Kranken­kasse wech­seln leicht ge­macht

Jeder darf sich seine Krankenkasse aussuchen – egal, ob Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Und es kann gute Gründe geben, die Krankenkasse zu wechseln: Der Leistungskatalog ist zwar einheitlich, aber bei den freiwilligen Leistungen gibt es große Unterschiede. So zahlt manche Kasse für Reiseimpfungen oder bietet verbesserte Vorsorgeleistungen wie die Zahnreinigung an. Attraktive Bonusprogramme sind ebenfalls ein Argument. Dazu kommen die unterschiedlich hohen Zusatzbeiträge.

Tipp

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Kranken­kasse wechseln – was gibt es zu be­ach­ten?

Für junge, gesunde Kunden ist ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich attraktiv. Denn private Versicherer kalkulieren ihre Prämien nicht nach dem Einkommen, sondern strikt leistungs- und risikobezogen: Wenn Sie sich eine umfassende medizinische Versorgung wünschen oder ein höheres Gesundheitsrisiko aufweisen, zahlen Sie entsprechend mehr. Wer jung und fit ist, kann daher im Vergleich zur gesetzlichen Variante sparen. Damit liegt die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen bei den Kosten für junge Leute eindeutig vorn.

Selbstständige, Studierende und Beamte können normalerweise einfach in die private Krankenversicherung wechseln. Sie profitieren zum Teil von günstigen Tarifen. Angestellte müssen dagegen eine wichtige Voraussetzung erfüllen:
Ein Wechsel in die PKV ist nur möglich, sofern sie eine bestimmte Gehaltsgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschreiten.

Kranken­kasse wechseln – nach Dauer von 12 Mo­naten

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Krankenkasse nach einer Bindungsdauer von zwölf Monaten zu wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Es bestehen einige Ausnahmen zu dieser 12-monatigen Bindungsfrist:

  • Jobwechsel
  • Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Tipp

Krankenkasse wechseln trotz Krankheit: Falls Sie sich derzeit in Behandlung befinden, kann ein Krankenkassenwechsel möglicherweise mit Nachteilen einhergehen. Gegebenenfalls müssen Sie länger auf Ihr Krankengeld warten oder Hilfsmittel neu beantragen. Daher kann es sinnvoll sein, mit dem Wechsel noch etwas zu warten.

Solidar­prinzip in der ge­setz­lichen Kranken­ver­sicherung – Vor­teil für Ältere

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidarprinzip: Der Beitrag richtet sich allein nach dem Einkommen. Wer mehr verdient, bezahlt auch mehr, bekommt dafür jedoch nicht mehr Leistungen. Umgekehrt muss in der gesetzlichen Krankenversicherung niemand aufgrund seiner schlechten Gesundheit oder seines hohen Alters Aufschläge zahlen. Sinkt das Einkommen – beispielsweise mit dem Eintritt ins Rentenalter –, reduziert sich auch der Kassenbeitrag. Ehegatten oder Kinder ohne eigenes Einkommen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung zudem komplett beitragsfrei mitversichert. Die Prämie für eine private Krankenversicherung müssen Sie auch dann weiterzahlen, wenn Sie kein Einkommen mehr haben.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung liegen im Leistungsumfang

Während die gesetzlichen Krankenversicherungen streng nach dem Leistungskatalog abrechnen, sind die privaten Krankenversicherungen wesentlich freier. So bieten sie viele Leistungen an, die im gesetzlichen Leistungskatalog nicht vorkommen. Der Grund: Nur medizinisch notwendige und anerkannte Behandlungen werden in den Leistungskatalog aufgenommen. Ein Besuch beim Heilpraktiker oder Osteopathen oder alternative Heilmethoden wie Homöopathie haben hier in der Regel keinen Platz. Die Kosten hierfür müssen gesetzlich Versicherte dann selbst übernehmen, falls die jeweilige Krankenkasse dies nicht als freiwillige Zusatzleistung anbietet.

Aber auch beim Leistungsumfang bestehen oft Unterschiede – je nachdem, ob die zahlende Krankenkasse privat oder gesetzlich ist. So erstattet die GKV beim Zahnersatz beispielsweise nur die kostengünstige Versorgung. Für teure Implantate muss der Patient entweder selbst in die Tasche greifen oder rechtzeitig eine private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei einem Krankenhausaufenthalt: Privatpatienten profitieren hier von einem besseren Service und einer Einzelbettunterbringung.

