Betriebsführung

Schutz vor teuren Fehlern

Für wen sich eine Vermögenshaftpflichtversicherung bezahlt machen kann.

Kleine Fehler haben manchmal große Folgen. So wie jüngst bei einem süddeutschen IT-Dienstleister, der den Auftrag bekommen hatte, die Software eines Kunden neu zu programmieren, um dessen Lieferkettenmanagement zu optimieren. Durch einen Programmierfehler konnten in der Folge bei dem Unternehmen tagelang keine Waren angenommen oder ausgeliefert werden. Der Auftraggeber forderte den Ausgleich des ihm dadurch entstandenen finanziellen Verlusts und drohte mit einer Schadensersatzklage. Zum Glück übernahm die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des IT-Dienstleisters die Erstattung des finanziellen Schadens; den kleinen IT-Betrieb hätte die Zahlung möglicherweise ruiniert.

Ob bei der Programmierung von IT-Prozessen, der Planung energetischer Sanierungsmaßnahmen oder der Beratung in Steuer- und Finanzfragen: Fehler möchte keiner machen – aber sie passieren. Erst recht in einer zunehmend komplexer werdenden Arbeitswelt. Das Problem: Neben dem Imageschaden und einem möglichen Verlust des Kunden können solche Patzer für Geschäfts­führer, Freiberufler und leitende Angestellte zu einer existenziellen Bedrohung führen. Und zwar dann, wenn ihrem Auftraggeber dadurch ein finanzieller Schaden entsteht und sie dafür mit ihrem Privatvermögen haften. Genau davor kann der Abschluss einer Vermögensschaden­haft­pflicht­versicherung, kurz Vermögenshaftpflicht- oder neudeutsch D&O-Versicherung (von englisch „Directors and Officers“), schützen. Während die Berufshaftpflichtversicherung Schäden an Personen oder Sachen, Umweltschäden sowie Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden versichert, tritt die Vermögenshaftpflichtversicherung für finanzielle Schäden ein, die ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden entstanden sind. Klingt kompliziert? Unsere Fragen und Antworten sorgen für Durchblick.

Wer benötigt eine Vermögenshaftpflichtversicherung?

Eine Vermögensschaden­haft­pflicht­versicherung schützt Freiberuflerinnen und Freiberufler, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Gewerbetreibende und deren leitende Mitarbeitende vor finanziellen Schadensansprüchen all jener, die durch die berufliche Tätigkeit des Versicherten einen finanziellen – sprich Vermögensschaden – erleiden. Ursächlich für einen solchen Schaden können Führungs-, Beratungs- und Planungsfehler, Programmier­fehler, falsche Managemententscheidungen oder eine verletzte Sorgfaltspflicht sein. Die Versicherung deckt zudem Haftungsrisiken für Vermögensschäden bei einer (Patent-)Rechtsverletzung ab.

Gesetzlich dazu verpflichtet, sich gegen das Risiko abzusichern, dass durch ihre Tätigkeit versehentlich das Vermögen anderer geschädigt wird, sind

  • Architektinnen und Architekten,
  • Ärztinnen und Ärzte,
  • Ingenieurinnen und Ingenieure,
  • Rechtsanwältinnen und -anwälte,
  • Steuerberaterinnen und -berater,
  • Versicherungsmaklerinnen und -makler,
  • Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer,
  • Unternehmensberaterinnen und -berater sowie
  • Wohneigentumsverwalterinnen und -verwalter.

Dringend empfehlenswert ist eine Vermögenshaftpflichtversicherung aber auch dann, wenn selbstständige Gewerbetreibende oder Unternehmerinnen und Unternehmer die Vermögensinteressen Dritter wahrnehmen, indem sie zum Beispiel Verwaltungsaufgaben übernehmen. Auch andere Vertreter beratender Berufe, dazu zählen Energieberater und Werbeprofis genauso wie Handwerker oder IT-Dienstleister, nehmen vielfach Einfluss auf die Vermögenswerte ihrer Kunden und tun deshalb gut daran, sich mit einem entsprechenden Versicherungsschutz abzusichern.

Welche Schäden deckt eine Vermögenshaftpflichtversicherung ab?

