Krank werden als Selbstständiger – wie steht es um meine Existenz?

Der Status als Freelancer hat zweifellos viele Vorteile – Sie wählen Ihre Aufträge selbst aus und können arbeiten, wann und wie sie wollen. Allerdings profitieren Sie nicht von der finanziellen Absicherung, von der ein Arbeitnehmer während einer Krankschreibung profitiert. Vielmehr arbeiten Selbstständige oft trotz Krankheit weiter, da sie sich den Verdienstausfall nicht leisten können. Gesund ist das nicht – doch wie sichern sich Selbstständige im Krankheitsfall ab? Hier erfahren Sie mehr!

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Die Folgen der Krankschreibung – Einkommensverluste und Kundenabwanderung

Selbst und ständig – das ist bei Freiberuflern und Selbstständigen meist Tag für Tag angesagt. Da wird es am Schreibtisch, in der Praxis, in der Kanzlei oder im Geschäft nicht selten einmal später. Doch dauernde Mehrarbeit und der daraus resultierende Stress können krank machen. Oder Sie haben einen Unfall oder erkranken schwer, sodass Sie wochenlang nicht arbeiten können. Während Arbeitnehmer in diesen Fällen über ihre Firma abgesichert sind, die in den ersten sechs Wochen den Lohn weiterzahlt, bedeuten Ausfälle für Selbstständige in den allermeisten Fällen Einkommensverluste, während die Fixkosten weiterlaufen. Und nicht nur das: Können Sie Ihre Kunden längerfristig nicht mehr bedienen, suchen sich diese einen anderen Dienstleister. Ausfälle bedeuten somit kurzfristige und zusätzlich auch langfristige Verluste, die Sie später mühsam wettmachen müssen.

Diese Möglichkeiten zur Absicherung im Krankheitsfall gibt es

Absicherung ist angesagt – und für Freelancer besonders wichtig. Viele wissen jedoch nicht genau, wie sie im Krankheitsfall an Geld kommen und welche Regeln für Selbstständige gelten.

Die Devise lautet: Vorsorgen. Das müssen Selbstständige allerdings selbst erledigen. Zu den gängigen Absicherungsmöglichkeiten gehören:

  • Krankentagegeld der Krankenkassen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung bei längeren Ausfällen
  • Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Berufsunfähigkeit

Seit 2009 steht Krankentagegeld auch Selbstständigen wieder gesetzlich zu, wenn sie sich statt für den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent für den normalen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag entschieden haben. Alternativ können Sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Krankentagegeld – was sollte ich wissen?

Das Krankentagegeld dient als vorübergehende Überbrückung, das Sie ab dem 43. Tag der Krankschreibung erhalten, wenn Sie eine sogenannte Wahlerklärung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgegeben haben sowie den regulären und nicht den ermäßigten Beitragssatz einzahlen. Die Erklärung ist für drei Jahre bindend.

Diese Bedingungen gelten für das Krankentagegeld der gesetzlichen Kassen:

  • Die Zahlung erfolgt über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren aufgrund derselben Erkrankung.
  • Die Höhe beträgt 70 Prozent des täglichen Einkommens.
  • Berechnet wird das Einkommen aus der letzten Beitragshöhe.
  • Maximal werden 116,38 Euro pro Tag (Stand: 2023) gezahlt.

Auch privat Versicherte können eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Einige Anbieter gewährleisten bereits ab dem vierten oder achten Krankentag Krankentagegeld, andere ab Tag 22 oder später. Je früher die Kasse zahlt, desto teurer wird die Versicherung – hier ist eine Rechnung mit spitzem Bleistift angesagt, um zu entscheiden, was sich lohnt. Als privat Versicherter müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie Ihren Beruf zeitweise nicht mehr ausüben können, und zwar in keiner Weise. Andernfalls besteht vielfach kein Recht auf das Krankengeld. Holen Sie sich daher unbedingt ein Attest Ihres Arztes, das eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

 

