Hinterbliebenenrente – was dem Partner zusteht

Ehepartner sterben fast nie gemeinsam. In der Regel ereilt der Tod den einen Partner früher als den anderen. Die Witwe oder der Witwer muss sich nicht nur mit dem emotionalen Verlust auseinandersetzen, häufig bringt der Tod des Partners auch finanzielle Einbußen mit sich. Denn nicht in jedem Fall besteht ein Anspruch auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente. Wann ein Rentenanspruch besteht und wie Sie diesen berechnen, erfahren Sie hier.

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Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

Bei vielen Paaren ist ein Ehepartner der Hauptverdienende und hat auch später entsprechend höhere Rentenansprüche. Nach seinem Tod hat der oder die Überlebende unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Um Anspruch auf die Zahlungen zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Ehe darf nicht geschieden worden sein.
  • Der Verstorbene hat bereits Rente bezogen oder zumindest die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt.
  • Es darf kein Rentensplitting vorgenommen worden sein.
  • Die Ehe muss mindestens seit einem Jahr bestehen, außer der Partner ist bei einem Unfall oder durch eine plötzliche Erkrankung verstorben.

Tipp

Unter bestimmten Umständen können auch Geschiedene eine Witwen- bzw. Witwerrente, (Erziehungsrente) erhalten, wenn diese nach dem Tod des Ex-Partners erziehen.

Weiterhin ist zu unterscheiden, ob bei der Hinterbliebenenrente Anspruch auf die „große“ oder die „kleine“ Witwen-/Witwerrente besteht.

„Große“ Rente

Anspruch auf die „große Witwen-/Witwerrente“ nach neuem Recht haben Rentnerinnen und Rentner, die zum Zeitpunkt des Todes des Partners das 45. Lebensjahr beendet haben oder ein gemeinsames minderjähriges Kind erziehen.

Die Altersgrenzen für die Hinterbliebenenrente steigen ebenso wie für die Altersrente schrittweise an. Im Jahr 2022 besteht ein Rentenanspruch ab einem Alter von 45 Jahren und elf Monaten. Im Jahr 2029 müssen Hinterbliebene für einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente mindestens 47 Jahre alt sein.

Bei Ehen, die vor 2002 geschlossen worden und bei denen mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gilt das alte Rentenrecht und die Witwenrente fällt höher aus.

„Kleine“ Rente

Besteht kein Anspruch auf die „große“ Rente, kann die „kleine“ Hinterbliebenenrente beantragt werden. Diese zahlt die gesetzliche Rentenversicherung lediglich 24 Monate lang aus, der Betrag fällt deutlich niedriger aus.

Auch bei der „kleinen“ Rente gilt für vor 2002 geschlossene Ehen mit mindestens einem Partner, der vor dem 1. Januar 1962 geboren wurde, das alte Rentenrecht. Die Rente wird in diesem Fall zeitlich unbegrenzt ausgezahlt.

Tipp

Seit einigen Jahren können Sie Ihren Ehepartner auch über das Rentensplitting absichern.

Hinterbliebenenrente berechnen: So viel Geld gibt es vom Staat

Wichtig für den überlebenden Ehepartner ist selbstverständlich die Höhe der Hinterbliebenenrente. Die Berechnung erfolgt anhand der Rentenansprüche des Verstorbenen.

  • Die „große“ Hinterbliebenenrente beträgt 55 Prozent der Rentenbezüge des Verstorbenen. Bei Paaren, die die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen haben, liegt der Anspruch mit 60 Prozent etwas höher.
  • Die „kleine“ Hinterbliebenenrente beträgt 25 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Sie hinterlässt eine größere finanzielle Lücke.
  • Eigenes Einkommen und eigene Renten mindern die Hinterbliebenenrente. Die Berechnung bezieht dabei auch Rentenerhöhungen durch die Mütterrente ein. Seit Juni 2014 werden Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, anerkannt und können die monatliche Rente um rund 30 Euro pro Kind und Monat erhöhen.

Der Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente

Der zugrunde liegende sogenannte Rentenwert liegt derzeit bei 34,19 Euro (Westdeutschland) beziehungsweise 33,47 Euro (Ostdeutschland). Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts, also 902.62 Euro (Westdeutschland) beziehungsweise 883,61 Euro (Ostdeutschland). Für jedes Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hätte, erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwerts. Der Rentenwert wird bei jeder Rentenerhöhung angepasst (07/2022).

Tipp

Ihren Ehepartner können Sie nicht nur bei der gesetzlichen Rente absichern. Eine Hinterbliebenenrente ist auch im Rahmen der privaten und der staatlich geförderten Altersvorsorge möglich.

Hinterbliebenenrente beantragen – so geht's

Angehörige erhalten die Hinterbliebenenrente nicht automatisch. Nach dem Tod des Partners müssen Sie die Hinterbliebenenrente beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung online oder Sie erhalten ihn in einer der Beratungsstellen vor Ort. Wenn Sie den Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen, sind zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular verschiedene Dokumente vorzulegen. Dazu gehören unter anderem:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Bankverbindung (BIC und IBAN)
  • Name und Adresse Ihrer Krankenversicherung
  • persönliche Steuer-Identifikationsnummer
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehepartners

Dazu kommen noch einige andere Unterlagen, die im Einzelfall unterschiedlich sind. Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung beraten Sie gern und sind bei der Antragsstellung behilflich. Wenn Sie die Hinterbliebenenrente nicht sofort beantragen, wird die Rente nachgezahlt.

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