Von einer D&O-Versicherung werden nur „echte“ Vermögensschäden abgedeckt. Das sind Schäden, die aufgrund von Versäumnissen, Fehleinschätzungen oder fehlerhaftem Verhalten finanzielle Nachteile bei Dritten hervorrufen, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden vorausgeht. Beispiele dafür sind Datenverluste oder Ausfallzeiten aufgrund von Programmierfehlern, Probleme bei der Materialbeschaffung, Fehlplanungen, die aufgrund mangelhafter Beratung erfolgten, Rechtsverletzungen oder Umsatzverluste aufgrund von verpassten Fristen. Hinzu kommen Schäden durch Datenschutzverstöße oder die Verletzung der Geheimhaltungspflicht. Im Gegensatz dazu basieren „unechte“ Vermögensschaden auf Personen- oder Sachschäden, wie sie beispielsweise im Straßenverkehr passieren. Unechte Vermögensschäden sind über die Betriebs- oder Berufshaftpflicht versichert. Gemäß einer internen Studie des Versicherungsmaklers exali stellen „echte“ Vermögensschäden mit einem Anteil von 88 Prozent aller gemeldeter Schadensfälle zahlenmäßig das größte Geschäftsrisiko für Selbstständige und Freelancer dar.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungs- oder Mindestdeckungssumme gibt an, bis zu welcher maximalen Höhe die Versicherung einen Schaden übernimmt. Die Versicherungssumme sollte nicht zu niedrig angesetzt werden, denn reicht sie im Schadensfall nicht aus, muss der Versicherte darüber hinausgehende Beträge selbst übernehmen. Für alle, die per Gesetz verpflichtend vermögenshaftpflichtversichert sind, gelten vorgeschriebene Mindestdeckungssummen.

Wie teuer ist eine D&O-Versicherung?

Die Policen für die Vermögenshaftpflichtversicherung werden nicht pauschal berechnet. Vielmehr orientieren sie sich an der Betriebsgröße sowie Tätigkeit des Versicherungsnehmers und damit verbundenen individuellen beruflichen Risiken sowie am gewünschten Versicherungsschutz. Günstigere Tarife gibt es schon für einige Hundert Euro pro Jahr. Je nach Versicherungssumme können aber auch schon mal fünfstellige Prämien aufgerufen werden. Die Stiftung Warentest hat 2020 die Angebote für sechs verschiedene D&O-Policen verglichen. Ein Ergebnis: Die Versicherungen unterscheiden sich zum Teil deutlich in den Leistungen. Daher sollte neben dem Preis sehr genau auf das Kleingedruckte geachtet werden. Senken lassen sich die Kosten durch eine Selbstbeteiligungsklausel. Für Berufseinsteiger und Gründer gibt es zum Teil günstigere Einsteigerpakete. Einige Versicherungen bieten branchenspezifische Rundumschutz-Versicherungspakete an, die gleich mehrere Haftungsrisiken eines bestimmten Gewerbes abdecken. Das kann sich mitunter rechnen.

Worauf sollte man bei der Suche nach und beim Abschluss einer D&O-Versicherung achten?

Zur Suche nach einem zuverlässigen Versicherungs­schutz können zunächst Vergleichsportale wie Verivox, Check24, Tarifcheck24 oder das auf den Versicherungsbedarf von Gewerbekunden und Freiberuflern spezialisierte Portal Finanzchecks herangezogen werden. Dabei empfiehlt sich immer der Blick auf mehrere Portale, da diese in der Regel jeweils nicht alle verfügbaren Angebote und Tarife berücksichtigen. Alternativ kann ein auf D&O-Policen spezialisierter Versicherungsmakler konsultiert werden, für den übrigens auch eine Vermögenshaftpflichtversicherung obligatorisch ist. Im Idealfall sollten mehrere Angebote eingeholt und miteinander verglichen werden. Dabei sollte genau geprüft werden, welche Leistungen die jeweilige D&O-Versicherung beinhaltet – von der Prüfung von Ansprüchen über den passiven Rechtsschutz und die Leistung von Schadensersatz bis hin zur Absicherung bestimmter Eigenschäden, etwa in Sachen Reputation.

Was passiert im Schadensfall?

Im Schadensfall wird der Versicherer zunächst prüfen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Scheinen die Schadensersatzforderungen an den Versicherungsnehmer unberechtigt oder überhöht, wird der Versicherer sie anfechten. Diese Leistung, bei der alle anfallenden Verfahrenskosten übernommen werden, wird passiver Rechtsschutz genannt. Sind die Forderungen berechtigt, übernimmt der Versicherer die Schadensersatzzahlung maximal in Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

 

Stand: Februar 2023
Bildnachweis: iStockphoto / LaylaBird

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