05.07.2022

Wissenswertes über das 9-Euro-Ticket

Mehr als 16 Millionen Mal wurde das 9-Euro-Ticket bereits verkauft (Stand: 15. Juni 2022). Die Besitzer können einen ganzen Monat lang damit bundesweit im Nahverkehr reisen. Doch wer hat schon alle Nutzungsbedingungen im Kopf?

Wie lange ist das 9-Euro-Ticket gültig?

Das Angebot des 9-Euro-Tickets gilt bis zum 31. August 2022. Jeweils für einen Kalendermonat müssen Nutzer ein Exemplar zum Preis von neun Euro erwerben. Es ist dann vom ersten bis zum letzten Tag des Monats gültig.

Welche öffentlichen Verkehrsmittel können genutzt werden?

Das 9-Euro-Ticket berechtigt zum Fahren im Öffentlichen Personennahverkehr. Darunter fallen zum Beispiel alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn, aber auch Busse, Straßen-, S- und U-Bahnen – unabhängig vom jeweiligen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbund. Die Besitzer können es beliebig oft und bundesweit einsetzen. Sie können damit aber auch ausländische Bahnhöfe ansteuern, bei denen die Fahrkarten des Deutschlandtarifs gelten. Dazu zählen zum Beispiel Salzburg, Kufstein, Schaffhausen, Lauterbourg und Wissembourg. Für andere Fahrten im Ausland berechtigt der Fahrschein nicht.

In Fernverkehrszügen, also im IC, EC oder ICE, ist das 9-Euro-Ticket nicht gültig. Allerdings: Verspätet sich der Regionalzug um mehr als 20 Minuten oder fällt er aus und die nächste Verbindung besteht erst wieder in 20 Minuten, dürfen auch 9-Euro-Ticket-Nutzer in einen Fernverkehrszug einsteigen. Sie müssen jedoch zuvor ein Fernverkehrsticket kaufen und können sich dieses am Ende ihrer Reise beim Servicecenter der Deutschen Bahn erstatten lassen.

Vorsichtig sollten Reisende sein, falls der von ihnen genutzte IC eine zusätzliche Kennung als Regional Express (RE) führt. Diese Verbindungen sind in der Regel nicht mit dem 9-Euro-Ticket bezahlt. Eine Ausnahme gilt für Pendler, die die Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen nutzen: Sie dürfen mit dem 9-Euro-Ticket in den dort verkehrenden IC einsteigen. Das gleich gilt für Reisende, die zwischen Bremen und Norddeich beziehungsweise auf einigen Strecken von und nach Berlin unterwegs sind: Waren sie schon vor dem Beginn der 9-Euro-Ticket-Aktion (also vor dem 1. Juni 2022) Abo-Kunden der Deutschen Bahn, können sie mit ihrem Jahres- oder Jobticket weiterhin in die IC-Züge einsteigen. Übrigens: Das 9-Euro-Ticket berechtigt auch nicht zu Fahrten im Flixtrain, in Fernbussen, in Anruf-Sammeltaxen oder in Taxibussen.

Wo kann das 9-Euro-Ticket gekauft werden?

Ein 9-Euro-Ticket kann in den Fahrgastcentern, am Fahrkartenautomaten, online oder über die DB-App beziehungsweise die App des Verkehrsunternehmens oder -verbunds gekauft werden. Beim Kauf muss der Name des Reisenden angegeben werden. Allerdings kann man es für eine andere Person erstehen – im Laufe des Kaufprozesses muss ein entsprechendes Feld angekreuzt und der Name des tatsächlichen Nutzers eingegeben werden. Da das Ticket nicht übertragbar ist, müssen sich Reisende bei einer Fahrkartenkontrolle mit ihrem Personalausweis oder Reisepasse ausweisen. Wer bereits vor dem Juni 2022 im Besitz einer Nahverkehrs-Abos war, also zum Beispiel ein Jahres- oder ein Jobticket hatte, erhält eine Gutschrift oder eine Erstattung über den Differenzbetrag zwischen dem Abopreis und dem 9-Euro-Ticket für drei Monate.

Was gilt es noch zu beachten?

Weitere Besonderheiten des 9-Euro-Tickets sind:

  • Es gilt ausschließlich für Reisen in der zweiten Klasse.
  • Reservierungen können, falls im Nahverkehr überhaupt möglich, vorgenommen werden, sind aber kostenpflichtig. Abo-Kunden, die bereits eine Reservierung hatten, können diese weiterhin nutzen.
  • Besitzer des Tickets können darauf kein Fahrrad mitnehmen, sondern müssen einen separaten Fahrschein kaufen.
  • Kinder, die zwischen 6 und 14 Jahre alt sind, benötigen ein eigenes 9-Euro-Ticket. Für jüngere Kinder ist die Reise mit dem Zug kostenfrei.
  • Wer vor dem 1. Juni 2022 eine Abo-Karte hatte, durfte oftmals abends oder am Wochenende eine zweite Person oder ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Das Privileg gilt für diesen Personenkreis weiterhin, jedoch nur in jenem Gebiet, in dem auch das Abo gültig ist.
  • Für größere Hunde, die einen eigenen Fahrschein benötigen, gilt das 9-Euro-Ticket nicht. Für sie müssen die Halter einen regulären Fahrschein lösen.