Banking & Finanzierung

Gute Karten bei den Kunden

Warum Unternehmen ihren Kunden jetzt Kreditkartenzahlung ermöglichen sollten.

Nur Bares ist Wahres – für viele gilt dieses alte Motto nach wie vor. Doch auch in Deutschland bröckelt die Lust am Bezahlen mit Scheinen und Münzen: Laut der Postbank Digitalstudie 2023 nutzen aktuell bereits zwei Drittel der Deutschen die Möglichkeit, an der Ladenkasse (engl.: Point of Sale, POS) kontaktlos mit ihrer Bank- oder Kreditkarte sowie mit mobilen Endgeräten wie Smartphone oder Smartwatch zu bezahlen. 2019 tat das erst ein Drittel, 2016 sogar nur ein Zehntel der Deutschen. Unter den Personen im Alter von 18 bis 39 Jahren nutzen demnach 79 Prozent die modernen Bezahlverfahren, bei über 40-Jährigen sind es 58 Prozent. Von den Kartennutzerinnen und -nutzern sagen 81 Prozent, dass das Bezahlen einfacher und schneller gehe als mit Scheinen und Münzen. 39 Prozent bevorzugen das Verfahren auch aus hygienischen Gründen. Jeder Dritte würde es demnach begrüßen, wenn das Bargeld ganz abgeschafft würde.

Kreditkartenzahlungen auf dem Vormarsch

Bargeldlose Zahlungen am POS erfolgen in Deutschland zumeist mit der Girokarte bzw. Girocard (auch EC-Karte genannt), also über das Bezahlsystem der deutschen Kreditwirtschaft. Bei der Girocard handelt es sich um eine sogenannte Debitkarte (von englisch „debit“ = Abbuchung), bei der die Zahlungen im Gegensatz zur Kreditkarte zeitnah vom Konto des Kartennutzers abgebucht werden. Neben der Girocard ist eine zunehmende Zahl von Debitkarten von Kreditkartenanbietern wie Mastercard und Visa in Umlauf. Diese werden – alternativ zur klassischen Girocard – bislang vor allem von den deutschen Töchtern ausländischer Banken und von Finanz-Start-ups an ihre Kundinnen und Kunden ausgegeben.

Als Kartenzahlungsmittel deutlich an Bedeutung hinzugewinnen konnten laut einer Bundesbank-Studie in den vergangenen Jahren neben Debitkarten auch Kreditkarten. Ihr Anteil an allen Zahlungen stieg seit 2017 um mehr als ein Viertel auf mittlerweile 6 Prozent. Da vor allem größere Beträge mit Kreditkarten bezahlt werden, verdoppelte sich ihr Umsatzanteil insgesamt sogar auf 10 Prozent. Am POS kommen Kreditkarten laut Bundesbank am häufigsten bei der Bezahlung von Unterkünften zum Einsatz (48 Prozent aller Zahlungen), gefolgt von Zahlungen an Tankstellen (16 Prozent), im Einzelhandel für längerfristige Anschaffungen (13 Prozent), für Freizeitaktivitäten (12 Prozent), Dienstleistungen außer Haus (10 Prozent) sowie im Einzelhandel für den täglichen Bedarf und für das Essen und Trinken außer Haus (jeweils 8 Prozent).

Vorteile der Kreditkartenakzeptanz für Händler

Die zusätzliche Akzeptanz von Kreditkarten bzw. Debitkarten der Kreditkartenanbieter, die von Kartenlesern wie Kreditkarten behandelt werden, bietet stationären Händlern, Gastronomen und Hotelleriebetrieben eine Reihe von Vorteilen:

