Energieeffizienz für Ihr Eigenheim

Schlecht gedämmte Gebäude sorgen nicht nur für hohe Energiekosten, sondern belasten auch die Umwelt. Deshalb setzt die Bundesregierung durch das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) modernste Standards zum Energiesparen. Dazu gehören der Einsatz energieeffizienter und klimaschonender Technik zum Heizen und zur Warmwasserbereitung sowie eine verbesserte Wärmedämmung. Wer sein Eigenheim energetisch sanieren möchte, sollte folgende Anforderungen kennen.

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GEG 2020: Anforderungen im Überblick

„Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“ – so lautet die offizielle Bezeichnung. Das GEG führt die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmG) zusammen. Damit hat die deutsche Gesetzgebung ein einheitliches Regelwerk für mit Energie beheizte wie gekühlte Gebäude geschaffen und auf die Forderung der EU-Gebäuderichtlinie reagiert. Nach dieser gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass ab sofort (bis zum 31. Dezember 2020) alle Neubauten die Anforderungen des Standards für Niedrigstenergiegebäude erfüllen. Diese wurden allerdings weitgehend aus der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) übernommen. Konkret bedeutet dies, dass neu errichtete Häuser bestimmte Werte nicht überschreiten dürfen. Für die Berechnung wird mit einem Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude ein virtuelles Referenzgebäude mit gleichen Bedingungen wie der geplante Neubau geschaffen, an dem sich die Werte orientieren. Damit ist es möglich, wichtige energetische Kennzahlen verschiedener Häusergrößen und -typen einfach zu berechnen und heranzuziehen.

Zu beachten ist dabei zum Beispiel:

  • Jahres-Primärenergiebedarf: Der maximale jährliche Bedarf an Primärenergie – das sind zum Beispiel Brennstoffe wie Gas oder Öl – für die Anlagentechnik (u. a. Heizung und Warmwasserbereitung) darf nicht höher als 75 % des Referenzgebäudes sein. 
  • Wärmeschutz: Das Gebäude darf nicht mehr Wärme als das Referenzgebäude verlieren. Auch Wärmebrücken – also Anschlüssen im Gebäude – werden berücksichtigt.
  • Dichtheit: Das Gebäude darf nur so viel Luft durch die Wände nach außen lassen, dass ein notwendiger Luftwechsel für die Gesundheit der Bewohner und das Betreiben der Heizungsanlage gegeben ist.

    Zudem muss je nach gewählter Anlagetechnik bis zu 50 Prozent der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energie sichergestellt werden – etwa eine Solaranlage, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage. Im Jahr 2023 werden die Maßnahmen erneut überprüft und bei Bedarf verschärft.

 

Tipp

Quartierslösungen: Nach GEG 2020, § 107 ist es möglich, räumlich nahe gelegene Gebäude (Neubauten und Bestandsgebäude) als Quartier zu bewerten und sie beispielsweise mit einer energetischen Versorgungstechnik zu betreiben.

 

Machen Sie Ihr Eigenheim langfristig fit für die Zukunft

Wenn Sie heute Ihr Eigenheim bauen, sollten Sie sich deshalb nicht mit den Mindeststandards des GEG begnügen. Denn dann könnte Ihr Haus schon kurz nach Fertigstellung bautechnisch überholt sein. Vielmehr ist es sinnvoll, jetzt schon nach den zukünftigen Effizienzregeln zu bauen.

Energetisch zu sanieren lohnt sich in jedem Fall gleich dreifach:

  • Sie sparen eine Menge Energiekosten
  • Sie genießen einen höheren Wohnkomfort
  • Sie steigern den Wert Ihres Eigenheims.

 

Bestandsbauten: Moderne Heiztechnik und effiziente Wärmedämmung

Bereits seit 2015 dürfen Öl- und Standardheizkessel üblicher Größe, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden. Von dieser Regelung sind allerdings Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel mit hohem Wirkungsgrad ausgenommen. Genaues weiß der Schornsteinfeger.

In Sachen Dachdämmung schreibt das GEG mindestens eine Isolierung der obersten Geschossdecke vor. Alternativ kann das darüber liegende Dach mit einer Dämmung versehen werden. In unbeheizten Räumen, zum Beispiel im Keller, müssen auch Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt sein. Werden an einer Bestandsimmobilie umfassende Modernisierungen durchgeführt oder einzelne Bauteile ausgetauscht, müssen diese ebenfalls Mindeststandards erfüllen. 

Von den Regelungen ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Eigentümer seit Anfang 2002 selbst bewohnt. Wurde das Gebäude in der Zwischenzeit verkauft, ist der neue Eigentümer verpflichtet, die Anforderungen des GEGs innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Das gilt auch für noch unsanierte Häuser, die jetzt oder in Zukunft den Eigentümer wechseln. Mehr zum Thema Sanierung von Bestandsimmobilien erfahren Sie hier

 

Tipp

Die Postbank unterstützt Modernisierer mit zinsgünstigen Darlehen. 

Wenn Sie mit Maßnahmen dafür sorgen, dass ein Gebäude die Mindestvorgaben übertrifft, werden Sie zudem vom Staat mit attraktiven Zulagen gefördert. Das Förderprogramm für Energiesparmaßnahmen finden Sie hier

 

GEG-Sanierung – bei Verstoß drohen Bußgelder

Text Halten Sie die neuen Regelungen bei Neubau oder Sanierung nicht ein, kann es teuer werden: Die zuständigen Behörden der Bundesländer können Verstöße als Ordnungswidrigkeit ahnden und Bußgelder verhängen – im schlimmsten Fall bis zu 50.000 Euro. Stichprobenkontrollen, in erster Linie bei den Energieausweisen, sollen zeigen, ob die Normen auch eingehalten werden. Diese Unterlagen müssen – vollständig ausgefüllt – bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung zwingend vorliegen.

Von den Kontrollen können aber auch konkrete Baumaßnahmen betroffen sein. Deshalb sollten sich Modernisierer die Einhaltung der GEG-Anforderungen von einem Sachverständigen für Wärmeschutz bestätigen lassen. Bei Neubauten sorgt das jeweilige Fachunternehmen für die Einhaltung der Vorschriften.

Tipp

Bewahren Sie alle Bescheinigungen mindestens fünf Jahre lang auf. Zudem erfolgt im Rahmen der Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger eine regelmäßige Überprüfung, ob die Heizung den GEG-Standards entspricht. Er kontrolliert auch, ob alle Rohrleitungen gedämmt wurden. Bei Mängeln muss der Eigentümer nachbessern, sonst wird die zuständige Behörde informiert.

Zudem erfolgt im Rahmen der Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger eine regelmäßige Überprüfung, ob die Heizung den EnEV-Standards entspricht. Er kontrolliert auch, ob alle Rohrleitungen gedämmt wurden. Bei Mängeln muss der Eigentümer nachbessern, sonst wird die zuständige Behörde informiert.