Corona aktuell

Staatliche Hilfen – wem jetzt Rückforderungen drohen könnten

Was gilt, wenn Corona-Hilfen zu Unrecht bezogen wurden.

Mehr als 65 Milliarden Euro direkte Zuschüsse sind seit dem ersten Lockdown aus den verschiedenen Hilfs- und Überbrückungsprogrammen an kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler geflossen. Und das Geld fließt weiter. Die Überbrückungshilfe IV etwa kann noch bis zum 30. Juni 2022 rückwirkend beantragt werden. Eigentlich müssen die Sofort- und Überbrückungshilfen des Bundes nicht zurückgezahlt werden. Doch was gilt, wenn sie zu Unrecht bezogen wurden – aus Versehen oder absichtlich?

Schon seit einer Weile mehren sich allerdings Meldungen über mögliche Rückforderungen direkter Zuschüsse, die unter falschen Vorzeichen beantragt wurden – ob absichtlich oder unwissentlich. Die Prüfung einer möglichen Überkompensation kann zum Beispiel im Rahmen der Steuererklärung durch die Finanzämter erfolgen. Laut dem Deutschen Richterbund sind zudem bereits mehr als 25.000 Anzeigen wegen mutmaßlich erschlichener Corona-Soforthilfen oder anderer Straftaten mit Pandemie-Bezug bei den deutschen Strafverfolgungsbehörden eingegangen.

Bildnachweis: iStockphoto / Ivan-balvan

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