Schutz vor teuren Fehlern

Für wen sich eine Vermögenshaftpflichtversicherung bezahlt machen kann.

Klei­ne Feh­ler haben manch­mal große Fol­gen. So wie jüngst bei einem süd­deut­schen IT-​Dienstleister, der den Auf­trag be­kom­men hatte, die Soft­ware eines Kun­den neu zu pro­gram­mie­ren, um des­sen Lie­fer­ket­ten­ma­nage­ment zu op­ti­mie­ren. Durch einen Pro­gram­mier­feh­ler konn­ten in der Folge bei dem Un­ter­neh­men ta­ge­lang keine Waren an­ge­nom­men oder aus­ge­lie­fert wer­den. Der Auf­trag­ge­ber for­der­te den Aus­gleich des ihm da­durch ent­stan­de­nen fi­nan­zi­el­len Ver­lusts und droh­te mit einer Scha­dens­er­satz­kla­ge. Zum Glück über­nahm die Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung des IT-​Dienstleisters die Er­stat­tung des fi­nan­zi­el­len Scha­dens; den klei­nen IT-​Betrieb hätte die Zah­lung mög­li­cher­wei­se ru­i­niert.

Ob bei der Pro­gram­mie­rung von IT-​Prozessen, der Pla­nung en­er­ge­ti­scher Sa­nie­rungs­maß­nah­men oder der Be­ra­tung in Steuer-​ und Fi­nanz­fra­gen: Feh­ler möch­te kei­ner ma­chen – aber sie pas­sie­ren. Erst recht in einer zu­neh­mend kom­ple­xer wer­den­den Ar­beits­welt. Das Pro­blem: Neben dem Image­scha­den und einem mög­li­chen Ver­lust des Kun­den kön­nen sol­che Pat­zer für Geschäfts­führer, Frei­be­ruf­ler und lei­ten­de An­ge­stell­te zu einer exis­ten­zi­el­len Be­dro­hung füh­ren. Und zwar dann, wenn ihrem Auf­trag­ge­ber da­durch ein fi­nan­zi­el­ler Scha­den ent­steht und sie dafür mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten. Genau davor kann der Ab­schluss einer Vermögens­schaden­­haft­pflicht­versicherung, kurz Vermögens­haftpflicht-​ oder neu­deutsch D&O-​Versicherung (von eng­lisch „Di­rec­tors and Of­ficers“), schüt­zen. Wäh­rend die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung Schä­den an Per­so­nen oder Sa­chen, Um­welt­schä­den sowie Ver­mö­gens­schä­den in­fol­ge von Personen-​ oder Sach­schä­den ver­si­chert, tritt die Ver­mö­gens­haft­pflicht­ver­si­che­rung für fi­nan­zi­el­le Schä­den ein, die ohne vor­he­ri­gen Personen-​ oder Sach­scha­den ent­stan­den sind. Klingt kom­pli­ziert? Un­se­re Fra­gen und Ant­wor­ten sor­gen für Durch­blick.

Wer benötigt eine Vermögens­haftpflicht­versicherung?

Eine Vermögensschaden­haft­pflicht­versicherung schützt Frei­be­ruf­le­rin­nen und Frei­be­ruf­ler, Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer sowie an­de­re Ge­wer­be­trei­ben­de und deren lei­ten­de Mit­ar­bei­ten­de vor fi­nan­zi­el­len Scha­dens­an­sprü­chen all jener, die durch die be­ruf­li­che Tä­tig­keit des Ver­si­cher­ten einen fi­nan­zi­el­len – sprich Ver­mö­gens­scha­den – er­lei­den. Ur­säch­lich für einen sol­chen Scha­den kön­nen Führungs-​, Beratungs-​ und Pla­nungs­feh­ler, Programmier­fehler, fal­sche Ma­nage­ment­ent­schei­dun­gen oder eine ver­letz­te Sorg­falts­pflicht sein. Die Ver­si­che­rung deckt zudem Haf­tungs­ri­si­ken für Ver­mö­gens­schä­den bei einer (Patent-​) Rechts­ver­let­zung ab.