Nach dem Krankengeld greift die Berufsunfähigkeitsversicherung

Wünschen möchte man es niemanden, doch passieren kann es: Sie sind über einen längeren Zeitraum hinweg krank, sodass Sie kein Anrecht (mehr) auf Krankengeld haben. Nun greift die Berufsunfähigkeitsversicherung – allerdings nur unter bestimmten Umständen. Als berufsunfähig gilt, wer seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Sie springt frühestens nach sechs Monaten Krankheitsdauer ein, wenn Sie aufgrund einer mindestens 50-prozentigen körperlichen oder geistigen Einschränkung nicht mehr in Ihrem Job arbeiten können. Je nach Beitragshöhe erhalten Sie dann idealerweise zwischen 75 und 80 Prozent Ihrer letzten Einkünfte.

 

 

Im Fall der Fälle – die Erwerbsminderungsrente

Können Sie Ihrem Job dauerhaft nicht mehr als drei Stunden täglich nachgehen, kann die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eine Lösung sein. Auch sie greift frühestens nach einer sechsmonatigen Krankheitsdauer. Allerdings beträgt sie im Durchschnitt gerade einmal einmal 835 Euro. Abhängig ist sie von Ihrem Einkommen – je mehr Sie verdient haben, desto mehr Rente können Sie erwarten. Die Versicherung greift lediglich, wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind. Das gilt automatisch für bestimmte selbstständige Berufsgruppen, andere können sich freiwillig gesetzlich versichern. Die Alternative zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist die private Vorsorge.

 

Gesetzlich pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung sind (unter gewissen Voraussetzungen): Handwerker und Hausgewerbetreibende, freiberufliche Lehrer, Hebammen, Erzieher und Pflegekräfte, Künstler und Publizisten, Selbstständige mit nur einem Auftraggeber, Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer sowie bestimmte weitere selbstständig tätige Personen.  

So sagen Sie‘s Ihren Auftraggebern

Die finanziellen Einbußen sind im Krankheitsfall schlimm genug. Fatal kann sich eine Abwesenheit ebenfalls auf Ihre Kundenbindung auswirken. Um einige Tage lässt sich eine Deadline meist verschieben, und ein Großteil Ihrer Kunden wird auch Verständnis für einen Ausfall von einer oder zwei Wochen haben. Doch ewig wartet niemand. Früher oder später werden sich Ihre Auftraggeber nach einer Alternative umschauen.

Damit Sie nach Ihrer Genesung nicht bei null anfangen müssen, ist Geschick gefragt. Hier finden Sie einige Tipps, mit denen Sie Ihre Auftraggeber bei der Stange halten – und zurück am Schreibtisch gleich wieder durchstarten können.

  • Rechtzeitig informieren: Ob bei kurzfristigem Ausfall oder längerer Krankheit, informieren Sie Ihre Kundschaft frühzeitig, damit sie gegebenenfalls umplanen kann.
  • Für Ersatz sorgen: Schaffen Sie Vertrauen und bleiben Sie präsent, indem Sie Ihrem Kunden einen Kollegen empfehlen. So bestehen gute Chancen, dass Sie den Auftrag behalten können.
  • Automatische Antworten: Wenn Sie Anrufe und E-Mails nicht selbst beantworten können, richten Sie eine Abwesenheitsnotiz ein, die den Absender informiert, wann Sie zurück im Office sein werden.

Vorsorge ist besser – planen Sie Krankheiten frühzeitig ein

Niemand denkt gerne daran und doch sollten Sie sich insbesondere als Freelancer gegen Ausfälle absichern: Versicherungen und Krankentagegeld sind zwei Bausteine dafür.  Je nach vereinbarten Leistungen in Bezug auf den Auszahlungszeitpunkt müssen Sie für Ihren Verdienstausfall erst einmal selbst aufkommen. Dafür benötigen Sie ausreichende Rücklagen – die idealerweise in diesem Zeitraum nicht vollständig aufgebraucht werden sollten. Kalkulieren Sie Ihre Honorare daher so, dass Sie ausreichend Geld zurücklegen können.