Wofür kann ich einen Bausparvertrag nutzen?

BHW Mediendienst 3/2025
Fast 21 Millionen Bausparverträge warten hierzulande auf ihren Einsatz. Die Verwendungsmöglichkeiten sind sehr vielseitig und bieten mehr Optionen, als nur eine Immobilie zu finanzieren. Hier nur drei davon: Bausparer können ihr Eigenheim durch einen Wintergarten aufwerten, eine Wohnung barrierefrei gestalten und unter bestimmten Umständen auch Baunebenkosten aus dem Abriss eines Hauses finanzieren.

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Fragen zum Bausparen im Beratungsgespräch klären

Bau­spar­ver­trä­ge bil­den nach wie vor den Grund­stein vie­ler Ei­gen­tums­kar­rie­ren. 2023 zahl­ten die Bau­spar­kas­sen ins­ge­samt fast 23 Mil­li­ar­den Eu­ro aus. Die meis­ten In­ves­ti­tio­nen flie­ßen da­bei schon lan­ge nicht mehr in den Neu­bau von Ei­gen­hei­men. Zwei Drit­tel der Bau­leis­tun­gen rich­ten sich auf die Sa­nie­rung und In­stand­hal­tung be­ste­hen­der Im­mo­bi­li­en. Mit dem Bau­spar­ver­trag wird oft an-, um- und aus­ge­baut, das Dach oder das Heiz­sys­tem er­neu­ert oder in Bar­rie­re­frei­heit in­ves­tiert.

Faust­re­gel für Ein­bau­ten

„Ein Bau­spar­ver­trag darf für wohn­wirt­schaft­li­che Zwe­cke ver­wen­det wer­den, al­so das Schaf­fen, Er­hal­ten oder Ver­bes­sern von Wohn­raum“, er­läu­tert Holm Breit­kopf von der BHW Bau­spar­kas­se. „Dies gilt auch für die staat­li­chen Bau­spar­för­de­run­gen.“ Mit ei­nem Bau­spar­ver­trag kön­nen auch Ab­bruch­kos­ten be­strit­ten wer­den, so­fern am Stand­ort des al­ten Hau­ses ein neu­es Ei­gen­heim ent­ste­hen soll. Und eben­so ist es mög­lich, per Bau­spar­dar­le­hen ei­nen fest ver­leg­ten Par­kett­bo­den an­zu­schaf­fen. Faust­re­gel für die Nut­zung bei Ein­bau­ten: Es muss ei­ne fes­te Ver­bin­dung mit der Im­mo­bi­lie vor­lie­gen.

Bar­rie­re­freie Miet­woh­nung?

Was Mie­ter oft nicht wis­sen: Auch sie kön­nen mit ei­nem Bau­spar­ver­trag die Wohn­qua­li­tät ih­rer Miet­woh­nung ver­bes­sern. Vor­aus­ge­setzt der Ver­mie­ter stimmt zu, kön­nen so äl­te­re Men­schen ih­re Woh­nung bar­rie­re­frei um­bau­en las­sen. „Da sie zur Wert­stei­ge­rung der Im­mo­bi­lie bei­tra­gen, soll­ten sie un­be­dingt mit ih­rem Ver­mie­ter ei­ne schrift­li­che Ver­ein­ba­rung tref­fen“, sagt der Ex­per­te der BHW Bau­spar­kas­se. Ent­we­der kann man die Mie­te er­mä­ßi­gen oder lang­fris­tig fi­xie­ren. Ei­ne an­de­re Op­ti­on für den Fall des spä­te­ren Aus­zugs wä­re, sich ei­ne an­ge­mes­se­ne Ab­schlags­zah­lung ga­ran­tie­ren zu las­sen.

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Kontakt

Iris Laduch
BHW Bausparkasse