenbeitrag nach dem Gesamtbetrag aller Einkünfte.
  • Nebenberuflich selbstständig Tätige mit einer Familien- oder Pflichtversicherung zahlen keine Krankenkassenbeiträge, solange sie Elterngeld beziehen.
  • Vollzeit-Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse müssen auch in der Elternzeit ihren monatlichen Obolus leisten.

Finanzielle Risiken durch vorsorgliche Planung abfedern

Wer mit einem Kleinkind im Haus selbstständig arbeitet, der kann seinen Job und die familiären Pflichten – ein gewisses Organisationstalent vorausgesetzt – gut miteinander in Einklang bringen. Als Existenzgründer kalkulieren Sie allerdings nicht mehr mit einem festen monatlichen Geldeingang. Im schlimmsten Fall bezahlen Kunden Ihre Rechnungen zu spät und es drohen finanzielle Engpässe. Genau deshalb sollten Sie Ihre Selbstständigkeit auf ein solides Fundament stellen: Bilden Sie Rücklagen, bevor Sie Ihrem alten Arbeitgeber endgültig „Lebewohl“ sagen. Als Grundsatz gilt: Legen Sie etwa drei Nettomonatsgehälter aus Ihrer vorherigen Angestelltentätigkeit zur Seite. So sind Sie bestens gewappnet, falls einmal ungeplante Ausgaben auf Sie zukommen sollten.

Übrigens: Wenn Sie während der Elternzeit eine Rechnung geschrieben haben, die erst deutlich später vom Kunden bezahlt wird, werden diese Einnahmen nicht mit den Elterngeld-Bezügen verrechnet. Hier gilt, wie bei jedem Unternehmer, das Zufluss-Prinzip, ebenso wie bei der Berechnung Ihrer Steuerlast.

Sie sehen: Um als frischgebackene Eltern den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen, braucht es eine gute Portion Mut und Organisationsgeschick. Dafür werden Sie aber mit Vorzügen belohnt, die mit Geld niemals aufzuwiegen sind: Sie haben mehr Zeit für Ihr Kind und profitieren von flexiblen Arbeitszeiten sowie einer höheren Zufriedenheit im Job. Wir wünschen Ihnen bei Ihrem Vorhaben viel Erfolg!
Ein letzter Tipp: Im Internet geben zahlreiche Communities Eltern wichtige Tipps für eine geplante Selbstständigkeit. Inspiration finden Sie beispielsweise auf mompreneurs.de, elterngeld.net, ausbildung.info und elternzeit.de.