Bei der Wahl des Arztes oder Therapeuten kann es ebenfalls entscheidend sein, ob die eigene Krankenversicherung privat oder gesetzlich ist. Denn einige Ärzte, Therapeuten oder Physiotherapeuten nehmen nur Privatpatienten an.
Es gibt also für beide Formen der Krankenversicherung sowohl Vorteile als auch Nachteile, die sich im Grunde über die Beiträge und die erhaltene Leistung definieren.

Wann dür­fen Sie aus der ge­setz­lichen Kranken­ver­sicherung aus­treten?

Angestellte können aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt:

 

2015 brutto 54.900 Euro jährlich bzw. 4.575,00 Euro monatlich
2016 brutto 56.250 Euro jährlich bzw. 4.687,50 Euro monatlich
2017 brutto 57.600 Euro jährlich bzw. 4.800,00 Euro monatlich
2018 brutto 59.400 Euro jährlich bzw. 4.950,00 Euro monatlich
2019 brutto 60.750 Euro jährlich bzw. 5.062,50 Euro monatlich
2020 brutto 62.550 Euro jährlich bzw. 5.212,50 Euro monatlich
2021 brutto 64.350 Euro jährlich bzw. 5.362,50 Euro monatlich
2022 brutto 64.350 Euro jährlich bzw. 5.362,50 Euro monatlich
2023 brutto 66.600 Euro jährlich bzw. 5.500,00 Euro monatlich
2024 brutto 69.300 Euro jährlich bzw. 5.775,00 Euro monatlich

Erlaubt ist der Wechsel in die private Krankenversicherung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das regelmäßige Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Wer beispielsweise im Oktober 2023 eine dauerhafte Gehaltserhöhung von 5.200 Euro auf 5.800 Euro bekommen hat, darf sich ab 2024 privat versichern. Zum regelmäßigen Gehalt zählen auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, nicht aber Bonus- und Sonderzahlungen.

Freiberuflern, Selbstständigen und Beamten steht die private Krankenversicherung unabhängig vom Verdienst offen. Nur für Künstler und Publizisten gibt es hier eine Ausnahmeregelung, da diese in der Künstlersozialkasse versichert sind.

Welche Alternativen gibt es zur privaten Krankenversicherung?

Nicht jeder möchte in die private Krankenkasse wechseln. Ein Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge für Privatpatienten immer weiter an. Möchten Sie aus der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, ist der Wechsel nur im Ausnahmefall möglich. Das schreckt im Vorfeld viele ab. Und manchen bleibt der Wechsel in die private Krankenkasse von vornherein verwehrt, da das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze niemals übersteigt.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, kann sich dennoch gute Leistungen sichern: Wenn Sie Ihren gesetzlichen Gesundheitsschutz durch private Zusatzversicherungen ergänzen, kombinieren Sie die Vorzüge beider Versicherungsformen.

Wann ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse erlaubt?

Sich in jungen Jahren günstig privat zu versichern und später, wenn das Einkommen sinkt und die Beiträge der privaten Krankenversicherung immer weiter steigen, in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren – das wäre praktisch, ist aber unfair. Es ist also nicht erlaubt, die private Krankenversicherung zu kündigen, um in die gesetzliche zu wechseln. Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist für Privatpatienten über 55 Jahre deshalb nach den Regeln des Sozialgesetzbuches nahezu unmöglich.

Auch vorher ist der Wechsel zurück nur im Ausnahmefall zulässig. In der Regel muss dazu das Einkommen für mindestens zwölf Monate wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, beispielsweise durch Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. Dann können Sie aus der privaten zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Achtung: Einige Versicherte lassen sich auf Antrag endgültig von der Versicherungspflicht befreien: beispielsweise, wenn ihr Gehalt zurück unter die Bemessungsgrenze gefallen ist und sie den Status als Privatpatient nicht verlieren möchten. Sie können dann definitiv nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, selbst wenn sie ihren Job verlieren.

Info

Wer zurückkehren möchte, sollte sich fachkundigen Rat bei einem Anwalt für Sozialrecht, einem Rentenberater oder bei einer Verbraucherzentrale einholen. Auch viele Krankenkassen geben Hilfestellung.