Al­ters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge

Bausteine, Förderung und Strategie

Mit dem Al­ters­vor­sor­ge­de­pot star­tet 2027 die wich­tigs­te Neu­e­rung der staat­lich ge­för­der­ten Al­ters­vor­sor­ge seit Jah­ren. Ge­ra­de für Selbst­stän­di­ge er­öff­net sich damit eine zu­sätz­li­che Mög­lich­keit, staat­lich ge­för­dert für das Alter vor­zu­sor­gen. Der Bei­trag zeigt, wel­che Mög­lich­kei­ten Selbst­stän­di­ge bei der Al­ters­vor­sor­ge haben, was es dabei zu be­ach­ten gibt und wie sich die ein­zel­nen Bau­stei­ne sinn­voll mit­ein­an­der kom­bi­nie­ren las­sen.

In die­sem Ar­ti­kel er­fah­ren Sie:

  • Wel­che Mög­lich­kei­ten Selbst­stän­di­ge bei der Al­ters­vor­sor­ge haben
  • Wie sich der per­sön­li­che Vor­sor­ge­be­darf er­mit­teln lässt
  • Was es mit dem ge­plan­ten Al­ters­vor­sor­ge­de­pot auf sich hat
  • Wie ver­schie­de­ne Vor­sor­ge­for­men sinn­voll kom­bi­niert wer­den kön­nen

Warum Altersvorsorge für Selbstständige besonders wichtig ist

An­ders als viele An­ge­stell­te müs­sen Selbst­stän­di­ge ihre Al­ters­vor­sor­ge zu­meist ei­gen­stän­dig or­ga­ni­sie­ren. Zwar be­stehen für be­stimm­te Be­rufs­grup­pen Pflicht­sys­te­me wie die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung oder be­rufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke, die al­ler­meis­ten Selbst­stän­di­gen müs­sen je­doch selbst ent­schei­den, wie sie vor­sor­gen möch­ten. 

Drei Zahlen zur Altersvorsorge für Selbstständige

Zahl Einordnung
93 Prozent der rund 3,7 Mil­li­o­nen Selbst­stän­di­gen in Deutsch­land nut­zen min­des­tens eine Form der Al­ters­vor­sor­ge.
Rund 7 Prozent sorgen finanziell nicht für das Alter vor.
Knapp ein Fünftel fühlt sich trotz Vorsorge nicht ausreichend abgesichert.

Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW Wochenbericht 12/2026

Die Zahlen zeigen, dass sich viele Selbstständige trotz vorhandener Vorsorge nicht ausreichend abgesichert fühlen. Das liegt auch daran, dass es vielen schwer fällt, den eigenen Vorsorgebedarf einzuschätzen und passende Bausteine zu kombinieren. 

Wie viel Geld sollte man monatlich für die Altersvorsorge zurücklegen?

Eine feste Emp­feh­lung gibt es nicht. Wer sei­nen Vor­sor­ge­be­darf er­mit­teln möch­te, soll­te die wahr­schein­li­chen Aus­ga­ben im Ru­he­stand den er­war­te­ten Ein­künf­ten ge­gen­über­stel­len. Die dar­aus ent­ste­hen­de Ver­sor­gungs­lü­cke gibt einen An­halts­punkt für die not­wen­di­ge Spar­ra­te.

Als grobe Ori­en­tie­rung wer­den häu­fig 15 bis 20 Pro­zent des Net­to­ein­kom­mens ge­nannt. Ent­schei­dend ist je­doch eine Spar­ra­te, die lang­fris­tig fi­nan­zi­ell trag­bar bleibt.

Welche Altersvorsorge-Möglichkeiten gibt es?

Selbst­stän­di­gen ste­hen ver­schie­de­ne Wege der Al­ters­vor­sor­ge offen. Sie un­ter­schei­den sich etwa bei mög­li­cher Ren­di­te, Fle­xi­bi­li­tät, steu­er­li­cher För­de­rung und den Aus­zah­lungs­mög­lich­kei­ten im Alter.

