04.01.2022

SPACs – was ist dran am Börsentrend?

Vor allem in den USA boomen aktuell Börsen­gänge sogenannter SPACs. Die Abkürzung steht für „Special Purpose Acquisition Companies“, zu Deutsch Ak­quisitions­zweck­gesell­schaften. Dahinter verbergen sich Mantel­firmen, die andere Unter­nehmen kaufen, um sie an die Börse zu bringen. Anleger können sich über den Kauf von Aktien an SPACs beteiligen. Klein­anleger sollten jedoch lieber die Finger davonlassen, empfiehlt die Finanz­aufsicht BaFin.

Unsere Empfehlung

Das Wertpapierangebot der Postbank

Huckepack an die Börse

SPACS sind nicht operativ tätig, das heißt, dass sie weder etwas produzieren noch eine Dienst­leistung anbieten. Ihr Geschäfts­inhalt besteht allein darin, im Rahmen eines Börsen­gangs Kapital von Investoren einzusammeln. Damit soll anschließend ein Erfolg ver­sprechendes, nicht börsen­gelistetes Unter­nehmen in den Mantel aufgenommen, also fusioniert werden, um es ohne einen oft aufwendigen und teuren klassischen Börsen­gang (engl. Initial Public Offering, IPO) an die Börse zu bringen. Vor allem für junge, wachstums­starke Unter­nehmen kann die Übernahme durch eine SPAC ein schnellerer und kosten­günstigerer Weg an die Börse sein als ein klassischer IPO. Da beim Börsen­gang einer SPAC zumeist noch nicht bekannt ist, welches konkrete Ziel­unternehmen tatsächlich gekauft wird, werden die Mantel­firmen auch als „Blanko­scheck­gesell­schaften“ bezeichnet.

Ganz neu sind diese Konstellationen nicht: Die US-Analyse­plattform SPAC Analytics verzeichnete von 2003 bis 2019 im Schnitt rund 23 SPAC-IPOs pro Jahr. Jüngst nahm ihre Zahl jedoch deutlich zu: 2020 stieg die Zahl der SPAC-Börsen­gänge auf einen vor­läufigen Rekord von 248. Anfang November 2021 lag sie für dieses Jahr bereits bei über 500. Im Februar 2021 ging erstmals seit vielen Jahren wieder eine in Deutschland gegründete Mantel­firma an die Börse. Mitte Juli gelang es ihr, ein Berliner Start-up zu übernehmen und dadurch an die Börse zu bringen.

Diese Regeln gelten für SPACs

Die grund­sätzliche Ausgestaltung von SPACs ist vor allem durch US-ameri­kanische Bestimmungen und die Vorschriften der Börsen­betreiber vorgegeben. Einzelheiten, etwa zu den Sektoren, aus denen die anvisierten Ziel­unternehmen stammen sollen, finden sich im Prospekt der jeweiligen Mantel­firma. In der Regel wird das durch die Ausgabe von Aktien eingeworbene Kapital zunächst auf ein gering verzinstes Treu­hand­konto eingezahlt. Ist ein Übernahme­kandidat gefunden, ent­scheiden die Aktionäre für gewöhnlich mit einer Mehrheit von mindestens 50 Prozent über die von der SPAC-Geschäfts­führung vorgeschlagene Unter­nehmens­zusammen­führung. Wer der Zusammen­führung zustimmt, hält danach entsprechend seinem eingezahlten Kapital Anteile an dem neuen Unter­nehmen. Wer nicht zustimmt, kann die Aktien der SPAC in der Regel zum Ausgabe­preis zurückgeben. Wichtig: Das gilt auch für Anleger, die ihre Aktien über die Börse zu einem höheren Preis als dem Ausgabe­preis erworben haben. Sie machen also in diesem Fall möglicher­weise Verlust. Kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums – in der Regel maximal zwei Jahre – keine Unter­nehmens­zusammen­führung erreicht werden, sehen die Vertrags­bedingungen meist vor, dass die SPAC liquidiert wird.

Erhebliche Risiken

Bis zum Zeit­punkt des Börsen­gangs einer SPAC werden deren Aktien über­wiegend institutionellen Investoren angeboten. Danach sind sie frei handelbar, können also auch von Privat­personen gekauft werden. Rendite­chancen ergeben sich insbesondere, wenn es der SPAC gelingt, ein Ziel­unternehmen zu übernehmen, das langfristig vielver­sprechende Gewinn­aussichten aufweist. Denn dann könnten auch die Kurse und damit die Rendite­chancen für die Investoren steigen. Mit diesen Chancen „gehen allerdings erhebliche Risiken einher“, warnt die Finanzaufsicht BaFin. Über die mit jeder Einzel­investition typischer­weise verbundenen Risiken hinaus ergeben sich diese unter anderem daraus, dass der Kauf von SPAC-Aktien eine Investition ins Unbekannte ist. Chancen und Risiken sind deshalb kaum seriös zu bewerten. Entscheiden sich die SPAC-Gründer für eine Ziel­gesellschaft, die nicht erfolgreich ist, kann sich das nach dem Zusammen­schluss negativ auf den Aktien­kurs des fusionierten Unter­nehmens auswirken. Kommt es zu keiner Über­nahme eines geeigneten Unter­nehmens und die SPAC wird aufgelöst, kann der Liquidations­erlös unter dem Ausgabe­preis der Aktien liegen.

Für Klein­anleger, die ein sehr hohes Anlage­risiko scheuen, heißt es in Sachen SPACs also eher: Finger weg! Statt­dessen könnte sich ein breit gestreutes Invest­ment anbieten, zum Beispiel in aktiv gemanagte Fonds.