Lieferketten

Neue Pflichten für deutsche Unternehmen

Wie sich Unternehmen auf das neue Lieferkettengesetz vorbereiten können.

Schon 2021 wurde das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder kurz Lieferkettengesetz genannt, vom Bundestag verabschiedet. Am 1. Januar 2023 tritt es in Kraft. Das Gesetz soll grundlegende Menschenrechte in der globalen Wirtschaft besser schützen und insbesondere ein Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit durchsetzen. Auch der Umwelt- und Gesundheitsschutz entlang der Lieferketten soll damit verbessert werden. Die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten leiten sich aus den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) ab, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet wurden. Sie sehen neben Staaten auch Unternehmen in der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte.

Viele Unternehmen sehen durch das Gesetz mehr Bürokratie und höhere Kosten auf sich zukommen. Das hat eine im Februar 2022 durchgeführte Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter rund 2.500 international tätigen Unternehmen aller Größenklassen ergeben. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig und intensiv mit den Anforderungen des LkSG auseinanderzusetzen. Was sich hinter dem Gesetz verbirgt, zeigt unser Kurzüberblick.

Quelle (soweit nicht anders angegeben): Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Stand 2022

Auch kleine und mittlere Unternehmen indirekt betroffen

60 Prozent der direkt vom Gesetz betroffenen Unternehmen hatten laut DIHK-Umfrage bereits Anfragen zu menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken in ihrer Lieferkette von Auftraggebern und Kunden, aber auch von Lieferanten und Banken. Dass das Thema Menschenrechte und Umwelt auch für die nicht direkt vom Lieferkettengesetz betroffenen Betriebe immer wichtiger wird, zeigen weitere Umfrageergebnisse: Bei Betrieben mit 250 bis 999 Mitarbeitern verzeichnete mehr als die Hälfte entsprechende Anfragen. Selbst bei den Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten waren es fast 40 Prozent.

Eine Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Die direkt betroffenen größeren Unternehmen geben laut DIHK ihre Pflichten häufig in Form eines „Code of Conduct“ oder von Regressklauseln an ihre Lieferanten weiter. Diese stammen oft aus dem Bereich der KMU und müssen zum Beispiel durch die Beantwortung umfassender Fragebögen die erforderlichen Informationen beisteuern und daher wiederum ihre eigene Lieferkette genau kennen.

Wie sich Unternehmen auf die neuen Pflichten vorbereiten können

Unternehmen haben eine Reihe von Möglichkeiten, die unter das Lieferkettengesetz fallenden Menschenrechts- und Umweltrisiken zu begrenzen:

  • Durchführung einer Risikoanalyse
  • Kooperative Zusammenarbeit mit Zulieferern
  • Festlegung eines Verhaltenskodex als Bestandteil des Liefervertrags und entsprechende Erklärungen auf Geschäftspapieren
  • Durchführung von Zertifizierungsverfahren und Audits
  • Durchführung von Schulungen, auch bei Zulieferern im Ausland
  • Einbindung externer Dienstleister, etwa für die Überprüfung von Zulieferern oder die Einführung eines Risikomanagements
  • Einführung von digitalen Lösungen zur Nachverfolgung in den Lieferketten
  • Einführung eines Beschwerdemechanismus
  • Beteiligung an Brancheninitiativen

Viele Unternehmen sind laut der DIHK-Umfrage diesbezüglich bereits aktiv geworden.

EU-Lieferkettengesetz

Im Februar 2022 hat die EU-Kommission einen eigenen Gesetzentwurf zur Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorgelegt. Der Entwurf für das europäische Lieferkettengesetz geht deutlich über das deutsche Pendant hinaus. Unter anderem soll es bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz gelten – in einer Reihe von Branchen auch für noch kleinere Unternehmen. Nach einer Annahme des Entwurfs durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat sollen die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit bekommen, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Nützliche Links

  • Originaltext des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
  • Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu menschenrechtlicher Sorgfalt.
  • Der CSR-Risiko-Check ist ein Online-Tool der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung zur Einschätzung lokaler Menschenrechtssituationen sowie von Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards im Ausland.
  • Der KMU-Kompass der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der Kernprozesse menschenrechtlicher Sorgfalt im Unternehmen.
  • Der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte bietet Unternehmen Fallstudien, Hintergrundinformationen und Anleitungen aus dem Unternehmensalltag.
  • Das Infoportal Menschenrechtliche Sorgfalt des Deutschen Global Compact Netzwerks unterstützt Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt mit Prozesshilfen, Zugang zu Self-Assessment-Tools und Argumentationshilfen.

Stand: Juli 2022; alle Angaben ohne Gewähr

Bildnachweis: iStockphoto (Ridofranz / Cecilie_Arcurs)

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