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Dienstrad statt Dienstwagen
Wie Unternehmen mit Dienstfahrrädern bei ihren Mitarbeitenden punkten können.
Das niedersächsische Bad Bentheim liegt direkt an der deutsch-niederländischen Grenze. Da verwundert es kaum, dass „Fietsen“ – so das niederländische Wort für Fahrradfahren – in der 16.000-Einwohner-Stadt Volkssport ist. Die örtliche Verwaltung macht sich das zunutze und bietet ihren etwa 60 Angestellten die Möglichkeit zur Nutzung von Leasingfahrrädern und -E-Bikes. Das ist nicht nur ein nettes Extra zur Akquise und Bindung von Mitarbeitenden, es fördert auch deren Gesundheit und trägt zum Klimaschutz bei.
Ob kommunale Verwaltung, kleine oder größere Unternehmen: Das Thema Dienstrad kommt an – bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genauso wie bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Laut einem Bericht der European Cyclists‘ Federation aus dem Juli 2025 sind auf Deutschlands Radwegen und Straßen bereits 2,1 Millionen geleaste Diensträder mit und ohne elektrischen Antrieb unterwegs. Einer Studie des Beratungsunternehmens Deloitte zufolge boten 2024 deutschlandweit 269.000 Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Dienstradleasing an. 78 Prozent davon waren Klein- oder Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden.
Lohnend ist die Bereitstellung von Diensträdern nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf diese Weise günstig an ein oft mehrere Tausend Euro teures Zweirad kommen können; auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es gute Gründe, Diensträder anzubieten:
- Als attraktiver Job-Benefit können Diensträder dabei helfen, Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden.
- Sowohl bei potenziellen Mitarbeitenden als auch Kundinnen und Kunden können sich Unternehmen mit einem Dienstradangebot als nachhaltig positionieren. Das kann zum Imagegewinn beitragen.
- Menschen, die jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit fahren, sind fitter als andere Berufspendler. Laut einer niederländischen Studie melden sie sich im Schnitt pro Jahr etwa 1,4 Tage weniger krank.
- Mit einem Dienstradangebot lassen sich unterm Strich Steuern und Sozialbeiträge sparen.
Wege zur Dienstradfinanzierung
Richtig ins Rollen gekommen ist das Thema Dienstrad seit 2012, denn seitdem gilt das sogenannte Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder, Pedelecs und die schnelleren S-Pedelecs. Das bedeutet, dass Angestellte bei vollständig oder zum großen Teil durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber angeschafften und finanzierten Diensträdern auch bei privater Nutzung nur den geldwerten Vorteil versteuern müssen; das betrifft seit 2020 nur noch monatlich 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Händlers oder Herstellers.
Unternehmen, die ihren Beschäftigten Diensträder anbieten möchten, haben dafür drei grundsätzliche Möglichkeiten.
- Sie kaufen die Diensträder bzw. finanzieren deren Erwerb über einen klassischen Geschäftskredit. Der Kaufpreis kann dann über die übliche Nutzungsdauer von sieben Jahren steuerlich abgeschrieben werden. Darüber hinaus ist das Unternehmen Eigentümer der Zweiräder und kann diese jederzeit wieder verkaufen. Die Vertragsbindung an den Leasinganbieter entfällt.
- Sie leasen die Räder und übernehmen die Leasingraten komplett selbst. Dabei können die monatlichen Raten sowie weitere Kosten in Verbindung mit den Bikes als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
- Sie leasen die Räder und beteiligen die Nutzerinnen und Nutzer anteilig an den Leasingraten. Auch bei dieser Variante können die monatlichen Raten sowie weitere Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Die Leasingmodelle sind am beliebtesten, weil sie die Liquidität des Unternehmens am wenigsten belasten. Der Deloitte-Studie zufolge wuchs die Flotte der geleasten Diensträder zwischen 2020 und 2024 jährlich um durchschnittlich 30 Prozent. Dabei sind die von den Dienstradleasingfirmen angebotenen Leasingräder häufig vergleichsweise hochpreisig. Laut der Deloitte-Studie kostet ein geleastes E-Bike zuletzt durchschnittlich 3.720 Euro.
In 3 Schritten zum Dienstradleasing
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Anbieter
Es gibt in Deutschland mittlerweile eine ganze Reihe von auf Dienstradleasing spezialisierten Anbietern (einen Überblick finden Sie am Ende dieses Artikels). Ein Unternehmen least bei diesen Zwischenhändlern das Rad meist über einen Zeitraum von 36 Monaten mit der Option, es danach zu kaufen oder aber den Vertrag zu verlängern, ggf. mit einem neuen Modell. Diensträder über einen solchen spezialisierten Anbieter zu beschaffen, hat einige Vorteile. So lassen sich die Verträge in der Regel bequem um Leistungen über die eigentliche Fahrradbestellung hinaus erweitern, zum Beispiel eine Vollkaskoversicherung oder ein „Rundum-sorglos-Paket“, durch das alle Kosten für Wartung und Reparaturen abgedeckt sind. Zudem lässt sich vertraglich festlegen, dass der Leasinganbieter das Fahrrad ohne Aufpreis zurücknimmt, sollte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen.