Ge­setz­lich dazu ver­pflich­tet, sich gegen das Ri­si­ko ab­zu­si­chern, dass durch ihre Tä­tig­keit ver­se­hent­lich das Ver­mö­gen an­de­rer ge­schä­digt wird, sind

  • Ar­chi­tek­tin­nen und Ar­chi­tek­ten,
  • Ärz­tin­nen und Ärzte,
  • In­ge­nieu­rin­nen und In­ge­nieu­re,
  • Rechts­an­wäl­tin­nen und -​anwälte,
  • Steu­er­be­ra­te­rin­nen und -​berater,
  • Ver­si­che­rungs­mak­le­rin­nen und -​makler,
  • Wirt­schafts­prü­fe­rin­nen und -​prüfer,
  • Un­ter­neh­mens­be­ra­te­rin­nen und -​berater sowie
  • Wohn­ei­gen­tums­ver­wal­te­rin­nen und -​verwalter.

Drin­gend emp­feh­lens­wert ist eine Ver­mö­gens­haft­pflicht­ver­si­che­rung aber auch dann, wenn selbst­stän­di­ge Ge­wer­be­trei­ben­de oder Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer die Ver­mö­gens­in­ter­es­sen Drit­ter wahr­neh­men, indem sie zum Bei­spiel Ver­wal­tungs­auf­ga­ben über­neh­men. Auch an­de­re Ver­tre­ter be­ra­ten­der Be­ru­fe, dazu zäh­len En­er­gie­be­ra­ter und Wer­be­pro­fis ge­nau­so wie Hand­wer­ker oder IT-​Dienstleister, neh­men viel­fach Ein­fluss auf die Ver­mö­gens­wer­te ihrer Kun­den und tun des­halb gut daran, sich mit einem ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz ab­zu­si­chern.

Welche Schäden deckt eine Vermögens­haftpflicht­versicherung ab?

Von einer D&O-​Versicherung wer­den nur „echte“ Ver­mö­gens­schä­den ab­ge­deckt. Das sind Schä­den, die auf­grund von Ver­säum­nis­sen, Fehl­ein­schät­zun­gen oder feh­ler­haf­tem Ver­hal­ten fi­nan­zi­el­le Nach­tei­le bei Drit­ten her­vor­ru­fen, ohne dass ein Sach- oder Per­so­nen­scha­den vor­aus­geht. Bei­spie­le dafür sind Da­ten­ver­lus­te oder Aus­fall­zei­ten auf­grund von Pro­gram­mier­feh­lern, Pro­ble­me bei der Ma­te­ri­al­be­schaf­fung, Fehl­pla­nun­gen, die auf­grund man­gel­haf­ter Be­ra­tung er­folg­ten, Rechts­ver­let­zun­gen oder Um­satz­ver­lus­te auf­grund von ver­pass­ten Fris­ten. Hinzu kom­men Schä­den durch Da­ten­schutz­ver­stö­ße oder die Ver­let­zung der Ge­heim­hal­tungs­pflicht. Im Ge­gen­satz dazu ba­sie­ren „un­ech­te“ Ver­mö­gens­scha­den auf Personen-​ oder Sach­schä­den, wie sie bei­spiels­wei­se im Stra­ßen­ver­kehr pas­sie­ren. Un­ech­te Ver­mö­gens­schä­den sind über die Betriebs-​ oder Be­rufs­haft­pflicht ver­si­chert. Gemäß einer in­ter­nen Stu­die des Ver­si­che­rungs­mak­lers exali stel­len „echte“ Ver­mö­gens­schä­den mit einem An­teil von 88 Pro­zent aller ge­mel­de­ter Scha­dens­fäl­le zah­len­mä­ßig das größ­te Ge­schäfts­ri­si­ko für Selbst­stän­di­ge und Free­lan­cer dar.

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein?

Die Versicherungs-​ oder Min­dest­de­ckungs­sum­me gibt an, bis zu wel­cher ma­xi­ma­len Höhe die Ver­si­che­rung einen Scha­den über­nimmt. Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te nicht zu nied­rig an­ge­setzt wer­den, denn reicht sie im Scha­dens­fall nicht aus, muss der Ver­si­cher­te dar­über hin­aus­ge­hen­de Be­trä­ge selbst über­neh­men. Für alle, die per Ge­setz ver­pflich­tend ver­mö­gens­haft­pflicht­ver­si­chert sind, gel­ten vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­de­ckungs­sum­men.