  • Mehr Kundenservice: Kundinnen und Kunden können einfach mit dem bargeldlosen Zahlungsmittel bezahlen, das ihnen am sympathischsten ist oder am sichersten erscheint – egal ob Debit- oder Kreditkarte.
  • Mehr Internationalität: Touristen und Geschäftsreisende aus dem Ausland nutzen besonders häufig Kreditkarten zur Bezahlung.
  • Schneller Zahlungseingang: Zahlungen mit einer Kreditkarte werden in der Regel wenige Tage nach dem Rechnungsprozess gutgeschrieben, manchmal auch bereits am nächsten Bankarbeitstag.
  • Mehr Sicherheit: Beim Einsatz von Kreditkarten wird anders als bei der klassischen Girocard die Bonität der Kundin oder des Kunden automatisch sofort durch das Kreditkartenunternehmen geprüft. Sollte diese nicht vorhanden sein, wird der Bezahlvorgang abgebrochen. Zudem schließen Kartenzahlungen im Vergleich zu Bargeld generell das Risiko aus, an Falschgeld zu geraten.
  • Einfachere Buchhaltung: Moderne Kartenlesegeräte speichern alle Transaktionen digital – so lassen sich diese leicht in eine Buchhaltungssoftware importieren. Die automatische Übertragung der Beträge minimiert zudem gegenüber der manuellen Eingabe das Risiko von Fehlern und vermeidet gegebenenfalls Stress mit dem Finanzamt und eventuelle Nachkontrollen.
  • Weniger Aufwand: Bargeld muss sicher transportiert und bei der Bank eingezahlt werden. Das ist aufwendig und kann Kosten verursachen, die über den Gebühren für Kartenzahlungen liegen.

So richten Sie Ihre Kreditkartenakzeptanz ein

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Payment-Dienstleister auswählen

Um Debit- und Kreditkartenzahlungen zu akzeptieren, benötigen Sie einen entsprechenden Vertrag mit einem Payment-Dienstleister. Dieser übernimmt die Zahlungsabwicklung und stellt das Kartenlesegerät bzw. das Kartenterminal zur Verfügung. Achten Sie dabei auf die folgenden Punkte:

  • Wie hoch ist die Terminalmiete? Gut zu wissen: Die Mietkosten für akkubetriebene mobile Geräte sind in der Regel etwas höher als die für stationäre mit Stromkabel. Vorsicht: Ist die Terminalmiete außergewöhnlich gering, wird dies zum Teil in Form anderer Gebühren ausgeglichen.
  • Wie hoch ist gegebenenfalls die Service- oder Grundgebühr (kann auch in der Terminalmiete enthalten sein)? Hinweis: Wenn Sie ein Terminal kaufen, fällt die Servicegebühr oft etwas höher aus als bei einem Leihgerät. Gut zu wissen: Eine außerordentlich niedrige Grundgebühr, etwa nur 2 Euro monatlich, wird häufig durch überhöhte Kosten an anderer Stelle ausgeglichen.
  • Wie hoch sind die variablen Gebühren, also die Gebühren je Transaktion und die umsatzanteiligen Kartengebühren (Disagio)? Gut zu wissen: Hier gibt es zwei grundsätzliche Preismodelle. Beim sogenannten Interchange-Modell zahlen Sie für jede Transaktion eine Basisgebühr, zu der je nach Kartenart ein Aufschlag kommt. Beim sogenannten Blended-Modell zahlen Sie pro Transaktion eine pauschale Einheitsgebühr für alle Kartenzahlungen eines Typs, etwa Mastercard und Visa. Gut zu wissen: Die Gebühren für Kreditkartenzahlungen liegen in der Regel etwas über denen für Zahlungen mit der Girocard.
  • Fallen zusätzliche Servicegebühren an, etwa für das Clearing, also die Möglichkeit, alle Transaktionen eines Tages gebündelt als Sammelüberweisung zu erhalten?
  • Gibt es eine einmalige Einrichtungsgebühr für das Kartenterminal und wie hoch ist diese?
  • Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten?
  • Wann werden die digitalen Zahlungen ausgezahlt? Fallen ggf. Gebühren für die kurzfristige Auszahlung der Umsätze am nächsten Bankarbeitstag an?

