Firmenfestgeld – aber sicher

Wie Einlagensicherungssysteme Termingeldanlagen bei Bankenpleiten schützen.

Termin-​ bzw. Fir­men­fest­geld­kon­ten bie­ten dank ge­stie­ge­ner Markt­zin­sen ak­tu­ell wie­der eine in­ter­es­san­te Mög­lich­keit, über­schüs­si­ge Li­qui­di­tät kurz- bis mit­tel­fris­tig zu par­ken – ganz ohne Kurs- oder Zins­schwan­kun­gen und je nach Ver­zin­sung sogar mit po­si­ti­ven Re­al­ren­di­ten. Völ­lig ri­si­ko­los ist eine sol­che An­la­ge al­ler­dings nicht, denn bei einer Ban­ken­plei­te könn­ten auch Ein­la­gen ge­fähr­det sein. Mit ge­setz­li­chen und frei­wil­li­gen Ein­la­gen­si­che­rungs­sys­te­men soll die­ses Ri­si­ko mi­ni­miert wer­den. Doch der Teu­fel steckt wie so häu­fig im De­tail.

EU-Standard gesetzliche Einlagen­sicherung

Im Rahmen der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie gelten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einheitliche Regelungen zum Einlagenschutz, also in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Demnach ist jedes im EWR ansässige Finanzinstitut, das mindestens die aufsichtsrechtliche Erlaubnis zum Betreiben des Einlagen- und Kreditgeschäfts hat, verpflichtend Mitglied eines nationalen Einlagensicherungssystems. Das gilt auch für selbstständige Niederlassungen ausländischer Banken, deren jeweilige Konzernmutter nicht im EWR ansässig ist.

In Deutschland gibt es insgesamt vier gesetzliche Einlagensicherungssysteme:

  • die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB),
  • die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ),
  • das Institutssicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe,
  • das Institutssicherungssystem des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.

In den anderen EWR-Ländern gibt es entsprechende nationale Einlagensicherungssysteme.

In jedem Mitgliedsland der EU wird durch das jeweilige nationale Einlagensicherungssystem garantiert, dass Einlagen (Festgelder, Kontoguthaben, Spareinlagen) in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Kundin und Kunde sowie Bank gesichert sind. Dabei sind jeweils die bis zum Entschädigungsfall aufgelaufenen Zinsen inkludiert. Nur in Ausnahmefällen erstreckt sich das Sicherungssystem auf Einlagen bis 500.000 Euro, etwa wenn der Betrag aus dem Verkauf einer privaten Immobilie stammt und vor weniger als sechs Monaten auf das Konto eingezahlt wurde.

Mehr Schutz durch Einlagen­sicherungs­fonds

Ein Anlagebetrag von 100.000 Euro kann schnell erreicht sein. Um das Vertrauen von Kundinnen und Kunden zu stärken, haben deshalb die Bankenverbände in Deutschland zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung freiwillige sogenannte Einlagensicherungsfonds eingerichtet:

Im Rahmen des Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands gilt für Einlagen von Privatpersonen bei einem zugehörigen Finanzinstitut derzeit ein höchstmöglicher Entschädigungsbetrag von 5 Millionen Euro und für Unternehmen von 50 Millionen Euro. Ab dem 1. Januar 2025 verringern sich die Summen auf 3 bzw. 30 Millionen Euro, ab dem 1. Januar 2030 auf 1 bzw. 10 Millionen Euro. Gut zu wissen: Einlagen von Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden von dem Fonds seit 2023 nicht mehr geschützt. Der Einlagensicherungsfonds des VÖB macht keine Angaben zur maximalen Entschädigungshöhe.

Zwar besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch auf den erweiterten Schutz, allerdings wurden bis heute in allen Fällen, in denen ein Einlagensicherungsfonds zum Tragen kam, Kundinnen und Kunden zu 100 Prozent entschädigt. Trotzdem könnte es ratsam sein, höhere Anlagebeträge auf mehrere Festgeldkonten bei verschiedenen Banken zu verteilen, um das Risiko zu minimieren.

Auslands­einlagen: höhere Zinsen, weniger Sicherheit

Wer Li­qui­di­tät im Aus­land an­le­gen möch­te, weil dort zum Teil hö­he­re Zin­sen ge­bo­ten wer­den, soll­te sich genau über die kon­kre­ten Be­din­gun­gen und De­tails der je­weils an­ge­bo­te­nen ge­setz­li­chen Ein­la­gen­si­che­rung in­for­mie­ren, denn diese kön­nen von den deut­schen Re­ge­lun­gen ab­wei­chen. Zudem lohnt ein Blick auf das je­wei­li­ge Län­d­er­ra­ting. Denn kommt es zu einer Banken-​ oder Fi­nanz­kri­se, die meh­re­re In­sti­tu­te eines Lan­des be­trifft, könn­te das vor allem bei Län­dern mit nied­ri­ger Bo­ni­tät im schlimms­ten Fall das ge­sam­te na­ti­o­na­le Ein­la­gen­si­che­rungs­sys­tem in Zah­lungs­not brin­gen.

So läuft die Entschädigung ab

Wer Li­qui­di­tät im Aus­land an­le­gen möch­te, weil dort zum Teil hö­he­re Zin­sen ge­bo­ten wer­den, soll­te sich genau über die kon­kre­ten Be­din­gun­gen und De­tails der je­weils an­ge­bo­te­nen ge­setz­li­chen Ein­la­gen­si­che­rung in­for­mie­ren, denn diese kön­nen von den deut­schen Re­ge­lun­gen ab­wei­chen. Zudem lohnt ein Blick auf das je­wei­li­ge Län­d­er­ra­ting. Denn kommt es zu einer Banken-​ oder Fi­nanz­kri­se, die meh­re­re In­sti­tu­te eines Lan­des be­trifft, könn­te das vor allem bei Län­dern mit nied­ri­ger Bo­ni­tät im schlimms­ten Fall das ge­sam­te na­ti­o­na­le Ein­la­gen­si­che­rungs­sys­tem in Zah­lungs­not brin­gen.

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