Die Umsetzung sogenannter ESG-Ziele ist für immer mehr Unternehmen in Deutschland ein wichtiger Bestandteil ihrer Unternehmensstrategie. Das Kürzel steht für die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt (engl. „Environment“), Soziales („Social“) und Unternehmensführung („Governance“). Ganz oben auf der Agenda steht das Thema ESG zum Beispiel beim Büromöbelhersteller Assmann aus dem niedersächsischen Melle. Für sein nachhaltiges Engagement wurde dem Familienunternehmen beim Nachhaltigkeitsranking der EcoVadis, einem der renommiertesten Auditierungs-Unternehmen, 2023 bereits zum zweiten Mal eine Gold-Medaille verliehen. Positiv hervorgehoben wurde dabei auch die Nachhaltigkeitskommunikation des Unternehmens. Assmann veröffentlicht seine ESG-Aktivitäten regelmäßig in einem eigenen Nachhaltigkeitsbericht. Dieser wurde bereits 2020 vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der Unternehmensvereinigung Future als bester Nachhaltigkeitsbericht in der Kategorie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgezeichnet.
Während die Firma Assmann bislang freiwillig umfassend über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten informiert, sind bestimmte Großunternehmen bereits seit dem Geschäftsjahr 2017 im Rahmen der EU-Richtlinie „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) dazu verpflichtet, öffentlich Rechenschaft über ihre Unternehmensverantwortung – fachsprachlich „Corporate Social Responsibility“ (CSR) – abzulegen. Betroffen sind davon bislang nur kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Mit der Richtlinie soll erreicht werden, dass Unternehmen verlässliche und vergleichbare Informationen nicht nur zu ihrem Finanzbereich, sondern auch zu ihren Aktivitäten in den Kategorien Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bereitstellen.
Ab dem Geschäftsjahr 2024 wird diese Berichtspflicht im Rahmen der 2022 verabschiedeten EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) deutlich erweitert. Mit der Richtlinie ändern sich der Umfang und die Art der vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichterstattung tiefgreifend. Und es wächst der Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen müssen. Betroffen sind davon in Deutschland etwa 15.000 Unternehmen. Bislang waren hierzulande nur etwa 500 Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Regelung.