Bankvollmacht für Postbank Konten

Sie benötigen dringend Bargeld von Ihrem Konto, können aber nicht selbst zur Bank gehen? Sie liegen im Krankenhaus und Rechnungen müssen dringend bezahlt werden? In solchen Notfällen hilft Ihnen insbesondere eine Bankvollmacht. Denn damit kann der bzw. die Bevollmächtigte Ihre finanziellen Angelegenheiten für Sie erledigen. 

Dabei gilt: Nur wenn die Bankvollmacht bereits erteilt wurde, können Bevollmächtigte im Fall der Fälle  grundsätzlich sofort handeln. Erteilen Sie daher am besten gleich bei der Kontoeröffnung vorsorglich eine kostenlose Bankvollmacht.

Eine Bank­voll­macht pro Filial­kunden­nummer

Sinnvoll ist es, für jede Filialkundennummer jeweils eine Bankvollmacht  zu erteilen, die für dazu gehörige Unterkonten ebenfalls gilt. Die Erteilung einer Bankvollmacht ist kostenlos.

So einfach erteilen Sie eine Bankvollmacht im Online-Banking

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Self-Service nutzen

Sie sind alleiniger Kontoinhaber oder alleiniger Vertreter eines Unternehmens? Dann erteilen Sie die Vollmacht ganz bequem im Selfservice-Bereich Ihres Online-Bankings unter Services > Geschäftlich > Vollmacht erteilen. 

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Angaben machen

Dort machen Sie Angaben zur bevollmächtigten Person und definieren den Umfang der zu erteilenden Vollmacht, also welche Rechte der bzw. die Bevollmächtigte konkret erhalten soll. 

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Legitimieren

Der bzw. die Bevollmächtigte erhält eine E-Mail und legitimiert sich abschließend per Videolegitimation.

Sollten Sie kein Online-Banking nutzen, wenden Sie sich gerne telefonisch an das Postbank Geschäftskunden Beratungscenter unter 0228 5500 4400.