Die wich­tigs­ten Bau­stei­ne im Über­blick

  1. Ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung und Ver­sor­gungs­werk
  2. Ba­sis­ren­te („Rürup-​Rente“) mit steu­er­li­cher För­de­rung
  3. Al­ters­vor­sor­ge­de­pot ab 2027 mit staat­li­cher För­de­rung
  4. Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung
  5. Be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge (je nach Kon­stel­la­ti­on)
  6. Frei­er Ver­mö­gens­auf­bau mit Fonds, ETFs, Ak­ti­en, sons­ti­gen Wert­pa­pie­ren und Im­mo­bi­li­en

1. Ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung und Ver­sor­gungs­werk

Für bestimmte Selbstständige besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Handwerker, Lehrkräfte oder über die Künstlersozialkasse abgesicherte Künstler und Publizisten.

Viele Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten sind stattdessen Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Beide Systeme zahlen in der Regel eine lebenslange Rente und können die Basis der Altersvorsorge bilden.

Das spricht dafür

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Verlässliche Grundabsicherung
  • Bereits aufgebaute Ansprüche können weiter ausgebaut werden

Darauf sollte man achten

  • Nicht alle Selbstständigen können sich freiwillig gesetzlich versichern
  • Beiträge und Leistungen sind nur begrenzt flexibel
  • Über das eingezahlte Kapital kann nicht frei verfügt werden

2. Basisrente („Rürup-Rente“)

Die Ba­sis­ren­te, auch als Rürup-​Rente be­kannt, ist eine staat­lich ge­för­der­te Form der pri­va­ten Al­ters­vor­sor­ge, die spe­zi­ell für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler ent­wi­ckelt wurde. Bei­trä­ge kön­nen steu­er­lich be­rück­sich­tigt wer­den. Das an­ge­spar­te Ka­pi­tal bleibt in der Regel bis zum Ren­ten­be­ginn ge­bun­den und wird spä­ter als le­bens­lan­ge Rente aus­ge­zahlt. Je nach Tarif ste­hen klas­si­sche und fonds­ge­bun­de­ne Va­ri­an­ten zur Ver­fü­gung.

Das spricht dafür

  • Steu­er­li­che För­de­rung der Bei­trä­ge
  • Le­bens­lan­ge Ren­ten­zah­lung
  • Wahl zwi­schen si­cher­heits­ori­en­tier­ten und ka­pi­tal­markt­na­hen Ta­ri­fen
  • In der Regel fle­xi­ble Zu­zah­lun­gen

Dar­auf soll­te man ach­ten

  • Das Ka­pi­tal ist grund­sätz­lich bis zum Ren­ten­be­ginn ge­bun­den
  • Eine freie Ka­pi­tal­aus­zah­lung ist in der Regel nicht mög­lich
  • Die Ren­ten­zah­lun­gen sind zu ver­steu­ern
  • Eine Hinterblieben-​ / To­des­fall­ab­si­che­rung muss ex­pli­zit im Ver­trag ver­ein­bart wer­den, damit jene im Falle des Fal­les greift. Sie ist ein­ge­schränkt auf den Ehe­part­ner / ein­ge­tra­ge­ne Le­bens­ge­mein­schaft und kin­der­geld­be­rech­ti­ge Kin­der

3. Alters­vorsorge­depot ab 2027

Mit dem Al­ters­vor­sor­ge­de­pot wird ab 2027 eine neue staat­lich ge­för­der­te Form der pri­va­ten Al­ters­vor­sor­ge ein­ge­führt. An­le­ger kön­nen dabei bei­spiels­wei­se in ETFs, Fonds und an­de­re zu­ge­las­se­ne An­la­gen in­ves­tie­ren. Der Staat för­dert die Al­ters­vor­sor­ge durch Zu­la­gen und steu­er­li­che Vor­tei­le. Mit dem Al­ters­vor­sor­ge­de­pot wird eine Lücke zwi­schen der re­la­tiv star­ren Ba­sis­ren­te und dem un­ge­för­der­ten, je­doch sehr fle­xi­blen pri­va­ten Depot/ETF-​Sparplan bzw. der pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung ge­schlos­sen.

