Das sollten Sie über Reiseversicherungen wissen

„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen.“ In dem bekannten Zitat steckt eine Menge Wahrheit. Natürlich sind Reisen sehr schön, sie bergen aber auch eine Reihe von Risiken. Damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert und abgesichert genießen können, raten wir Ihnen zu sinnvollen Vorsichtsmaßnahmen. Denn ohne eine entsprechende Reiseversicherung kann die schönste Zeit des Jahres abenteuerlich teuer werden. Wir klären Sie darüber auf, welche Policen es auf dem Markt gibt und wie sich diese unterscheiden. Erfahren Sie im Folgenden, welche Reiseversicherung sich wirklich für Sie lohnt und welche Sie sich sparen können. So blicken Sie Ihrem nächsten Trip ganz entspannt entgegen!

 

Diese Reiseversicherungen sind sinnvoll

Auslandsreise-Krankenversicherung:

Diese Police ist der wichtigste Schutz für den Urlaubstrip. Müssen Sie wegen einer akuten Krankheit einen Arzt aufsuchen oder im Krankenhaus behandelt werden, übernimmt die Reisekrankenversicherung die Kosten.

Mit der kostenlosen „Europäischen Krankenversicherungskarte“ haben Sie bei einem Urlaub in den EU-Staaten sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und in der Schweiz zwar Anspruch auf medizinisch erforderliche Leistungen. Allerdings garantiert Ihnen die Versicherungskarte keine kostenlose Behandlung. Sie müssen die Behandlung beim Arzt also unter Umständen aus eigener Tasche bezahlen. Darüber hinaus deckt der Versicherungsschutz keine Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung ab. Bedenken Sie außerdem, dass im Krankheitsfall eventuell ein Rücktransport aus dem Urlaubsland in das heimische Krankenhaus notwendig sein kann – auch für diese Kosten kommt Ihre Krankenkasse nicht auf. Die Versicherungskarte für EU-Reisen stellt daher keinen Ersatz für eine private Reisekrankenversicherung dar.

Beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung haben Sie die Wahl zwischen Jahres- und Einmal-Tarifen. Am günstigsten (besonders, wenn es in die USA oder nach Kanada geht) ist oftmals eine Jahrespolice. Diese lohnt sich meist schon ab zwei Reisen im Jahr. Ein Jahresschutz gilt für alle Reisen innerhalb der folgenden zwölf Monate, auch für spontane Wochenendausflüge ins Ausland. Berücksichtigen Sie jedoch, dass bei vielen Tarifen eine Maximaldauer (z.B. 45 Tage) je Reise gilt. Entscheiden Sie sich daher für einen Langzeit-Reisekrankenschutz, wenn Sie für eine längere Dauer unterwegs sind.

 

Reiserücktrittsversicherung:

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus schwerwiegenden, unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können oder erst verspätet anreisen. Versichert sind zum Beispiel schwere Erkrankungen, Unfall und Tod eines nahen Angehörigen. Die Reiseversicherung erstattet Ihnen zudem die Mehrkosten, falls Sie infolge einer schweren Erkrankung o. ä. länger am Urlaubsort bleiben müssen. Darüber hinaus schließt der Versicherungsschutz häufig eine Reiseabbruchversicherung ein: Der Anbieter übernimmt dann bei einem versicherten Reiseabbruch die Kosten für noch nicht in Anspruch genommene Leistungen.

Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen gelten allgemein die gleichen Ereignisse wie beim Reiserücktritt. Angst vor Terroranschlägen oder Naturkatastrophen zählen in der Regel nicht dazu. Empfehlenswert ist die Police bei teuren Reisen und bei solchen, die lange im Voraus geplant werden. Wenn Sie Urlaub mit kleinen Kindern machen, sollten Sie ebenfalls nicht darauf verzichten. Achten Sie darauf, dass auch die Kosten eines vorzeitigen Reiseabbruchs abgedeckt sind.

 

Hausratversicherung:

Ein Großteil des Urlaubsgepäcks ist über Ihre Hausratversicherung versichert – jedenfalls, wenn Sie die Policen nach 1992 abgeschlossen haben. Konkret nennt sich das Außenversicherung: Der Versicherungsschutz Ihrer privaten Police deckt damit Hausrat ab, den Sie auf Reisen mit sich führen. Das Beste: Während Reisegepäckversicherungen nur für den Zeitwert aufkommen, erstattet die Hausratversicherung den Neuwert. Die Obergrenze liegt meist bei 10.000 Euro oder zehn Prozent der Hausratversicherungssumme. Gezahlt wird zum Beispiel bei einem Diebstahl aus Ihrem Hotelzimmer oder bei einem Autoaufbruch. Schäden durch Sturm oder Hagel am Urlaubsort sind ebenfalls versichert.

