So schützen sich Unternehmen vor Extrem­wetter­ereignissen

Wie sich Betriebsinhaber vor den Folgen von Extremwetterereignissen schützen können

Mehr als 9.000 Ge­bäu­de hat die Flut­ka­ta­stro­phe an der Ahr im Ju­li 2021 zer­stört, dar­un­ter auch vie­le Ge­schäf­te, Ho­tels, Fa­bri­ken und Werk­stät­ten. Ins­ge­samt wa­ren et­wa 10.000 Un­ter­neh­men von der Flut be­trof­fen. Gan­ze Fuhr­parks, Ma­schi­nen, Werk­zeu­ge, La­den­ein­rich­tun­gen oder Wa­ren wur­den von den Was­ser- und Schlamm­mas­sen gna­den­los mit­ge­ris­sen oder un­brauch­bar ge­macht. Zu Bu­che schlu­gen aber nicht nur die Sach­schä­den, son­dern auch in der Fol­ge aus­fal­len­de Ein­nah­men.

Im nord­rhein-west­fä­li­schen Stol­berg et­wa war der Re­cy­cling­s­pe­zia­list Au­ru­bis durch die Schä­den in­fol­ge des Hoch­was­sers so stark be­trof­fen, dass am 16. Ju­li 2021 „Force Ma­jeu­re“ er­klärt wur­de. Das be­deu­tet, dass ei­ne Be­lie­fe­rung von Kun­den und ei­ne Ab­nah­me von Zu­lie­fe­run­gen un­mög­lich ist. Mit­ar­bei­ter ka­men zum Glück nicht zu Scha­den, weil das Werk recht­zei­tig eva­ku­iert wur­de. Erst ab No­vem­ber 2021 konn­te die Pro­duk­ti­on wie­der schritt­wei­se hoch­ge­fah­ren wer­den; die letz­te Pro­duk­ti­ons­li­nie ging erst im Ju­ni 2022 wie­der in Be­trieb. In Bad Müns­ter­ei­fel muss­te ein Out­let-Cen­ter mit über 50 Ge­schäf­ten für fast ein Jahr schlie­ßen. Ent­lang der Flüs­se Ahr und Erft zer­stör­te die Flut min­des­tens 18 Back­stu­ben und mehr als 70 Bä­cke­rei­fi­lia­len.

Extremwetterereignisse nehmen zu

Die Lis­te der von der Flut­ka­ta­stro­phe be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men lie­ße sich end­los fort­set­zen. Der Ge­samt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) geht für die be­trof­fe­nen Ge­bie­te in Nord­rhein-​West­fa­len, Rhein­land-​Pfalz, Bay­ern und Sach­sen von ver­si­cher­ten Schä­den in Hö­he von ins­ge­samt 8,4 Mil­li­ar­den Eu­ro aus. Die Ver­si­che­rer ha­ben dem­nach bis zum Som­mer 2023 6,4 Mil­li­ar­den Eu­ro an ih­re Kun­den aus­ge­zahlt, um die Schä­den an Haus­rat, Wohn­ge­bäu­den, Be­trie­ben und Fahr­zeu­gen zu er­set­zen.

Die schlech­te Nach­richt: Ex­trem­wet­ter­la­gen wie Stark­re­gen, aber auch Hit­ze­wel­len wer­den Ex­per­ten zu­fol­ge hier­zu­lan­de immer öfter vor­kom­men – eine Folge des Kli­ma­wan­dels, vor­an­ge­trie­ben durch die Treib­haus­gas­emis­si­o­nen der Men­schen. Die gute Nach­richt: Viele Schä­den durch Ex­trem­wet­ter und deren fi­nan­zi­el­le Fol­gen las­sen sich durch recht­zei­ti­ge Vor­sor­ge zu­min­dest ein­däm­men. Dazu ge­hö­ren bau­li­che Maß­nah­men, aber auch der rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­schutz.

So können Unternehmen vorbeugen

Die Jahr­hun­dert­flut vom Juli hat deut­lich ge­macht, wie schnell auch ver­meint­lich si­che­re­re Lagen zu Ka­ta­stro­phen­ge­bie­ten wer­den kön­nen. Ein ers­ter Schritt soll­te immer eine re­a­lis­ti­sche Ein­schät­zung der Ge­fah­ren­la­ge sein. An­halts­punk­te dafür, ob ein Stand­ort durch Hoch­was­ser ge­fähr­det ist, kön­nen Ge­fah­ren­kar­ten der Bun­des­län­der geben. Sie zei­gen zum Bei­spiel an, wo und wie sich Fluss­hoch­was­ser in der Ver­gan­gen­heit aus­brei­te­ten. Ge­fah­ren dro­hen je­doch nicht al­lein durch Hoch­was­ser, auch Sturm und Hagel kön­nen zu gro­ßen Schä­den füh­ren. Der Na­tur­ge­fah­ren­check des GDV hilft dabei, die Ri­si­ken im ei­ge­nen Post­leit­zah­len­ge­biet ein­zu­schät­zen. Je nach Ge­fah­ren­la­ge kön­nen dann die Maß­nah­men pri­o­ri­siert wer­den.

Stand: 03/24; alle Angaben ohne Gewähr.
Bildnachweis: iStockphoto / ollo

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