Im Urlaub Pflicht: die PIN

Presseinformation vom 18.04.2018
Die Kreditkarten-PIN sollten sich Urlauber nicht nur merken, um im Ausland am Geldautomaten Bargeld abzuheben. Auch bei Zahlungen in Restaurants und Geschäften reicht die Unterschrift zur Freigabe oft nicht mehr aus.

Bild Nr. 1472, Quelle: Postbank
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Die Kreditkarten-PIN sollten sich Urlauber nicht nur merken, um im Ausland am Geldautomaten Bargeld abzuheben. Auch bei Zahlungen in Restaurants und Geschäften reicht die Unterschrift zur Freigabe oft nicht mehr aus. „In immer mehr Ländern müssen Kreditkartenzahlungen mit der PIN legitimiert werden“, sagt Martina Brand von der Postbank. „Das macht die Nutzung der Kreditkarte sicherer. Auch in Deutschland stellen viele Banken die Verfahren um, sodass eigentlich immer eine PIN-Eingabe erforderlich ist.“ Ausnahme sind kontaktlose Zahlungen per NFC.

Bis 25 Euro bezahlt der Käufer im Vorbeigehen und ohne PIN. Trotzdem, auch wenn es lästig erscheint: „Urlauber sollten sich die PIN einprägen und nicht notieren – und sie schon gar nicht in Nähe der Karte aufheben. Eine PIN ist eine Geheimzahl – und das ist durchaus wörtlich zu nehmen. Deshalb darf sie an niemanden weitergegeben werden, auch nicht an einen Verwandten, einen vermeintlichen Bankmitarbeiter oder Polizisten“, so die Postbank Expertin.

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Iris Laduch
Pressesprecherin