Gute Karten bei den Kunden

Warum Unternehmen ihren Kunden jetzt Kreditkartenzahlung ermöglichen sollten.

Nur Bares ist Wah­res – für viele gilt die­ses alte Motto nach wie vor. Doch auch in Deutsch­land brö­ckelt die Lust am Be­zah­len mit Schei­nen und Mün­zen: Laut der Postbank Di­gi­tal­stu­die 2023 nut­zen ak­tu­ell be­reits zwei Drit­tel der Deut­schen die Mög­lich­keit, an der La­den­kas­se (engl.: Point of Sale, POS) kon­takt­los mit ihrer Bank- oder Kre­dit­kar­te sowie mit mo­bi­len End­ge­rä­ten wie Smart­phone oder Smart­watch zu be­zah­len. 2019 tat das erst ein Drit­tel, 2016 sogar nur ein Zehn­tel der Deut­schen. Unter den Per­so­nen im Alter von 18 bis 39 Jah­ren nut­zen dem­nach 79 Pro­zent die mo­der­nen Be­zahl­ver­fah­ren, bei über 40-​Jährigen sind es 58 Pro­zent. Von den Kar­ten­nut­ze­rin­nen und -​nutzern sagen 81 Pro­zent, dass das Be­zah­len ein­fa­cher und schnel­ler gehe als mit Schei­nen und Mün­zen. 39 Pro­zent be­vor­zu­gen das Ver­fah­ren auch aus hy­gie­ni­schen Grün­den. Jeder Drit­te würde es dem­nach be­grü­ßen, wenn das Bar­geld ganz ab­ge­schafft würde.

Kreditkarten­zahlungen auf dem Vormarsch

Bar­geld­lo­se Zah­lun­gen am POS er­fol­gen in Deutsch­land zu­meist mit der Gi­ro­kar­te bzw. Gi­ro­card (auch EC-​Karte ge­nannt), also über das Be­zahl­sys­tem der deut­schen Kre­dit­wirt­schaft. Bei der Gi­ro­card han­delt es sich um eine so­ge­nann­te De­bit­kar­te (von eng­lisch „debit“ = Ab­bu­chung), bei der die Zah­lun­gen im Ge­gen­satz zur Kre­dit­kar­te zeit­nah vom Konto des Kar­ten­nut­zers ab­ge­bucht wer­den. Neben der Gi­ro­card ist eine zu­neh­men­de Zahl von De­bit­kar­ten von Kre­dit­kar­ten­an­bie­tern wie Mas­ter­card und Visa in Um­lauf. Diese wer­den – al­ter­na­tiv zur klas­si­schen Gi­ro­card – bis­lang vor allem von den deut­schen Töch­tern aus­län­di­scher Ban­ken und von Finanz-​Start-​ups an ihre Kun­din­nen und Kun­den aus­ge­ge­ben.

Als Kar­ten­zah­lungs­mit­tel deut­lich an Be­deu­tung hin­zu­ge­win­nen konn­ten laut einer Bundesbank-​Studie in den ver­gan­ge­nen Jah­ren neben De­bit­kar­ten auch Kre­dit­kar­ten. Ihr An­teil an allen Zah­lun­gen stieg seit 2017 um mehr als ein Vier­tel auf mitt­ler­wei­le 6 Pro­zent. Da vor allem grö­ße­re Be­trä­ge mit Kre­dit­kar­ten be­zahlt wer­den, ver­dop­pel­te sich ihr Um­satz­an­teil ins­ge­samt sogar auf 10 Pro­zent. Am POS kom­men Kre­dit­kar­ten laut Bun­des­bank am häu­figs­ten bei der Be­zah­lung von Un­ter­künf­ten zum Ein­satz (48 Pro­zent aller Zah­lun­gen), ge­folgt von Zah­lun­gen an Tank­stel­len (16 Pro­zent), im Ein­zel­han­del für län­ger­fris­ti­ge An­schaf­fun­gen (13 Pro­zent), für Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten (12 Pro­zent), Dienst­leis­tun­gen außer Haus (10 Pro­zent) sowie im Ein­zel­han­del für den täg­li­chen Be­darf und für das Essen und Trin­ken außer Haus (je­weils 8 Pro­zent).

