12.10.2021

Elterngeld 2021 – was ist neu?

Elterngeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für junge Familien: Im Jahr 2020 bezogen laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) rund 1,9 Millionen Eltern die finanzielle Hilfe vom Staat. Darunter sind 462.300 Väter, die bewusst eine Zeit lang der Familie zuliebe im Beruf kürzertraten – jeder vierte Elterngeldbeziehende war männlich. Durch die Elterngeld-Reform sollen Familien mehr Freiräume erhalten. Denn die neuen Regeln ermöglichen es Eltern, Job und Familienalltag flexibler zu vereinen.

Was ist Elterngeld und wer bekommt es?

Gemeinsame Familienzeit ist kostbar. Vor allem das erste Jahr nach der Geburt erleben Eltern mit ihrem Nachwuchs besonders intensiv. Damit die Kinderbetreuung daheim nicht an finanziellen Mitteln scheitert, gibt es Elterngeld: Mit bis zu 1.800 Euro im Monat sichert Elterngeld die Lebensgrundlage von Familien – damit haben Sie den Kopf frei, Ihre Kinder beim Heranwachsen zu begleiten.

Die Höhe der Familienleistungen richtet sich nach der persönlichen Einkommenssituation. Wenn Mutter oder Vater vorübergehend weniger bzw. gar nicht mehr ihrer beruflichen Tätigkeit nachgeht, gleicht die staatliche Finanzspritze fehlendes Einkommen zumindest anteilig aus. Elterngeld steht beispielsweise auch Hausfrauen bzw. -männern und Studierenden zur Verfügung, die vor der Geburt ihres Kindes kein Einkommen hatten. Für Spitzenverdiener sind seit der Reform allerdings keine Leistungen mehr vorgesehen: Die Einkommensgrenze ist nun auf 300.000 Euro im Jahr für Paare (zuvor 500.000 Euro) festgelegt. Für Alleinerziehende liegt sie nach wie vor bei 250.000 Euro.

Die finanzielle Unterstützung für frischgebackene Eltern ist als Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus erhältlich. Die Leistungen lassen sich einzeln oder kombiniert beziehen – ab der Geburt bis maximal 28 Monate je nach Elterngeld-Variante.

Dank Elterngeld bestehen für Familien mehr Möglichkeiten, sich um Säuglinge und Kleinkinder zu kümmern. Doch die Wünsche und Bedürfnisse von Eltern wandeln sich im Laufe der Zeit: Heute ist es Familien wichtiger, für ihre Kinder da zu sein und trotzdem ihre berufliche Karriere fortsetzen zu können. Auch möchten sich mehr Väter in die Kinderbetreuung einbringen. Für viele Eltern ist es längst selbstverständlich, die Aufgaben rund um Haushalt und Kinder partnerschaftlich zu managen. Auf diese Forderungen geht nun die Elterngeld-Reform stärker ein und bringt eine Anzahl an Verbesserungen.

Tipp

Mit dem Elterngeldrechner können Sie Ihre persönlichen Leistungen berechnen und die Elternzeit planen. Die Beantragung ist je nach Regelung für Ihr Bundesland online über ElterngeldDigital oder per Antragsformular möglich.

Elterngeld ab 1. September – „flexibler, partnerschaftlicher und einfacher”

Kinder und Beruf miteinander zu vereinbaren, ist für viele Familien ein alltäglicher Balanceakt. Neue Elterngeldregelungen sollen dazu beitragen, insgesamt mehr Möglichkeiten hinsichtlich Betreuung und Berufstätigkeit zu schaffen. Diese Reform nennt sich „Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“. Die Regelungen sind für alle Eltern relevant, deren Kinder ab dem 1. September 2021 zur Welt kommen. Die Reform stützt sich auf drei wesentliche Punkte:

  • zusätzliche Teilzeitmöglichkeiten
  • mehr Elterngeld für frühgeborene Kinder
  • weniger Bürokratie und vereinfachte Antragstellung

Teilzeitarbeit – zulässige Arbeitszeit auf 32 Wochenstunden erhöht

Arbeit in Teilzeit stellt für viele Eltern einen guten Kompromiss dar: Eine kürzere Arbeitszeit schafft mehr Freiräume für die Familie. Gleichzeitig trägt der Job dazu bei, die Haushaltskasse aufzubessern. Die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit wurde in verschiedenen Bereichen optimiert:

  • Während des Elterngeldbezugs dürfen Mütter und Vätern nun bis zu vier vollen Arbeitstagen in der Woche ihrem Beruf nachgehen. Die zulässige Arbeitszeit erhöht sich von 30 auf 32 Wochenstunden. Für den Partnerschaftsbonus sind ab sofort 24 bis 32 Wochenstunden zulässig.
  • Der Partnerschaftsbonus lässt sich jetzt flexibel zwischen zwei und vier Monaten beziehen. Damit ist es nicht mehr erforderlich, dass beide Elternteile parallel mindestens vier Monate in Teilzeit beschäftigt sind.
  • Wer gleichzeitig Kurzarbeitergeld oder Krankengeld erhält, braucht keine Abzüge zu befürchten: Einkommensersatzleistungen wie diese reduzieren nicht mehr die Höhe des Elterngeldes. Die Elterngeld-Reform berücksichtigt damit besondere Situationen, die infolge der Coronapandemie gehäuft auftreten.

Mehr Geld für Eltern von Frühchen – bis zu vier Elterngeldmonate zusätzlich

Für Familien mit frühgeborenen Babys geht es in den ersten Monaten erst recht turbulent zu. Damit sich Eltern in dieser nervenaufreibenden Zeit nicht auch noch um ihr Einkommen sorgen müssen, erhalten sie zusätzliche finanzielle Unterstützung. Bei einem frühen Start ins Familienleben haben sie Anspruch auf bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld. Die Bezugsdauer richtet sich nach dem Geburtstermin, sie bekommen:

  • einen Monat extra bei einer Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin
  • zwei Monate extra bei einer Geburt mindestens acht Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin
  • drei Monate extra bei einer Geburt mindestens zwölf Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin
  • vier Monate bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin

Einfachere Abläufe und Klarstellungen

Vereinfachungen und rechtliche Klarstellungen sollen das Prozedere für Eltern und Verwaltung leichter machen. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Elternteile mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften haben die Option, wie Nicht-Selbstständige im Rahmen der Elterngeldbemessung behandelt zu werden.
  • Außerdem geht es weniger bürokratisch zu. Denn einen Nachweis über ihre erbrachte Arbeitszeit müssen Eltern nur noch in Ausnahmefällen einreichen.

Tipp

Elterngeld ist trotz der Verbesserungen nach wie vor ein komplexes Thema. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit der Planung auseinander – am besten schon während der Schwangerschaft. Beispielsweise kann es auch sinnvoll sein, vor der Geburt die Steuerklasse zu wechseln. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.