Vollmacht für Postbank Konten

Sie benötigen Geld von Ihrem Konto, können aber nicht selbst zur Bank gehen? Sie liegen im Krankenhaus, die Rechnungen müssen dringend bezahlt werden? In solchen Notfällen hilft eine Vollmacht. Denn dann kann der Bevollmächtigte alles für Sie erledigen.

Nur wenn die Vollmacht bereits vorliegt, kann der Bevollmächtigte im Notfall sofort handeln. Stellen Sie daher am besten gleich bei der Kontoeröffnung vorsorglich eine kostenlose Vollmacht.

Eine Vollmacht pro Konto

Sinnvoll ist es für jedes Giro-, Spar- und Anlagekonto eine Vollmacht auszustellen. Bei der Postbank sind Vollmachen kontobezogen, d.h. Sie müssen für jedes Konto eine eigene Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer Bank-Vollmacht ist kostenlos.

Vollmacht erteilen

Die Vollmacht können Sie in jeder Postbank Filiale sowie in jeder Filiale der Deutschen Post erteilen, Hier werden Ihre Unterschrift und die des Bevollmächtigten bestätigt. Am besten erscheinen Sie gemeinsam mit dem Bevollmächtigten. Bitte bringen Sie beide Personalausweis oder Reisepass mit.

Falls ein gemeinsames Erscheinen nicht möglich ist, können Sie das Formular (s.u) downloaden und blanko dem Bevollmächtigten zukommen lassen. Dieser ergänzt seine Daten, lässt sich in einer Postbank Filiale oder einer Filiale der Deutschen Post legitimieren und schickt es Ihnen zurück.

Mit Ihrer Unterschrift als Kontoinhaber machen Sie die Vollmacht wirksam. Bitte schicken Sie diese anschließend an die Postbank.

Wichtig: Bitte schicken Sie die Vollmacht per Post, nicht als Fax oder per E-Mail. Die Postbank kann Vollmachten nur im Original akzeptieren.

Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Bestätigung über die Erteilung der Vollmacht. Erteilen Sie eine Vollmacht für ein Sparkonto, sendet die Postbank Ihnen als Kontoinhaber in jedem Fall eine Bestätigung zu, die Sie bitte dem Bevollmächtigten aushändigen. Im Notfall bzw. im Falle einer Vertretung muss der Bevollmächtigte diese vorlegen.