Corona-Hilfen für Familien

Presseinformation vom 18.06.2020
Familien trifft die Corona-Krise besonders hart, das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Postbank Umfrage. Gut, dass der Staat ihnen finanziell unter die Arme greift. Hier ein Überblick.

Bild Nr. 1565, Quelle: Postbank
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Jede zweite Familie (57 Prozent) erleidet durch die Folgen der Pandemie Einkommensverluste, so das Ergebnis einer repräsentativen Kantar-Umfrage im Auftrag der Postbank. Jeder Neunte (11 Prozent), der in einem Haushalt mit mehr als zwei Personen lebt, beschreibt die Verluste sogar als erheblich. Einpersonenhaushalte verbuchen im Vergleich dazu deutlich seltener Einbußen: Jeder sechste Single (18 Prozent) verdient im Zuge der Krise weniger, ebenso jeder sechste Befragte aus einem Zweipersonenhaushalt (17 Prozent). „Durch die zeitweilige Schließung von Schulen und Kindertagesstätten sowie die Kürzung der Betreuungsdauer sind viele Eltern mit kleinen Kindern gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder ihre Tätigkeit zeitweise ganz einzustellen“, erklärt Iris Laduch von der Postbank. Zumindest einen Teil der finanziellen Verluste will der Staat mit Hilfsprogrammen für Familien ausgleichen:

Kinderbonus

Alle Familien und Alleinerziehenden erhalten einmalig einen Bonus von 300 Euro pro Kind, der im September und Oktober in zwei Raten zu je 150 Euro pro Kind ausgezahlt wird. Auch Ungeborene sollen vom Bonus profitieren, vorausgesetzt, sie kommen noch in diesem Jahr zur Welt. „Bei besser verdienenden Familien wird der Bonus im nächsten Jahr in der Steuererklärung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet“, erläutert die Postbank Expertin. Zum Hintergrund: Eltern steht für jedes Kind entweder Kindergeld oder ein jährlicher Freibetrag bei der Einkommensteuer zu. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist. Bei höherem Einkommen überwiegt der steuerliche Vorteil des Kinderfreibetrags. Ist dies der Fall, wird der Freibetrag im Rahmen der Steuererklärung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und im Gegenzug der Anspruch auf Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzugerechnet. Auf die Grundsicherung wird der Kinderbonus nicht angerechnet; Empfängern von Sozialleistungen wie Hartz IV kommt der gesamte Zuschuss zugute.

Lohnfortzahlung wegen Schul- und Kita-Schließung

Eltern, die wegen der Pandemie ihre Kinder mangels anderer zumutbarer Möglichkeiten zu Hause betreuen müssen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten gehen können, haben Anspruch auf eine staatliche Lohnfortzahlung. Dieser besteht zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten, Alleinerziehenden stehen bis zu 20 Wochen zu. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalles, maximal jedoch 2.016 Euro monatlich. Die Regelung soll rückwirkend zum 30. März in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass das zu betreuende Kind unter zwölf Jahre alt ist oder eine Behinderung hat.

Notfall-Kinderzuschlag

Bedürftige Eltern erhalten einen monatlichen Notfall-Zuschuss in Höhe von bis zu 185 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Ob und in welcher Höhe der Zuschlag gezahlt wird, ist vor allem abhängig von der Höhe des Einkommens, den Wohnkosten, der Familiengröße und dem Alter der Kinder. „Berechnungsgrundlage ist das Einkommen des letzten Monats vor Antragstellung, sodass auch Familien unterstützt werden, die kurzfristig in einen finanziellen Engpass geraten“, sagt Iris Laduch. Anspruch auf den Notfall-Zuschlag haben nicht nur Mittellose. Denn verwertbare Vermögenswerte werden nur dann berücksichtigt, wenn sie als erheblich eingestuft werden. Bei einer vierköpfigen Familie wäre dies ab einer Summe von über 150.000 Euro der Fall.

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin