Gekauft wie gesehen? Vorsicht vor versteckten Mängeln

Presseinformation vom 13.11.2018
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie sollte nicht gleich der erste Eindruck entscheiden. Wer genauer hinschaut, kann teure Überraschungen vermeiden. Ist der Vertrag erst unterschrieben, wird es schwierig, Baumängel geltend zu machen.

Genau hinsehen – beim Kauf einer Immobilie ist der Rat von Experten unverzichtbar
Bild Nr. 6240, Quelle: BHW Bausparkasse

Häufig werden Häuser gleich nach der Besichtigung gekauft. Zumal Verkäufer und Makler auf die hohe Nachfrage verweisen! Doch das Risiko eines Fehlgriffs ist nicht zu unterschätzen.

Modernisierungsbedarf überblicken

„Um das Haus auf Herz und Nieren zu prüfen, sind Folgebesichtigungen unerlässlich“, rät Stefanie Binder von der BHW Bausparkasse. „Ein Sachverständiger sollte vor allem Keller, Dach, Fenster, Heizung, Schallschutz sowie Wasser- und Abwasserleitungen bewerten.“ Risse, feuchte Stellen oder ein muffiger Geruch sind Warnsignale. Denn großer Sanierungsbedarf kann das Budget schnell übersteigen.

Gekauft wie gesehen?

Ein gebrauchtes Haus wird „gekauft wie gesehen“. Eine Gewährleistung ist damit aber nicht vollständig ausgeschlossen. „Ausgenommen sind lediglich offensichtliche Mängel“, erläutert die BHW Expertin. Versteckte Mängel, die zunächst nicht erkennbar sind – zum Beispiel Altlasten auf dem Grundstück oder verrostete, nicht sichtbare Stahlträger – können hingegen zur Minderung des Kaufpreises, Schadenersatz oder gar zum Rücktritt vom Kaufvertrag führen.

Unklarheiten ausräumen

Für die Abwicklung des Verkaufs ist ein Notar erforderlich. Er ist zur Neutralität verpflichtet und überwacht den Verkauf. Was viele jedoch übersehen: Der Notar prüft nicht, ob der Kaufpreis angemessen ist. Er setzt lediglich die Vertragsentwürfe auf und räumt den Beteiligten zudem mindestens zwei Wochen Zeit ein, um alle inhaltlichen Probleme im Zweifel mit einem Anwalt klären zu können. Diese Zeit will vom Käufer gut genutzt sein!

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin