Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge summieren sich die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastungen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger auf insgesamt rund 50 Milliarden Euro. Vieles steht jedoch noch unter Finanzierungsvorbehalt. Welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können und wie schnell, bleibt also abzuwarten. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Körperschaftsteuer, veränderte Abschreibungsregelungen und niedrigere Energiepreise gingen in die richtige Richtung, betont Christian Sewing, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank und Präsident des Bankenverbands. Wirkliche Wachstumsimpulse seien aber nur dann zu erwarten, wenn man auch bei Themen wie dem Bürokratieabbau vorankomme. Ein erster Schritt auf diesem Weg könnte die von der Bundesregierung angekündigte Abschaffung des nationalen Lieferkettengesetzes bis zur parlamentarischen Sommerpause ab dem 11. Juli sein. Stattdessen soll die europäische Lieferkettenrichtlinie „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ in deutsches Recht überführt werden.
Gas geben will die Koalition aus CDU, CSU und SPD auch in Sachen Steuervergünstigungen für Unternehmen. Mit dem am 26. Juni vom Bundestag beschlossenen „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ will die Regierung noch vor der Sommerpause einige wichtige Maßnahmen auf den Weg bringen:
- die im Koalitionsvertrag genannten verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten auf Investitionen (ab dem 1. Juli 2025),
- die steuerliche Förderung betrieblich genutzter Elektrofahrzeuge (ab dem 30. Juni 2025),
- den Ausbau der Forschungszulage ab 2026,
- eine schrittweise Absenkung der Körperschaftssteuer ab 2028.
Bei Redaktionsschluss dieses Artikels stand die erforderliche Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf noch aus. Diese gilt jedoch als wahrscheinlich.