Vorteile der Kredit­karten­akzeptanz für Händler

Die zusätzliche Akzeptanz von Kreditkarten bzw. Debitkarten der Kreditkartenanbieter, die von Kartenlesern wie Kreditkarten behandelt werden, bietet stationären Händlern, Gastronomen und Hotelleriebetrieben eine Reihe von Vorteilen:

  • Mehr Kundenservice: Kundinnen und Kunden können einfach mit dem bargeldlosen Zahlungsmittel bezahlen, das ihnen am sympathischsten ist oder am sichersten erscheint – egal ob Debit- oder Kreditkarte.
  • Mehr Internationalität: Touristen und Geschäftsreisende aus dem Ausland nutzen besonders häufig Kreditkarten zur Bezahlung.
  • Schneller Zahlungseingang: Zahlungen mit einer Kreditkarte werden in der Regel wenige Tage nach dem Rechnungsprozess gutgeschrieben, manchmal auch bereits am nächsten Bankarbeitstag.
  • Mehr Sicherheit: Beim Einsatz von Kreditkarten wird anders als bei der klassischen Girocard die Bonität der Kundin oder des Kunden automatisch sofort durch das Kreditkartenunternehmen geprüft. Sollte diese nicht vorhanden sein, wird der Bezahlvorgang abgebrochen. Zudem schließen Kartenzahlungen im Vergleich zu Bargeld generell das Risiko aus, an Falschgeld zu geraten.
  • Einfachere Buchhaltung: Moderne Kartenlesegeräte speichern alle Transaktionen digital – so lassen sich diese leicht in eine Buchhaltungssoftware importieren. Die automatische Übertragung der Beträge minimiert zudem gegenüber der manuellen Eingabe das Risiko von Fehlern und vermeidet gegebenenfalls Stress mit dem Finanzamt und eventuelle Nachkontrollen.
  • Weniger Aufwand: Bargeld muss sicher transportiert und bei der Bank eingezahlt werden. Das ist aufwendig und kann Kosten verursachen, die über den Gebühren für Kartenzahlungen liegen.

So richten Sie Ihre Kreditkartenakzeptanz ein

  1. Payment-Dienstleister auswählen

    Um Debit- und Kreditkartenzahlungen zu akzeptieren, benötigen Sie einen entsprechenden Vertrag mit einem Payment-Dienstleister. Dieser übernimmt die Zahlungsabwicklung und stellt das Kartenlesegerät bzw. das Kartenterminal zur Verfügung. Achten Sie dabei auf die folgenden Punkte:

    • Wie hoch ist die Terminalmiete? Gut zu wissen: Die Mietkosten für akkubetriebene mobile Geräte sind in der Regel etwas höher als die für stationäre mit Stromkabel. Vorsicht: Ist die Terminalmiete außergewöhnlich gering, wird dies zum Teil in Form anderer Gebühren ausgeglichen.
    • Wie hoch ist gegebenenfalls die Service- oder Grundgebühr (kann auch in der Terminalmiete enthalten sein)? Hinweis: Wenn Sie ein Terminal kaufen, fällt die Servicegebühr oft etwas höher aus als bei einem Leihgerät. Gut zu wissen: Eine außerordentlich niedrige Grundgebühr, etwa nur 2 Euro monatlich, wird häufig durch überhöhte Kosten an anderer Stelle ausgeglichen.
    • Wie hoch sind die variablen Gebühren, also die Gebühren je Transaktion und die umsatzanteiligen Kartengebühren (Disagio)? Gut zu wissen: Hier gibt es zwei grundsätzliche Preismodelle. Beim sogenannten Interchange-Modell zahlen Sie für jede Transaktion eine Basisgebühr, zu der je nach Kartenart ein Aufschlag kommt. Beim sogenannten Blended-Modell zahlen Sie pro Transaktion eine pauschale Einheitsgebühr für alle Kartenzahlungen eines Typs, etwa Mastercard und Visa. Gut zu wissen: Die Gebühren für Kreditkartenzahlungen liegen in der Regel etwas über denen für Zahlungen mit der Girocard.
    • Fallen zusätzliche Servicegebühren an, etwa für das Clearing, also die Möglichkeit, alle Transaktionen eines Tages gebündelt als Sammelüberweisung zu erhalten?
    • Gibt es eine einmalige Einrichtungsgebühr für das Kartenterminal und wie hoch ist diese?
    • Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten?
    • Wann werden die digitalen Zahlungen ausgezahlt? Fallen ggf. Gebühren für die kurzfristige Auszahlung der Umsätze am nächsten Bankarbeitstag an?

