„Eine-für-alle-Klage“ stärkt Verbraucher

Lange hatten Verbraucherschützer für sie gekämpft, seit dem 1. November 2018 ist sie nun Teil des Prozessrechts: die Musterfeststellungsklage, im Justizministerium mitunter auch „Eine-für-alle-Klage“ genannt. Der Clou: Sie ermöglicht es Verbraucherschützern, stellvertretend für viele Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Um Schadenersatz zu erhalten, müssen Betroffene aber nach wie vor selbst aktiv werden. Wir zeigen Ihnen, wie die Musterfeststellungsklage funktioniert.

Musterfeststellungsklage: ein „Meilenstein“ für den Verbraucherschutz

Für Verbraucherschützer ist die neu geschaffene Musterfeststellungsklage nichts Geringeres als ein „Meilenstein“ für den Verbraucherschutz. Tatsächlich wird für Verbraucher nun vieles einfacher. Wer zusammen mit weiteren Verbrauchern von einem Unternehmen geschädigt worden ist, muss künftig nicht mehr selbst vor Gericht ziehen, sondern kann sich einer gemeinschaftlichen Klage anschließen. Damit fällt auch der hohe Zeit- und Kostenaufwand weg, der viele Betroffene in der Vergangenheit von einer Klage abhielt.

Diese Voraussetzungen müssen für eine Klage gegeben sein

Initiiert werden entsprechende Musterfeststellungsklagen von Verbraucherverbänden. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mindestens 50 Betroffene müssen sich in das Klageregister eingetragen haben.
  • Der klagende Verband muss mindestens 350 Mitglieder haben.
  • Der Verband muss seit mindestens vier Jahren registriert sein.

Wichtig: Wie der Name bereits verrät, geht es bei der Musterfeststellungsklage in erster Linie um die Feststellung von Ansprüchen – und damit um einen Stopp der Verjährungsfristen. Bei einem Sieg vor Gericht müssen die Betroffenen im Rahmen einer zweiten Klage selbst die jeweilige Schadenshöhe einfordern.

„Eine-für-alle-Klage“ vor allem für überschaubare Schadenssummen gedacht

Ins Leben gerufen wurde die „Eine-für-alle-Klage“ insbesondere für überschaubare Schäden mit geringen und gut vergleichbaren Schadenssummen. Für Ärgernisse also, für die das Gros der Verbraucher nicht den Zeit- und Kostenaufwand eines Prozesses auf sich nehmen möchte. Die potenziellen Schäden reichen von Flugausfällen über ungültige Vereinbarungen mit Versicherungen bis hin zu überteuerten Strompreisen. Doch auch den Betroffenen im Dieselskandal kommt die Musterfeststellungsklage zugute.

Ist eine Sammelklage dasselbe wie eine Musterfeststellungsklage?

Die „Sammelklage“ ist im allgemeinen Sprachgebrauch deutlich präsenter als die Musterfeststellungsklage. Es handelt sich jedoch um zwei verschiedene Klagetypen. Die Möglichkeit einer Sammelklage gibt es etwa in den USA, nicht aber in Deutschland. Im Rahmen einer Sammelklage werden automatisch alle Betroffenen einbezogen. Nur wer aktiv austritt, ist nicht Teil der Klage. Die Musterfeststellungsklage dagegen setzt die Aktivität der Betroffenen voraus.

So gehen Sie als Geschädigter im Dieselskandal vor

Die erste Klage des neuen Typs richtet sich gegen die Volkswagen AG. Eingereicht hat sie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC direkt am 1. November. Das schnelle Handeln hat einen guten Grund. Infolge einer Verjährung können Geschädigte nur noch bis Ende des Jahres Schadenersatz einfordern. Wer sich der Musterfeststellungsklage anschließt, hat damit vor allem Zeit gewonnen: Die Klage stoppt die Verjährung. Um sich der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal anzuschließen, ist eine Eintragung ins entsprechende Klageregister beim Bundesamt für Justiz erforderlich. Dies wird voraussichtlich ab Mitte November möglich sein.
Sollten vzbv und ADAC vor Gericht einen Sieg erstreiten, sind allerdings wieder die geschädigten Dieselfahrer gefordert. So kann im Zuge der Musterfeststellungsklage nur das unrechtmäßige Handeln der Volkswagen AG festgestellt werden. Konkrete Schadenersatzhöhen müssen von jedem Geschädigten vor Gericht selbst eingefordert werden. Es besteht jedoch die Chance, dass VW nach einer Verurteilung mit Blick auf seinen Ruf ohne weitere Klage für Schäden aufkommt.