Dienstrad statt Dienstwagen

Wie Unternehmen mit Dienstfahrrädern bei ihren Mitarbeitenden punkten können.

Das nieder­sächsische Bad Bentheim liegt direkt an der deutsch-nieder­ländischen Grenze. Da verwundert es kaum, dass „Fietsen“ – so das nieder­ländische Wort für Fahrrad­fahren – in der 16.000-Einwohner-Stadt Volkssport ist. Die örtliche Verwaltung macht sich das zunutze und bietet ihren etwa 60 Angestellten die Möglichkeit zur Nutzung von Leasing­fahrrädern und -E-Bikes. Das ist nicht nur ein nettes Extra zur Akquise und Bindung von Mitarbeitenden, es fördert auch deren Gesundheit und trägt zum Klimaschutz bei.

Ob kommunale Verwaltung, kleine oder größere Unter­nehmen: Das Thema Dienstrad kommt an – bei Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmern genauso wie bei Arbeit­geberinnen und Arbeit­gebern. Laut einem Bericht der European Cyclists‘ Federation aus dem Juli 2025 sind auf Deutschlands Radwegen und Straßen bereits 2,1 Millionen geleaste Dienst­räder mit und ohne elektrischen Antrieb unterwegs. Einer Studie des Beratungs­unter­nehmens Deloitte zufolge boten 2024 deutsch­land­weit 269.000 Arbeitgeber ihren Mit­arbeitenden Dienst­rad­leasing an. 78 Prozent davon waren Klein- oder Kleinst­unter­nehmen mit weniger als 50 Mit­arbeitenden.

Lohnend ist die Bereit­stellung von Diensträdern nicht nur für Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer, die auf diese Weise günstig an ein oft mehrere Tausend Euro teures Zweirad kommen können; auch für Arbeit­geberinnen und Arbeit­geber gibt es gute Gründe, Dienst­räder anzubieten:

  • Als attraktiver Job-Benefit können Diensträder dabei helfen, Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden.
  • Sowohl bei potenziellen Mit­arbeitenden als auch Kundinnen und Kunden können sich Unternehmen mit einem Dienst­rad­angebot als nachhaltig positionieren. Das kann zum Image­gewinn beitragen.
  • Menschen, die jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit fahren, sind fitter als andere Berufs­pendler. Laut einer nieder­ländischen Studie melden sie sich im Schnitt pro Jahr etwa 1,4 Tage weniger krank.
  • Mit einem Dienst­rad­angebot lassen sich unterm Strich Steuern und Sozial­beiträge sparen.
     

Wege zur Dienstradfinanzierung

Richtig ins Rollen gekommen ist das Thema Dienstrad seit 2012, denn seitdem gilt das sogenannte Dienst­wagen­privileg auch für Fahrräder, Pedelecs und die schnelleren S-Pedelecs. Das bedeutet, dass Angestellte bei vollständig oder zum großen Teil durch die Arbeit­geberin oder den Arbeit­geber ange­schafften und finan­zierten Dienst­rädern auch bei privater Nutzung nur den geld­werten Vorteil versteuern müssen; das betrifft seit 2020 nur noch monatlich 0,25 Prozent der unver­bindlichen Preis­empfehlung des Händlers oder Herstellers.

Unternehmen, die ihren Beschäftigten Diensträder anbieten möchten, haben dafür drei grundsätzliche Möglichkeiten.

  1. Sie kaufen die Diensträder bzw. finanzieren deren Erwerb über einen klassischen Geschäftskredit. Der Kaufpreis kann dann über die übliche Nutzungs­dauer von sieben Jahren steuerlich abgeschrieben werden. Darüber hinaus ist das Unternehmen Eigentümer der Zweiräder und kann diese jederzeit wieder verkaufen. Die Vertrags­bindung an den Leasing­anbieter entfällt.
  2. Sie leasen die Räder und übernehmen die Leasing­raten komplett selbst. Dabei können die monatlichen Raten sowie weitere Kosten in Verbindung mit den Bikes als Betriebs­ausgaben abgesetzt werden.
  3. Sie leasen die Räder und beteiligen die Nutzerinnen und Nutzer anteilig an den Leasingraten. Auch bei dieser Variante können die monatlichen Raten sowie weitere Kosten als Betriebs­ausgaben abgesetzt werden.

Die Leasing­modelle sind am beliebtesten, weil sie die Liquidität des Unternehmens am wenigsten belasten. Der Deloitte-Studie zufolge wuchs die Flotte der geleasten Dienst­räder zwischen 2020 und 2024 jährlich um durch­schnittlich 30 Prozent. Dabei sind die von den Dienst­rad­leasing­firmen angebotenen Leasing­räder häufig vergleichs­weise hoch­preisig. Laut der Deloitte-Studie kostet ein geleastes E-Bike zuletzt durch­schnittlich 3.720 Euro.
 

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In 3 Schritten zum Dienstradleasing

  1. Anbieter

    Es gibt in Deutschland mittlerweile eine ganze Reihe von auf Dienstradleasing spezialisierten Anbietern (einen Überblick finden Sie am Ende dieses Artikels). Ein Unternehmen least bei diesen Zwischenhändlern das Rad meist über einen Zeitraum von 36 Monaten mit der Option, es danach zu kaufen oder aber den Vertrag zu verlängern, ggf. mit einem neuen Modell. Diensträder über einen solchen spezialisierten Anbieter zu beschaffen, hat einige Vorteile. So lassen sich die Verträge in der Regel bequem um Leistungen über die eigentliche Fahrradbestellung hinaus erweitern, zum Beispiel eine Vollkaskoversicherung oder ein „Rundum-sorglos-Paket“, durch das alle Kosten für Wartung und Reparaturen abgedeckt sind. Zudem lässt sich vertraglich festlegen, dass der Leasinganbieter das Fahrrad ohne Aufpreis zurücknimmt, sollte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen.

