Innovativ durch die Krise – Förderprogramme nutzen

Alte Geschäftsmodelle neu überdenken und Innovationen wagen – die Corona-bedingte Krise gibt Unternehmen einen kräftigen Entwicklungsschub. Viele Betriebe haben erkannt, welche enorme Bedeutung Themen wie Digitalisierung haben. Eine der größten Herausforderungen dabei ist nur: Oftmals fehlt es an Geld für wichtige Investitionen. Die Bundesregierung bietet Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben finanzielle Hilfe – beispielsweise mit den Förderprogrammen „Digital Jetzt“ und „unternehmensWert:Mensch”.

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Warum sollten sich Unternehmen gerade jetzt weiterentwickeln?

Die Corona-Pandemie lässt die Weltwirtschaft schrumpfen und trifft auch viele deutsche Betriebe mit voller Härte, bietet jedoch für Unternehmer und Selbstständige auch große Chancen. Denn nur, wer sich jetzt weiterentwickelt und seine Widerstandsfähigkeit stärkt, verschafft sich Wettbewerbsvorteile und ist für künftige Krisen besser gewappnet. Der Staat unterstützt Sie dabei.

Digital Jetzt – „echte“ Digitalisierung voranbringen

Die anhaltende Krise zwingt Unternehmen dazu, neue Wege zu beschreiten – die sie bislang vielleicht nicht in Betracht gezogen haben, weil schlicht kein Anlass bestand. Infolge der Corona-Pandemie hat sich ein Thema besonders herauskristallisiert: der Megatrend Digitalisierung. Der „Digitalisierungsindex Mittelstand 2020/21“ der techconsult im Auftrag der Deutschen Telekom bestätigt diese Entwicklung und zeigt, dass digitalisierte Unternehmen bislang besser durch die Krise kommen. Die Top 10 der befragten Mittelständler konnten ihre Umsätze dank digitaler Prozesse um knapp 75 Prozent steigern.

Mit Videokonferenzen via Zoom allein ist es jedoch nicht getan. Unternehmen müssen in die „Digitalisierungsoffensive“ gehen und klare Projekte definieren – was von Betrieb zu Betrieb anders aussehen kann.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat für die Realisierung solcher Ideen zum 7. September 2020 ein neues Förderprogramm aufgelegt. Das Ziel der Förderung ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dazu zu motivieren,

  • in digitale Technologien zu investieren und
  • ihre Beschäftigten in Digitalthemen weiterzubilden.

Was wird gefördert?

Das Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“
stützt sich auf zwei Förderbereiche:

  • Fördermodul 1 „Investition in digitale Technologien“ dient der Anschaffung von Soft- und Hardware, die unter anderem für die betriebliche Vernetzung vorgesehen ist. Beispiele hierfür sind 3-D-Druck, Cloud-Anwendungen und Künstliche Intelligenz (KI).
  • Fördermodul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ soll Unternehmen dazu befähigen, ihr Personal für die digitale Zukunft weiterzubilden. Gefördert werden Angebote, die nach ISO 9001 zertifiziert bzw. nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) akkreditiert sind.

Wer erhält die Förderung?

Die Fördermittel stehen KMU aller Branchen zur Verfügung, die drei bis 499 Angestellte beschäftigen – und ein förderfähiges Digitalisierungsvorhaben planen.

Welche Art von Fördermitteln gibt es?

Die Fördergelder werden als Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt. Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerke (z. B. alle Zulieferer eines bestimmten Produkts in der Automobilindustrie) erhalten bis zu 100.000 Euro. Im Gegensatz zu Förderdarlehen müssen diese Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden. Wie viel Geld es tatsächlich gibt, richtet sich nach der Höhe der Investitionen und der Größe des Unternehmens. Für Kleinunternehmer sind anteilig an den Investitionsausgaben höhere Zuschüsse vorgesehen.

Was sind die Voraussetzungen?

Der Förderantrag stellt Unternehmen eine Reihe an Fragen, die sich auf deren Digitalisierungsplan beziehen. Antragsteller werden unter anderem dazu aufgefordert, ihr Projekt genau zu beschreiben und den aktuellen Digitalisierungsstand darzustellen.
 

Tipp

Wichtig: Es können nur Vorhaben gefördert werden, die sich noch nicht in der Umsetzung befinden. Unternehmen sollten den Antrag daher frühzeitig stellen.

Die Zuteilung des Förderbudgets erfolgt nach einem monatlichen Losverfahren. Interessierte Unternehmen können sich über das Antragstool dafür anmelden.

unternehmensWert:Mensch – Personalpolitik als Erfolgsfaktor

Personalstrategien sind für Unternehmen wichtiger denn je. Während der Fachkräftemangel mittlerweile flächendeckend fast alle Branchen betrifft, kamen im vergangenen Jahr neue Herausforderungen dazu: Das Homeoffice ist heute die gängige Arbeitsform – selbst in Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ein solches Angebot vor der Krise stets verwehrten. Als wichtigste HR-Trends im Jahr 2021 sehen Branchenexperten diese Themen:

  • Digitalisierung in der Arbeitswelt
  • Lernprozesse für Mitarbeiter und Unternehmet
  • Diversity Management
  • Authentizitätsgedanke bei Mitarbeiterführung

Kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es jedoch nicht selten am Know-how, um diese Themen richtig anzugehen. Das Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) setzt hier an: Betriebe können Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, um eine moderne, mitarbeiterorientierte Personalstrategie zu entwickeln. Dadurch sollen KMU dazu befähigt werden, angemessen auf Veränderungen – wie etwa infolge des demografischen Wandels – zu reagieren und eine positive Unternehmenskultur zu etablieren.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Förderungen durchlaufen Unternehmen drei Stufen:

  1. Bei einer kostenlosen Erstberatung geht es zunächst darum, den Veränderungsbedarf zu eruieren. Erfüllt der Betrieb die Förderkonditionen, stellt die Erstberatungsstelle einen Beratungsscheck aus.
  2. Die Prozessberatung zielt darauf ab, betriebsspezifische Lösungsstrategien für das Personalmanagement zu erarbeiten. Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu zehn Beratungstage zu beanspruchen.
  3. Sechs Monate nach der Beratung findet ein Ergebnisgespräch statt. Die Beratungsstelle vermittelt bei Bedarf weiterführende Unterstützungsangebote.

Wer erhält die Förderung?

Die Beratung steht KMU offen, die ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben. Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen (siehe unten).

Welche Art von Fördermitteln gibt es?

Anstelle von Fördergeldern oder -krediten geht es bei diesem Programm um Beratungsangebote. Dahinter steht das Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit.
 

Was sind die Voraussetzungen?

Förderberechtigt sind Unternehmen, deren Jahresumsatz geringer als 50 Mio. Euro ist oder deren Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. Euro liegt. Die Firma muss zudem seit mindestens zwei Jahren bestehen und weniger als 250 Beschäftigte (davon mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit) haben. Ausnahmen davon bestehen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und NRW: Hier können nur Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern gefördert werden.
 

Tipp

Wenn Sie sich für die Teilnahme am Programm interessieren, gehen Sie wie folgt vor: Suchen Sie nach einer Erstberatungsstelle in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin.

Einzelhandel, Gastgewerbe & Co. – die passende Förderung finden

Betriebliche Investitionen verlangen nach einem soliden Finanzierungskonzept: Neben Eigenmitteln kommen dafür Business-Kredite und Fördermittel in Betracht. Die Tabelle stellt Ihnen einen Überblick zu einigen ausgewählten Förderprogrammen vor. Diese sind der Förderdatenbank des Bundes entnommen. 

Branche Förderprogramme
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