Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, benötigt per Gesetz kein separates Geschäfts- bzw. Businesskonto. Allerdings gibt es gute Gründe, für geschäftliche Transaktionen dennoch ein eigenes Konto zu führen:
- Als Unternehmer müssen Sie dem Finanzamt Ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben sauber darlegen können. Das geht am besten mit einem separaten Konto für alle geschäftlichen Transaktionen.
- Sobald Sie Mitarbeitenden Zugriff auf das Konto ermöglichen wollen, ist ein separates Geschäftskonto Pflicht – jedenfalls wenn Ihre privaten Finanzen privat bleiben sollen.
- Um zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen eine Kreditlinie bzw. einen Kontokorrentkredit nutzen zu können, ist ein Geschäftskonto bei derselben Bank Voraussetzung.
- Geschäftskonten bieten häufig praktische Zusatzfunktionen, die es bei Privatgirokonten nicht gibt, etwa eine DATEV-Schnittstelle oder einen vergünstigten Zugang zu Buchhaltungssoftware aus der Cloud.
Für die Eröffnung eines Geschäftskontos benötigen Sie als natürliche Person in der Regel nur einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung sowie unter Umständen eine Gewerbeanmeldung und, soweit bereits verfügbar, die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Soll es mehrere Kontoinhaber geben, beispielsweise bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), gilt das auch für die Mitantragsteller.
Bevor Sie sich für ein Konto entscheiden, sollten Sie sich folgende Fragen stellen: