Schon 2021 wurde das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder kurz Lieferkettengesetz genannt, vom Bundestag verabschiedet. Am 1. Januar 2023 tritt es in Kraft. Das Gesetz soll grundlegende Menschenrechte in der globalen Wirtschaft besser schützen und insbesondere ein Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit durchsetzen. Auch der Umwelt- und Gesundheitsschutz entlang der Lieferketten soll damit verbessert werden. Die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten leiten sich aus den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) ab, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet wurden. Sie sehen neben Staaten auch Unternehmen in der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte.
Viele Unternehmen sehen durch das Gesetz mehr Bürokratie und höhere Kosten auf sich zukommen. Das hat eine im Februar 2022 durchgeführte Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter rund 2.500 international tätigen Unternehmen aller Größenklassen ergeben. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig und intensiv mit den Anforderungen des LkSG auseinanderzusetzen. Was sich hinter dem Gesetz verbirgt, zeigt unser Kurzüberblick.