Der Wohnungskauf weist gegenüber dem eines Einfamilienhauses einige Besonderheiten auf. Denn Sie erwerben damit nicht einfach ein „Haus auf der Etage“, sondern kaufen sich auch in eine Gemeinschaft mit gesetzlich geregelten Rechten und Pflichten ein. Das gilt für Neubauten genauso wie für Bestandsimmobilien. Das Bürgerliche Gesetzgesetzbuch regelt die Fragen rund um die Eigentumswohnung nur unzureichend. Deshalb gilt seit dem Jahr 1951 das Wohnungseigentumsgesetz. Dieses bestimmt unter anderem die folgenden wichtigen Punkte:
Begründung des Eigentums
Wohnungseigentümergemeinschaft
Verwaltung des Eigentums
Wohnungserbbaurecht und Dauerwohnrecht
Die folgenden Begriffe sollten Sie als Käufer einer Eigentumswohnung unbedingt kennen.