Für schnelle und sichere Zahlungen in Europa

Die neue EU-Verordnung für SEPA-Echtzeitüberweisungen inklusive der Einführung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) tritt in Kraft.

Überblick

Im April 2024 wur­de die „In­stant Pay­ment Re­gu­la­ti­on EU 2024/886” ver­ab­schie­det. Sie re­gelt, dass ab Ok­to­ber 2025 mit der Emp­fän­ger­über­prü­fung bei SE­PA-Über­wei­sun­gen und SE­PA-Echt­zeit­über­wei­sun­gen ei­ne neue, weit­rei­chen­de Funk­ti­on für Kun­den hin­zu­kommt. Nach­fol­gend fin­den Sie ei­nen Über­blick über die Än­de­run­gen.

Was ändert sich?

  • Schnel­ler: SE­PA-Echt­zeit­über­wei­sun­gen wer­den in­ner­halb von zehn Se­kun­den auf dem Kon­to des Emp­fän­gers gut­ge­schrie­ben.
  • Hö­her: Der bis­he­ri­ge Über­wei­sungs­höchst­be­trag von 100.000 Eu­ro ent­fällt.
  • Neue Mög­lich­kei­ten: Al­le be­kann­ten Be­auf­tra­gungs­we­ge der SE­PA-Über­wei­sung ste­hen zu­künf­tig auch für die Be­auf­tra­gung ei­ner SE­PA-Echt­zeit­über­wei­sung zur Ver­fü­gung.
  • Si­che­rer: Im Zu­ge der Emp­fän­ger­über­prü­fung wer­den der Na­me und die IBAN des Emp­fän­gers ab­ge­gli­chen. Dies soll be­trü­ge­ri­sche oder fehl­ge­lei­te­te Zah­lun­gen ver­hin­dern und den Schutz des Zah­lers er­hö­hen.

Die neue Empfänger­überprüfung im Detail

Die neue Ver­ord­nung ver­pflich­tet Zah­lungs­dienst­leis­ter ab dem 9. Ok­to­ber 2025, vor der Aus­füh­rung ei­ner SE­PA-Über­wei­sung oder ei­ner SE­PA-Echt­zeit­über­wei­sung ei­ne Emp­fän­ger­über­prü­fung durch­zu­füh­ren. Da­bei wer­den die IBAN und der Na­me des Emp­fän­gers zur Über­prü­fung an die Emp­fän­ger­bank wei­ter­ge­lei­tet und ab­ge­gli­chen. Nach Er­halt stel­len wir Ih­nen das Feed­back in­ner­halb des Zah­lungs­vor­gangs zur Ver­fü­gung und Sie ent­schei­den, ob Sie den Auf­trag frei­ge­ge­ben oder ab­leh­nen möch­ten.

Wei­te­re De­tails wer­den wir in Kür­ze hier ver­öf­fent­li­chen.

Was unsere Geschäfts- und Firmen­kunden wissen müssen

Bei der Ein­rei­chung von Sam­me­lauf­trä­gen kön­nen Sie auf die vor­ge­nann­te Emp­fän­ger­über­prü­fung ver­zich­ten. Dies steu­ern Sie durch die Ver­wen­dung de­di­zier­ter Auf­trags­ar­ten in Ih­rem Elec­tro­nic-Ban­king-Ka­nal (z. B. EBICS oder FinTS). Rei­chen Sie ei­ne Da­tei ein, ent­schei­den Sie durch die Ver­wen­dung der ver­ein­bar­ten Auf­trags­art, ob die Emp­fän­ger­über­prü­fung durch­ge­führt wer­den soll oder nicht. Bit­te ak­tua­li­sie­ren Sie Ih­re Elec­tro­nic-Ban­king-An­wen­dun­gen recht­zei­tig zum 9. Ok­to­ber 2025, um die Ver­wen­dung der kor­rek­ten Auf­trags­art si­cher­zu­stel­len.

Kundeninformation

Die Kun­den­in­for­ma­ti­on hilft Ih­nen, die An­for­de­run­gen der Emp­fän­ger­über­prü­fung für SE­PA- und SE­PA-Echt­zeit­über­wei­sun­gen in Ih­rem Un­ter­neh­men um­zu­set­zen.