    Wichtig: Der Leasingvertrag sollte keine garantierte Kaufoption für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer enthalten. Denn nur, wenn das Unternehmen Leasingnehmer ist, funktioniert das Modell. Schließt es lediglich den Vertrag ab, Kosten und Pflichten liegen aber bei der Nutzerin oder dem Nutzer des Dienstrades, akzeptiert das Finanzamt das Rad nicht als Dienstfahrrad. In diesem Fall kann eine Steuernachzahlung drohen.
     

  2. Vertrag

    Die Überlassung des Dienstrades an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer sollte in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatz zum Arbeitsvertrag detailliert geregelt werden. Darin sollte vereinbart werden, ob das Rad auch privat genutzt werden darf, wer Wartung und Reparatur bezahlt und wann und in welchem Zustand das Rad zurückgegeben werden muss. Meistens enthalten die Überlassungsverträge die Option, das Bike nach Ablauf des Vertrags zu kaufen oder den Vertrag zu verlängern. Doch Achtung: Eine garantierte Überlassung nach der Leasinglaufzeit darf auch im Überlassungsvertrag nicht stehen, sonst handelt es sich steuerrechtlich nicht um ein Dienstfahrrad.

  3. Buchführung

    Das Unter­nehmen kann die Leasing­raten ebenso wie alle anderen Kosten rund um das Dienstrad als Betriebs­ausgaben absetzen. Üblicher­weise über­nehmen das Unter­nehmen und die Nutzerin oder der Nutzer jeweils einen Teil der Kosten; dies funktioniert über eine sogenannte Gehalts- oder Ent­gelt­um­wand­lung. Das heißt, das Brutto­gehalt wird um den vom Unter­nehmen über­nommenen Teil der Leasing­rate gekürzt. Dadurch zahlen sowohl die Arbeit­nehmerin oder Arbeit­nehmer als auch das Unter­nehmen weniger Sozial­abgaben.

    Beispiel: Das Unter­nehmen least ein Dienst­fahrrad zu einer monatlichen Rate von 50 Euro. Die Kosten teilt es sich mit der Arbeit­nehmerin oder dem Arbeit­nehmer. Das Unter­nehmen macht 25 Euro als Betriebs­kosten geltend, die anderen 25 Euro werden der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter vom Brutto­gehalt abgezogen. Dadurch spart das Unter­nehmen seinen Anteil an den Sozial­versicherungs­beiträgen, im Beispielfall rund fünf Euro pro Monat. In den drei Jahren eines üblichen Leasing­vertrags würde ein Unter­nehmer in diesem Fall also 180 Euro Sozial­abgaben sparen.

    Wird das Dienstrad im Rahmen einer Ent­gelt­um­wandlung (auch zur privaten Nutzung) bereit­gestellt, muss die Nutzerin oder der Nutzer monatlich 0,25 Prozent der unverbind­lichen Brutto­preis­empfehlung des Händlers oder Her­stellers als geld­werten Vorteil versteuern. Alternativ kann ein Fahrten­buch geführt werden. Das lohnt sich Steuer­fach­leuten zufolge allerdings nur, wenn das Dienstrad nur selten privat genutzt wird.

    Bei tarif­gebundenen Unter­nehmen muss darauf geachtet werden, ob der Tarif­vertrag eine Gehalts­umwandlung in ein Dienst­fahrrad zulässt. Falls nicht, kann das Fahrrad als Gehalts­extra komplett vom Arbeit­geber bezahlt werden oder aber über­tarifliche Leistungen wie Bonus­zahlungen, Weihnachts­geld, Prämien oder Gesund­heits­budget ersetzen. Überlässt das Unter­nehmen der Arbeit­nehmerin oder dem Arbeit­nehmer das Rad als Gehalts­extra, trägt also alle Kosten selbst, so muss diese bzw. dieser seit 2019 weder Steuern noch Sozial­abgaben darauf zahlen (aus­ge­nommen bei E-Bikes, deren Motor Ge­schwin­dig­keiten von mehr als 25 km/h unterstützt).
     

Ob City- oder Trekkingbike, Rennrad, Mountainbike oder Lastenfahrrad – prinzipiell sind alle Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes für das Dienstradleasing geeignet. Unternehmen sollten vorab lediglich überlegen, ob das Zweirad auch beruflich zum Einsatz kommen soll und deshalb besondere Anforderungen erfüllen muss. Ansonsten sollte die Auswahl aber der Nutzerin oder dem Nutzer überlassen werden.

Der größte Dienstradleasing-Anbieter in Deutschland ist Jobrad, andere sind Bikeleasing.de, Businessbike, Lease a Bike, Mein-Dienstrad oder Eurorad. Auf ihren Websites findet man Leasingrechner, mit deren Hilfe sich bequem kalkulieren lässt, inwiefern sich die Anschaffung eines Dienstrads für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat 2020 einen ausführlichen Dienstradanbietervergleich durchgeführt.

 

Stand: August 2025; alle Angaben ohne Gewähr. Der Artikel ersetzt nicht die steuerliche Beratung.
Bildnachweis: Elmira / Adobe Stock (mit KI generiert)
 

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