Die neue EU-Verordnung für SEPA-Echtzeitüberweisungen inklusive der Einführung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) tritt in Kraft.
Für schnelle und sichere Zahlungen in Europa
Überblick
Im April 2024 wurde die „Instant Payment Regulation EU 2024/886” verabschiedet. Sie regelt, dass ab Oktober 2025 mit der Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine neue, weitreichende Funktion für Kunden hinzukommt. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Änderungen.
Was ändert sich?
- Schneller: SEPA-Echtzeitüberweisungen werden innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
- Höher: Der bisherige Überweisungshöchstbetrag von 100.000 Euro entfällt.
- Neue Möglichkeiten: Alle bekannten Beauftragungswege der SEPA-Überweisung stehen zukünftig auch für die Beauftragung einer SEPA-Echtzeitüberweisung zur Verfügung.
- Sicherer: Im Zuge der Empfängerüberprüfung werden der Name und die IBAN des Empfängers abgeglichen. Dies soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und den Schutz des Zahlers erhöhen.
Die neue Empfängerüberprüfung im Detail
Die neue Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister ab dem 9. Oktober 2025, vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchzuführen. Dabei werden die IBAN und der Name des Empfängers zur Überprüfung an die Empfängerbank weitergeleitet und abgeglichen. Nach Erhalt stellen wir Ihnen das Feedback innerhalb des Zahlungsvorgangs zur Verfügung und Sie entscheiden, ob Sie den Auftrag freigegeben oder ablehnen möchten.
Weitere Details werden wir in Kürze hier veröffentlichen.
Was unsere Geschäfts- und Firmenkunden wissen müssen
Bei der Einreichung von Sammelaufträgen können Sie auf die vorgenannte Empfängerüberprüfung verzichten. Dies steuern Sie durch die Verwendung dedizierter Auftragsarten in Ihrem Electronic-Banking-Kanal (z. B. EBICS oder FinTS). Reichen Sie eine Datei ein, entscheiden Sie durch die Verwendung der vereinbarten Auftragsart, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll oder nicht. Bitte aktualisieren Sie Ihre Electronic-Banking-Anwendungen rechtzeitig zum 9. Oktober 2025, um die Verwendung der korrekten Auftragsart sicherzustellen.
Kundeninformation
Die Kundeninformation hilft Ihnen, die Anforderungen der Empfängerüberprüfung für SEPA- und SEPA-Echtzeitüberweisungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen.