Nachhaltigkeit als Finanzierungsfaktor

Warum das Thema Nachhaltigkeit beim Kreditgespräch zunehmend in den Fokus rückt.

Um ihr im „Eu­rope­an Green Deal“ fest­ge­schrie­be­nes Ziel der Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2050 zu er­rei­chen, hat die Eu­ro­päi­sche Union (EU) 2020 die so­ge­nann­te EU-​Taxonomie auf den Weg ge­bracht. Da­hin­ter ver­birgt sich ein stän­dig wei­ter­ent­wi­ckel­tes ein­heit­li­ches Klas­si­fi­ka­ti­ons­sys­tem für nach­hal­ti­ges Wirt­schaf­ten. In die­sem Rah­men müs­sen die in der EU ak­ti­ven Fi­nanz­in­sti­tu­te seit dem Jahr 2024 ihre „Green Asset Ratio“ (GAR) be­rich­ten. Diese neue Schlüs­sel­kenn­zahl (eng­lisch: Key Per­for­mance In­di­ca­tor, KPI) be­schreibt den An­teil der nach­hal­ti­gen In­ves­ti­ti­o­nen und des nach­hal­tig fi­nan­zier­ten Ge­schäfts­vo­lu­mens an der Bi­lanz­sum­me einer Bank.

Dar­über hin­aus sind die Fi­nan­zie­rungs­in­sti­tu­te in Deutsch­land seit dem 1.Ja­nu­ar 2024 dazu ver­pflich­tet, bei ihren Kre­dit­ent­schei­dun­gen mess­ba­re ESG-​Aspekte zu be­rück­sich­ti­gen. So sieht es die 7. No­vel­le der Min­dest­an­for­de­run­gen an das Ri­si­ko­ma­nage­ment (Ma­Risk) der Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) vor. Das Kür­zel ESG steht für die Nach­hal­tig­keits­aspek­te „En­vi­ron­ment“ (Um­welt), „So­cial“ (So­zi­a­les) und „Go­ver­nan­ce“ (gute Un­ter­neh­mens­füh­rung), wobei die BaFin bis­lang nur die um­welt­be­zo­ge­nen fi­nan­zi­el­len Ri­si­ken in den Fokus nimmt, wäh­rend die EU-​Taxonomie auch die Ein­hal­tung so­zi­a­ler Min­dest­stan­dards vor­sieht. Die deut­sche Auf­sichts­be­hör­de un­ter­schei­det bei den um­welt­be­zo­ge­nen Ri­si­ken zwei Ka­te­go­rien:

  • Phy­si­sche Ri­si­ken, etwa durch Ex­trem­wet­ter­er­eig­nis­se. Ein Bei­spiel ist hier die Flut­ka­ta­stro­phe im Ahr­tal, die auch zahl­rei­che Un­ter­neh­mens­wer­te zer­stör­te.
  • Tran­si­to­ri­sche Ri­si­ken durch die Um­stel­lung auf eine nach­hal­ti­ge koh­len­stoff­ar­me Wirt­schaft. Dazu ge­hö­ren zum Bei­spiel mög­li­cher­wei­se hohe In­ves­ti­ti­ons­kos­ten für die en­er­ge­ti­sche Mo­der­ni­sie­rung von An­la­gen und Ge­bäu­den oder die Be­prei­sung von CO2-​Emissionen.

 

Was die ESG-Anforderungen an die Banken für Unternehmenskunden bedeuten

Die Offenlegungs-​ und Ri­si­ko­ma­nage­ment­an­for­de­run­gen in Sa­chen Nach­hal­tig­keit für die Ban­ken haben auch ganz kon­kre­te Aus­wir­kun­gen auf deren Un­ter­neh­mens­kun­den. Denn um den ESG-​Anforderungen der BaFin ge­recht zu wer­den und ihre Green Asset Ratio be­rech­nen zu kön­nen, müs­sen die Fi­nan­zie­rungs­in­sti­tu­te bei ihren Kun­den die ent­spre­chen­den Daten zu deren Nach­hal­tig­keit ab­ru­fen. Das be­deu­tet, dass Ban­ken künf­tig Nach­hal­tig­keits­aspek­te stär­ker in Kre­dit­ent­schei­dun­gen ein­be­zie­hen dürf­ten. Un­ter­neh­men mit schwa­chen Nach­hal­tig­keits­sco­res könn­ten da­durch unter Um­stän­den schlech­te­re Kar­ten bei Kre­dit­ver­hand­lun­gen haben.

Nachhaltigkeit – wichtig auch für kleine und mittlere Unternehmen

Grö­ße­re Un­ter­neh­men sind be­reits im Rah­men der EU-​Richtlinie Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Re­por­ting Di­rec­ti­ve (CSRD) dazu ver­pflich­tet, öf­fent­lich Re­chen­schaft über ihre Un­ter­neh­mens­ver­ant­wor­tung – fach­sprach­lich „Cor­po­ra­te So­cial Re­spon­si­bi­li­ty“ (CSR) – ab­zu­le­gen. Doch nicht nur die be­richts­pflich­ti­gen Un­ter­neh­men müs­sen zu­neh­mend Nach­hal­tig­keits­da­ten of­fen­le­gen. Laut der IHK für Bre­men und Bre­mer­ha­ven etwa zeigt sich in der Pra­xis ein „Trickle-​down-​Effekt“: Auch klei­ne und mitt­le­re Un­ter­neh­men, die selbst for­mal nicht zur CSRD-​Berichterstattung ver­pflich­tet sind, er­hal­ten mitt­ler­wei­le ver­stärkt An­fra­gen zu Nach­hal­tig­keits­da­ten – nicht nur von Kun­den und Lie­fe­ran­ten, die Nach­hal­tig­keit in ihren Lie­fer­ket­ten nach­wei­sen müs­sen, son­dern auch von Ban­ken.

