Inflation: Absicherung ist Pflicht

Wie sich Unternehmen auf die anhaltend hohe Teuerung einstellen können.

Es sind Werte, wie sie Wirt­schaft und Ver­brau­cher seit vie­len Jah­ren nicht mehr ge­se­hen haben: 2021 klet­ter­te die durch­schnitt­li­che jähr­li­che In­fla­ti­ons­ra­te in Deutsch­land erst­mals seit fast 30 Jah­ren über die 3-​Prozent-​Marke. 2022 lag sie sogar bei 6,9 Pro­zent (vor Re­vi­si­on des Ver­brau­cher­preis­in­dex: 7,9 Pro­zent). Bes­se­rung ist bis­lang nicht in Sicht: In Deutsch­land stie­gen die Ver­brau­cher­prei­se im Fe­bru­ar 2023 wie schon im Ja­nu­ar um 8,7 Pro­zent ge­gen­über dem Vor­jah­res­ni­veau. In der Eu­ro­zo­ne leg­ten sie im Fe­bru­ar um 8,5 Pro­zent zu (Ja­nu­ar 8,6 Pro­zent). Die um Energie-​ und Nah­rungs­mit­tel­prei­se be­rei­nig­te Kern­in­fla­ti­on er­reich­te in der Eu­ro­zo­ne im Fe­bru­ar mit 5,6 Pro­zent den höchs­ten Wert seit Be­ginn der Wäh­rungs­uni­on. Das zeigt: Die Prei­se sind auf brei­ter Basis ge­stie­gen, nicht nur für En­er­gie und Nah­rungs­mit­tel.

Auch für die Jahre 2023 und 2024 gehen die Pro­gno­sen von deut­lich er­höh­ten durch­schnitt­li­chen Teu­e­rungs­ra­ten aus. Die Bun­des­re­gie­rung etwa er­war­tet in ihrem Ende Ja­nu­ar vor­ge­leg­ten Jah­res­wirt­schafts­be­richt 2023 für Deutsch­land im lau­fen­den Jahr eine durch­schnitt­li­che Teu­e­rung von 6,0 Pro­zent; für das nächs­te Jahr liegt die In­fla­ti­ons­pro­gno­se bei 2,8 Pro­zent.

Auf Unternehmen aller Größenordnungen können sich hohe Inflationsraten in vielerlei Hinsicht negativ auswirken, zum Beispiel durch

  • steigende Energiekosten,
  • steigende Einkaufskosten für Rohstoffe und Vorprodukte,
  • steigende Personalkosten durch inflationsbedingt höhere Lohnforderungen,
  • steigende Mietkosten, vor allem bei inflationsindexierten Gewerbemietverträgen,
  • sinkende Margen (aufgrund steigender Kosten) und
  • ein schrumpfendes Anlagevermögen aufgrund negativer Realzinsen.

Umso wichtiger ist es für Unternehmen, jetzt gegenzusteuern und die Folgen einer anhaltend hohen Inflation zu begrenzen. Dafür gibt es eine Reihe möglicher Maßnahmen.

Hohe Inflation managen – 5 Tipps

  1. Inflationssensibilität ermitteln

    Der erste Schritt auf dem Weg zu mehr Inflationsresistenz sollte immer eine Prüfung sein, wo im Unternehmen sich die Teuerung am stärksten bemerkbar macht. Dementsprechend können die Maßnahmen priorisiert werden.

  2. Kosten weitergeben

    Eine na­he­lie­gen­de Maß­nah­me ist, in­fla­ti­ons­be­dingt ge­stie­ge­ne Kos­ten an Kun­den wei­ter­zu­ge­ben. Das kann vor allem dann funk­ti­o­nie­ren, wenn das ei­ge­ne Un­ter­neh­men über eine ent­spre­chen­de Preis­se­t­zungs­macht ver­fügt, zum Bei­spiel weil es ein ex­klu­si­ves Pro­dukt be­zie­hungs­wei­se eine ein­zig­ar­ti­ge Dienst­leis­tung an­bie­tet oder an­de­re Al­lein­stel­lungs­merk­ma­le am Markt auf­weist. Ein­fa­cher sind Preis­er­hö­hun­gen auch dann, wenn sie bran­chen­weit statt­fin­den. Prü­fen Sie, so­weit mög­lich, die An­ge­bo­te Ihrer Mit­be­wer­ber. Wo lie­gen sie im Ver­gleich mit Ihren Prei­sen? Lässt eine große Nach­fra­ge eine Preis­er­hö­hung zu? Las­sen sich hö­he­re Prei­se mit einem be­son­de­ren An­ge­bot oder einer durch Aus­zeich­nun­gen oder po­si­ti­ve Be­wer­tun­gen im Netz be­leg­ten her­aus­ra­gen­den Qua­li­tät stüt­zen?