Wenn Sie schon einen Payment-Dienstleister haben, weil Sie bereits Zahlungen mit der Girocard akzeptieren, müssen Sie Ihren Vertrag lediglich um die Kreditkartenakzeptanz erweitern und die entsprechenden Karten auf Ihrem Terminal freischalten lassen. Dafür reicht oft ein Anruf beim Anbieter.

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Kartenterminal auswählen

Falls Sie noch kein Kartenterminal nutzen, sollten Sie bei der Auswahl auf die folgenden Punkte achten:

  • Wollen Sie ein Gerät mieten oder kaufen? Bei den zum Kauf angebotenen Kartenlesern fällt in der Regel keine monatliche Grundgebühr an, dafür ist mit höheren variablen Transaktionsgebühren zu rechnen. Die Geräte müssen über Bluetooth mit einem Smartphone, Tablet oder der Kasse gekoppelt werden. Die eigentliche Bedienung erfolgt dann über dieses Zweitgerät. Gut zu wissen: Der Kauf lohnt sich in der Regel nur bei geringeren Umsätzen (unter 2.000 Euro monatlich) oder wenn Sie keinen Laufzeitvertrag abschließen möchten, weil Sie das Gerät nur für einen kürzeren Zeitraum benötigen, zum Beispiel für saisonale Verkaufsstände. In den meisten anderen Fällen dürfte ein Mietgerät die bessere Wahl sein.
  • Werden alle von Ihnen gewünschten Debit- und Kreditkarten sowie ggf. Zahlungen mit den Wallets von Apple Pay und Google Pay vom Terminal akzeptiert? Tipp: Am weitesten verbreitet sind neben der Girocard die Kredit- bzw. Debitkarten von Mastercard und Visa. Wenn Sie viele Touristen und Geschäftsreisende als Kundinnen und Kunden haben, sollten Sie die Akzeptanz weiterer Karten in Erwägung ziehen, etwa von American Express oder Diners Club.
  • Benötigen Sie eher ein stationäres oder mobiles Kartenterminal (etwa für Kartenzahlung am Tisch in der Gastronomie)?
  • Wünschen Sie eine Eingabemöglichkeit per Touchscreen?
  • Benötigen Sie ein Terminal mit SIM-Kartenslot, weil am POS weder Internet noch WLAN zur Verfügung steht oder Sie das Gerät zu Ihren Kundinnen und Kunden mitnehmen wollen, etwa als Handwerker?
  • Soll das Terminal zu einem bereits vorhandenen Kassensystem kompatibel sein?
  • Welche Zusatzfunktionen könnten für Ihren Einsatzbereich sinnvoll sein, etwa zur Vergabe von Trinkgeldern, zum Drucken von Belegen, zur Einrichtung individueller Mitarbeiterprofile oder zur Arbeitszeiterfassung?
  • Binnen welcher Frist wird im Notfall ein defektes Kartenterminal ersetzt?
  • Wie werden Transaktionen und Belege verwaltet?
  • Wie kann man als Händler am Terminal prüfen, ob eine durchgeführte Zahlung tatsächlich gebucht wurde?

Sobald Sie Ihre Kreditkartenakzeptanz eingerichtet haben, sollten Sie Ihre Kunden darauf hinweisen. Dafür geeignet sind zum Beispiel entsprechende Aufkleber für die Laden- oder Restauranttür und den Kassenbereich. Und schon kann es losgehen. Übrigens: Schon seit dem Jahr 2018 ist es in Deutschland Unternehmen nicht mehr erlaubt, für Zahlungen mit gängigen Kreditkarten von Mastercard oder Visa sowie Überweisungen oder Lastschriften von ihren Kundinnen und Kunden Gebühren zu verlangen. Dies gilt auch für rein kostendeckende Beträge. Mit diesem Verbot wurde die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) der EU in nationales Recht umgesetzt.


Stand: 03/24; alle Angaben ohne Gewähr. Der Artikel ersetzt nicht die steuerliche Beratung.
Bildnachweis: Adobe Stock / zorandim75

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