Seien Sie jedoch trotzdem immer auf der Hut: Die Außenversicherung kommt nicht für Schäden auf, wenn Sie einem Trickdiebstahl zum Opfer fallen. Nicht versichert sind Sie außerdem auf Campingurlauben, da ein Wohnmobil nicht als Gebäude zählt und damit beispielsweise kein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegt.

Tipp

Bei der Postbank Visa Card GOLD ist ein kostenloses Versicherungspaket für Reisen inklusive. Neben einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen die Kreditkarte außerdem eine Einkaufsversicherung – damit sind Sie weltweit rundum abgesichert!

 

Reisen und Corona – wie bin ich versichert?

Wer zahlt die Stornokosten bei Corona-bedingter Reisewarnung? Deckt mein Versicherungsschutz eine COVID-19-Erkrankung am Urlaubsort ab? Die Pandemie verunsichert derzeit viele Urlauber. Da die Leistungen der Anbieter in diesem Punkt von Tarif zu Tarif unterschiedlich ausfallen, schauen Sie besser genau hin: Bei vielen Versicherungen ist ein ergänzender Corona-Schutz optional zubuchbar. Eine Reiserücktrittsversicherung mit entsprechendem Leistungspaket zahlt auch dann, wenn Sie Ihren Urlaub bei Erkrankung, Quarantäne oder Tod (infolge von COVID-19) nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz auch bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gegeben ist.

Gut zu wissen: Falls Sie aus Angst vor einer Erkrankung Ihre Reise absagen, leistet die Reiserücktrittversicherung normalerweise nicht. Leistungsanspruch besteht nur bei einem versicherten Ereignis – eine Auflistung aller versicherten Gründe für einen Reiserücktritt finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Wichtig ist außerdem die Frage, ob Ihre Reisekrankenversicherung bei einer neu auftretenden COVID-19-Erkrankung im Urlaubsland zahlt – denn manche Anbieter listen Pandemien ausdrücklich in ihren Ausschlusskriterien auf. Einige Versicherungen verweigern wiederum die Leistung, falls für das Land eine aktuelle Reisewarnung vorliegt. Gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein und buchen Sie lieber einen ergänzenden Schutz dazu, um sicherzugehen. Bei leistungsstarken Policen verlängert sich zudem der versicherte Reisezeitraum kostenfrei um 14 Tage, wenn Sie infolge der Pandemie nicht wie geplant Ihre Heimreise antreten können.

 

Diese Reiseversicherungen können Sie sich sparen

Rundum-Sorglos-Reiseversicherungen:

Diese Policen sollten Sie mit großer Vorsicht genießen. Sie enthalten oft überflüssige Bausteine, etwa spezielle Reise-Haftpflichtversicherungen. Ihre „normale“ Haftpflichtversicherung gilt nämlich ohnehin weltweit. Erst wenn Sie länger als ein Jahr im Ausland bleiben möchten, müssen Sie Ihre Versicherung schriftlich darüber informieren und die Geltungsdauer verlängern lassen.

 

Reiseunfallversicherungen:

Wenn Sie eine private Unfallversicherung besitzen, sind Sie in der Regel weltweit rund um die Uhr gegen bleibende Unfallschäden abgesichert. Die unmittelbare ärztliche Versorgung nach einem Unfall deckt die Reisekrankenversicherung ab.

Reisegepäckversicherungen:

Sie sind ebenfalls meist verzichtbar. Im Verhältnis zur Prämie bieten sie relativ wenig Schutz, denn meist bergen sie viele Ausschlussklauseln. Weist Ihnen der Versicherer zum Beispiel nach, dass Sie nicht gut genug auf Ihr Gepäck geachtet haben, tragen Sie eine Mitschuld und müssen oft doch alles selbst bezahlen. 

Tipp

Überprüfen Sie Ihre bestehenden Verträge dahingehend, ob die jeweiligen Policen die genannten Vorteile auch beinhalten.