  3. Preisgleitklauseln vereinbaren

    Um sich bei längerfristigen Aufträgen für den Fall steigender Kosten abzusichern, können Sie versuchen, mit Ihren Kunden index- oder kostenbasierte Preisgleitklauseln zu vereinbaren. Das geht sowohl individualvertraglich als auch im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alternativ können Sie eine Vorauszahlungsvereinbarung abschließen. Das heißt, Sie kaufen Material, das erst später zur Auftragserfüllung benötigt wird, sofort ein und lassen sich dieses auch sofort von Ihrem Auftraggeber bezahlen. Lassen Sie sich in beiden Fällen am besten zu den Details juristisch beraten. Weitere Informationen zu Preisklauseln finden Sie zum Beispiel auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein.

  4. Kosten senken

    Treiber der Inflation sind auch weiterhin vor allem die Energie- und Nahrungsmittelpreise. Die Energiepreise verteuerten sich im Februar 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,1 Prozent – trotz der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Die Nahrungsmittelpreise stiegen um 21,8 Prozent. Vor allem bei den Energiepreisen scheint ein Rückgang auf das Niveau von vor dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine nicht absehbar, auch wenn etwa die Gaspreise zuletzt wieder nachgaben. Kurzfristig hilft hier nur, Energie zu sparen. Um die Energiekosten, aber auch zum Beispiel die Ausgaben für Personal langfristig im Griff zu behalten, können Investitionen in die Energieeffizienz sowie Digitalisierung und Automatisierung sinnvoll sein. Beispiele dafür, wie Sie die Energiekosten in Ihrem Betrieb senken können, finden Sie gebündelt im Perspektiven Spezial Energiekrise. Nicht zuletzt können zukunftsgerichtete Investitionen in Anlagen, Maschinen oder auch Gebäude den Inflationsdruck auf vorhandene liquide Mittel abmildern (siehe Punkt 5). Eine weitere – derzeit jedoch schwierige – Option, die Kosten für Energielieferungen zu verringern, kann der Abschluss eines preisgünstigeren Energieliefervertrags sein.

    Steigenden Einkaufskosten für Rohstoffe und Vorprodukte können Sie gegebenenfalls mit einer Änderung Ihrer Einkaufsstrategie von nur einem (Single-Sourcing) auf mehrere Lieferanten (Multi-Sourcing) entgegentreten, wenn sich damit Ihre Verhandlungsposition im Einkauf ohne allzu großen Aufwand verbessern lässt. Außerdem sollten Sie bei Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen, inwieweit Sie auf der Auftraggeberseite selbst von Preisgleitklauseln betroffen sind.

    Inflationsbegründete Forderungen nach höheren Löhnen sowohl von bestehenden als auch neuen Mitarbeitenden können Sie, so Ihr Unternehmen nicht tarifgebunden ist, möglicherweise durch innerbetriebliche Maßnahmen abfedern, etwa eine Steigerung der Arbeitgebermarke durch flexiblere Arbeitszeitmodelle oder das Angebot zur Arbeit im Homeoffice – Stichwort Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem sind bis Ende 2024 steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichsprämien in Höhe von insgesamt bis zu 3.000 Euro möglich.

  5. Liquiditätsmanagement und Finanzierungen anpassen

    Ein wichtiger Aspekt bei der Absicherung gegen Inflationsrisiken kann die Anpassung des Liquiditäts- und Forderungsmanagements sein. Dabei gilt es, Außenstände so gering wie möglich zu halten. Denn jede von einem Kunden bei erbrachter Leistung noch nicht beglichene Rechnung entspricht im Prinzip einem Kredit, dessen Gegenwert durch die Inflation stetig sinkt. Eine Möglichkeit, Außenstände zu verringern, ist, Forderungen im Rahmen von Factoring teilweise oder vollständig abzutreten.

    Auf der Finanzierungsseite könnte es sich anbieten, mit den Bankpartnern frühzeitig variable Finanzierungen unter die Lupe zu nehmen und Kredite langfristig über derivative Zinsbindungen, zum Beispiel Zins-Swaps oder Inflations-Swaps, abzusichern. Zudem könnte es sich empfehlen, neue mittel- bis langfristige Kreditlinien zu einem fixen Zinssatz zu vereinbaren, bevor die Kreditzinsen weiter anziehen. Kapitalmarktexperten erwarten, dass die Europäische Zentralbank (EZB) infolge der anhaltend hohen Inflation die Leitzinsen weiterhin deutlich erhöhen dürfte. Das dürfte auch zu einem weiteren Anstieg der Kreditzinsen führen. Schon Ende 2022 zahlten laut dem FCF Zins- und Kreditmonitor Unternehmen beim Neuabschluss von Kreditfinanzierungen so hohe Zinsen wie seit acht Jahren nicht mehr. Wobei sich das Zinsniveau historisch betrachtet nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau bewegte.

