Strategien gegen die Insolvenz

Wie sich Unternehmen gegen eine drohende Zahlungsunfähigkeit wappnen können.

Es klingt beunruhigend: Dem Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zufolge hat die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland im Herbst 2024 den höchsten Wert seit 20 Jahren erreicht. „Die Insolvenzwelle ist das Ergebnis eines perfekten Sturms aus langanhaltender konjunktureller Schwäche und drastisch gestiegenen Kosten“, sagt Steffen Müller, Leiter der Insolvenzforschung am IWH. Viele schwächere Unternehmen, die in der Niedrigzinsphase mithilfe günstiger Kredite und während der Pandemie mit staatlicher Unterstützung überlebt haben, stünden nun bei stark gestiegenen Kosten unter massivem Druck. Das treibe insbesondere hochverschuldete Firmen in die Insolvenz. Zu den besonders betroffenen Branchen zählen demnach das Baugewerbe, der Handel und unternehmensnahe Dienstleistungen. Aber auch im verarbeitenden Gewerbe lagen die Insolvenzzahlen zuletzt auf sehr hohem Niveau.

Fest steht: Die Belastungen für die Unternehmen dürften auch 2025 nicht kleiner werden. Dazu gehören die anhaltend hohen Preise für Energie, Rohstoffe und Vorprodukte, die gestiegenen Kreditzinsen sowie eine sich nur langsam verbessernde Konsumstimmung. Hinzu kommen dringend erforderliche Investitionen, etwa im Hinblick auf Nachhaltigkeit oder den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Zudem steigt – bedingt durch die noch immer vergleichsweise hohe Inflation und den zunehmenden Fachkräftemangel – der Lohndruck. Vor diesem Hintergrund tun Unternehmen gut daran, beizeiten Strategien gegen eine möglicherweise drohende Insolvenz zu entwickeln.

Überblick verschaffen, Liquidität sichern – 7 Maßnahmen zur Vorbeugung einer Insolvenz

  1. Kennzahlen im Blick behalten

    Zur Früherkennung einer drohenden Insolvenz ist es unerlässlich, die Geschäftsentwicklung und die wichtigsten Kennzahlen des Unternehmens immer genau im Blick zu haben. Ein deutliches Warnsignal ist es zum Beispiel, wenn bei gleichbleibenden oder sogar steigenden Ausgaben die Einnahmen regelmäßig rückläufig sind. Voraussetzung für einen guten Überblick sind sauber geführte Bücher und eine vorausschauende Erfolgs- und Liquiditätsplanung. Auch kleinere Betriebe sollten dafür auf digitale Unterstützung setzen, zum Beispiel webbasierte Buchführungsprogramme. Mit wenigen Klicks lassen sich damit in der Cloud (englisch für „Wolke“), also auf dem Server des Anbieters, Angebote verwalten, Rechnungen stellen oder gleich der gesamte Jahresabschluss erledigen. Postbank Geschäftskunden können hier von exklusiven Kooperationen profitieren.

  2. Liquidität erhöhen

    Um ihre Zahlungsfähigkeit jederzeit sicherstellen zu können, sollten sich Unternehmen intensiv ihrer Liquiditätsplanung widmen und diese fortlaufend ihrer Geschäftsentwicklung anpassen. Wird im Rahmen der Liquiditätsplanung ein drohender Liquiditätsengpass identifiziert, etwa weil eine Finanzierung ausläuft, sollte das betroffene Unternehmen so schnell wie möglich handeln und das Gespräch mit der Hausbank suchen. Auch wenn sich durch externe Ereignisse, zum Beispiel gestiegene Energiekosten, die Rahmenbedingungen für das Unternehmen kurzfristig ändern, ist die Hausbank bei einer rechtzeitigen Kontaktaufnahme oft bereit, Unterstützung zu geben, etwa durch die (saisonale) Ausweitung einer Kreditlinie. Um Schwankungen bei Einnahmen und Ausgaben abfedern zu können, sollten Unternehmen zudem immer über eine gewisse Liquiditätsreserve verfügen. Rücklagen lassen sich mittlerweile auch wieder rentierlich auf Termingeldkonten anlegen. Größere Investitionen empfehlen sich für Unternehmen in der Regel nur dann, wenn sie solide durchfinanziert werden können. Auch dafür empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit der Hausbank.

    Eine gute Möglichkeit, kurzfristig für Liquidität zu sorgen, kann der
    Verkauf von nicht benötigtem Anlagevermögen wie Immobilien oder Fahrzeugen sein. Falls erforderlich können diese im Rahmen von „Sale-and-lease-back“-Vereinbarungen zurückgemietet oder -geleast werden. Die dafür anfallenden Mieten oder Leasingraten müssen von den Unternehmen allerdings als laufende Kosten eingeplant werden und dürfen auf Dauer nicht zu Liquiditätsproblemen führen. Komplett falsch wäre es, übereilt beim Einkauf von zur Auftragserfüllung benötigtem Material zu sparen, entsprechende Maschinen und Anlagen zu verkaufen oder unentbehrliche Mitarbeitende zu entlassen.

