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Öffentliche Ausschreibungen: So nutzen Sie Ihre Chancen
Wie Unternehmen über öffentliche Ausschreibungen vom Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz profitieren können.
Im März 2025 stimmte der Bundesrat einer Grundgesetzänderung zu, die den Weg für ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen der Bundesregierung freimacht. Aus dem kreditfinanzierten Investitionspaket mit einer Laufzeit von 12 Jahren sind 300 Milliarden Euro für Investitionen des Bundes vorgesehen. 100 Milliarden Euro sollen über den Klima- und Transformationsfonds in zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 fließen. Ebenfalls 100 Milliarden Euro sollen die Länder für Investitionen in ihre Infrastruktur erhalten – ein Großteil davon dürfte an die Kommunen weitergegeben werden. Diese können davon zum Beispiel Straßen und Brücken reparieren oder Schulen und Kitas klimaschützend modernisieren lassen. Baden-Württemberg etwa kündigte an, zwei Drittel des dem Bundesland zustehenden Sondervermögens Infrastruktur an die Kommunen weiterzugeben. Das sind 8,77 Milliarden Euro.
Bis aus geplanten öffentlichen Investitionsvorhaben konkrete Aufträge werden, dürfte zwar noch einige Zeit vergehen. Dennoch könnte es sich für Unternehmen aller Größenordnungen sowie Freiberufler auszahlen, sich frühzeitig mit den entsprechenden Vergabeverfahren vertraut zu machen, um sich beizeiten ein Stück vom Investitionskuchen zu sichern. Zumal der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung eine Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs-, Beschaffungs- und Vergabeverfahren vorsieht. Interessante Auftragschancen könnten sich zum Beispiel für Unternehmen und Freiberufler aus der Baubranche ergeben.
Was Sie tun können, um mit Ihrem Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, lesen Sie hier.
Schritt für Schritt zum öffentlichen Auftrag
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Passende Ausschreibung finden
Der Markt für öffentliche Aufträge in Deutschland ist groß: Laut dem Statistischen Bundesamt wurden 2023 von Bund, Ländern und Kommunen 195.423 Aufträge mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 123,5 Milliarden Euro vergeben. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland mehr als 30.000 öffentliche Beschaffungsorganisationen und -einrichtungen. Eine zentrale nationale Plattform für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland existiert bislang nicht. Diese gibt es nur für EU-weite Ausschreibungen; bei diesen ist eine Veröffentlichung im TED (Tenders Electronic Daily) Pflicht.
Wer sich auf die Suche nach Aufträgen von Bund, Ländern und Kommunen sowie Sozialversicherungsträgern und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts machen will, hat die Qual der Wahl. Denn es stehendafür eine Vielzahl von öffentlich und privatwirtschaftlich betriebenen Recherchedatenbanken zur Verfügung. Neben der Suche von öffentlichen Aufträgen bieten diese häufig zusätzliche Services, etwa die Möglichkeit, ein Suchprofil zu hinterlegen, um automatisch benachrichtigt zu werden, wenn ein passender Auftrag in die Plattform neu eingestellt wird. Häufig können darüber auch direkt die Bewerbung um einen Auftrag und der Vertragsabschluss elektronisch durchgeführt werden.
Bundesweite Ausschreibungen finden sich zum Beispiel auf den folgenden Portalen:
- e-Vergabe
Vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern betriebene Vergabeplattform des Bundes inkl. direkter Suchmöglichkeit bei einzelnen Vergabestellen. - Service.Bund.de
Zentraler Zugang zu den elektronischen Ausschreibungen und Stellenangeboten der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung und zu den Behörden und Institutionen der Bundesverwaltung. - Deutsches Ausschreibungsblatt
Online-Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Hoch-bau-, Tiefbau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen. Mit einem kostenpflichtigen Abonnement kann nach Regionen, Ausschreibungsarten, Branchen und Leistungsarten gefiltert werden. - Deutsche Vergabeportal (DTVP)
Die von einem Gemeinschaftsunternehmen der Bundesanzeiger Verlag GmbH und der cosinex GmbH betriebene Plattform verzeichnet eigenen Angaben zufolge mehr als 30.000 deutschlandweite Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge aus allen Branchen.
Einen umfangreichen Überblick über regionale, nationale und EU-weite Recherchedatenbanken finden Sie auf der Website der IHK Rhein-Neckar.