Im Rah­men einer im Ja­nu­ar 2026 ver­öf­fent­lich­ten Son­der­aus­wer­tung des KfW-​Mittelstandspanels 2025 be­rich­te­te rund ein Vier­tel der Un­ter­neh­men mit zehn bis 49 Be­schäf­tig­ten, die im Vor­jahr Kre­dit­ver­hand­lun­gen führ­ten, dass in ihren Ge­sprä­chen mit Ban­ken und Spar­kas­sen auch Nach­hal­tig­keit the­ma­ti­siert wurde. Das waren drei Pro­zent­punk­te mehr als ein Jahr zuvor. Bei den grö­ße­ren Mit­tel­ständ­lern waren es sogar 37 Pro­zent und damit eben­falls drei Pro­zent­punk­te mehr als im Vor­jahr.

„Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass Ban­ken und Spar­kas­sen auf­grund re­gu­la­to­ri­scher An­for­de­run­gen künf­tig bei Kre­dit­ver­hand­lun­gen noch stär­ker auf Nach­hal­tig­keits­aspek­te schau­en wer­den. Für mit­tel­stän­di­sche Un­ter­neh­men aller Grö­ßen­klas­sen ist es daher un­er­läss­lich, sich in­ten­siv mit ihrem Nach­hal­tig­keits­pro­fil aus­ein­an­der­zu­set­zen und Nach­hal­tig­keits­da­ten struk­tu­riert zu er­fas­sen“, kom­men­tiert Dr. Ju­li­a­ne Gers­ten­ber­ger, Mit­tel­stands­exper­tin bei KfW Re­se­arch, die Be­fra­gung.

Für Geschäftskunden

Sie möch­ten sich auf die wach­sen­den Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen ein­stel­len und zum Bei­spiel in die en­er­ge­ti­sche Mo­der­ni­sie­rung Ihrer An­la­gen und Ge­bäu­de in­ves­tie­ren? Wir un­ter­stüt­zen Sie mit dem Busi­ness In­ves­ti­ti­ons­dar­le­hen bei der Fi­nan­zie­rung.

Klare Vorgaben fehlen noch

Doch wel­che Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­ti­o­nen sind im Rah­men des Kre­dit­ge­schäfts re­le­vant? Und wie kön­nen auch Un­ter­neh­men, die noch nicht der Be­richts­pflicht un­ter­lie­gen, diese zu­sam­men­tra­gen, um den ESG-​Anforderungen ihrer Bank­part­ner ge­recht wer­den zu kön­nen? Die Eu­ro­päi­sche Ban­ken­auf­sichts­be­hör­de (EBA) hat dafür 2025 Leit­li­ni­en zum Ma­nage­ment von ESG-​Risiken vor­ge­legt. Im glei­chen Jahr ver­öf­fent­lich­te die EU-​Kommission mit dem „Vol­un­ta­ry SME-​Standard“ einen frei­wil­li­gen Nach­hal­tig­keits­be­richts­stan­dard für klei­ne und mitt­le­re Un­ter­neh­men (eng­lisch: SME, Small and Me­di­um En­ter­pri­ses). Damit sol­len Un­ter­neh­men, die (noch) nicht der Be­richts­pflicht un­ter­lie­gen, bei der Do­ku­men­ta­ti­on ihrer Nach­hal­tig­keits­zie­le un­ter­stützt wer­den.

Tipp: Um die Har­mo­ni­sie­rung von ESG-​Datenabfragen bei Un­ter­neh­men wei­ter vor­an­zu­trei­ben, haben die Ver­bän­de der pri­va­ten und öf­fent­li­chen Ban­ken (Ban­ken­ver­band und VÖB) sowie der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) mit Un­ter­stüt­zung von re­al­wirt­schaft­li­chen Ver­bän­den, etwa dem Ver­band Deut­scher Tre­a­su­rer (VDT), einen ge­mein­sa­men ESG-​Datenkatalog für Groß­un­ter­neh­men ent­wi­ckelt. Ziel­grup­pe des Da­ten­ka­ta­logs sind Un­ter­neh­men, die durch die CSRD ver­pflich­tet wer­den, über Nach­hal­tig­keits­aspek­te zu be­rich­ten. Er kann kos­ten­los von der Web­site des Ban­ken­ver­bands her­un­ter­ge­la­den wer­den.

Nachhaltig handeln – Finanzierungskosten senken

Fest steht, dass der Fak­tor Nach­hal­tig­keit beim Thema Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­rung wei­ter an Ge­wicht ge­win­nen wird. Grund­sätz­lich soll­ten für Un­ter­neh­men beim Thema Nach­hal­tig­keit je­doch nicht al­lein re­gu­la­to­ri­sche An­for­de­run­gen und güns­ti­ge­re Fi­nan­zie­run­gen im Fokus ste­hen. Viel­mehr geht es um ge­sell­schaft­li­che und öko­lo­gi­sche Ver­ant­wor­tung und allem voran um den Er­halt eines le­bens­wer­ten Pla­ne­ten – eine glo­ba­le Her­aus­for­de­rung, die viele Fir­men durch ihre Nach­hal­tig­keits­ak­ti­vi­tä­ten be­reits aktiv an­ge­hen.

Stand: Februar 2026; alle Angaben ohne Gewähr.
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Für Firmenkunden

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