Alles Wichtige rund um den Ehevertrag

Bald läuten auch bei Ihnen die Hochzeitsglocken? Gratulation! Dann ist es an der Zeit, sich über die Feierlichkeiten, die Ringe oder sogar schon die Flitterwochen Gedanken zu machen. Ein Aspekt wird von vielen Brautleuten bei den Vorbereitungen jedoch verdrängt: der Ehevertrag. Was dem rosarot verliebten Paar als unromantische Schwarzmalerei gilt, ist ähnlich wie ein Testament im Ernstfall unersetzbar. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Ehevertrag!

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Was ist ein Ehevertrag?

Mit der Ehe gehen Sie nicht nur einen romantischen Bund für das Leben ein – auch rechtlich ändert sich einiges, beispielsweise Ihr Verhältnis zu Ihrem Besitz. Denn in dem Moment, in dem Sie heiraten, werden Sie und Ihr Partner zu einer „Zugewinngemeinschaft“. Das bedeutet: Alle während der gemeinsamen Zeit neu erworbenen, also „dazugewonnenen“ Güter gehören Ihnen gemeinsam. Im Falle einer Scheidung dann werden diese Güter zwischen Ihnen beiden möglichst gerecht und gleichmäßig aufgeteilt. Möchten Sie vermeiden, dass der Zugewinn aus Ihrer gemeinsamen Zeit auf diese Weise verteilt wird, sollten Sie unbedingt einen Ehevertrag aufsetzen, in dem eine Trennung Ihrer Güter im Falle einer Scheidung festgehalten wird. Ein solcher Ehevertrag wird aber nicht nur geschlossen, um eine komplette Gütertrennung zu vereinbaren; viel häufiger wird er herangezogen, um die Verteilung der gemeinsamen Güter individuell zu regeln. Er kann sich zwar nicht über Erbregelungen hinwegsetzen, ist aber hilfreich, wenn Sie selbst bestimmen wollen, wer was bekommt – sollte eine Ehe doch zu Bruch gehen.

Tipp

Der Ehevertrag sollte unbedingt bei einem Notar abgeschlossen werden, der die Rechtsgültigkeit bestätigt und Sie umfassend berät.

Ist ein Ehevertrag für Sie sinnvoll?

Die Regelung der Gütergemeinschaft stammt noch aus Zeiten, in denen ein Ehepartner (meist die Frau) auf finanziellen Verdienst verzichtete, um sich der Erziehung der Kinder und dem Haushalt zu widmen. Trennte sich das Paar, stand die Frau dann meist ohne finanzielle Mittel da. Durch das System der Gütergemeinschaft war sie also entsprechend durch die Finanzen ihres Partners abgesichert (Versorgungsausgleich).
Heute sind die Familienmodelle deutlich diverser und damit auch die Anforderungen, die bei einer Scheidung an die Verteilung des gemeinsamen Besitzes entstehen.
Besteht nach der Eheschließung eine der folgenden Konstellationen, ist ein Ehevertrag sinnvoll:

Eheform  Begründung 
Große Vermögens- oder Besitzunterschiede zwischen den Partnern Besitz oder Vermögen bleibt beim ursprünglichen Eigentümer. Gerade bei großen Geldsummen oder Immobilien ist ein Vertrag ratsam.
Doppelverdiener ohne Kinder Beide Partner verdienen eigenes Geld und keinem entsteht ein finanzieller Nachteil durch die Ehe. Somit ist ein Versorgungsausgleich nicht nötig.
Unterschiedliche Nationalitäten der Ehepartner Im Regelfall gilt das Scheidungsrecht des Landes, in dem das Paar lebt – das sollte jedoch vertraglich festgehalten werden. Gerade Länder außerhalb Europas haben im Gegensatz zu den EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Regelung bezüglich Güterverteilung und Unterhalt.
Ein Ehepartner als Unternehmer Es wird im Vorhinein festgehalten, dass der nicht am Unternehmen beteiligte Ehepartner nach der Scheidung keine Ansprüche an das Unternehmen stellt, wie beispielsweise Anteile oder sonstige Rechte.

Ein Vertrag – viele Vorteile

Für den Inhalt des Ehevertrags ist keine feste Form vorgegeben – er kann größtenteils nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen angelegt werden. Sie sind sich unsicher, welche Aspekte der Vertrag abdecken soll? Ein Rechtsanwalt für Familienrecht hilft Ihnen beim Aufsetzen des Dokumentes.
Der größte Vorteil eines Ehevertrags ist, dass Sie einen direkten und individuellen Einfluss auf die Aufteilung Ihres zukünftigen gemeinsamen Besitzes haben. So sichern Sie sich einerseits für die Zukunft ab und sind weniger abhängig von Ihrem Ehepartner. Auch eigene Regelungen zum Unterhalt sind in einem gewissen Rahmen möglich. Außerdem werden Absprachen – so hart es klingen mag – zu einem Zeitpunkt getroffen, in dem Sie beide kompromissbereit und dem anderen gegenüber wohlwollend sind. Sie können einzelne Bestandteile diskutieren und eine Lösung finden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.

Haus oder Hund – wer bekommt was?

In unseren Köpfen ist oft noch das absurde Bild verankert, im Falle einer Trennung würde der gesamte Besitz einfach durch zwei geteilt. Während die Vorstellung eines halben Hauses zwar kurzzeitig amüsant ist, stellt eine Scheidung Paare mit gemeinsamem Immobilienbesitz vor große Herausforderungen, besonders, wenn sie dort gemeinsam wohnen! Regeln Sie deshalb unbedingt vertraglich, wer im Trennungsfall das Wohnrecht erhält, ob ein Partner den anderen auslöst oder die Immobilie verkauft und der Erlös fair geteilt wird.
Ein anderes heikles Thema in der Trennungssituation sind gemeinsame Tiere. Obwohl sie oft den – emotionalen – Status in der Familie haben, werden sie juristisch nicht als Kinder oder Lebewesen, sondern als Gegenstände behandelt. Das bedeutet: Kann kein Partner den eindeutigen Besitzanspruch beweisen, zum Beispiel, dass ihm das Tier schon vor der Ehe gehörte, so muss ohne Vertrag eine Lösung gefunden werden. Mit Vertrag kann das einfacher sein: Sie können beispielsweise vertraglich festlegen, dass eine außenstehende und neutrale Person bewertet, wer besser als neuer alleiniger Tierhalter geeignet wäre. Ein Besuchsrecht oder Ähnliches sieht das Gesetz ebenfalls nicht vor. Nur wenn beispielsweise bei mehreren Tieren die Trennung gegen das Tierwohl verstieße, bestimmt ein Gericht, in wessen Obhut die Tiere sollen.