11.01.2022

Wer bald einen neuen Führerschein beantragen muss

In den kommenden Jahren müssen per Gesetz alle Pkw- und Motorrad-Führerscheine gegen neue Dokumente umgetauscht werden. Der Grund: höhere Fälschungssicherheit. Schon Anfang 2022 laufen die ersten alten Führerscheine ab. Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland verlieren dadurch in den nächsten Jahren nach und nach ihre Gültigkeit. Machen Sie sich hier schlau, wann die Umtauschfrist für Ihre Fahrerlaubnis abläuft und was zu beachten ist.

Der „Lappen“ hat ausgedient – spätestens im Jahr 2033

Haben Sie auch manchmal Ihren Spaß dabei, mit Freunden alte Führerscheinfotos zu vergleichen, die den Zeitgeist aus Jugendtagen widerspiegeln? Eine Vorgabe der EU mit dem sperrigen Namen „Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)“ macht dem nun ein Ende: Alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Jahren durch neue Führerscheine im Kartenformat ausgetauscht werden. Dazu gehören die grauen oder rosa „Lappen“ sowie die älteren Plastikkarten.

Von der Umtauschpflicht sind in Deutschland an die 43 Millionen Fahrerlaubnisse betroffen: etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) und rund 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013).

Nur 15 Jahre gültig

Die EU-Richtlinie betrifft im Wesentlichen zwei Änderungen. Zum einen erhalten die Fahrerlaubnisse EU-weit ein einheitliches und fälschungssicheres Muster. Zum anderen haben sie eine Gültigkeit von nur 15 Jahren, dann steht der nächste Umtausch an. Weil Passfoto und Personendaten auf diese Weise regelmäßig aktualisiert werden, erschwert auch das mögliche Fälschungen. Darüber hinaus geht es darum, alle Führerscheine in einer Datenbank zu erfassen, um Missbrauch zu vermeiden.

Ansprechpartner für den Umtausch ist die Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnsitzes. Das Ganze ist ein reiner Verwaltungsakt. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen und mit ihr die bisherigen Fahrerlaubnisklassen (z. B. Klasse 2, 3 oder ehemalige DDR-Klassen). Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder gar eine Wiederholung der Fahrprüfung sind nicht nötig.

Zeitlicher Stufenplan

Um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden, sind die Umtauschfristen gestaffelt. Die erste endete eigentlich am 19. Januar 2022, wurde aber aufgrund von Corona bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Wer wann dran ist, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Wer seinen Führerschein schon vor der für ihn geltenden Frist umtauschen möchte, kann das aber jederzeit tun.

Für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend:

Geburtsjahr Umtauschfrist
vor 1953 bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958 bis 22. Juli 2022
1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024
1971 oder später bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend:

Ausstellungsjahr
Umtauschfrist
1999 bis 2001
bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004
bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007
bis 19. Januar 2028
2008 bis 19. Januar 2029
2009 bis 19. Januar 2030
2010 bis 19. Januar 2031
2011 bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
bis 19. Januar 2033

Führerscheininhaber mit einem Geburtsjahr vor 1953 müssen ihre Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig von deren Ausstellungsjahr.

Die offizielle landesweit gültige Fahrerlaubnis namens Führerschein führte hierzulande 1909 der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II., ein: mit dem „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. Zuvor benötigten Kraftfahrer ein „Prüfungsattest für Explosionsmotoren“ oder eine „Chauffeur-Befähigung“, deren Gültigkeit jeweils auf einzelne Fürstentümer beschränkt war. In der DDR hieß der Führerschein offiziell Fahrerlaubnis, weil das Wort „Führer“ nach Meinung der Behörden zu sehr an den Nationalsozialismus erinnerte.

Tipp

Wenn Sie Ihren Führerschein schon vor der für Sie geltenden Frist umtauschen möchten, können Sie das jederzeit gerne erledigen.

Das brauchen Sie für den Umtausch

Um Ihren Führerschein umzutauschen, nehmen Sie Folgendes zur örtlichen Führerscheinstelle mit:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto (35 mm breit, 45 mm hoch)
  • Ihren aktuellen Führerschein
  • rund 25 Euro als Gebühr

Wichtig zu wissen: Wenn Ihr alter Papier-Führerschein nicht an Ihrem aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurde, müssen Sie der Führerscheinstelle eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde vorlegen. Sie können diese Abschrift per Post, telefonisch oder auch online beantragen.

Wer versäumt, seinen Führerschein rechtzeitig umzutauschen, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Er muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen – und sich natürlich anschließend um den Umtausch kümmern. Lkw- oder Busfahrern ohne gültige Dokumente droht sogar ein Strafverfahren. Coronabedingt beschränken Behörden derzeit vielerorts ihre Öffnungszeiten. Daher kann es schwierig sein, jetzt noch kurzfristig bis zum 19. Januar einen Termin zu bekommen. Geldbußen soll es daher bis zum 19. Juli nicht geben. Dennoch ist es ratsam, sich schnellstmöglich um einen Termin zu kümmern.

Tipp

Und übrigens: Sie dürfen Ihren alten Führerschein behalten. Er wird allerdings gestanzt und dadurch entwertet. Vielleicht bleibt Ihr altes Porträt ja trotzdem erkennbar …