- e-Vergabe
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Eignungskriterien prüfen
Wenn Sie eine grundsätzlich passende Ausschreibung gefunden haben, sollten Sie genau prüfen, ob Ihr Unternehmen den Auftrag tatsächlich ausführen könnte. Schauen Sie sich dafür die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen genau an:
- Gibt es Mindestanforderungen, etwa was die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden oder den Umsatz angeht?
- Wie lautet die Leistungsbeschreibung? Entspricht diese Ihrem Angebotsprofil?
- Welche Fristen sind angegeben? Haben Sie die finanziellen und personellen Ressourcen, um ein entsprechendes Angebot innerhalb der Abgabefrist zu erstellen?
- Welche Zuschlagskriterien sind genannt? Gibt es neben dem Preis zum Beispiel auch ökologische und/oder soziale Aspekte, die berücksichtigt werden müssen?
- Sind bestimmte Eignungsnachweise oder Referenzen gefordert?
Vor allem bei den geforderten Nachweisen ist es wichtig, zeitnah zu checken, ob sie bereits vollständig vorliegen und wo Sie bei Bedarf noch aktiv werden müssen.
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Angebot vorbereiten
Ist Ihre Entscheidung gefallen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilzunehmen, geht es an die Angebotsvorbereitung. Wichtig ist, dass Sie alle geforderten Punkte in Ihrem Angebot berücksichtigen: Ihre Leistungsbeschreibung muss genau mit den Anforderungen in den Vergabeunterlagen übereinstimmen. Vermeiden Sie unbedingt kostenrelevante Posten im Angebot, wenn sie keine Bewertungspunkte bringen. Achten Sie bei Ihrer Preismatrix außerdem darauf, sie exakt nach den Vorgaben in den Vergabeunterlagen aufzuschlüsseln. Das ist wichtig, damit der Auftraggeber die Preise vergleichen kann. Halten Sie alle Formalitäten genau ein und nehmen Sie keine Änderungen bzw. Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vor. Ein Beispiel: Das Einreichen von Nebenangeboten ist in der Regel unzulässig.
Gibt es Unklarheiten? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, entsprechende Auskünfte zu erteilen und sie allen Bewerbern zugänglich zu machen. Es ist also sinnvoll, nach Ihrer Registrierung Bieterfragen und deren Beantwortung im Auge zu behalten.
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Angebot genau prüfen
Ihr Angebot ist fertig? Dann nehmen Sie sich jetzt noch einmal die Zeit, alle Punkte Schritt für Schritt sorgfältig zu prüfen. Sind alle geforderten Nachweise da? Haben Sie die geforderten Formblätter korrekt und vollständig ausgefüllt? Liegen die benötigten Unterschriften (Stichwort Rechtsverbindlichkeit) vor?
Lassen Sie das Angebot auch von Mitarbeitenden lesen, die bei der Erstellung nicht direkt beteiligt waren. So ermitteln Sie am besten, ob Ihr Angebot klar strukturiert ist und objektiv bewertet werden kann.
Tipp: Laden Sie Ihr Angebot im Portal der Vergabestelle am besten ein bis zwei Tage vor der Abgabefrist hoch. Falls es technische Probleme geben sollte, haben Sie dann noch etwas Zeit, um reagieren zu können.
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Nachbereitung nicht vergessen
Erhalten Sie den Zuschlag nicht, nutzen Sie die Gelegenheit, aus den Erfahrungen zu lernen. Sie können bei der Vergabestelle zum einen erfragen, welche Gründe zur Ablehnung Ihres Angebots geführt haben. Zum anderen haben Sie das Recht, zu erfahren, welcher Ihrer Mitbewerber den Zuschlag erhalten hat und welche Merkmale ausschlaggebend waren. Hierfür reicht ein formloser Antrag. Mitunter empfiehlt sich dann eine genaue Analyse. Welche Kriterien erfüllt die Konkurrenz besser? Diese Erkenntnisse können Sie nutzen, um sie bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigen zu können.
Mit Präqualifizierung Aufwand reduzieren
Planen Sie, regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, kann eine sogenannte Präqualifizierung sinnvoll sein. Mit ihr weisen Sie auftragsunabhängig Ihre Eignung und Leistungsfähigkeit nach. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht bei jeder Ausschreibung erneut Einzelnachweise einreichen müssen. Die Präqualifizierung erfolgt über die zuständigen Präqualifizierungsstellen. Für Unternehmen im Bereich der Bauleistungen bietet der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. einen Überblick über zugelassene Präqualifikationsstellen. Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen sind die Industrie- und Handelskammern und die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als Präqualifizierungsstellen zuständig.
Stand: Dezember 2025; alle Angaben ohne Gewähr.
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