Aufstocken – Leben ganz oben

BHW Mediendienst 3/2025
Allein in Hamburg könnten durch Dachausbauten und -aufstockungen mehr als 46.000 zusätzliche Wohnungen entstehen. Eine solche Maßnahme würde den angespannten Wohnungsmarkt nicht nur dort deutlich entlasten. Für Eigentümer in Städten kann das eine lohnende Investition sein.

Bild Nr. 6732, Quelle: Baufritz / Thomas Rosenthal
Beste Aussichten für neuen Wohnraum – durch Aufstocken

In Zei­ten knap­per und teu­rer Woh­nun­gen wird zu­sätz­li­cher Wohn­raum im­mer at­trak­ti­ver, zum Bei­spiel durch ei­ne Auf­sto­ckung. Wer das Pro­jekt an­geht, spart die Grund­stücks­kos­ten, die bei ei­nem Neu­bau an­fal­len wür­den eben­so wie die Grund­er­werb­steu­er. Auch aus öko­lo­gi­scher Sicht sind Ge­bäu­de­auf­sto­ckun­gen sinn­voll. Wohn­raum ent­steht, oh­ne dass zu­sätz­li­che Flä­che ver­sie­gelt wird.

Nicht oh­ne Ex­per­ten

Un­ab­hän­gig da­von, ob es um die An­he­bung des Dach­stuhls geht oder ei­ne kom­plett neue Eta­ge ge­schaf­fen wer­den soll: „In je­dem Fall ist es rat­sam, so ein Vor­ha­ben mit Un­ter­stüt­zung von Ex­per­ten durch­zu­füh­ren“, be­tont Ve­re­na We­ha­ge von der BHW Bau­spar­kas­se. Ar­chi­tek­ten, Bau­sach­ver­stän­di­ge und Fach­fir­men küm­mern sich um die amt­li­che Bau­ge­neh­mi­gung und För­der­geld­an­trä­ge. Sie über­wa­chen die Kon­struk­ti­on und be­ra­ten in Ma­te­ri­al- und Stil­fra­gen.

Ein­stim­mig­keit bei WEG

Ei­ne Wohn­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft, die ei­nen Dach­aus­bau ein­stim­mig be­schlie­ßt, kann zu­sam­men zu­sätz­li­chen Platz für Woh­nun­gen schaf­fen. Auch die Fi­nan­zie­rung gilt es, ge­mein­schaft­lich zu klä­ren. „Al­le Mit­glie­der der WEG tra­gen die Bau­kos­ten in Hö­he ih­rer Mit­ei­gen­tums­an­tei­le“, so die Ex­per­tin von BHW. Wer­den neu ent­ste­hen­de Woh­nun­gen ver­kauft, kön­nen mit dem Ge­winn zum Bei­spiel Sa­nie­rungs­maß­nah­men am Haus be­zahlt wer­den. Auch der Bund hilft bei der Fi­nan­zie­rung: Das BA­FA zahlt für die Dach­däm­mung ei­nen Zu­schuss in Hö­he von 15 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kos­ten. Ein zu­sätz­li­cher Fünf-Pro­zent-Bo­nus ist mög­lich, wenn dies kei­ne Ein­zel­maß­nah­me ist, son­dern Be­stand­teil ei­nes Sa­nie­rungs­fahr­plans. Muss im Zu­ge der Maß­nah­men ein Fahr­stuhl ein­ge­baut wer­den, kön­nen sich WEGs dies durch die eben­falls staat­li­che Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (Pro­gramm 159, Al­ters­ge­recht Um­bau­en) för­dern las­sen.

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Kontakt

Iris Laduch
BHW Bausparkasse