- Gemeinsam zu tragende Kosten mit einem gemeinsamen Konto als Partnerkonto oder Haushaltskonto komfortabel organisieren
- Ein Konto – zwei Kontoinhaber
- Ideal für Eheleute, zusammenlebende Partner und Wohngemeinschaften
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Ein gemeinsames Konto für gemeinsame Finanzen
In einem gemeinsamen Haushalt fallen gemeinsame Kosten an. Mit einem Gemeinschaftskonto als Haushaltskonto, Partnerkonto oder WG-Konto können die Kosten für Miete, Strom und Einkäufe einfacher geteilt werden. Da in der Regel bereits jeder der Partner ein eigenes Girokonto hat, empfiehlt es sich, ein gemeinsames Konto als weiteres Konto zu eröffnen. Auf dieses Konto überweisen die Partner ihren Anteil der Lebenshaltungskosten.
Gemeinschaftskonten gibt es sowohl als „Oder-Konto“ als auch als „Und-Konto“. Wird das Gemeinschaftskonto als „Oder-Konto“ geführt, haben beide Kontoinhaber unabhängig voneinander die freie Verfügung über das Guthaben und eine evtl. eingeräumte Kreditlinie. Das „Und-Konto“ ist in der Praxis eher die Ausnahme. Finanzgeschäfte können hier nur mit Zustimmung aller Kontoinhaber durchgeführt werden. Ein Gemeinschaftskonto bei der Postbank wird stets als „Oder-Konto“ geführt.