Sie nehmen an der Online-Aktion „Privatkredit direkt mit Prämie ab 28. April 2021“ teil, wenn Sie:
- im Zeitraum vom 28. April 2021, 12:00 Uhr bis 12. Mai 2021, 12:00 Uhr einen Postbank Privatkredit direkt beantragen. Der Abschluss muss über die Aktionsseiten der Postbank im Internet, über das Postbank Banking & Brokerage oder über das Postbank Callcenter erfolgen.
- Ihren Antrag im Aktionszeitraum bis 12. Mai 2021, 12:00 Uhr über digitale Services einreichen. Auch das Postbank Callcenter zählt als digitaler Service.
- mindestens 2 Raten planmäßig zurückgezahlt haben.
Sie nehmen nicht an der Aktion teil, wenn Sie:
- einen bestehenden Kredit aufstocken.
- den Kredit innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen.
- den Kredit vollständig zurückgezahlt haben, bevor Sie die Gutschein-Codes erhalten haben.
- mehrere Kredite abschließen. Nur für den ersten genehmigten Postbank Privatkredit direkt im Aktionszeitraum erhalten Sie die genannten Gutscheine. Das gilt für Einzel- und Gemeinschaftskonten.
Wofür bekommen Sie bis zu 150 Euro Prämie?
- 50 Euro (ein BestChoice Gutschein-Code über 50 Euro) für einen Nettodarlehensbetrag in Höhe von 3.000,00 Euro bis 9.999,99 Euro.
- 100 Euro (zwei BestChoice Gutschein-Codes über 50 Euro) für einen Nettodarlehensbetrag in Höhe von 10.000,00 Euro bis 24.999,99 Euro.
- 150 Euro (drei BestChoice Gutschein-Codes über 50 Euro) für einen Nettodarlehensbetrag in Höhe von 25.000,00 Euro bis 50.000,00 Euro.
Einwilligung in den E-Mail-Versand, Erhalt und Gültigkeit der Gutscheine:
Wenn Sie die Bedingungen erfüllt haben, versenden wir die Gutscheine bis spätestens 30. September 2021 per E-Mail. Die Gutscheine sind bis zum 31. Dezember 2022 gültig.
Der Versand erfolgt an die E-Mail-Adresse, die Sie im Kreditantrag genannt haben. Mit dem Einreichen des Antrags, willigen Sie ein, dass Ihre E-Mail-Adresse einmalig für den Versand der Gutscheine genutzt werden kann.
Die Anzahl der vorhandenen Gutscheine ist limitiert. Somit gilt diese Aktion nur, solange der Vorrat reicht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Steuerrechtlicher Hinweis:
Die Gutschein Prämie im Rahmen des (Neu)Kundenwerbungsprogrammes und Vertragsneuabschluss fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 37b Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Damit hat die Postbank keine Versteuerungspflicht.
Allerdings handelt es sich steuerlich bei Prämien um sogenannte Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Solche Einkünfte sind steuerfrei, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres die Freigrenze von 256 Euro nicht übersteigen.