So sieht die För­de­rung im De­tail aus

Förderung Höhe Voraussetzungen
Grundzulage Bis zu 540 € pro Jahr Eigenbeiträge von bis zu 1.800 € pro Jahr
Kinderzulage Bis zu 300 € pro Kind und Jahr Für kindergeldberechtigte Kinder
Berufseinsteigerbonus Einmalig 200 € Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
Steuervorteil Abhängig von Einkommen und Beitragshöhe Als Sonderausgaben zu berücksichtigen
Förderberechtigung   Nahezu alle Steuerpflichtigen in Deutschland

Zur Aus­wahl ste­hen ver­schie­de­ne Vor­sor­ge­mo­del­le: vom ren­di­te­ori­en­tier­ten Al­ters­vor­sor­ge­de­pot ohne Ga­ran­tie bis hin zu Pro­duk­ten mit einer Bei­trags­ga­ran­tie von 80 oder 100 Pro­zent. Hinzu kom­men Al­ters­vor­sor­ge­de­pots im Ver­si­che­rungs­man­tel, die eine le­bens­lan­ge Rente er­mög­li­chen. Beim „rei­nen“ Al­ters­vor­sor­ge­de­pot wird in der Ren­ten­zeit das Ka­pi­tal bis zum 85. Le­bens­jahr auf­ge­braucht.

Das spricht für das Al­ters­vor­sor­ge­de­pot aus Sicht von Selbst­stän­di­gen

  • Staat­li­che För­de­rung durch Zu­la­gen und Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen
  • Ka­pi­tal­markt­ba­sier­te Ren­di­te­chan­cen
  • Brei­te­re An­la­ge­mög­lich­kei­ten als bei vie­len klas­si­schen Vor­sor­ge­pro­duk­ten
  • In der Regel hohe Fle­xi­bi­li­tät bei den Ein­zah­lun­gen
  • Das Gut­ha­ben ist ohne Ein­schrän­kun­gen ver­erb­bar
  • Im Not­fall kann über das Gut­ha­ben unter Rück­zah­lung der För­de­run­gen steu­er­pflich­tig ver­fügt wer­den
  • 30% des Gut­ha­bens kön­nen zu Ren­ten­be­ginn vorab aus­ge­zahlt wer­den. Die­se un­ter­lie­gen wie alle an­de­ren Aus­zah­lun­gen der Steu­er­pflicht

Dar­auf soll­te man ach­ten

  • Wert­schwan­kun­gen und Ver­lus­te sind mög­lich
  • Das Ver­mö­gen ist für die Al­ters­vor­sor­ge vor­ge­se­hen und soll­te nicht leicht­fer­tig vor­zei­tig auf­ge­löst wer­den

4. Private Rentenversicherung

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen er­mög­li­chen je nach Ver­trag eine le­bens­lan­ge Rente oder eine Ka­pi­tal­aus­zah­lung. Die Pro­duk­te un­ter­schei­den sich hin­sicht­lich Ga­ran­tien, Ren­di­te­chan­cen, Kos­ten und Fle­xi­bi­li­tät. Sie kön­nen eine Er­gän­zung zu an­de­ren Vor­sor­ge­bau­stei­nen sein.

Das spricht dafür

  • Le­bens­lan­ge Ren­ten­zah­lung mög­lich
  • Ver­schie­de­ne Ver­trags­mo­del­le ver­füg­bar
  • Fle­xi­ble Ge­stal­tung je nach Vor­sor­ge­ziel
  • Ka­pi­tal­markt­ba­sier­te Ren­di­te­chan­cen bei fonds­ge­bun­den An­ge­bo­ten
  • Ver­trag kann be­lie­hen wer­den

Dar­auf soll­te man ach­ten

  • Ver­si­che­rungs­kos­ten kön­nen die Ren­di­te re­du­zie­ren
  • Ga­ran­tien gehen oft zu­las­ten der Ren­di­te­chan­cen
  • Fonds­ge­bun­de­ne Va­ri­an­ten un­ter­lie­gen Wert­schwan­kun­gen

5. Betriebliche Altersvorsorge für GmbH-Geschäftsführer

Die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge ist vor allem für An­ge­stell­te re­le­vant. GmbH-​Geschäftsführer kön­nen je­doch über die ei­ge­ne Ge­sell­schaft Vor­sor­ge­bau­stei­ne wie Di­rekt­ver­si­che­run­gen oder Pen­si­ons­zu­sa­gen nut­zen und so ihre Al­ters­vor­sor­ge in die Un­ter­neh­mens­struk­tur in­te­grie­ren.

