Rücklagen sicher parken mit Rendite

Warum eine Liquiditätsreserve wichtig ist und wie man sie am besten anlegt.

Für Kapitalgesellschaften und bestimmte Branchen wie Banken und Genossenschaften ist die Bildung von Rücklagen gesetzliche Pflicht. Doch auch für alle anderen Unternehmen und unternehmerisch tätigen Personen gibt es etliche gute Gründe, freiwillig Rücklagen als Kapitalpuffer zu bilden. Dabei sind Rücklagen nicht mit Rückstellungen zu verwechseln. Bei (offenen) Rücklagen handelt es sich um Gewinne, die Unternehmen als Kapitalpolster für unbestimmte Zwecke zurücklegen. Bilanziell werden sie dem Eigenkapital zugeordnet. Im Gegensatz dazu werden Rückstellungen im Hinblick auf konkrete zukünftige Ausgaben oder Verluste gebildet. Sie zählen bilanziell zum Fremdkapital und wirken sich gewinnmindernd aus.

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Für Geschäftskunden

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Vier gute Gründe für eine Liquiditäts­reserve

  1. Handlungsfähig bleiben

    Durch das Vor­hal­ten ei­ner Li­qui­di­täts­re­ser­ve sor­gen Un­ter­neh­men da­für, dass sie in fi­nan­zi­ell un­ru­hi­gen Zei­ten kurz­fris­tig hand­lungs­fä­hig blei­ben – et­wa bei mög­li­chen Zah­lungs­ver­zö­ge­run­gen oder -aus­fäl­len ih­rer Kun­den oder bei ei­ner Auf­trags­flau­te. Für Un­ter­neh­men sai­so­na­ler Bran­chen mit schwan­ken­den Cash­flows sind Rück­la­gen aus wirt­schaft­li­cher Sicht oh­ne­hin zwin­gend not­wen­dig, um Zei­ten schwa­cher Ein­nah­men über­brü­cken zu kön­nen. Zu­dem soll­ten Rück­la­gen auch für mög­li­che Steu­er­nach­zah­lun­gen oder Bo­nus­zah­lun­gen an Mit­ar­bei­ten­de ver­füg­bar sein. Ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben sind Rück­la­gen in Deutsch­land für Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten so­wie be­stimm­te Bran­chen wie zum Bei­spiel Ban­ken, Ver­si­che­run­gen und Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten.

  2. Finanzierungskosten mindern

    Kann bei un­vor­her­ge­se­he­nen Er­eig­nis­sen, et­wa dem To­tal­scha­den ei­ner wich­ti­gen Ma­schi­ne oder ei­nes Fahr­zeugs, auf Rück­la­gen zu­ge­grif­fen wer­den, müs­sen Un­ter­neh­men da­für nicht auf ei­nen mög­li­cher­wei­se teu­ren Kre­dit oder ei­ne Aus­wei­tung ih­rer Kre­dit­li­nie zu­rück­grei­fen. Das Glei­che gilt bei kurz­fris­tig an­zie­hen­der Auf­trags­la­ge für not­wen­di­ge In­ves­ti­tio­nen in neue Ma­schi­nen und Per­so­nal.

  3. Kreditwürdigkeit steigern

    Un­ter­neh­men, die über ei­ne ge­wis­se Ka­pi­tal­rück­la­ge ver­fü­gen, er­hal­ten bei ih­ren Bank­part­nern für wich­ti­ge In­ves­ti­tio­nen zu­meist ei­nen leich­te­ren Zu­gang zu Fi­nan­zie­run­gen und bes­se­re Fi­nan­zie­rungs­kon­di­tio­nen. Denn sta­bi­le Li­qui­di­täts­re­ser­ven wir­ken sich po­si­tiv auf das Kre­dit­ra­ting aus.

  4. Steuern sparen

    Bei Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten wer­den Rück­la­gen aus Ver­äu­ße­rungs­ge­win­nen be­stimm­ter Wirt­schafts­gü­ter ge­mäß § 6b Ein­kom­men­steu­er­ge­setz steu­er­lich an­er­kannt, wenn sie in der Bi­lanz ge­bil­det und bin­nen vier Jah­ren (bei Im­mo­bi­li­en sechs Jah­ren) zur Re­inves­ti­ti­on ge­nutzt wer­den. De­tails da­zu kennt Ihr Steu­er­be­ra­tungs­bü­ro.

Rücklagen strategisch planen

Ex­per­ten emp­feh­len Un­ter­neh­men, je nach Bran­che ei­ne Li­qui­di­täts­re­ser­ve vor­zu­hal­ten, die min­des­tens drei, bes­ser noch sechs bis zwölf Mo­na­te der Fix­kos­ten ab­deckt. Da­bei soll­ten die Rück­la­gen ei­nen An­teil von 20 Pro­zent des Jah­res­um­sat­zes nicht über­schrei­ten, da dies von Fi­nan­zie­rungs­part­nern als In­ves­ti­ti­ons­schwä­che aus­ge­legt wer­den könn­te. Um stets über aus­rei­chen­de Li­qui­di­tät zu ver­fü­gen, soll­ten ge­ge­be­nen­falls ope­ra­ti­ves Be­triebs­ka­pi­tal (kur­ze Lauf­zeit) und stra­te­gi­sche Rück­la­gen ge­trennt wer­den. Da­für könn­te sich ei­ne ge­staf­fel­te Auf­tei­lung der Re­ser­ven auf Fest­gel­der ver­schie­de­ner Lauf­zei­ten („Lei­ter­stra­te­gie“) so­wie ein täg­lich ver­füg­ba­res Ta­ges­geld­kon­to an­bie­ten.

Stand: September 2025; alle Angaben ohne Gewähr.
Bildnachweis: iStockphoto / laddawan

Für Geschäftskunden

Sie möch­ten freie Li­qui­di­tät an­le­gen und ver­fü­gen über ein Busi­ness Gi­ro­kon­to bei der Post­bank? Mit dem Busi­ness Ter­min­geld si­chern Sie sich für Neu­geld zwi­schen 50.000 Eu­ro und 5.000.000 Eu­ro fes­te Zins­er­trä­ge, über die Sie nach En­de der Lauf­zeit di­rekt ver­fü­gen kön­nen (Lauf­zei­ten: 3, 6 und 12 Mo­na­te).

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