Wichtig: Der Leasingvertrag sollte keine garantierte Kaufoption für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer enthalten. Denn nur, wenn das Unternehmen Leasingnehmer ist, funktioniert das Modell. Schließt es lediglich den Vertrag ab, Kosten und Pflichten liegen aber bei der Nutzerin oder dem Nutzer des Dienstrades, akzeptiert das Finanzamt das Rad nicht als Dienstfahrrad. In diesem Fall kann eine Steuernachzahlung drohen.
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Vertrag
Die Überlassung des Dienstrades an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer sollte in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatz zum Arbeitsvertrag detailliert geregelt werden. Darin sollte vereinbart werden, ob das Rad auch privat genutzt werden darf, wer Wartung und Reparatur bezahlt und wann und in welchem Zustand das Rad zurückgegeben werden muss. Meistens enthalten die Überlassungsverträge die Option, das Bike nach Ablauf des Vertrags zu kaufen oder den Vertrag zu verlängern. Doch Achtung: Eine garantierte Überlassung nach der Leasinglaufzeit darf auch im Überlassungsvertrag nicht stehen, sonst handelt es sich steuerrechtlich nicht um ein Dienstfahrrad.
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Buchführung
Das Unternehmen kann die Leasingraten ebenso wie alle anderen Kosten rund um das Dienstrad als Betriebsausgaben absetzen. Üblicherweise übernehmen das Unternehmen und die Nutzerin oder der Nutzer jeweils einen Teil der Kosten; dies funktioniert über eine sogenannte Gehalts- oder Entgeltumwandlung. Das heißt, das Bruttogehalt wird um den vom Unternehmen übernommenen Teil der Leasingrate gekürzt. Dadurch zahlen sowohl die Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer als auch das Unternehmen weniger Sozialabgaben.
Beispiel: Das Unternehmen least ein Dienstfahrrad zu einer monatlichen Rate von 50 Euro. Die Kosten teilt es sich mit der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer. Das Unternehmen macht 25 Euro als Betriebskosten geltend, die anderen 25 Euro werden der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch spart das Unternehmen seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, im Beispielfall rund fünf Euro pro Monat. In den drei Jahren eines üblichen Leasingvertrags würde ein Unternehmer in diesem Fall also 180 Euro Sozialabgaben sparen.
Wird das Dienstrad im Rahmen einer Entgeltumwandlung (auch zur privaten Nutzung) bereitgestellt, muss die Nutzerin oder der Nutzer monatlich 0,25 Prozent der unverbindlichen Bruttopreisempfehlung des Händlers oder Herstellers als geldwerten Vorteil versteuern. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden. Das lohnt sich Steuerfachleuten zufolge allerdings nur, wenn das Dienstrad nur selten privat genutzt wird.
Bei tarifgebundenen Unternehmen muss darauf geachtet werden, ob der Tarifvertrag eine Gehaltsumwandlung in ein Dienstfahrrad zulässt. Falls nicht, kann das Fahrrad als Gehaltsextra komplett vom Arbeitgeber bezahlt werden oder aber übertarifliche Leistungen wie Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Prämien oder Gesundheitsbudget ersetzen. Überlässt das Unternehmen der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer das Rad als Gehaltsextra, trägt also alle Kosten selbst, so muss diese bzw. dieser seit 2019 weder Steuern noch Sozialabgaben darauf zahlen (ausgenommen bei E-Bikes, deren Motor Geschwindigkeiten von mehr als 25 km/h unterstützt).
Ob City- oder Trekkingbike, Rennrad, Mountainbike oder Lastenfahrrad – prinzipiell sind alle Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes für das Dienstradleasing geeignet. Unternehmen sollten vorab lediglich überlegen, ob das Zweirad auch beruflich zum Einsatz kommen soll und deshalb besondere Anforderungen erfüllen muss. Ansonsten sollte die Auswahl aber der Nutzerin oder dem Nutzer überlassen werden.
Der größte Dienstradleasing-Anbieter in Deutschland ist Jobrad, andere sind Bikeleasing.de, Businessbike, Lease a Bike, Mein-Dienstrad oder Eurorad. Auf ihren Websites findet man Leasingrechner, mit deren Hilfe sich bequem kalkulieren lässt, inwiefern sich die Anschaffung eines Dienstrads für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat 2020 einen ausführlichen Dienstradanbietervergleich durchgeführt.
Stand: August 2025; alle Angaben ohne Gewähr. Der Artikel ersetzt nicht die steuerliche Beratung.
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