    Wenn Sie schon einen Payment-Dienstleister haben, weil Sie bereits Zahlungen mit der Girocard akzeptieren, müssen Sie Ihren Vertrag lediglich um die Kreditkartenakzeptanz erweitern und die entsprechenden Karten auf Ihrem Terminal freischalten lassen. Dafür reicht oft ein Anruf beim Anbieter.

  2. Kartenterminal auswählen

    Falls Sie noch kein Kartenterminal nutzen, sollten Sie bei der Auswahl auf die folgenden Punkte achten:

    • Wollen Sie ein Gerät mieten oder kaufen? Bei den zum Kauf angebotenen Kartenlesern fällt in der Regel keine monatliche Grundgebühr an, dafür ist mit höheren variablen Transaktionsgebühren zu rechnen. Die Geräte müssen über Bluetooth mit einem Smartphone, Tablet oder der Kasse gekoppelt werden. Die eigentliche Bedienung erfolgt dann über dieses Zweitgerät. Gut zu wissen: Der Kauf lohnt sich in der Regel nur bei geringeren Umsätzen (unter 2.000 Euro monatlich) oder wenn Sie keinen Laufzeitvertrag abschließen möchten, weil Sie das Gerät nur für einen kürzeren Zeitraum benötigen, zum Beispiel für saisonale Verkaufsstände. In den meisten anderen Fällen dürfte ein Mietgerät die bessere Wahl sein.
    • Werden alle von Ihnen gewünschten Debit- und Kreditkarten sowie ggf. Zahlungen mit den Wallets von Apple Pay und Google Pay vom Terminal akzeptiert? Tipp: Am weitesten verbreitet sind neben der Girocard die Kredit- bzw. Debitkarten von Mastercard und Visa. Wenn Sie viele Touristen und Geschäftsreisende als Kundinnen und Kunden haben, sollten Sie die Akzeptanz weiterer Karten in Erwägung ziehen, etwa von American Express oder Diners Club.
    • Benötigen Sie eher ein stationäres oder mobiles Kartenterminal (etwa für Kartenzahlung am Tisch in der Gastronomie)?
    • Wünschen Sie eine Eingabemöglichkeit per Touchscreen?
    • Benötigen Sie ein Terminal mit SIM-Kartenslot, weil am POS weder Internet noch WLAN zur Verfügung steht oder Sie das Gerät zu Ihren Kundinnen und Kunden mitnehmen wollen, etwa als Handwerker?
    • Soll das Terminal zu einem bereits vorhandenen Kassensystem kompatibel sein?
    • Welche Zusatzfunktionen könnten für Ihren Einsatzbereich sinnvoll sein, etwa zur Vergabe von Trinkgeldern, zum Drucken von Belegen, zur Einrichtung individueller Mitarbeiterprofile oder zur Arbeitszeiterfassung?
    • Binnen welcher Frist wird im Notfall ein defektes Kartenterminal ersetzt?
    • Wie werden Transaktionen und Belege verwaltet?
    • Wie kann man als Händler am Terminal prüfen, ob eine durchgeführte Zahlung tatsächlich gebucht wurde?

So­bald Sie Ihre Kre­dit­kar­ten­ak­zep­tanz ein­ge­rich­tet haben, soll­ten Sie Ihre Kun­den dar­auf hin­wei­sen. Dafür ge­eig­net sind zum Bei­spiel ent­spre­chen­de Auf­kle­ber für die Laden-​ oder Re­stau­rant­tür und den Kas­sen­be­reich. Und schon kann es los­ge­hen. Üb­ri­gens: Schon seit dem Jahr 2018 ist es in Deutsch­land Un­ter­neh­men nicht mehr er­laubt, für Zah­lun­gen mit gän­gi­gen Kre­dit­kar­ten von Mas­ter­card oder Visa sowie Über­wei­sun­gen oder Last­schrif­ten von ihren Kun­din­nen und Kun­den Ge­büh­ren zu ver­lan­gen. Dies gilt auch für rein kos­ten­de­cken­de Be­trä­ge. Mit die­sem Ver­bot wurde die Zwei­te Zah­lungs­dienste­richt­li­nie (PSD2) der EU in na­ti­o­na­les Recht um­ge­setzt.

Stand: 03/24; alle Angaben ohne Gewähr. Der Artikel ersetzt nicht die steuerliche Beratung.
Bildnachweis: Adobe Stock / zorandim75

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