    Hinzu kommt, dass sich dem „Bank Lending Survey“ der EZB zufolge die Kreditvergabebedingungen in Deutschland wie auch in anderen Ländern der Eurozone zuletzt weiter verschärft haben. Grund dafür ist die veränderte Risikolage, die entsprechende Risikomargen seitens der Banken mit sich bringt, was ebenfalls zu einem weiteren Anstieg der Kreditzinsen beitragen kann.

    Nicht zuletzt sollte die Anlagestrategie des Unternehmens überprüft werden. Einer im Februar 2023 veröffentlichten Befragung des „wir – Magazin für Unternehmerfamilien“ zufolge sehen 61 Prozent der Gesellschafterinnen und Gesellschafter großer und mittelgroßer Familienunternehmen in Deutschland die Inflation als größte Bedrohung für das Familienvermögen. Als Inflationsschutz könnten zum Beispiel derivative Finanzinstrumente zum Einsatz kommen. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater.

Ein klei­ner Trost zum Schluss: Auch wenn die In­fla­ti­on in Deutsch­land und in der Eu­ro­zo­ne zur­zeit au­ßer­ge­wöhn­lich hoch ist, im in­ter­na­ti­o­na­len Ver­gleich sind die hie­si­gen Teu­e­rungs­ra­ten immer noch mo­de­rat. In Un­garn etwa lag der har­mo­ni­sier­te Ver­brau­cher­preis­in­dex im Ja­nu­ar 2023 bei 26 Pro­zent ge­gen­über dem Vor­jah­res­mo­nat, in der Tür­kei bei fast 58 Pro­zent und in Ar­gen­ti­ni­en sogar bei na­he­zu 95 Pro­zent. Spit­zen­rei­ter im in­ter­na­ti­o­na­len In­fla­ti­ons­ran­king war Sim­bab­we mit fast 230 Pro­zent.

So wird die Inflationsrate berechnet

Die Eu­ro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) de­fi­niert In­fla­ti­on als den all­ge­mei­nen An­stieg der Prei­se für Waren und Dienst­leis­tun­gen in einer Markt­wirt­schaft, zum Bei­spiel der Eu­ro­zo­ne oder Deutsch­land. Um die Prei­se für einen be­stimm­ten Zeit­rah­men ver­gleich­bar zu ma­chen, wird ein fik­ti­ver Wa­ren­korb er­stellt. In Deutsch­land ist das die Auf­ga­be des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes. Der deut­sche Wa­ren­korb um­fasst rund 700 Gü­ter­ar­ten, die sämt­li­che hier­zu­lan­de von pri­va­ten Haus­hal­ten ge­kauf­ten Waren sowie Dienst­leis­tun­gen re­prä­sen­tie­ren. Aus deren Prei­sen be­rech­nen die Sta­tis­ti­ker einen Durch­schnitts­wert, Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) ge­nannt. Mit wel­cher Ge­wich­tung die ver­schie­de­nen Gü­ter­ar­ten in den Ge­samt­in­dex ein­flie­ßen, ist in einem Wä­gungs­sche­ma fest­ge­hal­ten, das von Zeit zu Zeit über­ar­bei­tet wird (zu­letzt 2023). Der VPI wird ein­mal im Monat be­rech­net. Seine Ver­än­de­rung zum Vor­jah­res­mo­nat wird als Teu­e­rungs­ra­te oder In­fla­ti­ons­ra­te be­zeich­net und in Pro­zent an­ge­ge­ben. Ab einer Rate von 20 Pro­zent spre­chen Öko­no­men von einer ga­lop­pie­ren­den In­fla­ti­on, steigt sie auf 50 Pro­zent oder mehr, ist die Rede von Hy­per­in­fla­ti­on. Gut zu wis­sen: Von der eu­ro­päi­schen Sta­tis­tik­be­hör­de Eu­ro­stat wird zur Be­rech­nung der In­fla­ti­on ein har­mo­ni­sier­ter Ver­brau­cher­preis­in­dex (HVPI) ge­nutzt. Des­halb kön­nen sich die von Deutsch­land und der EU ver­öf­fent­lich­ten In­fla­ti­ons­wer­te etwas un­ter­schei­den.

Alle Angaben ohne Gewähr; Stand: März 2023
Bildnachweis: iStockphoto / Aslan Alphan
 

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