Das spricht dafür

  • Steu­er­lich be­güns­tig­ter Ver­mö­gens­auf­bau
  • Fi­nan­zie­rung über die Ge­sell­schaft mög­lich
  • Er­gän­zung zur pri­va­ten Al­ters­vor­sor­ge

Dar­auf soll­te man ach­ten

  • Re­le­vant vor allem für Ge­schäfts­füh­rer von Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten
  • Recht­li­che und steu­er­li­che Re­ge­lun­gen sind kom­plex
  • Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung soll­te fach­lich ge­prüft wer­den

6. Freier Vermögens­aufbau mit ETFs, Aktien und Immobilien

Ein Depot mit Fonds, ETFs, Ak­ti­en oder An­lei­hen sowie Im­mo­bi­li­en kön­nen die Al­ters­vor­sor­ge sinn­voll er­gän­zen. Wel­che An­la­ge­form ge­eig­net ist, hängt von Fak­to­ren wie An­la­ge­ho­ri­zont, Ri­si­ko­be­reit­schaft, Li­qui­di­täts­be­darf und be­stehen­dem Ver­mö­gen ab. Die fol­gen­de Über­sicht er­leich­tert die Ein­ord­nung der wich­tigs­ten Op­ti­o­nen.

Baustein Was dafür spricht Was dagegen spricht
Fonds-/ ETF-Sparplan Breite Streuung, regelmäßige Einzahlungen und flexible Anpassung. Ein Sparplan lässt sich bei schwankenden Einnahmen leicht pausieren oder verändern. Grundsätzlich hohe Flexibilität. Keine Beitragsgarantie; Kursverluste sind möglich. Spar- und Entnahmedisziplin ist erforderlich 
Einzelaktien Gezielt sich an einzelnen Unternehmen beteiligen;  grundsätzlich hohe Flexibilität. Höheres Einzelrisiko, höherer Analyseaufwand und keine verlässliche lebenslange Auszahlung. Eher Ergänzung als alleinige Basis.
Immobilien Sachwert, mögliche Mieteinnahmen und bei selbst genutztem Wohneigentum eine mögliche Entlastung bei den Wohnkosten im Alter. Hoher Kapitalbedarf, geringe Liquidität, laufender Verwaltungsaufwand und Konzentration auf einen Standort.

Der größ­te Vor­teil des frei­en Ver­mö­gens­auf­baus ist die hohe Fle­xi­bi­li­tät. Dem ste­hen feh­len­de staat­li­che För­de­run­gen, mög­li­che Wert­schwan­kun­gen und die Ver­ant­wor­tung ge­gen­über, die Geld­an­la­ge und spä­te­re Ent­nah­me selbst zu steu­ern.

Wie kann ein sinnvoller Vorsorge-Mix aussehen?

Für viele Selbst­stän­di­ge bie­tet sich die Kom­bi­na­ti­on meh­re­rer Bau­stei­ne an. Denn Si­cher­heit, För­de­rung und Fle­xi­bi­li­tät las­sen sich sel­ten in einer ein­zi­gen Vor­sor­ge­lö­sung ver­ei­nen.

Baustein Ziel Beispiele
Basisabsicherung Grundversorgung im Alter sichern, staatliche Förderung nutzen Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk, Altersvorsorgedepot (ab 1.01.2027), Basisrente
Erweiterte Vorsorge Staatliche Förderung gezielt nutzen Altersvorsorgedepot (ab 1.01.2027) ausschöpfen, Basisrente bis zu Maximalbeitrag, betriebliche Altersvorsorge für GmbH-Geschäftsführer
Flexibler Vermögensaufbau Zusätzliche Renditechancen und hohe Flexibilität Fonds-/ETF-Sparen, Wertpapierdepot, Immobilien

Wel­che Ge­wich­tung sinn­voll ist, hängt unter an­de­rem vom Alter, der Ein­kom­mens­si­tu­a­ti­on, vor­han­de­nen An­sprü­chen, der per­sön­li­chen Ri­si­ko­be­reit­schaft und der ge­wünsch­ten Fle­xi­bi­li­tät ab.