Wie teuer ist eine D&O-Versicherung?

Die Po­li­cen für die Ver­mö­gens­haft­pflicht­ver­si­che­rung wer­den nicht pau­schal be­rech­net. Viel­mehr ori­en­tie­ren sie sich an der Be­triebs­grö­ße sowie Tä­tig­keit des Ver­si­che­rungs­neh­mers und damit ver­bun­de­nen in­di­vi­du­el­len be­ruf­li­chen Ri­si­ken sowie am ge­wünsch­ten Ver­si­che­rungs­schutz. Güns­ti­ge­re Ta­ri­fe gibt es schon für ei­ni­ge Hun­dert Euro pro Jahr. Je nach Ver­si­che­rungs­sum­me kön­nen aber auch schon mal fünf­stel­li­ge Prä­mi­en auf­ge­ru­fen wer­den. Die Stif­tung Wa­ren­test hat 2020 die An­ge­bo­te für sechs ver­schie­de­ne D&O-​Policen ver­gli­chen. Ein Er­geb­nis: Die Ver­si­che­run­gen un­ter­schei­den sich zum Teil deut­lich in den Leis­tun­gen. Daher soll­te neben dem Preis sehr genau auf das Klein­ge­druck­te ge­ach­tet wer­den. Sen­ken las­sen sich die Kos­ten durch eine Selbst­be­tei­li­gungs­klau­sel. Für Be­rufs­ein­stei­ger und Grün­der gibt es zum Teil güns­ti­ge­re Ein­stei­ger­pa­ke­te. Ei­ni­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten bran­chen­spe­zi­fi­sche Rundumschutz-​Versicherungspakete an, die gleich meh­re­re Haf­tungs­ri­si­ken eines be­stimm­ten Ge­wer­bes ab­de­cken. Das kann sich mit­un­ter rech­nen.

Worauf sollte man bei der Suche nach und beim Abschluss einer D&O-Versicherung achten?

Zur Suche nach einem zuverlässigen Versicherungs­­schutz können zunächst Vergleichs­portale wie Verivox, Check24, Tarifcheck24 oder das auf den Versicherungs­bedarf von Gewerbekunden und Frei­beruflern spezialisierte Portal Finanzchecks heran­gezogen werden. Dabei empfiehlt sich immer der Blick auf mehrere Portale, da diese in der Regel jeweils nicht alle verfügbaren Angebote und Tarife berück­sichtigen. Alternativ kann ein auf D&O-Policen spezialisierter Versicherungs­makler konsultiert werden, für den übrigens auch eine Vermögens­haftpflicht­versicherung obligatorisch ist. Im Idealfall sollten mehrere Angebote eingeholt und miteinander verglichen werden. Dabei sollte genau geprüft werden, welche Leistungen die jeweilige D&O-Versicherung beinhaltet – von der Prüfung von Ansprüchen über den passiven Rechtsschutz und die Leistung von Schadensersatz bis hin zur Absicherung bestimmter Eigenschäden, etwa in Sachen Reputation.

Was passiert im Schadensfall?

Im Scha­dens­fall wird der Ver­si­che­rer zu­nächst prü­fen, ob und in wel­cher Höhe eine Ver­pflich­tung zum Scha­dens­er­satz be­steht. Schei­nen die Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen an den Ver­si­che­rungs­neh­mer un­be­rech­tigt oder über­höht, wird der Ver­si­che­rer sie an­fech­ten. Diese Leis­tung, bei der alle an­fal­len­den Ver­fah­rens­kos­ten über­nom­men wer­den, wird pas­si­ver Rechts­schutz ge­nannt. Sind die For­de­run­gen be­rech­tigt, über­nimmt der Ver­si­che­rer die Scha­dens­er­satz­zah­lung ma­xi­mal in Höhe der ver­ein­bar­ten De­ckungs­sum­me.

Stand: Fe­bru­ar 2023
Bild­nach­weis: iStock­pho­to / Layla­Bird

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