Um ihr im „European Green Deal“ festgeschriebenes Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, hat die Europäische Union (EU) 2020 die sogenannte EU-Taxonomie auf den Weg gebracht. Dahinter verbirgt sich ein ständig weiterentwickeltes einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltiges Wirtschaften. In diesem Rahmen müssen die in der EU aktiven Finanzinstitute seit dem Jahr 2024 ihre „Green Asset Ratio“ (GAR) berichten. Diese neue Schlüsselkennzahl (englisch: Key Performance Indicator, KPI) beschreibt den Anteil der nachhaltigen Investitionen und des nachhaltig finanzierten Geschäftsvolumens an der Bilanzsumme einer Bank.
Darüber hinaus sind die Finanzierungsinstitute in Deutschland seit dem 1.Januar 2024 dazu verpflichtet, bei ihren Kreditentscheidungen messbare ESG-Aspekte zu berücksichtigen. So sieht es die 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Das Kürzel ESG steht für die Nachhaltigkeitsaspekte „Environment“ (Umwelt), „Social“ (Soziales) und „Governance“ (gute Unternehmensführung), wobei die BaFin bislang nur die umweltbezogenen finanziellen Risiken in den Fokus nimmt, während die EU-Taxonomie auch die Einhaltung sozialer Mindeststandards vorsieht. Die deutsche Aufsichtsbehörde unterscheidet bei den umweltbezogenen Risiken zwei Kategorien:
- Physische Risiken, etwa durch Extremwetterereignisse. Ein Beispiel ist hier die Flutkatastrophe im Ahrtal, die auch zahlreiche Unternehmenswerte zerstörte.
- Transitorische Risiken durch die Umstellung auf eine nachhaltige kohlenstoffarme Wirtschaft. Dazu gehören zum Beispiel möglicherweise hohe Investitionskosten für die energetische Modernisierung von Anlagen und Gebäuden oder die Bepreisung von CO2-Emissionen.