Entlastung bei den Pflegekosten

Medieninformation vom 09.03.2022
Bewohner eines Pflegeheims erhalten seit Anfang des Jahres mehr finanzielle Unterstützung vom Staat. Je länger die Betroffenen im Pflegeheim leben, desto höher der Zuschuss. Ein Überblick.

Bild Nr. 1635, Quelle: Postbank / © Arne Trautmann

Pflege­bedürftig­keit im Alter ist ein Thema, das gerne aus­ge­blen­det wird. Kaum jemand möchte sich damit aus­ein­ander­setzen, dass er am Ende seines Lebens auf pro­fessionelle Hilfe angewiesen ist, vielleicht sogar rund um die Uhr. Das Leben in einer voll­stationären Pflege­einrichtung ist teuer, Betroffene müssen einen erheblichen Anteil selbst stemmen. Der „Eigen­anteil“ beläuft sich – je nach Region und Ein­richtung – auf 1.500 bis 2.500 Euro im Monat. Eine Tatsache, die vielen Deutschen nicht bekannt ist: 43 Prozent gehen davon aus, dass die gesetzliche Pflege­versicherung die vollen Kosten für einen voll­stationären Pflege­platz übernimmt, wie eine Postbank Umfrage ermittelt hat. Die Pflege­ver­sicherung zahlt allerdings nur einen Teil der Rechnung, die Höhe des „Leistungs­beitrags“ ist abhängig vom Pflege­grad. Die gute Nachricht: Dank Gesund­heits­ver­sorgungs­weiter­ent­wicklungs­gesetz (GVWG) übernimmt der Staat seit Anfang 2022 weitere Teile der Pflege­kosten.

Belastung weiterhin hoch

Je länger eine Person im Heim lebt, desto höher der Zuschuss zum Pflege­anteil:

  • 5 Prozent im ersten Jahr
  • 25 Prozent im zweiten Jahr
  • 45 Prozent im dritten Jahr
  • 70 Prozent ab dem vierten Jahr

Betroffene müssen keinen Antrag stellen, um den Zuschuss zu erhalten, die Pflege­ein­richtungen rechnen ihn automatisch ab. „Die staatliche Unter­stützung bezieht sich ausschließlich auf die Pflege­kosten“, erklärt Katrin Chrambach von der Postbank. „Die Kosten für Unter­kunft und Ver­pflegung sowie Investitions- und Ausbildungs­kosten müssen pflege­bedürftige Personen weiterhin vollständig allein tragen.“ Sie variieren stark – je nach Ein­richtung und Region. Wichtig zu wissen: „Um den Eigen­anteil zu bezahlen, müssen Pflege­bedürftige nicht nur ihre Rente, sondern auch vorhandene Ersparnisse und Vermögens­werte einsetzen. Dazu zählt beispiels­weise Wohn­eigentum, das unter Umständen verkauft werden muss, um mit dem Erlös die Heim­kosten zu decken“, so die Postbank Expertin.

Besser vorsorgen

Es lohne sich daher, früh­zeitig Rück­lagen zu bilden. „Ob sich eine Zusatz­ver­sicherung oder der private Vermögens­aufbau besser für die Absicherung des Pflege­risikos eignet, ist von der individuellen finanziellen Situation abhängig“, erläutert Katrin Chrambach. „Eine Versicherung ist für diejenigen empfehlens­wert, die über ein aus­reichend hohes und lang­fristig sicheres Ein­kommen verfügen, um die – gegebenen­falls steigenden – Raten zu bedienen. Für alle anderen bietet sich zum Beispiel ein Fonds­spar­plan an, dessen Raten man flexibel anpassen oder zeit­weise aussetzen kann.“

Informationen zur Umfrage

In einer repräsentativen Online-Befragung interviewte Kantar im Auftrag der Postbank zwischen dem 23. und 29. Januar 2019 insgesamt 1.002 Befragte ab 18 Jahren.

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Kontakt

Iris Laduch
Mediensprecherin