Für Kapitalgesellschaften und bestimmte Branchen wie Banken und Genossenschaften ist die Bildung von Rücklagen gesetzliche Pflicht. Doch auch für alle anderen Unternehmen und unternehmerisch tätigen Personen gibt es etliche gute Gründe, freiwillig Rücklagen als Kapitalpuffer zu bilden. Dabei sind Rücklagen nicht mit Rückstellungen zu verwechseln. Bei (offenen) Rücklagen handelt es sich um Gewinne, die Unternehmen als Kapitalpolster für unbestimmte Zwecke zurücklegen. Bilanziell werden sie dem Eigenkapital zugeordnet. Im Gegensatz dazu werden Rückstellungen im Hinblick auf konkrete zukünftige Ausgaben oder Verluste gebildet. Sie zählen bilanziell zum Fremdkapital und wirken sich gewinnmindernd aus.
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