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Erste Hilfe bei Cyberangriffen
Was Unternehmen im Falle eines Cyberangriffs tun sollten.
Es trifft Krankenhausbetreiber, Industrieunternehmen, Konzertveranstalter, Handwerksbetriebe, Kommunen – Ziel von Hackerangriffen sind Unternehmen und staatliche Institutionen jeder Größe, ganz unabhängig von der Branche oder dem Digitalisierungsgrad. Als besonders lukrativ für Cyberkriminelle haben sich in den vergangenen Jahren sogenannte Ransomware-Attacken herausgestellt. Dabei werden Dateien oder Systeme der Opfer durch die Täter verschlüsselt. Für die Entschlüsselung fordern die Cyberkriminellen dann ein Lösegeld (englisch: ransom).
Mittlerweile sind solche Angriffe auch in Deutschland für die Wirtschaft leider eher die Regel als die Ausnahme: Nach Zahlen des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche (Bitkom e. V.) werden 60 Prozent der deutschen Unternehmen innerhalb eines Zwölf-Monats-Zeitraums Opfer einer Ransomware-Attacke – bei 30 Prozent entstehen dadurch konkrete Schäden, etwa durch Produktionsausfälle oder Kosten für den IT-Dienstleister. Jedes achte betroffene Unternehmen zahlt zudem ein Lösegeld.
Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe
Die Gesamtschäden für die deutsche Wirtschaft durch Cyberattacken bezifferte der Bitkom e. V. zuletzt auf insgesamt 148 Milliarden Euro pro Jahr. Blockieren die Angreifer etwa wichtige IT-Systeme, kann das zu teuren Produktionsausfällen führen. Und werden Kundendaten gestohlen, drohen schwerwiegende Reputations- und Vertrauensverluste sowie Schadenersatzforderungen. Da wundert es kaum, dass die im aktuellen Allianz Risk Barometer weltweit befragten Risikomanagement-Expertinnen und -Experten Datenpannen, Angriffe auf kritische Infrastruktur und Vermögenswerte sowie Ransomware-Attacken als das aktuell größte Geschäftsrisiko überhaupt für Unternehmen einstufen.
Für Unternehmen ist es daher essenziell, sich dieses Risikos bewusst zu sein und sich entsprechend zu schützen. Ebenso wichtig ist es, zu wissen, was im Falle eines Cyberangriffs zu tun ist. Fachleute empfehlen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die folgenden Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Quellen: Allianz für Cyber-Sicherheit, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg, Digital.Sicher.NRW – Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in der Wirtschaft NRW, IHK
Die richtige Nachbereitung
Fahren Sie nach einem IT-Sicherheitsvorfall Ihre Systeme erst dann wieder hoch, wenn alle bekannten Schadprogramme sowie die Schwachstellen Ihres IT-Systems beseitigt wurden. Ändern Sie die Zugangsdaten (z. B. Passwörter) und verbessern Sie die Schutzmaßnahmen. Nach einem Cyberangriff sollten Sie Ihre IT-Systeme intensiv überwachen, um sicherzustellen, dass diese wieder einwandfrei funktionieren, und um einen möglichen erneuten Angriffsversuch rechtzeitig zu erkennen. Prüfen Sie im Nachgang, ob es Dinge gibt, die Sie für den Fall eines erneuten Angriffs verbessern können. Tipp: Detaillierte Informationen und Checklisten zu allen notwendigen Nachbereitungsmaßnahmen finden sich auf der Website der Allianz für Cyber-Sicherheit.
Lösegeld – zahlen oder nicht zahlen?
Laut dem auf Cybersicherheit spezialisierten US-Beratungsunternehmen Coveware betrugen die Lösegeldzahlungen je Ransomware-Attacke im dritten Quartal 2023 weltweit durchschnittlich 850.700 US-Dollar. In diesem Zusammenhang warnt das Bundeskriminalamt: „Gehen Sie nicht auf Lösegeldforderungen ein – Dateien und Programme werden oft trotz Zahlung nicht entschlüsselt.“ Auch das BSI rät, bei einer Ransomware-Attacke nicht auf die Erpressung einzugehen. Stattdessen sollten kompromittierte IT-Systeme, soweit vorhanden, mit den auf ihre Unversehrtheit geprüften Back-up-Daten neu aufgesetzt werden.
Cyberversicherung als Lösung?
Die finanziellen Schäden eines Hackerangriffs können Unternehmen über eine sogenannte Cyberversicherung abfedern. Zum Leistungsumfang können zum Beispiel die Übernahme der Kosten für die Bereinigung der IT-Systeme, der finanzielle Ausgleich für eine durch einen Cyberangriff bedingte Betriebsunterbrechung und sogar Lösegelder bei Ransomware-Attacken gehören. Bevor Sie eine solche Versicherung in Erwägung ziehen, sollten Sie den Leistungsumfang genau prüfen – auch im Hinblick darauf, unter welchen Voraussetzungen die Versicherung greift und welche möglichen Schäden bereits durch Ihre bestehenden Betriebsversicherungen abgedeckt sind.
Besser, als gut versichert zu sein, ist es jedoch, gar nicht erst Opfer einer Cyberattacke zu werden. Am wichtigsten bleiben daher entsprechende vorbeugende Maßnahmen. „Digitale Angriffe lassen sich von jedem Ort der Welt ausführen. Und die Gefahr für Cyberkriminelle, von Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden behelligt zu werden, ist in vielen Ländern gering oder nicht vorhanden“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Die Zahl der Angriffe im digitalen Raum werde daher weiter zunehmen. Deshalb müssten die deutschen Unternehmen ihre IT-Sicherheit „mindestens auf jenes Niveau bringen, das für die physische Sicherheit vor Ort längst Standard ist“.
Tipp: Kostenfreie Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Handwerksbetriebe bei der Prävention und der Erkennung von Cyberangriffen sowie den notwendigen Reaktionsmaßnahmen leistet die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand unter Leitung des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschlands e. V. (BVMW).
Stand: 09/2024; alle Angaben ohne Gewähr
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