  3. Forderungen eintreiben

    Zeichnet sich ein ungesundes Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen ab, sollte zunächst die Angebotskalkulation überprüft werden. Passen die aufgerufenen Preise noch zu den Kosten für Material und benötigte Energie? Wurden inflationsbedingte Lohnerhöhungen einberechnet? Können Preise durch Preisgleitklauseln angepasst werden? Danach gilt es, die Außenstände in den Blick zu nehmen. Bei Zahlungsausfällen von Kunden sollte sofort reagiert werden. Nach wiederholter erfolgloser Zahlungsaufforderung muss ein Mahnbescheid beantragt werden. Bei schwierigen Fällen kann ein Inkasso-Unternehmen hinzugezogen werden. Kontakt zu seriösen Dienstleistern gibt es beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Bei neuen Kunden kann es sich anbieten, durch das Einholen einer Wirtschaftsauskunft vorab deren Bonität zu prüfen oder An- und Vorauszahlungen beziehungsweise Zahlungsbürgschaften zu vereinbaren. Ein Verzeichnis seriöser Wirtschaftsauskunfteien findet sich beim Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien“. Unter Umständen kann es sich empfehlen, zum Schutz vor dem Ausfall offener Forderungen eine Kreditversicherung abzuschließen. Die entsprechenden Versicherer bieten ihren Kunden häufig auch Informationen über die Zahlungsfähigkeit von potenziellen Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartnern an.

  4. Finanzierungsspielraum anpassen

    Im Falle eines absehbar kurzfristigeren Liquiditätsengpasses kann versucht werden, mit der Hausbank einen größeren Rahmen beim Kontokorrentkredit oder eine Bodensatzfinanzierung auszuhandeln. Das funktioniert allerdings nur, wenn plausibel dargelegt werden kann, dass es sich nur um einen zeitlich begrenzten Engpass beziehungsweise kapitaldienstfähigen Kredit handelt. Auch dafür ist eine transparente Buchführung unerlässlich (siehe Punkt 1).

  5. Finanzierungsalternativen prüfen

    Für Entlastung auf der Finanzierungsseite können alternative Finanzierungsformen wie Leasing beziehungsweise Factoring, also der Verkauf von Forderungen, sorgen. Factoring etwa kann sich besonders für Unternehmen eignen, die sich auf Kundenseite mit langfristigen Zahlungszielen und auf Lieferantenseite mit kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen konfrontiert sehen. Bei der Aufnahme von Krediten gilt es zu prüfen, ob zinsgünstigere Förderkredite zur Verfügung stehen. Auch hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit der Hausbank.

  6. Geschäftsmodell auf den Prüfstand stellen

    Befindet sich ein Unternehmen in der Krise oder steuert darauf zu, sollte nicht nur die Einnahmen-Ausgaben-Planung genau unter die Lupe genommen werden, sondern auch das grundsätzliche Geschäftsmodell. Sind die Produkte und Dienstleistungen noch zeitgemäß? Gibt es neue Wettbewerber? Hapert es an neuen Kunden, weil das Marketing oder die Nutzung digitaler Vertriebskanäle vernachlässigt wird? Werden Stammkunden ausreichend über neue Produkte oder Angebote informiert? Gegebenenfalls kann hier ein externer Berater hinzugezogen werden. Staatliche Förderung dafür gibt es im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

  7. Insolvenzexperten hinzuziehen

    Rechnungen können nicht mehr pünktlich bezahlt werden? Das Geschäftskonto ist regelmäßig im Minus? Dann ist es fünf vor zwölf und es könnte ratsam sein, sich mit einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit Insolvenzrecht-Expertise auszutauschen. Dieser hilft bei der Ermittlung des Insolvenzstatus und begleitet im besten Fall das zukünftige Verfahren.

Arbeitslos als Selbstständiger

Muss der Ge­schäfts­be­trieb eines Un­ter­neh­mens ein­ge­stellt wer­den, zum Bei­spiel weil es im Rah­men eines In­sol­venz­ver­fah­rens nicht sa­niert wer­den kann, mün­det das für die Be­triebs­in­ha­be­rin be­zie­hungs­wei­se den Be­triebs­in­ha­ber mög­li­cher­wei­se in der Ar­beits­lo­sig­keit. Ein An­spruch auf Ar­beits­lo­sen­geld I be­steht dann nur, wenn die- be­zie­hungs­wei­se der­je­ni­ge in den der Ar­beits­lo­sig­keit vor­an­ge­gan­ge­nen 30 Mo­na­ten min­des­tens 12 Mo­na­te frei­wil­lig oder – bei einer Fest­an­stel­lung – ver­pflich­tend bei der Agen­tur für Ar­beit gegen Ar­beits­lo­sig­keit ver­si­chert war.

Tipp: Wer sich als Selbst­stän­di­ge oder Selbst­stän­di­ger in der ge­setz­li­chen Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung ver­si­chern möch­te, muss in den 30 Mo­na­ten vor Auf­nah­me der Selbst­stän­dig­keit min­des­tens 12 Mo­na­te ver­si­che­rungs­pflich­tig be­schäf­tigt ge­we­sen sein oder un­mit­tel­bar vor der Selbst­stän­dig­keit Ar­beits­lo­sen­geld I be­zo­gen haben. Der An­trag auf ein Ver­si­che­rungs­pflicht­ver­hält­nis muss spä­tes­tens drei Mo­na­te nach Auf­nah­me der selbst­stän­di­gen Tä­tig­keit ab­ge­ge­ben wer­den – zu­sam­men mit einem Nach­weis über die selbst­stän­di­ge Ar­beit, bei­spiels­wei­se einer Ge­wer­be­an­mel­dung oder einer Be­schei­ni­gung des Fi­nanz­am­tes. Au­ßer­dem müs­sen An­trag­stel­ler nach­wei­sen, dass die selbst­stän­di­ge Tä­tig­keit re­gel­mä­ßig min­des­tens 15 Stun­den in der Woche be­trägt. Mehr In­for­ma­ti­o­nen gibt es in einem Merk­blatt der Agen­tur für Ar­beit.

Stand: Dezember 2024; Alle Angaben ohne Gewähr
Bildnachweis: iStockphoto / gorodenkoff
 

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