Typische Fehler bei der Altersvorsorge

Bei der Pla­nung der Al­ters­vor­sor­ge tre­ten häu­fig ähn­li­che Feh­ler auf:

  • Zu spät mit dem Ver­mö­gens­auf­bau be­gin­nen
  • Aus­schließ­lich auf das ei­ge­ne Un­ter­neh­men set­zen
  • Das ge­sam­te Ver­mö­gen in einen ein­zi­gen Bau­stein in­ves­tie­ren
  • Al­ters­vor­sor­ge und Li­qui­di­täts­re­ser­ve ver­mi­schen
  • Steu­er­li­che Vor­tei­le höher ge­wich­ten als die lang­fris­ti­ge Trag­fä­hig­keit
  • Be­stehen­de Stra­te­gien über Jahre nicht über­prü­fen

 

Da sich Ein­kom­men, Fa­mi­li­en­stand oder Un­ter­neh­mens­form ver­än­dern kön­nen, emp­fiehlt sich eine re­gel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der ei­ge­nen Vor­sor­ge­stra­te­gie.

Checkliste: Altersvorsorge für Selbstständige planen

Eine struk­tu­rier­te Vor­ge­hens­wei­se kann die Pla­nung er­leich­tern:

  1. Be­stehen­de An­sprü­che und Ver­mö­gens­wer­te er­fas­sen
  2. Die per­sön­li­che Ver­sor­gungs­lü­cke be­stim­men
  3. Eine re­a­lis­ti­sche Spar­ra­te fest­le­gen
  4. Ge­eig­ne­te Vor­sor­ge­bau­stei­ne aus­wäh­len
  5. Förder-​ und Steu­er­mög­lich­kei­ten prü­fen
  6. Spar­pro­zes­se mög­lichst au­to­ma­ti­sie­ren
  7. Die Stra­te­gie re­gel­mä­ßig über­prü­fen und an­pas­sen

Fazit: Eine Strategie ist wichtiger als die Einzellösung

Die pas­sen­de Al­ters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge be­steht häu­fig aus meh­re­ren Bau­stei­nen. Wäh­rend ge­setz­li­che Sys­te­me, Ver­sor­gungs­wer­ke oder das Al­ters­vor­sor­ge­de­pot eine Grund­la­ge schaf­fen kön­nen, sor­gen „freie“ De­pots und an­de­re Ka­pi­tal­markt­an­la­gen für Fle­xi­bi­li­tät und wei­te­re Ren­di­te­chan­cen.

Ent­schei­dend ist we­ni­ger die Suche nach dem einen per­fek­ten Pro­dukt als die Ent­wick­lung einer Stra­te­gie, die zur per­sön­li­chen und un­ter­neh­me­ri­schen Si­tu­a­ti­on passt.

FAQ

Was ist die beste Al­ters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge?

Eine all­ge­mein beste Lö­sung gibt es nicht. Für viele Selbst­stän­di­ge ist eine Kom­bi­na­ti­on aus Ba­sis­ab­si­che­rung, ge­för­der­ter Vor­sor­ge und fle­xi­blem Ver­mö­gens­auf­bau sinn­voll.

Ist Al­ters­vor­sor­ge steu­er­lich ab­setz­bar?

Das hängt von der je­wei­li­gen Vor­sor­ge­form ab. Ins­be­son­de­re bei der Ba­sis­ren­te kön­nen steu­er­li­che Vor­tei­le bei hohen Spar­ra­ten ge­nutzt wer­den.

Kön­nen Selbst­stän­di­ge frei­wil­lig in die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len?

Für viele Selbst­stän­di­ge ist dies mög­lich. Die kon­kre­ten Vor­aus­set­zun­gen hän­gen von Tä­tig­keit und Ver­si­che­rungs­sta­tus ab.

Wie viel Geld soll­te mo­nat­lich zu­rück­ge­legt wer­den?

Wich­ti­ger als eine feste Pro­zent­zahl ist eine Spar­ra­te, die lang­fris­tig trag­fä­hig bleibt und zur in­di­vi­du­el­len Ren­ten­pla­nung passt.